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Der Israelit · 1937-02-11 · Heft 6 (11.2.1937) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
78 (1937)
Issue
Heft 6 (11.2.1937)
Date
1937-02-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 Nr. 6 Israelit 11. Februar 1937 Amerikanische Hilfe für die Juden in Polen. New Y o r Je , 8. Februar. Die „New York Times" veröffentlicht einen Bericht ihres polnischen Sonderkorrespondenten über die „Katastrophe von wahrhaft historischem Ausmaß", die den 5 Millionen Judenin Polen, Lettland, Litauen, Ungarn und Rumänien drohe. Die Juden dieser Länder stünden vor der Wahl zwischen einem vollständigen Exodus oder einem „langsamen Tod durch wirtschaftliche Abwürgung". Als Gründe für die Judennot in den genannten Ländern führt der Sonderkorrespondent das Anwachsen des Nationalismus, Ueberyölkerung und die ungesunde Wirtschaftsstruktur der jüdischen Bevölkerung an. (So weit L i - tauen in Betracht kommen, scheinen die Angaben übertrieben. Red.) In New York fand . eine von dem Jüdischen Arbeiter-Komitee einberufene Konferenz statt, an der 1700 Delegierte als Vertreter, von 300 jüdischen Organisationen teilnahmen. Es wurde beschlossen, einen Fonds von 250.000 Dollar aufzubringen, der hauptsächlich zur Unterstützung der Juden in Polen, verwendet werden soll. B. C. V1 a d e c k , Adolph' Held, David D u b i n s k i und andere führende Persönlichkeiten hielten Ansprachen. ' Auf einer in P i 11 s b u r g h abgehaltenen Beratung hat das Planüngskomitee des Amer i c an J e w i s h Joint D i s\r ib u t i o n Committee einmütig für das Jahr 1937 eine Verteilungsquote von 4,650.000 Dollar festgesetzt. Von diesem Betrag sollen für Hilfsarbeiten In Polen und anderen osteuropäischen Ländern 2,15ü\0rj0, in Mitteleuropa 1,300.000 Dollar und in den Ländern, die Auswanderern Zuflucht gewährt haben, 850.000 Dollar verwendet werden. In der Aussprache wurde darauf 'hingewiesen, daß angesichts der immer verzweifelten werdenden Lage in Mittel- und Osteuropa an die jüdische soziale Fürsorge die höchsten Anforderungen gestellt werden müßten. Zum Vorsitzenden/ des neuen Joint Compaign würde der Ehrenpräsident des Joint Distribution Committee, Felix M. W'arburg, gewählt. Mitvorsitzende sind der Präsident des Joint, Paul B a e r w a 1 d ,' Julius Rosenwald und Rabbi Jonah B, Wise. Die amerikanische Palästina-Konferenz beschließt ein 4^ Millionen Dollar-Drives. Washington, 8. Februar. Das wichtigste Ergebnis der Washingtoner P a 1 ä s t i n a k o n f e r e n z ist der Beschluß, in den Vereinigten Staaten sofort mit der Durchführung eines A^h Millionen Dollar-Drives für die Zwecke des Auf- und Wiederaufbaus Palästinas zu beginnen. Auf Grund eines der Konferenz vorliegenden Berichtes des United Palestin e Appeal wurde über die Palästinaeinwanderung und über das Maß der Aufnahmefähigkeit des Landes verhandelt. Die Untersuchung Joseph L. C o h e n ' s im Berichte gibt ferner einen ziffernmäßigen Ueberblick über Kapitalinvestionen, Bevölkerung und Haupteinkommen, wobei zweifelsfrei nachgewiesen wird,, daß die Budgetüberschüsse durch das Einströmen jüdischer Menschen und jüdischen Kapitals ermöglicht wurden. Der Präsident der Zionistischen Organisation in Amerika, .Dr. Stephen Wise, konstatierte in seiner Ansprache, daß Zionisten und Nichtzionisten in Amerika einig seien in der Forderung nach O f f en h alt u n g der T o r e P a 1 ä stina s. Bei den Wahlen wurde Dr. W i s e zum Vorsitzenden des United P a 1 e s t i n e Appeal wiedergewählt. Unter den vielen Begrüßungen ist eine herzliche Botschaft des Prösidenten R o o s e v el t an die Palästinakonferenz hervorzuheben. Eine Abordnung der. Konferenz begab sich zum britischen Botschafter, um unter Hinweis auf die Arbeiten der Königlichen Kommission aufs Neue das den Juden durch das Mandat verbürgte Recht zu betonen, nach Palästina ungestört einzuwandern und dort Boden zu erwerben. Neue Richtlinien für den Kurbetrieb in Baden-Baden. Frankfurt a. M., 10. Februar. Die „Frankfurter Zeitung" meldet, daß der Reichsstatthalter und Gauleiter für Baden Richtlinien erlasseh hat, die den Kür betrieb in Baden-Baden grundsätzlich ordnen sollen. Es sei bestimmt worden, . daß Juden keine Kurtaxkarten und keine Einw o h n,e r karten mehr erhalten und daß Sie in" Zukunft vom Gebrauch sämtlicher Kurmittel ausgeschlossen seien. Um eine einheitliche und strikte' J Durchführung zu gewährleisten, solle der poli- J zeiliche Anmeldezettel geändert werden, so daß j den zuständigen Stellen die Unterscheidung zwischen arischen und nichtarischen Gästen ermöglicht werde, Kreisleiter Altenstein habe dem Baden-Badener Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe von den Anordnunge[n des Reichsstatthalters Mitteilungen gemacht und hinzugefügt, es