Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 79 (1938)
- Issue
- Heft 1 (6.1.1938)
- Date
- 1938-01-06
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2451012-2451013--83463-2541464- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
XEREN HATORAH ist der Treuhänder des jüdischen Volkes für die Erhaltung seines nationalen Gutes vom Sinai. Helfet dem KEREN HATORAH! Keren Haiorah, H a m b u r g ,H ein r i chßarthstraße21, Postscheckkonto: Hamburg 24753 l^>^l natUDiwi Die Vorstellung von dem g'ttlichen Ursprung des Rechts war allgemein verbreitet. Darauf beruhte das Völkerrecht der Vorzeit. Später stellte man sich eine übergeordnete Rechtsschicht, die lex aeterna, vor als die im Geiste G'ttes beschlossene und von ihm gewollte Rechtsidee, auf welche sich das Völkerrecht gründete. Diese Anschauung wurde von einer anderen abgelöst, die das zwischenstaatliche Recht mit einem nicht positiven Naturrecht begründen wollte. Aber auch diese Lösung erwies sich als nicht endgültig. Man sucht neuerdings dem Begriff des Naturrechts einen sittlichen Hintergrund zu geben und kommt allmählich zu der Erkenntnis, daß das wahre Wesen des Rechts in einem mechanistischen Weltbild überhaupt nicht zu erfassen ist. Es läßt sich das Recht nur mit „der sinnvollen Ordnung der Welt" begründen, worin eine Ueberwindung der staatlichen Auffassung des Rechts liegt. Für den jüdischen Staat besteht in dieser Hinsicht kein Problem; Da er selbst auf dem Rechte beruht und es nicht schafft, fließt für ihn das Völkerrecht aus demselben Rechtsgedanken, dem er selbst untersteht und regelt die Beziehungen zu den anderen Völkern im Geiste des Rechts. So heißt es schon bei der Zuerkennung des Landes an Abraham (I. B. M. 15, 13): ,,Da sprach er zu Abraham: Wissen sollst Du, daß Deine Nachkommen Fremdlinge sein werden in einem Lande, das ihnen nicht gehört. Sie werden ihnen dienen und sie werden sie 400 Jahre peinigen. Aber auch das Volk, dem sie dienten, richte ich, und nachher werden sie hinausziehen mit großer Habe . . . Das vierte Geschlecht wird hierher zurückkehren; denn die Sünde des Emoriten ist noch nicht voll bis jetz t." Nicht also Willkür und Gewalt berechtigte das jüdische Volk zur Inbesitznahme des Landes, sondern die durch g'ttliches Verdikt ausgesprochene Verwirkung des Landes durch die früheren Bewohner. Dieselbe Strafe droht daher auch dem jüdischen Volke, wenn es sich in ähnlicher Weise gegen das g'ttliche Recht vergeht. "(III. B. M. 18, 24 ff.): „Macht euch durch keins von diesem allen unrein! Denn durch alles dieses sind die Völker, die ich vor euch vertreibe, unrein geworden. Da ward das Land unrein, und ich suchte seine Sünden über es heim, und das Land spie seine Bewohner aus. (28) Und das Land speie euch nicht aus, indem ihr es unrein macht, wie es das Volk ausgespien, das euch vorangegangen/' (Vgl. auch III. B. M. 20, 22—23.) Hierin findet auch der Gedanke des „gerechten Krieges" seinen Niederschlag. Nur mit Rücksicht auf die Schuld der früheren Bewohner durfte das jüdische Volk das Land im Wege der Eroberung in Besitz nehmen. Dieser Gedanke beherrscht das gesamte Kriegsrecht der Thora: „Wenn du einer Stadt nahst, sie zu bekriegen, so hast du ihr erst Aufforderungen zum Frieden zu verkünden." (V. B. M. 20, 10.) Die Durchführung des gerechten Krieges hat zur Voraussetzung, daß das Ziel auf friedlichem Wege nicht zu erreichen ist. Das erklärt die Pflicht zur Aufforderung zum Frieden. Krieg ist nur der Zustand der Verfolgung des Rechts im Wege der Gewalt. Diese Lehre des gerechten Krieges (bellum justum) hat in der Völkerrechtsdoktrin von jeher eine große Rolle gespielt. Man forderte vor allem eine justa causa, eine gerechte Ursache zur Kriegsführung. Im engen Zusammenhang damit steht auch die Pflicht zur schonenden Kriegsführung. Die Thora verbietet es, Fruchtbäume zu Belagerungszwecken umzuschlagen. (V. B. M. 20, 19.) Bei der Belagerung einer Stadt soll keine vollständige