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Der Israelit · 1938-06-30 · Heft 26 (30.6.1938) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 26 (30.6.1938)
Date
1938-06-30
Page
– (sequence 13)
Language
German
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f^^CH^LE UNfD>-7 &*g!z^—--^HAUS__^ 30. Juni 1938 Erscheint monatlich 1. Tammus 5698 •no^aw (Fortsetzung.) Am Berge Sinai ist uns für ewige Zeiten gesagt worden: „Gedenke des Sabbattages, ihn zu heiligen. Sechs Tage sollst du arbeiten und alle deine Geschäfte verrichten,. der siebente Tag aber ist ein Ruhetag dem Ewigen deinem G'tte zu Ehren. Du sollst an demselben keine Arbeit verrichten, weder du selbst, noch dein Sohn oder deine Tochter, dein Knecht, deine Magd, auch nicht durch dein Vieh oder durch den Fremden, der sich in deinen Toren aufhält." Und für den jüdischen Landwirt in Erez steht's wiederholt in der heiligen Schrift geschrieben: „Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen, aber im siebten Jahr sollst du ihm Ruhe geben. Und was aus der Erde wächst, sollen essen die' Armen des Volkes, und was diese übrig lassen, soll das Tier des Feldes verzehren. Also sollst du tun deinem Weinberg und deinem Oelbaum." (II. 23, 10.) Ferner; (III, 25, 3) „Sechs Jahre besäe dein Feld und sechs Jahre beschneide deinen Weinberg und sammele seinen Ertrag, aber im siebten Jahr ist ein Sabbat für das Land ein Sabbat dem Ewigen, dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinstock nicht beschneiden. Den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht ernten und die Trauben deines ungepflegten Weinstoekes nicht lesen; ein Feiertag dem Ewigen." Also sechs Jahre durfte auf dem FeMe, in den Weinbergen und in den Obstgärten gearbeitet Werden- Im siebten Jahr kam kein Pflug, keine Egge auf den Acker; nicht durfte man den Obstbaum und den Weinstock beschneiden. Nur das. was ohne menschliche Arbeit auf dem Felde gewachsen war, durfte geerntet werden. Und jeder im Volke hatte im ntJW-Jahr das Recht, auf irgend einen Acker zu gehen Und nach Herzenslust abzuschneiden, was ihm gefiel, durfte im Obstgarten, der nicht ihm. gehörte, die Früchte pflücken und im fremden Weinberg die reifen Trauben abschneiden. Niemand durfte ihn von seinem Acker, aus seinem Obstgarten und Weinberg weisen. Auch die Tiere des Feldes durften nicht gestört werden, wenn sie irgendwo ihren Hunger stillen wollten. Daher war es nicht gestattet, einen Zaun um ein Grundstück aufzustellen, um die Pflanzungen vor Menschen und Tieren zu schützen. Was aber war der Sinn dieses merkwürdigen TlWnw -Gesetzes? Warum sollte ein ganzes Jahr lang kein Pflug auf dem Felde gesehen werden? Auch in unserer Flur gewahrt man zuweilen einen Acker, der nicht umgepflügt oder umgepflügt aber — wie man zu sagen pflegt — brach liegen geblieben ist. Das hat wohl seinen Grund und geschieht nicht ohne Absicht. Auch der Boden, darauf die Saaten stehen, bedarf der Ruhe. Er ist zuweilen erschöpft und muß sich erholen, Die Stoffe, die zum Aufbau der Pflanze notwendig sind,1^ (s. später) sind verbraucht, es müssen sich in dem Boden wieder neue Nährstoffe bilden. Sehr leicht könnte man auf den Gedanken kommen, das wäre auch der Grund des Schmitohgesetzes, und manch einer hat auch das Gesetz so aufgefaßt. Aber das kann unmöglich Tauro gewollt haben. Die Tauro will uns zu frommen und g'ttesfürchtigen jüdischen Menschen erziehen. Wie wir den Boden zu bearbeiten haben, dazu ward uns der Verstand. Uebrigens können die verbrauchten Nahrungsstoffe im Boden durch Düngung wieder ersetzt werden. Gerade dieses iiü'atf-Gesetz sagt uns wie kein zweites, daß uns die Tauro von G'tt gegeben ist, und nicht Menschen sie erdacht haben.

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