Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 10 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 462 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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462 I unterwiesen". (Kiduschin 30.) (Das heißt: Die sicherste Grundlage zur Fortp^anzung der religiösen Bildung in einer Familie ist, wenn der Vater selbst seine Kinder in der Religion unterrichtet.) Rabbi Chija bar Abba nahm nicht eher sein Frühstück, als bis er mit dem Kinde das am vorigen Tage Erlernte wiederholt, und dasselbe wenigstens Einen neuen Vers gelehrt hatte. Rabba bar Huna nahm nicht eher sein Frühstück, als bis er selbst das Kind in die Schule geführt. (Kiduschin 30, a.) Ben Asai sagt: Der Mensch ist verpflichtet, auch seine Tochter in der Religion zu unterrichten. (Sota 20.) Rabbi Rehorai sagt: Ich lasse jedes Geschäft und jedes Handwerk und unterweise meinen Sohn nur in der Thora. (Das. 82, a.) 7. Stnndeneintheilung. ״Richte die bestimmte Stunden ein für den Religionsunterricht (Erubin 54). Das Religionsstudium soll in drei Theile eingetheilt werden, ein Drittheil soll der Bibel, ein Drittheil der Mischna und ein Drittheil der Gemara gewidmet werden". (Kiduschin 30, a.) 8. Lehrziel. ״Wie weit soll der Unterricht in der Religion sich erstrecke«? Sebulun ben Dan sei Vorbild, den sein Großvater die Bibel, die Mischna, den Thalmnd, die Halacha und Haggada gelehrt hat". (Das.) 9. Schullokal. ״Du sollst nicht in der Höhe der Stadt, das heißt in dem belebtesten Theil derselben, sitzen und lehren". (Pessachim 112, a.) ״Seit der Einrichtung des Rabbi Jehoschua ben Gamla dürfen Kinder nicht getragen werden von einer Stadt zur andern, sondern nur von einer Schule zur andern, und wo ein Bach ist, darf die Schule nur dort jenseits des Baches sein, wo eine feste Brücke, nicht aber ein schwacher Steg hinüber führt". (Baba Batra 21, a.) 10. Strafen. ״Wenn du das Kind strafst, so strafe es nur mit dem Schuhriemen" (so gelinde als möglich). (Das.)