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Der Israelit · 1938-04-07 · Heft 14 (7.4.1938) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 14 (7.4.1938)
Date
1938-04-07
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultusgemeinden. >■ B e r 1 i n , 3. April. Das in der letzten Nummer des oReichsgecsetzblattes" veröffentlichte neue Gesetz über die /Rechtsverhältnisse der jüdischen Xultusge.meinden hat folgenden Wortlaut: § -1. ■ ■ „(1) Die jüdischen Kultusvereinigungen und ihre ^Verbände erlangen die Rechtsfähigkeit durch Eintragung *in das .Vereinsregister; , (2) Mit Ablauf des 31. März 1938 verlieren die jüdischen Kultusvereinigungen und ihre Verbände die Stellung von Körperschaften des öffentlichen "Rechts, soweit sie diese bisher besaßen- Sie sind von diesem Zeitpunkt an rechtsfähige Vereine des bürgerlichen Rechts- Die Eintragung in das Vereins- -fegister ist nachzuholen. §2. Die Beamten der im § 1 Abs. 2 genannten Vereinigungen und Verbände verlieren mit Ablauf des ■3.1. März 1938 ihre Beamteneigenschaft, Sie treten Äit demselben Zeitpunkt zu den Vereinigungen und "Verbänden in ein bürgerlich-rechtliches Dienstverhältnis, auf das die bisherige Regelung ihrer Rechte -und Pflichten entsprechende Anwendung findet. §3. -• (1) Der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde bedürfen: ________ : Beschlüsse der Organe der. jüdischen Kültusver- . einigungen .und ihrer Verbände . a) bei Bildung, Veränderung und Auflösung der . Vereinigungen und ihrer Verbände, b) bei Veräußerungen oder wesentlichen Veränderungen von Gegenständen, die einen geschicht- , - liehen, wissenschaf tlichen oder Kunstwert haben, insbesondere von Archiven oder Teilen von solchen, ' (2) Die höhere Verwaltungsbehörde kann gegen die Berufung der Mitglieder der Organe der jüdischen Kultusvereinigungen und ihrer Verbände Einspruch erheben. § 4. - ,_Der Reichsminister für die kirchlichen Angelegenheiten - kann zur Durchführung und Ergänzung dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen. . § 5. (1) Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1938 in Kraft. (2) Mit diesem ^Zeitpunkt treten entgegenstehende, Bestimmungen außer Kraft. (3) Die Inkraftsetzung dieses Gesetzes für das Land Oesterreich bleibt vorbehalten." Von der R e i c hsv ertretung der J u - d e n i n D e u f schland wird dazu geschrieben;. ' ' '; Durch das Reichsgesetz über die Rechtsverhältnisse der jüdischen Kultus Vereinigungen vom 28. März 1938 ist bestimmt, daß die jüdischen Synagogengemeinden und. ihr? Verbände die Stellung als Körperschaften des öffentlichen Rechts verlieren. Sie tragen fortan den Charakter re ch t s f ä h i g e r V e r e i n e des bürg eT.iic.hen Recht s. Durch diese Maßnahme wird die Stellung der Gemeindemitglieder zu derjenigen Synagogengemeinde, der sie angehören, nicht berührt. Ihre Verpflichtungen gegenüber ihrer Gemeinde bestehen unverändert fort. Im Rahmen der neuen Form verbindet das gleiche rechtliche und sittliche Band die Gemeinde und ihre Mitglieder, werden die jüdischen Kultus- und ihre Verbände als privatwei- Unverändert Vereinigungen rechtliche Körperschaften sich terhin ihrer Aufgabe der kulturellen und sozialen Betreuung ihrer Mitglieder widmen. Unverändert besteht die rechtliche und sittliche Pflicht jedes Gemeindemitgliedes, durch finanzielle Leistungen und durchTeilnahme am Gern e in deleben wir ts^c h a f 11 i c h^.