Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 78 (1937)
- Issue
- Heft 18 (7.5.1937)
- Date
- 1937-05-07
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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-■8 MA11937 Frankfurt a. M. 7. Mai 1937 26. Ijar 5697 Nummer 18 Aufruf zur 3. Kenessio Gedaulo. Vom Geschäf tsausschuß und der Exekutive der Agudas Jisroel- W e 11 o r g a n i s a t i o n ergeht folgender Aufruf: Nachdem die Verhältnisse den Zusammentritt der dritten Kenessio Gedaulo in Jerusalem leider vorerst nicht gestatten, hat der Geschäftsausschuß der „Agudäs Jisroel-Weltorganisation" auf Grund der ihm Vom Zentralrat erteilten Ermächtigung beschlossen, die Ken essio Gedaulo auf die Tage vom 11. bis 16. Ellul 5697 (18. bis 23. August) nach MARIENBAD (Kursaal) einzuberufen. - Nach einer Pause von mehr als acht Jahren sollen sich die gewählten Vertreter des thora- , treuen jüdischen Volkes wiederum zusammenfinden, um in ernster Beratung die Problematik unserer Lage auf geistigem, religiösem, sozialem Gebiet zu erörtern, «ach außen von der Tribüne der Kenessio Gedaulo zu verkünden, was die jüdische Lehre in dieser Zeit schwerer geistiger-Krise zu sagen und zu fordern von uns heischt, und nach innen den Ruf zur1 unverkürzten Rückkehr zu G'tt und seinem Gesetze als einzigen Weg des Heiles und der Gesundung für das jüdische Volk zu erheben. Die Pflege des Thorageistes durch die Jeschiwoth und durch ein umfassendes Erziehungswerk überhaupt für die männliche und weibliche Jugend, der Aufbau Erei Jist o e 1 s zu einer Stätte der G'ttesherrlichkeit, die Stärkung der pra k t i s c h e n Gesetze sh u t auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens, die Stellurugnahme zu den großen Problemen der A u s w a n d e r u n g und 'S i e dlu n g der jüdischen Massen, die s o zi a1 & Ar - heit in allen Zentren der jüdischen Not, die jüdische V ol'k's e r z i e h ün g im Großen durch L i t e r a t u r und P/r e s s e und die Durchdringung des jüdischen Gemei n_d e - lebens mit dem Geiste unserer Thoratreue das sind die gegebenen Mittelpunkte der Beratungen, denen die Kenessio Gedaulo sich, neben den inneren Fragen der Organisation und der Rechenschaftsablegung, zu -widmen haben wird. \.~ . Entscheidend aber für das praktische Ergebnis aller dieser Beratungen werden die Monate Und Wochen sein, die der Kenessio Gedaulo v o r a n g e h e n. Während dieser 2>eit gilt es, überall in den Landesorganisationen und Ortsgruppen alle Kräfte von-Jung und Alt in den *enst &er 'geistigen Vorher e i t u n g auf K. G. zu stellen, zugleich aber den o r g a - n 1 s a t o r i sehen Apparat der Agudas ^roet durch He.ranzieb.nng neuer aktiver Miteiter zu stärken sowie durch den Verkauf von Sei oim sowie S c h' ei n e n das Gewicht der in der K. G. zu erhebenden Forderungen nach innen und außen zu verstärken. Möge sich jeder einzelne Agudist bewußt sein, daß von seiner Aktivität und Opferfreudigkeit der Erfolg der Kenessio Gedaulo abhängt und damit ZU gutem Teile der Sieg des Thoragedankens im jüdischen Volke. Wahlordnung . für die Kenessio Gedaulo« ' Auf Grund der Ermächtigung durch den Zentralrat hat der Geschäftsausschuß der. aguddstischen Organisation .die nachstehende Wahlordnung für «die auf den 11.' Elul 5697 einberufene dritte K. G. erlassen*. I. Wähler und Wählbarkeit. § 1. Wahlberechtigt ist a) jeder männliche Jude, der Mitglied einer Ortsgruppe oder einer Jugendgmippe oder einer Poale (Fortsetzung siehe Seite 2.) Aus dem Inhalt: