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Der Israelit · 1937-06-10 · Heft 23 (10.6.1937) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 23 (10.6.1937)
Date
1937-06-10
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Seite 10 Nr. 23 D e r Israel i t 10. Juni 1937 lesung beruhten. Diese Dichtungen sind von Davidson in einem Buch „Machsor Jannai" veröffentlicht. Außerdem finden wir von Kalir nur Dichtungen für einen Tag o"', was darauf hinweist, daß er in Palästina gelebt hat, wo nur ein Tag B"' gehalten wird. Wie Prof, Dr. Sulzbach dm Jahrb. d. jüd. Lit.- Ges. 1905, S. 310 ausführt, ist 'die Tatsache, daß wir manche der Dichtungen Kalirs am zweiten Tag U""> sagen, kein Gegenbeweis dafür. Ferner finden wir in den Dichtungen von Kalir für axa nyiwi keinen speziellen ö"3 für die naia von w nns n* was ebenfalls auf den palästinensischen sm» hinweist, wo ■m n»2 m keine besondere naia darstellt. Bezüglich des Datums von Kalir muß gesagt werden, daß Kalir wohl kaum im 10. Jahrhundert gelebt haben kann. Was den Passus in seinem man? zum 9. Aw betrifft, in dem sich der Ausdruck hinsichtlich der 900 Jahre seit Zerstörung des Tempels befindet, so hat bereits n"Vs in mana und H3Wfl fl"W fiärt«a S. 100 Nr. 4 (zitiert bei Landshut rblin ''IW S. 30) darauf hingewiesen, daß diese Zahl eine spätere Abänderung darstellt. Dagegen spricht auch, daß der Gaon Saadja, der 882—942 lebte, von Kalir als ait?ni pmp miffn im Gegensatz zu zeitgenössischen Dichtern spricht, wie Harkavy in nP3lwmS> ]131T Bd. V, Petersburg 1891, S. 108, zeig*. Dazu kommt, daß der karäische Zeitgenosse von Saadja, Kirkissani, erwähnt, daß der Begründer der Karäer, Anan, der um 750 gelebt hat, Kalir benutzte. Eppenstein zeigt auch, daß R. Natronai Gaon um 850 Kalir erwähnt. Eppenstein führt des weiteren aus, daß Kalir Spätestens im 7. Jahrhundert dort gelebt haben muß, da Saadja ihn vor dem Dichter' örus erwähnt, der um 700 lebte. Wahrscheinlich hat Kalir nicht später als 630 gelebt, da wir in seinen Dichtungen Anspielung gen zu den Verfolgungen in Palästina seitens der byzantinischen Kaiser finden und keine zu den Verhältnissen der Juden unter den Persern, die im Jahre 628 Palästina eroberten und die Byzantiner vertrieben. L. . Die Mischnah als Lehrstoff im Religionsunterricht. Die naip-Lichter. Von Rabbiner Dr. Michalski in Karlsruhe. (Fortsetzung.) Dans >ntnp n'tftn Den Namen und die Bestimmung „Erstling" habe ich Euch .gegeben. fl'twn 'nb baiw vip nns-an „Heiligtum G'ttes bleibt Israel, Erstling seiner Ernte." In die ganze Menschheit hat G'tt die Saat Seiner Erziehung zur Heiligung gelegt, als Erstes soll Israel sich bemühen, der Ernte der Frucht dieser Heiligungssaat entgegenzureifen.2)'rnmn n'wm yav W Dan« „zur Behandlung des Erstlings habe ich Euch Vorschriften gegeben." Sie sollen an Euren Namen, an Eure Bestimmung Euch mahnen. Sie sollen die Saat der Heiligung der Reife entgegenführen. Ein Mittel, die Trübung der Heiligung, die aus dem scheinbaren Naturzwang bewußt und unbewußt entstehen könnte, zu beseitigen, bietet der Frau die nbn -Vorschrift. Die erste Frau hat im Paradies den Erstling der Schöpfung3) aus G'ttes Hand zur Sünde verführt, hat das Naturgesetz, demzufolge die Frucht, die schön von Ansehen auch gut zum Genuß sein kann, vor das G'ttesgesetz 'gestellt. Bei der Bereitung der Hauptnahrung zum Genuß nimmt sie den Erstling ab für den Diener und Vertreter des G'ttesgesetzes. Seine Priesterbestimmung adelt und heiligt den Genuß, stellt ihn in deö Dienst des. G'ttesgesetzes, dem die durch den Genuß gewonnene Kraft geweiht wird. Ist wie in unseren Tagen, die Abstammung oder die