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Der Israelit · 1938-01-20 · Heft 3 (20.1.1938) · page 8

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Journal
Der Israelit
Volume
79 (1938)
Issue
Heft 3 (20.1.1938)
Date
1938-01-20
Page
– (sequence 8)
Language
German
Belongs to
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Seite 6 Nr. 3 Der Israelit 20. Januar 1938 unmittelbar für seine Handlungen voll verantwortlich. Wenn man sich die Tragweite einer solchen Auffassung vergegenwärtigt, kann man sein Urteil nur in die Worte zusammenlassen: Heil dem Volke, dem es möglich ist, an sozial Niedrigstehende derartige Anforderungen zu stellen. (Fortsetzung folgt.) Korrespondenzen. Deutsches Reich« Freie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums, Frankfurt a. M., 16. Jan. Die F. V. veröffentlicht ihren Jahresbericht unter dem Titel „Zweiundfünfzig Jahre Dienst an der ^1 u d e n h e i t Deutschlands". Nach einem Uebe»'blick über die Tätigkeit bis zum Weltkrieg, während und nach dem Kriege heißt es zum Schlüsse: Von 1938 ab wird die Freie Vereini gung ihre Aufgabe, die Thoraideale immer mehr zu verwirklichen, nur dann erfüllen können, wenn alle die sich zu diesen Idealen bekennen, mithelfen wer den; wenn jeder Leser dieser Zeilen Mitglied wird und, ist er es schon, ein neues wirbt. Den Mindestbeitrag von RM. 3.— im Jahre kann jeder aufbringen. Jeder trägt dadurch sein Scherflein bei zur Er haltung der einzigen wahren Heimat, die von jüdischen Menschen nie und nimmer verlassen werden muß: der Thora und unserer geschichtlichen Vergangenheit. — Anmeldungen, sowie irgendwelche Anfragen sind zu richten an unser Büro: Schwanen straße 4, Tel. 48 783, Postscheckkonto Ffm. 9822. Aenderung von Familiennamen und Vornamen. Berlin, 14. Jan. Im neuen Gesetze der Reichsregierung über di Aenderung von Familiennamen und Vornamen, das am 1. Januar in Kraft getreten ist, wird u. a. bestimmt, daß Namensänderungen, die vor dem 30. Januar 1933 genehmigt wurden, bis zum Ablauf des Jahres 1940 widerrufen werden können, wenn die Namensänderung nicht als erwünscht anzusehen ist. Bei Widerrufung - dieser Genehmigung haben die betreffenden Personen und ihre Familienmitglieder, soweit sie den Namen des Familienvaters tragen, zu ihrem früheren Namen, wie sie ihre Vorfahren trugen, zurückzukehren.; Die Ausführungsbestimmungen in den vom Reichsminister des Innern veröffentlichten Richtlinien befassen sich auch insbesondere mit Juden und jüdischen Namen. Anträge von;Jü,den und Misch- 1 i n g e n , ihren Namen zu "andern, werden nach diesen Ausführungen grundsätzlich : nicht genehmigt, um eine Verschleierung der Abstammung des Nämensträgers zu vermeiden. Nur wer geringfügigen jüdischen Bluteinschlag aufweist, . aber nicht Mischling ist, kann eine Namensänderung erzielen. Welche Namen als „jüdisch" anzusehen sind, bestimmt sich nach der Auffassung der Allgemeinheit. Es gibt zahlreiche Familiennamen, die ihrem Ursprung nach deutsche Namen sind, in der Volksanschauung aber als Judennamen gelten, z. B. Hirsch, Goldschmidt usw. Es gibt weiter zahlreiche biblische Namen, die ebenfalls als typische Judennamen angesprochen werden, aber sowohl bei Juden wie bei Nichtjuden vorkommen, wie Salomon, Israel, Moses usw. Zu den Judennamen würden auch häufig diejenigen gerechnet, die von dem Herkunftsort abgeleitet sind, wie Hamburger, Darmstädter, Krotoschiner. Dagegen könnten hierzu nicht Namen gerechnet werden, die zwar auch von Juden, häufiger aber von Deutschen gebraucht werden, wie Meyer. Die Ivria-Bank liquidiert. Berlin 17. Jan In der General-Versammlung der „Ivria" am 11 Januar wurde die Auflösung der Ivri a-B ank GmbH, beschlossen. Nachdem der Bank ihr Charakter als Devisenbank entzogen worden ist und der Anschluß an eine Revisionsgesellschaft nicht zu erreichen ist, ergab sich die Schließung der Bank von selbst. Die' Ivria-Bank wurde im Jahre 1927 gegründet und hatte somit nach einem Leben von 10 Jahre« ein wenig rühmliches Ende erreicht. In der Ver-. Sammlung berichtete der Vergleichsverwalter, Herr Wunderlich, über die bekannten Ursachen des Zusammenbruches und über die Bemühungen, das Vergleichsverfahren zu erreichen, duroh welches die Genossen, die zum allergrößten Teile dem kleinen Mittelstande angehören, einige Vorteile er zielten. Die Kleingläubiger (bis zu RM. 250.