Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 9 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 421 (sequence 37)
- Language
- German
- Belongs to
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— 421 — stücke zu verbinden ist. In den übrigen fünf wird das 1. Buch Moses etwa bis Kap. 12. iacl. gelesen. Entschieden muß ich mich bei diesem Anlässe gegen den Gebrauch von Auszügen, wie תולדות ישראל und ähnliche, aussprechen. Es würde mich hier zu weit führen, mich über die vollkommene Unzulässigkeit solcher Hülfsmittel und Surrogate begründend zu äußern. (Fortsetzung folgt.) Araber Zustände. (Schluß.) Zur Arader Kultnsgemeinde, bezüglich zu dessen Oberrabbinate gehören noch die Israeliten des Pankotüer und Rädnüer Stulbezirkes, deren genaue Seelenzahl bis jezt noch nicht ermittelt ist, da die bezügliche Konseription von Seite des Arader Gemeindevorstandes noch im Zuge ist. Die Gemeindeauslagen werden jährlich ans die Kontribuenten verhältnißmäßig repartirt. Zn den religiösen Anstalten zählt in erster Reihe die der Gemeinde eigenthümlich angehörende Synagoge mit nähe an 400 Sitzplätzen für Männer und ebenso vielen für Frauen in 2 Galterien. Dem größern Bedürfnisse der Thischriseste wird durch Filial-Betlokale von Seite der Gemeinde Rechnung getragen. Znr Verherrlichung des Gottesdienstes, wobei die Predigt des gelehrten und als Kanzelredner rühmlichst bekannten Oberrabbinen I. Steinhardt ein hervorragendes Element bildet, wirken noch ein im rituellen Gesangsvortrage ausgezeichneter Oberkantor, ein besoldeter Chor unter einem tüchtigen Regens-Chori und ein Organist zur Orgelbegleitung. Ebenso besteht eine eigene vom gottseligen Oberrabbinen Chorin verfaßte Synagogenordnung, welche aber eine Fortentwickelung nicht allsschließt. So wird auch wegen der Ralendanischen Wandelbarkeit der Synagogenjahre 14 Tage vor jedem Fest- und Feiertage vom Oberrabbinate ein Programm für den stattzu find enden Gottesdienst verfaßt, welches, vom Gemeindevorstande entgegengenommen, dem Kultuspersonale zur strengen Darnachachtung zugewiesen wird. Uebrigens hat jeder Kultusbeamte eine Instruktion über seine Amtspflicht, die er bei Dienstverlust nicht hberschreiten darf. Eine wahrhaft praktische und nachahmungswürdige Einrichtung ist die, daß der Hr. Oberrabbiner zu Ende jeden Jahres einen ausführlichen Vortrag im Gemeinderathe hält, wo er Bericht erstattet über in diesem Jahre vorgeuommene, und Anträge stellt über noch vorzunehmeude nöthige Verbesserungen und Einrichtungen zur Hebung des Kultuswesens. Eine andere nachahmuugswürdige Einrichtung neuerer Zeit ist die Abschaffung des *מי שבתן beim Thoravorlesen und des störenden Herumtragens von Lizitationstäfelchen beim ות^-Verkauf. Die Synagogenauslage ist auf die Gemeindeglieder repartirt, welche der Reihe nach vom Synagogenvorstande mit den עליות und andern Funktionen betheiligt werden.