Die III. Kenessio Gedaulo in Marienbad Seite 1 u. 2 WochenrundSchau......... Saite 3 Britische Reichskonferenz, Empire-Settlement und Judenfrage. Von Jacob Rosenheini Seite 4 Um Israels Erlösung. Von Rabbi Elchonon Wassermann Seite 4 Kinder- und Jugendalijah ......Seite 6 Feuerüberfall auf Juden 'in Warschau Seite 6 Jüdisches aus Italien ........Seite 6 Erez Israel.......... . Seite 7 Grenzen des Ritualgesetzes.....Seite 7 Aufruf für das Schmittohjahr .... Seite 8 Letzte Nachrichten: Jacob Rosenheim im englischen Kolonienministerium. . . Seite 11 Beilagen: Erziehung und Lehre. VOR DER ENTSCHEIDUNG m Von Dr. Isaac Breuer. In wenigen Tagen wird die Krönung des ^Königs von England stattfinden. Alsdann wird die Königliche Kommission ihren Bericht erstatten. Dieser Bericht wird sich nicht darauf beschränken, die Ursachen der arabischen Unruhen klarzulegen und Feststellungen darüber zu . treffen, ob die Mandatsregierung gegenüber den" Arabern oder gegenüber den Juden Bestimmungen des Mandats verletzt habe. Er wird vielmehr auch Vorschläge enthalten, wie das arabisch-jüdische Problem in Palästina gelöst werden solle. Für die weitere Mandatspolitik wird diesen Vorschlägen unter allen Umständen die größte Bedeutung zukommen. Es ist begreiflich, daß sich auf sie das allgemeine Interesse konzentriert. Authentische Mitteilungen über die" Art der Vorschläge sind nicht erfolgt. Gleichwohl findet bereits seit Wochen in der einschlägigen Presse eine lebhafte Diskussion wegen der kommenden Dinge statt. Diese Diskussion erörtert zwei Pläne: den Plan der Kanton i s i e r u n g und den Plan des Judenstaats. I. Die Kantonisierung. Das heutige Palästina des Mandats hat Teile, die man als vorwiegend arabische und Teile, die man als vorwiegend jüdische ansprechen kann. Daneben gibt es noch Teile, die in wirtschaftlichem und erst recht in kulturellem Sinne als unerschlossen erachtet werden müssen. Dem, Plan der Kantonisierung schwebt offenbar das Bild der Schweiz vor. Es gibt in der Schweiz deutsche, französische und italienische Kantone, je nach der Sprache, die in dem betreffenden Kanton vorwiegend gesprochen wird. Die Schweiz ist ein Bundesstaat. Dies bedeutet, daß der schweizerische Staat als solcher der einzige Inhaber der staatlichen Souveränität ist, und daß die Rechte der einzelnen Kantone lediglich von ihm herrühren, lediglich von ihm abgeleitet sind. Innerhalb des unteilbaren schweizerischen Staates besitzen die Kantone gewisse autonome Befugnis.se, die ausreichend sind, um die volkstümliche Eigenart der Mehrheit ihrer Bewohner zu bewahren, und eingeschränkt genug, um die Einheit des Staatsvolkes zu schützen. Es 'gibt nicht nur einen schweizerischen Staat, sondern es gibt auch ein schweizerisches Volk. Das schweizerische Volk ist nicht nur im formal-staatsrechtlichen Sinne das Substrat des .schweizerischen Staates, eben das schweizerische Staatsvolk, sondern es ist, bei aller sprachlichen und dadurch bedingten kulturellen Verschiedenheit, ein wirkliches Volk, weil die Gemeinsamkeiten seiner Glieder ihre Sonderheiten überwiegen. Der Wille zum •r schweizerischen Volk ist stärker, als der Wille zur Absonderung oder gar zum Anschluß an die Heilnat der Sprache und nur weil dem so ist, und nur solange dem so ist, kann die Schweiz existieren. Die Kantonisierung Palästinas wird den palästinensischen Staat als solchen unangetastet lassen und wird sich darauf beschränken, ihn im günstigsten Falle in einen Bundesstaat zu ver- (Fprtsetzuhg siehe Seite 3.)