—) er halten ihre Forderung bevorzugt in zwei Raten, deren erste bereits am 15. Januar fällig war. Von der Tagung der Reichsvertretung. Berlin, 16. Jan Nachdem wir die Ziffern des Etats der Reichsvertretung in voriger Nummer veröffentlicht haben, sei hier noch einiges über den Gang der Etatsitzung mitgeteilt; Ueber den Etat referierte für denHaushaltsaus schuß Generalberichterstatter Staatsrat a. D. Dr L i p p m a n n , Hamburg und erörterte die Deckungs möglichkeiten des Etats für 1938, der mit 4 351000 RM. abschließt, mit „gesundem Optimismus". Er glaube, daß das Steuersoll der Juden Deutschlands in Höhe von 79 Millionen RM. sich im nächsten Jahre nicht verringern werde. Da das Inlandsaufkommen im nächsten Jahre infolge der Auswanderung leis tungefähiger Steuerzahler wahrscheinlich sinken werde, sei eine Art jüdischer Reichsfluchtsteuer in Form einer freiwilligen Abgabe für jüdisch Zwecke vor der Auswanderung geplant. Zur Position: Wirtschaftshilfe wies der Bericht erstatter M. Rosenthal, Berlin, auf die Notwendigkeit hin, die doppelte Umschichtung etwa von Handwerkern und Hausgehilfinnen auf neue Berufe zu vermeiden. Es sei erstrebenswert, möglichst viele Mädchen dem Haushaltsberuf zuzuführen. Der Haushaltsausschuß hat zu Titel V des Etats beschlossen, die Subvention an das Breslauer Theologische Institut in Höhe von RM. 18.000 letztmalig in diesem Jahre noch zu bewilligen, gleichzeitig aber den Rabbiner Grünewald aus Mannheim zu beauftragen, bis zum 1. Oktober d. J. Erhebungen anzustellen, in welcher Form das Breslauer Institut am besten liqui diert worden könne. Dieser Auftrag an Rabb. Grünewald wurde im Plenum mit 13: 10 Stimmen ab gelehnt. In der Debatte setzten sich die Herren Leß (Breslau), Neumeyer (München), Schoyer (Berlin), Wiener (Beuthen) nachdrücklich für die Aufrechterhaltung des Breslauer Instituts ein. In Pos. V, 2 wurde die Subvention der Schachtzentrale in Höhe von RM. 3000.— gestrichen, da die Schächtzentrale im Augenblick nicht zuschußbedürftig ist, und dafür die Jahressubvention des Rabbinerseminars zu Berlin um RM. 3000.— erhöht. Von den Erziehungs-Clearing-Geldern im Betrage von ca Lst. 30.000 können für die Koscherfleischversorgung etwa 3500-T-400Q Lst. abgezweigt werden, die der RV. in Reichsmark zum Kurs von 200 Proz. erstattet werden müssen. Schoyer (Berlin) schätzt den jährlichen Bedarf für die Koscherfleischversorgung mit 40.000 Pfund ein, von denen die Auslandssammlungeh etwa 25.000 Lst. erbracht haben. Er verlangt von der RV. weitere materielle und moralische Unterstützung, insbesondere für die Sammlungen in England. Die Schächtzentrale macht Anspruch auf Weitergewährung der Subvention, falls sich ihre augenblicklich günstige Finanzlage ändere. Er erklärt, daß die leitenden Instanzen der RV. ihm Zusicherungen gemacht hätten, daß sie die Koscherfleischversorgung unter allen Umständen aufrechterhalten und unterstützen würden. Er beantragt ferner eine Erhöhung der Subvention für den Hamburger Verein um RM. 1500.—. Besonders warm setzt sich Neumeyer (München) für die nachdrückliche Förderung der Koscherfleischversorgung ein. Er erklärt, daß mindestens 50 Proz. der bayrischen Juden auf die Koscherfleischversorgung reflektieren, und daß die RV. diese wichtige Aufgabe unter keinen Umständen vernachlässigen dürfe. Generalreferent Lippmann erklärt, daß wenn die Schächtzentrale wieder subventionsbedürftig wird, man ihr die Mittel selbstverständlich wieder zur Verfügung stellen werde. Zu Titel VII (Erziehung und Bildung) wurde eine Subvention an das Würzburger Lehrerseminar in Höhe von RM, 30.000 beschlossen. - Neumeyer beantragt Erhöhung der Subvention um RM. 9000. Der Antrag wurde dem Haushaltsausschuß mit der Bitte um Berücksichtigung überwiesen. Der Mittelstelle für Erwachsenenbildung wurde weiterhin eine Subvention von RM. 26.000 bewilligt, mit dem Bemerken, daß in Zukunft Einschränkungen . vorgenommen werden müssen. Neumeyer (München) beantragt einen Appell an die Oeffentlichkeit zu freiwilligen Leistungen für die jüdische Wissenschaft. Zu Titel IX (Lastenausgleich) wurde eine Subventionierung des hessischen Landesverbandes mit RM. 28.000 unter der Bedingung des Prüfungs- und Revisionsrechts, beschlossen. Generalreferent Lippmann führte aus, daß ein grundsätzlicher Unterschied zwischen dem hessischen und dem Halberstädter Verband bestehe, da jener ein selbständiger Landesverband sei, während dieser ein Verband preußischer Gemeinden besonderer Richtung sei, und' daher auf einen internen Lastenausgleich mit dem preußischen Landesverband verwiesen werden müsse. Der. Preüßenverband sei bereit, die leistüngsscÄwä'chen orthodoxen Gemeinden weiter zu unterstützen.