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Ben Chananja · 1858-01-01 · 11 (1858) · p. Seite 488

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
11 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 488 (sequence 8)
Language
German
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— 488 Das Sendschreiben Landau's wurde allgemein als ein diplomattscheS Kunststück bewundert, und reichte hin, den Verfasser in den Augen der Prager Wähler als einen Mann der rechten Mitte, erscheinen zu lassen. Die entschiedenen Parteimänner waren damit in gleichem Grade unzufrieden. R. Jakob Hirschel, der nicht müde wurde, gegen die soharitischen Reformer zu schreien und zu schreiben, erklärte auch den Jampoler Vermittler für einen Kryptosabbathianer, der überdies von R. Jonathan durch dessen Ver- Mittelung und Empfehlung in Prag bestochen worden sei. Mit viel größerm Rechte hielten die Prager Eybeschützianer ihren neuen Rabbinen für einen Feind R. Jonathan's, und betrachteten ihn daher mit eben nicht freundlichen Blicken. Ihrem Einflüsse' wurde es zugeschrieben, daß Landau seinem Vorgänger wol als Prager Oberrabbiner, nicht aber als böhmischer Landesrabbiner folgte. David Oppenheim hatte nämlich seit 1713 die Würde eines Landesrabbiners der halben böhmischen Judenschaft, seit 1718 die eines Landesrabbiners der ganzen Judenschaft in Böhmen bekleidet, und war in׳ dieser seiner Würde von Kaiser Karl VI. am 19. September 1718 ans eine ehrenvolle Weise bestätiget worden 10). '") In der Bestätigungsurkunde heißt es unter Ander,»: ״Deß haben wir ihm, David Oppenheimer, als welcher seiner Integrität und uninterregirten Wandelswillen, auch seiner Gelehrtigkeit halber in jüd. Gesetzen angerühmt wird, die Kaiserliche und Königliche Gnad' gethan und denselben in obberührter Oberrabbiner - Funktion hirmit allerdings bestätigen und konstrmiren wolle». Knien das Konstrmiren und Bestätigen ihm auch in Kraft dieses Briefes als regierender König Boheim. Und gebieteF hierauf allen und jeden Unfern Nachgesetzten, Obrigkeiten, Magistraten, Inwohnern und Unterthane», was Würden, Amts oder Wesens, die in Unser» Erbkönigreichen,Bohei», seien, Insonderheit unserer Königlichen Statthaltern, daß fic mehrerwähnteil David Oppenheimer bei dieser ihm ertheilten und konfirmirten Oberrabbinerstelle gebührend schützen und handhaben in die allgemeine Landesprotektion nehmen und selben auf allen Hall in demjenigen, was er als konfirmirter Oberrabbiner der Landes Indenschaft vermög dieser seiner Funktion zu verrichten hat assistircn, und kräftigst manutenire», auch aus keinerlei Weise gestatten, noch zulasten sollen, daß ihm von anderen Inden, es seien wer fie wollen, der mindeste Eingriff oder Ver- Hinderung an der Oberrabbiner Funktion geschehen möge, bei Vermeidung unserer schweren Strafe und Ungnade (Orient VI, 24.)".

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