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Ben Chananja · 1858-01-01 · 8 (1858) · p. Seite 341

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Ben Chananja
Volume
1 (1858)
Issue
8 (1858)
Date
1858-01-01
Page
Seite 341 (sequence 5)
Language
German
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341 — Da also der Midrasch, wie man schon in der soferischen Zeit die Schristforschung sehr paffend nannte, faktisch theils das nationale Gesetz, theils die nationale Geschichte betraf, so ist es durchaus nicht unwahrscheinlich, daß die Männer der großen Versammlung die Eintheilung desselben in Halacha und Haggada auch theoretisch aussprachen. Der religionsgesetzliche Midrasch bezog sich auf die Halacha, d. i. die religiöse Sitte oder den religiösen Gebrauch, oder auf die Haggada, d. i. die Geschichte. Denn ursprünglich genügte es für die Haggada als solche nicht, ״daß sie eben nur gesagt wurde 1 *)"; was gesagt wurde, mußte geschichtlichen Inhaltes sein. Daher wird an einer Stelle das!הגדר genannt 2), was an einer andern Stelle ססר הי והסק heißt 3). An die Genealogie knüpfte man nämlich den Unterricht in der Natioualgeschichte. Später wurde dieser Begriff der Haggada allerdings nicht festgehalten, und man nannte Alles haggadisch, was nicht halachisch war. Eine genaue Forschung wird aber noch immer Stellen entdecken, in denen die Haggada nach ihrer ursprünglichen Bedeutung genommen wird. Wir erinnem nur an den Ausspruch der alteil Schriftforscher: ״Willst du Den erkeunen, der da sprach und es ward die Welt, so erlerne die Haggada, d. i. die heilige Geschichte; dadurch erkennest du den Heiligen, gelobt sei er, und hangest an seinen Wegen 4)". 22. Einsetzung des großen Syuedriums. Dessen mildes und gemäßigtes Verfahren. Zu den ersten Einrichtungen, welche die Mäimer der haSmonäischen Restauration trafen, gehörte ohne Zweifel die Wieder- Herstellung der nationalen Gerechtigkeitspflege. Der Tag, an welstelle» Lezterem bekannt gewesen, so würde B. die Genngthnnng gehabt haben, daß ״in den ältesten jüdischen Schriften" allerdings eine Nachricht vorliegt, in welcher ״eine Erinnerung an die Anordnung der Gesetze in einer Zusammengehörigkeit von je siebenzig durchscheink" (Berth. Sieben Gruppen XII.), ‘) 31111} Vortr. S. 58. *) Jer. Pes. 5, 3, 3) B. das. 62, b. ר Gifte Skeb 49,

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