Reinenhaltunä des Priesters durch lückenlose Befolgung 'der Priestoervorschriften nicht zweifelsfrei, so wird der Erstling des Teiges der leuchtenden4J und läuternden Flamme übergeben. Vor dem Genuß wird der Gedanke auf den höheren Zweck des Genusses gelenkt, der als fi'tfjo als „oberstes" Gesetz — — das G'ttesgesetz über das Naturgesetz stellt. Der Tribut der Huldigung an dieses Gesetz sei der Ausgangspunkt alles Genießens, gehe ihm zeitlich voran. Aber nur fl'BW) Anfangsteil, rma Olivengröße, muß es sein,"nw rwKt p'ya emaj ein erkennbarer Rest muß zurückbleiben. Selbst wenn man am naw sich erinnert, daß vergessen wurde, n^n zu nehmen, muß man mehr als Olivengröße übrig lassen, daß bei Abnahme der nbn nach r~iap-Ausgang ein erkennbarer Rest dem eigenen Genuß verbleibt. Der eigene Genuß muß dem des Priesters als Ergänzung in gleicher Weihe zur Seite treten, muß die Fortsetzung dieses „Anfangs" sein, muß durch diese naiin 6) „Erhebung" zur Höhe geistiger und sittlicher Vervollkommnung empor geführt werden. Das ist der Dank an den Schöpfer und Spender des täglichen Brotes, den der Segensspruch bei der Abnahme der nbn als Heiligungsmittel be- *) Jer. 2, 3. ■)■ a»b mw. 3) Vgl. •»nVtfW z. St. 4) Vgl. auch in nbn 'on IV, 5) vbp v>bin 'dö- ") IV. B. M. 15, 20, 21. 8 Tll6 und nicht Bezeichnet. Den häuslichen Segen als Gnadengeschenk der g'ttlichen Fürsorge für dag Einzelgeschick zu empfinden und zum Anlaß der „Erhebung" im Leben der Familie werden zu lassen, ist Aufgabe der Hüterin des Hauses, die .ihr Lebensberechtigung, ver bürgt; Achtlosigkeit.gefährdet sie. Diese Unterordnung des Körpers unter das G't tesgesetz im Leben des Alltags wird gestärkt und gefördert durch das ausschließlich dem Geistigen und Sittlichen bestimmte Leben am na» nanu 'mnrn na >poy bv pj "»Tip oaa vmi? nnm „Die Seele, die Ich Euch gegeben habe, wird Licht träger genannt, für die Behandlung des Lichtes habe ich Euch Vorschriften gegeben. <. aanntta büM 'nn ix£ ori aui» om« n'a»pa am ök „wenn Ihr sie beobachtet, ist Gutes erzielt, wenn aber nicht, muß ich Eure Seelen nehmen." Ein Licht träger G'ttes ist die Seele des Menschen, der durch forscht alle Gemächer des Innern.7) Das G'ttliche im Menschen durchleuchtet alle Falten, in denen das Dunkel der Sünde sich birgt. Es warnt zuvor, es rügt hernach, so eindringlich und durchdringend, bis es das Dunkel entfernt und verscheucht. Den Gedanken an diese Leuchte weckt der Priester, der im Heilig tum den Leuchter entzündet, weckt die Priesterin des Hauses, die im Heiligtum des Hauses mit dem Entzünden der Lichter dem beginnenden heiligen Tage Richtung und Bestimmung gibt. Der Tag, der an das PSJ'l,9), an den die Schöpfung als Seele beherrschenden G'tt erinnert, soll nicht Ruhe und Stärkung des Körpers erstreben, sondern, das Erleuchten «des Körpers durch (die Seele. Erhaben ist diese Seele über jeden scheinbaren Zwang des Naturgesetzes, dem der Körper erliegen könnte. Die Frau des Hauses soll das Leben, das sie ins Haus bringt, der Seele unterstellen, der Befolgung des Gesetzes vorbildlich verpflichten. Das (Entzünden ist ihr, wie sie es im Segensispruch zum Ausdruck bringt, bevor des Lichtes Schein sie erfreut, ein Gebot, das als Heiligungsmittel geschenkt ihr wurde. Die ' Hemichtung des Lichtes obliegt auch dem Mann, es heißt darum nicht, den beiden anderen Ausdrücken entsprechend nur laai, sondern ">3n npbmy) das Entzünden ist ihre Pflicht — p'yfDin Für diese Heiligung erhält sie gefährdetes Leben verlängert. Gefährdet wäre es, wenn das Entzünden izu spät erfolgte und mit raP Entweihung verbunden wäre. Vtfin- Wenn sie I nicht das Gegenteil sich ausdrücklich vorbehält, daß