^u rT3 moralisch der Xi e-rff e i n d e ^tfn d. den E i n r i c h t u n.g e'nd. ej£z-i ü*d-^cTTefn Q e - m einsc hua f t z u dien e n. N». Aus dem Inhalt; Verhandlungen zwischen Agudas Jisroel und Misrachi...... . . . Seite 2 Regierungen und Parlamente über die Roosevelt-Aktion .......Seite 2 Judenausschuß in Ungarn .....Seite 2 Wochenrundschau ......Seite 3 Erez Israel als Muster für jüdische Ueberseesiedlung .......Seite 4 Wende des Galuth. Von Saly Geis. . . Seit? 4 Eine Abhandlung zur Haggada. Von Wolf S. Jacobson . . . . . Seite 4 Erziehung zur Selbsterziehung .... Seite 5 Ausbürgerung polnischer Staatsbürger im Auslande ........Seite 7 Amtsjubiläum von Oberrabbiner M. Rottenberg, Antwerpen . . . Seite 7 Aus der Agudas Jisroel-Bewegung . . Seite 8 Erez Israel ............Seite 9 Von Jacob Rosenheim in London. Von dem Tage an, da der große G'ttesruf des -fr -fr> das Doppel.-Schluß-Chaw, zum ersten und obersten Schlüsselbuchstaben des jüdischen Völksgeschickes wurde, ist „ G o 1 u s " , Exil und Wan de r n von Land zu Land, über Idie ganze G'tteserde hinweg, das reichste Kapitel aktuellen jüdischen Erlebens. .'.| Ruhepausen von Jahrhunderten besagen nicht viel, wenn wir unsre Geschichte nach denjenigen Maßstäben messen, die die zeitüberlegene Vorsehung an das nationale Erleben des Volkes der Ewigkeit anlegt. Geraten wir darum nicht außer Fassung, wenn der allzurasch und allzugern angenommene Glaube, das Golus sei zu Ende undrplbl pi^p. leuchte als unmittelbar bevorstehender historiischer Pragmatismus aus Balföur-Erklärung, Erez Israel-Auf bau und Staatsdiskussion, hervor, zu zer flattern droht. Balfour-Erklärung, Erez Israel-Auf bau und das Gerede von einem lebensunfähigen Miniatur-Küstenstaat behalten ihren guten, gewaltigen Sinn, auch dann, wenn sie nur Hutid er t taus enden von jüdischen Menschen die Seligkeit, und die Lebenserfüllung einer geheiligten Existenz auf dem heiligen Boden der Schechina sichern, ohne darum dem sich immer wiederholenden viertausendjährigen abrahamitischen "fr "fr -Aufbruch und der ebenso alten rmn HilDSI nöTpl nar nXID"!-Losung Vater Jakobs die schmerzliche Aktualität 2U rauben. Die geschichtliche Konstellation, läuschen wir uns nicht, deutet aber für den Augenblick nicht auf Golus-Ende, sondern auf eine unerhörte Verbreiterung und Zerfaserung des Golus hin. Ist es aber der Wille der Vorsehung, die auf alle Fälle in überwältigender Sichtbarkeit ihr Volk vor dem geschichtlichen Vergessenwerden schützt, daß jüdisches Sein weiter hinübergetragen werden soll über die Meere und Kontinente der bewohnten und unbewohnten Erde, dann wird es die verkehrteste „Politik" sein, sich, wie ein schluchzendes Kind, das sich vom Vaterhause nicht trennen kann, an eine (offen oder im Herzensgrunde) einseitig palästinozentrische Orientierung festzuklammern und der Vorsehung quasi die Mitarbeit zu verweigern. Durch die Initiative des amerikanischen Staatsdepartements, das in einem Rundschreiben die Sorge um die Lösung des Wanderungsproblems zu einem gemeinsamen Anliegen der Staaten deklariert hat, wird aber vor allem die jüdische Welt zur Selbstprüfung und zur Prüfung ihres bisherigen Leistens und Versagens aufgerufen. Es kann dabei ganz außer Betracht bleiben, ob diese amerikanische Anregung zur Schaffung Fortsetzung siehe Seite 3. >

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