Ben Chananja
- Journal
- Ben Chananja
- Volume
- 1 (1858)
- Issue
- 4 (1858)
- Date
- 1858-01-01
- Page
- Seite 149 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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— 149 — je einem thalmudischen Autor entfiel, und vielleicht nur als Ansicht hingeworfen wurde, zusammengetragen hat ')." Frankel's Tadel hat keine polemische Tendenz gegen Maimonides, sondern eine apologetische zu Gunsten des Thalmuds. Es scheint ihm nänilich angemessener, die Verantwortlichkeit für manches Befremdende der thalmudischen Rechtslehre nicht auf die Schultern der Gesetzesurheber, sondern ans die des Kodifikators zu legen. Allein Erstere würden es wol schwerlich gestatten, daß man ihre Anssprüche für hingeworfene Äußerungen ansehe. Die Thalmudisten selbst haben sich gegenseitig ohne Zweifel am besten verstanden und ihre uns vorliegenden Verhandlungen beurkunden hinlänglich den legislatorischen Ernst, mit welchem sie gepflogen wurden. Wenn Maimonides dieselben als Gesetze auffaßt und vorträgt, so ist er in vollem Rechte und er erfüllt als Kodifikator des Thalmuds nur seine Pflicht. Wenn er die thalmudischen Gesetze nicht eigenmächtig und willkürlich modificirt, sondern mit «nbestechlicher Treue in ihrer Objektivität hinstellt, so befolgt er nichts anderes als die Marime, welche bis auf den heutigen Tag jeder Pandektenlehrer zur Richtschnur nimmt. Der Vorwurf allzugroßer Skrupulosität in der Reproduktion thalmudischer Satzungen müßte mithin dem M. Thora gegenüber als unberechtigt zurückgewiesen werden. Allein wie verhielte es sich, wenn diese bald gelobte bald getadelte Skrupulosität denn doch ihre Grenzen gehabt hätte, wenn Maimonides der Philosoph Maimonides dem Gesetzeslehrer imponirt, ja Lezterem den gemessenen Befehl gegeben haben würde: ״bis hieher und nicht weiter!" so daß aus dem M. Thora nicht die rein thalmudische, sondern eine vielfach philosophisch tingirte, dem Thalmud zuweilen opponirende Halacha zu uns spräche? — Mich haben nun mehrjährige Untersuchungen zu dem Resultate geführt, daß diese Fragen mit einem entschiedenen Ja beantwortet werden müssen. Ein Theil der gewonnenen Resultate ist in folgender Betrachtung niedergelegt. Ich unterbreite dieselbe um so lieber Ihrem kompetenten Urtheile, als mir dadurch die willkommene Ge- ') Ger. Bew. S. 107.