für sie die Heiligung des Sabbats erst mit dem Beginn in der Gemeinde einsetzt, hat sie die Sabbatheiligung mit dem Entzünden verknüpft, übernommen, 't nsvü Auch der Mann hat, rechtzeitig mahnend und erinnernd, hierfür Sorge zu tragen, l'ns D^aT nvbv- -ian n» lp^btn frony imw nawn ny naw ans uva Tina -nsiV dik „Drei Dinge muß der Mann in seinem Hause am Vorabend des nae? bei eintretender Dunkelheit aussprechen: habt Ihr den Zehnten abgesondert, habt Ihr die Gemeinschaftsspeise hergegeben, zündet die Lichter an!" Durch tätige Mithilfe, wie bei der Vorbereitung der Lichter, soll der Mann zum. rechtzeitigen Beginn des ras? beitragen. Nicht soll er durch unnötiges Schreien und Schelten Verwirrung und Nervosität hervorrufen. Nur drei Dinge hat er bei Namen zu nennen. Auch dies soll in ruhigem, sanftem Tone geschehen, — tmb und nicht "iaii> —, so" daß man es nur im Hause — irpa.Yina — aber nicht über 'dieses hinaus hören kann, naizm dv bei eintretender Dunkelheit soll dies geschehen, nicht schon lange zuvor, damit er nicht den Einwand erhält, es habe noch Zeit, so daß es dann doch vergessen werden könnte; aber auch nicht später darf es sein, damit es noch gestattet ist, der Mahnung Folge zu geben. Es darf noch kein Zweifel sein, daß die Dunkelheit schon begonnen hat10i)(, es muß unbedingt einwandfrei vorher sein. Häusliche Angelegenheiten sind es, in die der Mann nicht eingreifen will. Die Weihe des JWP gibt einer jeden, an ihm eingenommenen Mahlzeit die Bedeutung eines richtigen, in Ruhe mit Bedacht abgehaltenen „Fest"mahls, einer yap mwo sie kennt keine eilige, flüchtige Mahlzeit 'tny mvn. Nur für ein flüchtiges Mahl ist ein Genuß von Speisen zulässig, bevor von ihnen die Pflichtabgabe der 10 Proz^ für den Leviten abesondert wurde. Dem Diener G'ttes und. Seines Gesetzes muß vor dem Genuß der huldigende Tribut gezollt werden. Am naw aber ist selbst das Obst, auch wenn es nur zum Nachtisch oder als Beikost gegessen wird, nicht zum Genuß gestattet, bevor der Pflichtteil abgesondert ist. Hieran könnte beim Gedanken an die Hauptspeisen leicht vergessen werden. Die Vorsorge des Mannes soll daher erinnernd 'fragen: Qnivy „habt Ihr den Zehnten abgesondert.?" Eine weitere Vorbereitung, bei der ein Nahrungsmittel aus den Vorräten, die die Hausfrau unter sich hat, wirksam ist, betrifft den an»« Ein Beitrag von Mehl oder Brot zu gemeinsamer Mahlzeit aller Hausbewohner oder aller Anwohner eines Gehöftes bringt die, engherzige Abschließung überwindende Gemeinsamkeit des Besitzanrechts an Haus und Hof zum Ausdruck. Als nnxn any in durch ganz bestimmte Vorschriften genau umgrenzten Fallen, als „Verbindung der Höfe" ermöglicht dieser Beitrag das 'Tra- 7) Mischle 20, 27. s) a»V nar. »} II.-B. M. 31, 17. in) yvbn D3?a nnbv nas^n gen am na«7 in dem durch gemeinsame Maihlzeitsmöglichk-eit zum kollektiven Aufenthaltsraum erweiterten Gemeinschaftsbesitz; unter -diesen" v^ird sogar eine nach drei Richtungen hin. geöffnete und nach der vierten Richtung hin nach* besonderer Vorschrift gekennzeichnete .Sackgasse, Privatstraße oder Passage einbezogen durch msiaa tpnw» Assoziierung lind Vereinigung der Anwohner in ihr. Die in .gemeinsamen; Besitz verbleibende, aber im Räume eines Anwohners aufbewahrte Nahrung bringt 'die in der Mitte zwischen Einzelbesitz und öffentlichem Besitz liegende beschränkte Oeffentlichkeit als Grundlage der Erlaubnis zum sinnfälligen, symbolischen Ausdruck. Freundschaftliches Zusammenleben der Nachbarn soll die fla»-Freude>' mehren.11 Das Ruhegebot am natP schließt das Zurücklegen .weiter Wege und großer Entfernunigen aus. Nach jeder Himmelsrichtung ist außerhalb der