Einschließung erfolgen, um den Bewohnern eine Möglichkeit zum Abzüge zu lassen. (Rambam Hilch. Melochim VI, 7.) Von besonderer Bedeutung ist der in der jüdischen U eberlieferung feststehende Grundsatz, daß völkerrechtliche Verträge unter allen Umständen gehalten werden müssen, (pacta sunt servanda). Wie weit dieses geht, lehrt die Tatsache, daß der unter Josua mit den Gibeonitern geschlossene Vertrag gehalten wurde, obschon er erschlichen war. (Josua 9, 18.) Als Jahrhunderte später König Saul dagegen verstieß, wurde das ganze Volk dafür heimgesucht und den Gibeonitern eine Sühne zugebilligt, auf die nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen kein Anspruch bestand. Es sollte aber durch ihre Bewilligung die Heiligkeit des einem anderen Volke gegebenen Versprechens weithin wahrnehmbar kundgetan werden. (II. Sam. 21, 1 Redak. z. St.) Diese Treue gegenüber mit anderen Völkern geschlossenen Verträgen beherrscht auch die spätere Staatenpraxis des jüdischen Volkes. Als Alexander der Große nach Besiegung des Perserheeres Tyrus belagerte, sandte er ein Schreiben an den Hohenpriester, der Juden, worin er, verlangte, daß dieser ihm Hilfstruppen schicken, seinem Heere Lebensmittel liefern und alle Abgaben, die er früher dem Darius geleistet, nunmehr ihm entrichten solle. Dann werde er die Freundschaft der Mazedonier gewinnen und seine Bereitwilligkeit nicht zu bereuen haben. Der Hohepriester gab jedoch den Ueberbringern des Schreibens zur Antwort, daf er sich dem Darius gegenüber eidlich verpflichtet habe, nie die Waffen gegen ihn zu ergreifen. Solange Darius am Leben sei;- werde er diesen Eid nicht brechen. Alexander geriet darüber in Zorn und ließ dem Hohenpriester drohen, daß er nach der Eroberung von Tyrus sein Heer gegen ihn führen und an seinem Beispiele den Anderen zeigen werde, wem sie ihre Eide zu halten hätten. (Josephus Altert. 11, 8, 3.) Man bedenke nur, wa§,> die Treue unter solchen Umständen bedeutete! Der Perserkönig war in die Flucht geschlagen, und Alexander der Große auf seinem Siegeszuge begriffen, auf dem er alles zermalmte, was sich ihm in den Weg stellte. Und da beruft sich das kleine jüdische Staatswesen auf den geleisteten Treueid, damit die eigene Existenz auf das Spiel setzend! Ein solches Verhalten ist nur einem solchen Volke möglich, dessen ideale Rechtsauffassung von allen eudämonistischen Trübungen völlig frei ist, und das keinen Unterschied kennt zwischen Recht und Ethik des Einzelnen und sogenannter Staatsmoral. Der auch dem modernen Völkerrecht angehörende Satz der Unverletzlichkeit des Gesandten, findet sich bereits zur Zeit des Königs Dawids, dessen Gesandten von dem Amoniterkönig körperlich entstellt und herabgewürdigt werden. (II. Sam. 10.) Das ist Anlaß zum Kriege. Aus dem in diesen Rechtsanschauungen zutage tretenden Gedanken eines alle Völker umspannenden Völkerrechts fließen die Verkündungen der Propheten, daß sich einstmals alle Völker zusammenfinden werden im Geiste des Rechts, daß sie einträchtig miteinander leben und nicht mehr Krieg miteinander führen werden. Wenn nämlich das Recht überall herrschen wird, dann bedarf es nicht mehr des Krieges, der ja nur Mittel zu sein hat zur Durchsetzung des Rechts. (Vgl. hierzu Jesaja 2, 4; 11, 4.) Zu diesem Ziele voranzuleuchten, ist Aufgabe des / LsHM'^ M^^^^^^^^^^^Lm.-. firlH^Xv v ^l&W^^t ■.^lBfF::::'-:*::v^'>.