Mannheim
Compact Memory

Ben Chananja · 1858-01-01 · 10 (1858) · p. Seite 463

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
10 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 463 (sequence 31)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2542917-2543107-2543118--0479-2544169
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

— 463 — 11. Ferien. ״Der Schulunterricht darf nie gestört oder unterbrochen werden, selbst wenn der Tempelbau zu Jerusalem es verlang«! sollte". (Sabbat 119, b.) (Fortsetzung folgt.) Zur Geschichte der Juden in Deutschland. Ein Protokoll, geführt zu Frankfurt am Main, mitgetheilt von Dr. G. Wolf, Religionslehrer in Wien. Zur Erklärung des folgenden, eigenthümlichen Protokolls wollen wir einige Worte voraussenden. Der Schauplatz der Verhandlung ist Frankfurt am Main. Das Verhältniß der Juden daselbst war folgendermaßen gestaltet: Sie wurden von Kaiser Karl IV. der Stadt verkauft und waren wahres Eigenthum der Stadt; Gesetz und Recht erhielten sie jedoch von dem jeweiligen Kaiser. Die Juden mußten daher stets zwei Herren dienen. Nach den Türkenkriegen wurden Steuer aufgelegt, und von der Stadt Frankfurt insbesondere und den Juden daselbst wieder insbesondere gefordert. Die Stadt wollte den eigenen.Säckel schonen und verlangte von den Juden als ihrem Eigenthume die ganze Kontribution. Der kaiserliche Gesandte Fkeiherr von Lintzeug wurde nach Frankfurt geschickt, um die Verhandlungen zu leiten; der Magistrat aber instruirte die Juden, nichtssagende, ausweichende Antworten zu geben, um freie Hand zu behalten. Die Stetigkeit war die sogenannte Judenordnung der spätem Zeit. Die.Gesetze und Rechte der Juden waren darin zusammengetragen. Jeder Kaiser bestätigte bei seinem Antritte dieselben, nachdem die Juden zuvor darum petirionirt hatten. Oesters wurden diese Rechte geschmälert oder erweitert. Kaiser Mathias war den Juden am geneigtesten und behielt man später die von ihm bestätigte Judenordnung ferner bei; wenn auch oft der Fall eintrat, daß das Gesetz — das übrigens nicht sehr freisinnig war —- blos auf dem Pa- Piere stand. * Eine Bemerkung drängt sich' wiederholentlich bei dem Studium der Geschichte der Juden in Deutschland aus, die wir hier nicht unterdrücken können: Die Deutschen haben ein, Jahrhunderte lang geübtes, Unrecht gegen die Juden zu sühnen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.