Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 12 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 541 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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.־=■ 541 — haggadischen Autoritäten irre machen. ״Ich Pflege", sagt er, ״kein Gutachten über Gegenstände abzugeben, die nicht im Thalmud und den Gesetzeslehrern wurzeln 13)״. Ja, er beugt sich selbst vor Lezteren nicht, wenn ihren Anssprüchen die thalmudische Grundlage fehlt, wie er denn auch keinen Anstand nimmt, die Bestimmung des gefeierten R. Perez b. Elia (gest. 1300), nach welcher eine und dieselbe Person bei zwei Brüdern nicht Gevatter (סנדק) sein darf, als willkürlich zu verwerfen Die Triumfe der Kabbala waren Nicht das einzige Element, dessen bestimmenden Einfluß R. Ezechiel erfuhr; auch die allmälig hervortretenden Veränderungen im sozialen und gewerblichen Leben wirkten entscheidend auf ihn ein. Angesichts der Forderungen des praktischen Lebens hatte er natürlich einen viel schwierigem Stand, als den fantastischen Kabbalisten gegenüber. Die Aussprüche und Entscheidungen der Rabbinen wurden allerdings zu jener Zeit noch sehr respektirt, namentlich in Dingen, die öffentlich geschahen, und es wurden viel häufiger als in unserer Zeit Anfragen (שאלות) an dieselben gerichtet. Aber die Art und Weise des Befragens pflegte die Verlegenheit des Befragten in nicht geOrgetn Maße zu vermehren. Denn wenn sich ein bedeutender Mann von einem hervorragenden Rabbinen Auskunft und Bescheid holen wollte, wendete er sich, falls er weder selbst ein Thalmudkundiger war, noch über einen gut unterrichteten Hauörabbi disponiren konnte, an einen befreundeten Adepten der rabbintschen Gesetzeskunde, um die Anfrage wohl motivirt vor das beabsichtigte Forum bringen zu können. Wenn nun dieses Vorgehen auch für den Befragten den Voxtheil hatte, daß es demselben die Erwägung des Pro und Contra erleichterte; so erschwerte es doch die Entscheidung. Denn es reichte nicht hin, auszusprechen, daß so oder so gehandelt wer- ") N. B. I. 1, 35. M) Das. das. 86. R. Mos. Sofer meinte den alten R. Perez und den vonihm vertretenen Usus rechtfertigen zu müssen. CH. Sofer. H.^158. 159. Wir können diese beiden Gutachten, welche im Jahre 1800 geschrieben wurden, den kundigen Lesern nicht angelegentlich genug empfehlen. Die Berufung auf Raschi (das. 59, b) ist unstatthaft, da die betreffenden Worte Raschi's ungenau angeführt sind.