^ Die Aufeinanderfolge der Plagen- Zum Wochenabschnitte Ramban, wie S. R. Hirsch und Malbim versuchen, die „zehn Plagen" in den g'ttlichen Erlösungsplan so einzuordnen, daß ihre Reihenfolge einigermaßen verständlich wird. Ein neuer Versuch nach dieser Richtung sei mit folgendem geboten; Nach Midrasch habe die ganze Natur, einmal von den Menschen in den Dienst der Bedrückung eingespannt, an der Knechtung Israels in Mizrajim mitgewirkt. Element, Pflanze wie Tier wurden von den Aegyptern gegen Israel eingesetzt; sie mußten alle mit zur Rechenschaft gezogen werden. Die jüdische Religionsphilosophie spricht von vier Kategorien in der Natur, die auf- und übereinander geschichtet sind, naia *n naist Caan- Die Elemente, wie Erde und Wasser nähren die Pflanze, diese nährt das Tier und das Tier dient dem "laindem Menschen. Es wird somit mit zwei Plagen (y-nax ot) das Element (das Wasser) geschlagen, mit weiteren je zwei die Pflanzen (nn-is n-n) und die Tiers (-oi an») getroffen. Vier Plagen, und zwar jntv, o-d, 3"» -]Vn, haben den Menschen selbst, den am meisten Verantwortlichen, zum Ziele. Damit werden auch - die t=P3a'>o des R. Jehuda ,in der Pessachhaggada verständlich. Es geht nicht um eine sinnlose Zusammenziehung der Anfangsbuchstaben, sondern erwo ]na jim ~>n R. Jehuda bringt System in die Skala der Plagen hinein. Je zwei treffen Element, Pflanze oder Tier, aber nach jeder Kategorie kommt der Mensch daran. Nach "i und "2' die das Wasser verderben, kommt die Strafe des Menschen mit '> Das "9 und das zweite 1 töten die Trag- und Haustiere, das folgende 'V nagt aber am menschlichen Körper, 'a und 's vernichten die Kulturen, ihnen folgt 'n als Strafe für den Menschen, den mit nnm auch die Plage aller Plagen trifft. Freilich wäre nach der Reihenfolge '•n naix Dan "OT3 das n"X: vor wiy zu erwarten gewesen. Vielleicht aber soll sich dem Lebewesen der dritten Plage, das mit seiner Winzigkeit den Chartumim die Erkenntnis des „G'ttesfingers" abgerungen hat, mit r.n? das Tiergewimmel im Großen anschließen. Der Name, den die Väter nicht kannten. Von B. Cohen. Bekanntlich staunen alle Erklärer darüber, daß zu Mose gesagt wurde: ■„Meinen Namen Haschern haben die Väter nicht kennen gelernt." Einige der Erklärer, darunter Rabbiner Hirsch, weisen darauf hin, daß das „Kennen" des Namens G'ttes, wie es die Prophetenbücher öfters erwähnen, kein nur theoretisches Wissen vom Namen G'ttes sei, sondern ein Erfülltsein von den Gedanken des Gehorsams und der Hingabe gegenüber G'tt darstelle, eine geistige Höhe, die erst in messianischen Zeiten von der Menschheit zu erreichen sei. Der Sinn wäre an dieser Stelle also: Wähne nicht, die absolute Herrschaft 1 des Guten auf Erden» sei in den Tagen der Väter schon einmal unter Menschen auch nur teilweise verwirklicht gewesen; denn solcher Irrtum würde dir die Gegenwart noch düsterer und g'ttverlassener erscheinen lassen. Es ist heilsamer, auch die Sorgen der Vergangenheit zu kennen, insbesondere zu wissen; wie g'ttverlassen in Stunden nachlassenden G'ttvertrauens schon frühere Generationen sich fühlen konnten, und gerade frühere. Man soll gern wissen, mit welchen Zweifeln und Anfechtungen schon die G'ttgewißheit unserer Vorfahren zu kämpfen hatten und wie schwer sie sich dieser Zweifel erwehrten, die bald aus ihrem eigenen unsäglich schweren Geschick, bald aus den Anschauungen ihrer Zeit sich gegen ihre G'ttesgewißheit erhoben. So sollen insbesondere auch wir nicht zu sehr den Irrtum aufkommen lassen, es sei früheren. Generationen leichter als uns gemacht worden, den Namen G'ttes zu „kennen". Weder die bitter armen und oft heimatlosen Juden des deutschen. Mittelalters, die in weltverlassenen Nestern wohnten, weil größere Ortschaften sich ihnen verschlossen, hatten auf ihren mühseligen Handelswegen die Erfüllung der G'ttes-; gesetze leichter als wir, noch die täglich und stünd/ lieh umlauerten jüdischen Granden des spanisch^" Mittelalters konnten leichter als wir offen ihre Ly fn zum G'tte der Väter bekennen. Weder die Zj/^ nossen des ,.Beseht" noch die des Baal Schej/f Michelstadt lebten in einer Atmosphäre, inV?11 Vj*XA Jüdischkeit leicht sich aufrechterhalten 17 keins aller dieser Zeitalter hat um sich drs/^ .^iL Welt erlebt, in der G'tteserkenntnis ungesV?"J3,en elfn. ten. Immer war es eine schwere Aufgal/ . "Jnessianisch schwer und fernliegend ersc/ .' G1?G /A„f gäbe, G'ttes Namen zu „kennen". W^?nend*^"n' von Menschen, die das Unmöglich/ . a. er fl Vriij brachten. Und nur dies ist unser ^heinend voll- " rost. \