- Eine Unterstützung aus zentralen Mitteln sei daher n^cht mehr möglich. Bis zu der Herstellung eines Einvernehmens zwischen dem Preußen- und dem Halberstädter Verband werde jedoch eine Subvention an den letzteren in Höhe von RM, 7000.— bewilligt werden. Jüdische Aerzte und Zahnärzte. Berlin, 16. Jan. Mit dem Ausschluß der jüdischen Aerzte aus der. Ersatzkassentätigkeit hört ihre Tätigkeit auch für die Wohlfahrt und eine Reihe weiterer nichtgesetzlicher Krankenkassen auf. Bei diesen Kassen und bei der wohlfahrtsärztlichen, Tätigkeit wird der Kreis der hierfür tätigen Aerzte durch die Zulassung zur Ersatzkassenpraxis bestimmt. Bei den weiteren Kassen handelt es sich um die Postbeamtenkasse, die Polizeikrankenkasse, die Sozialrentnerkassen der AEG., der Berliner Verkehrsgesellschaft, der Siemens-Werke und um das Reichsstudentenwerk. Ein Teil dieser Kassen hatte bereits vorher jüdische Aerzte von der Behandlung ihrer Mitglieder ausgeschlossen. Der Aenderung des Aerztevertrages mit den Ersatzkassenverbänden entsprechend, hat der Reichszahnärzteführer eine Anordnung erlassen, laut der die Tätigkeit von im Sinne der Nürnberger Gesetzgebung jüdischen Zahnärzten für Mitglieder der Angestellten-Ersatzkassen und der Arbeiter-Ersatzkassen ab 2 0. Januar 1938 beendet ist. Die Zulassung von jüdischen Zahnärzten zu den Orts-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen ist durch gesetzliche Bestimmungen geregelt und bleibt von dieser Anordnung unberührt. Polen. Ghettobänke auch in Lemberg, Lemberg, 15. Jan. Nunmehr wurde auch an der Lemberger Universität der Beschluß gefaßt, Ghettobänke für Juden einzuführen. Der Rektor der Universität, Prof. Kulczynski, der sich vor einiger Zeit mit Entschiedenheit gegen diese Maßnahme ausgesprochen hat, ist zurückgetreten, und sein Rücktritt wurde vom Senat jetzt angenommen. 14 Professoren der Wilnaer Universität, die Mitglieder des „Lagers der nationalen Einigkeit" (Pilsudski-Block) sind, protestierten in einem Brief an den Rektor der Universität gegen die Einführung von Ghettobänken. Litauen. Die Judenfrage in Litauen. K o w n o , 16. Jan. Auf der alljährlichen Konferenz des Regierungs-, Verbandes hielt der Präsident des litauischen Staates, S meto na,, eine große Rede, in welcher er auch die Judenfrage berührte. Er sagte u. a.: ,",Die litauische Regierung ist entschlossen, alle internationalen Abmachungen, einschließlich der, die sich auf das Minoritätsrecht bezieht, gewissenhaft einzüha'l1ten. Litauen wird niemals die in Genf verbürgten Rechte der Minderheiten antasten. Für Antisemitismus war in Litauen nie Platz und wird auch fernerhin kein-Platz da sei n." Die jüdische Bevölkerung nimmt die Worte des Oberhauptes des litauischen Volkes mit großer Begeisterung und Vertrauen auf. Irland. Mr. de Valera empfängt Jabotinski. Dublin, 11. Jan. Mr. de Valera empfing heute im Regierungsgebäude Mr. Jabotinski und Mr. Ben Horin. In einer einstündigen Unterhaltung gab De Valera seinem Wunsche Ausdruck, daß eine sowohl für Juden als für Araber annehmbare günstige Lösung des Palästinaproblems gefunden werde. Er erklärte, daß er selbst im Prinzip gegen die Teilung des Landes sei. Er stehe den Forderungen der Juden sympathisch gegenüber. .Herr Jabotinski wurde ebenfalls von dem päpstlichen Nuntius, Dr. Robinson, empfangen, der früher apostolischer Delegat in Palästina war, Rumänien. Die neue jüdische Lage in Rumänien. Bukarest, 18. Jan. Der Stadtrat von Bukarest hat am jVLontag, den 17, Januar, angeordnet^ daß von nun an in den städtischen Schlachthäusern kein Vieh mehr nach üdischem Ritus geschlachtet werden darf. Das r.u m änische Parlament ist durch' ein am Dienstagabend in einer Sonderausgabe des Amtsblattes veröffentlichtes königliches. Handschreiben aufgelöst worden. Die Neuwahlen wurden fjür den 9

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