Stadt ein Weg von 20702/3 Ellen, ca. 1V4 km gestattet. Zur Erfüllung einer religiösen Vorschrift kann man die dem Menschen izustiehende Entfernung der einen Richtung an die der entgegengesetzteri.'anfügen, so daß man nach dieser die doppelte Strecke, aber nach der anderen gar keine .Strecke gehen darf. Diese Verlegung -erfolgt dadurch, daß man den Platz, an dem man eine maw-Mahlzeit einzunehmen beabsichtigt, an den Mittelpunkt der neuen Strecke, den Endpunkt der ursprünglichen, den Anfangspunkt der neu hinzugefügten Entfernung verlegt. Man muß daher vor Eintritt des naß? Speise in der Größe von sechs oder Getränke in der Menge von drei Eiern an diesen Platz bringen, an dem sie bei Eintritt des na» vorhanden sein müssen. Ward diese Speise nicht hingebracht, ist die Möglichkeit des Tragens bei nnsn 'aiiy oder des Gehens bei i'öinn >any nicht gegeben. Vorsorglich soll der Mann sehr zeitig12) daher fragen Dnaiy : „habt Ihr die ans?-Speise besorgt?" Nicht izu fragen, braucht er, „habt Ihr das na» Licht schon entzündet?" Ein Blick in die Zimmer belehrt ihn, ob es geschehen ist oder unterlassen ward, "un ns lp'Vnn „entzündet das Licht", so lautet seine Bitte es ist Zeit zum Entzünden, sonst wird es zu spät." Denn es gehört zu den Dingen, die man keineswegs noch tun darf, sobald schon ein Zweifel nur ist, ob schon die Dämmerung angebrochen ist. naem ps pso naern psp „Ist es Zweifel, ob es Dämmerung ist, Zweifel, ob es nicht Dämmerung ist, ns p^üj?» y>x, Win ' darf man das gewiß Unverzehntete nicht verzehnten. ö'Van riK rV'aoa die Gefäße nicht untertauchen ni-un m rp'^i» TSi und die Lichter nicht mehr entzünden;" Wenn drei Sterne mittlerer Größe, beieinander stehend, am Himmel sichtbar geworden, ist der Zweifel behoben, ist es einwandfrei Nacht geworden. Vorher jedoch ist eis noch ein Zweifel, ob am Freitag Abend schon die Dunkelheit und mit ihr das Werkverbot begonnen, oder am ria» selbst die Dunkelheit und mit ihr pdie Arbeitserlaubnis noch nicht begonnen. Auf beide Tage deutet die doppelte Ausführung des Zweifels hin.13,)1 13% Minuten vor dem astronomisch berechneten Sternenaufgang umfaßt der Dämmerzustand, der mwawn |'a zwischen den Sonnen, dem . Sonnenuntergang des vorangegangenen und dem theoretisch sich anschließenden von der Dunkelheit verhüllten Sonnenaufgang des folgenden Tages liegt.14) 58]4 Minuten zuvor beginnt am Freitag naiP flisoin . die Zugabe vom Alltag zum heiligen Tage snpn by Vin»- Bei naw -Ausgang müssen die drei Sterne mittlerer Größe als solche im Unterschied zu drei kleinen Sternen, die außerdem stehen, zu erkennen sein. (Schluß .folgt.) Buchbesprechung. Maimonides, Skizze für die reifere Jugend von Rabbiner Dr. Michalski. Hamburg. 1 936. ' Verlag Hamburger Rundschau. ( Der Verfasser hat versucht, in gedrängter Kürze den Inhalt der Hauptwerke Rambams in volkstümlicher "Weise der Jugend näher zu bringen, indem er das, was er lehren will1, in leine dreiteilige Erzählung eingebaut hat. Es ist ihm sicher gelungen, damit positive Kenntnisse zu -verbreiten, wenn auch der didaktische Zweck trotz der Icünstlichen Einkleidung stark hervortritt. Aber es gibt nun einmal viele Leser, die lieber und leichter nebenbei Tatsächliches aus einer Erzählung lernen, als aus einer rein lehrhaften Darstellung. Darum .sei die Skizze für die reifere Jugend empfohlen. K. O. Mitteilungen, die Pädagogische Beilage „Erziehung und Lehre" betreffend, sind an Lehrer L. Kaufmann in Sprendlingen, Kr, Offenbach, zu richten. ■") Vgl. rarw.'vr» III, 2. 12) n~nnn''»rrn. B . ' ■ 1!5j ms 'jns pip V?a jitmV D"n avu 00a wann riwawn ,rs ynv '0.

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