sei Sache dieses Gewerbes, die ihm gestellte Aufgabe im Sinne nationalsozialistischer Gemeinschaftsarbeit zu lösen und damit Baden-Badens Einordnung in die Reihe der anderen Kurorte und in die große Linie des völkischen und wirtschaftlichen Wiederaufbaus zu ermöglichen. Die Zulassung jüdischer Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerichten. Berlin, 4. Februar. Vor kurzem wurde in der Tagespresse und in juristischen Zeitschriften ein Beschluß des Arbeitsgerichtes Magdeburg vom 1. Aug, 1936 veröffentlicht, der sich gegen die Zulassung jüdischer Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerichten aussprach. In der Mehrzahl der Fälle sind Beschlüsse, die sich .gegen eine Zulassung jüdischer Anwälte vor Arbeitsgerichten entschiedent von der Beschwerdeinstanz abgeändert worden. So hat das Landesarbeitsgericht Dresden in einem Beschluß vom 3. Juli 1936 jüdische Rechtsanwälte vor den Arbeitsgerichten ausdrücklich zugelassen. In der Begründung dieses Beschlusses heißt es, daß die Erfüllung der sich aus der nationalsozialistischen Weltanschauung ergebenen Forderung nach Ausschaltung von Juden aus der deutschen Rechtspflege in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers sei. Dies sei bereits in verschiedenen Gesetzen geschehen. Abgesehen von dem Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom April 1933 führt das Gericht die Durchführungsverordnung zum Reichserbhofgesetz vom 19. Oktober 1933 an, wonach Nichtarier vor den Anerbenbehörden als Beistand oder Prozeßbevollmächtigte ausgeschlossen sind. Für die Prozeßbevollmächtigten, die die "Parteirechte vor den Arbeitsgerichtsbehörden wahrzunAU7IP a g m gutleuts.tr.31'tei.30041 llflllf ffl\ JE' ■■IT ^"7 * Abteilung für A u s I a n d s u m zü g e- UHNLHU O4 UU. b. H, <ffUher Albert He^~^ Transporte nach dem gesamten' Ausland in Lifts und Sammelladungen per Bahn und Rhein. Vertrags-Spediteure des Palästina-Ämtes. Fachm. Beratung. Sachgern. Verpackung. Lagerung. Versierieruna -> ' .•(:■;:.'". ..!'.■■.'.' ■"■ S«;- nehmen haben, sei .dagegeneine entsprechende Bestimmung nicht getroffen worden. Trotz der Neufassung des Abs. 1 bestimmt § 11 Abs. 2 des. Arbeitsgerichtsgesetzes nach wie vor, daß zur Vertretung der Parteien vor den Landesarbeitsgerichten und dem Reichsarbeitsgericht jeder bei einem deutschen Gericht zugelassene Anwalt berechtigt-ist. Das Gesetz stelle also ausdrücklich auf die Zulassung ab und* mache das Auf treten vor diesen Gerichten allein von ihr abhängig. Der Gesetzgeber habe es danach offenbar nicht gewollt, daß jüdische Rechtsanwälte — soweit ihre Zulassung nicht zurückgenommen worden ist — grundsätzlich von der Vertretung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ausgeschlossen sind. Dafür spreche auch die Tatsache, daß in den Richtlinien zu § 11 Abs, 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes, die der Reiehsarbeitsminister erlassen hat, keine Bestimmung enthalten ist, die der angeführten Dürchführungs Verordnung zum Reichserbhofgesetz entspräche. Grund hierfür sei, daß die Parteivertreter vor den Anerbenbehörden nur die Rechte arischer Personen wahrzunehmen haben, wähend dies vor den Arbeitsgerichten nicht der Fall ist. Eine analoge Anwendung der angeführten Durchführungsverordnung auf die Parteivertreter vor den Arbeitsgerichtsbehörden sei also nicht zu rechtfertigen. Auch die Anordnungen der Justizverwaltung bieten keinen entsprechenden Anhalt. Deiin die Verordnung des Reichsjustizministers, die jüdische Rechtsanwälte von der Bestellung als Armenanwälte, Pflichtverteidiger, .Konkurs-, Vergleichs- oder Zwangs Verwalter ausschließt, verbiete nur die Uebertragung bestimmter staatlicher Funktionen auf jüdische Rechtsanwälte, Sie unterlasse es aber, für Fälle, der vorliegenden Art, bei denen er .sich um die Ermächtigung und die Auswahl des auf Grund eines rein privatrechtlichen Verhältnisses tätig werdenden, von dem Auftraggeber selbst zu bezahlenden Prozeßvertreter handelt, Bestimmungen zu treffen. ■•— Ebenso haben u. a. die Landesarbeitsgerichte Essen und Leipzig, sowie das Landesarbeitsgericht Berlin entschieden. (ITA.) Brasilianischer Bundessenator will Erleichterung der Einwanderung nach Sao Paulo beantragen. Rio de Ja n e i r o , 3. Februar. Der Bundessenätor M a c h a d aus dem Staate Sao Paulo hat bekanntgegeben, daß er eine Abänderung der Verfassungsgesetze be antragen werde], durch die Beschränkungen der Einwanderung, insbesondere für den Staat S a o Paulo, w,o Mangel an Arbeitskräften herrscht, aufgehoben werden sollen. Y Keine Zwangssonntagsruhe in Litauen. Ko wno , 9. Februar. Der litauische Handwerker- und Kleinhändlerverband „Verslininkas" reichte bei der Regierung ein Gesetzesprojekt wegen Einführung der Zwangssonntagsruhe ein. Das Regierungsblatt „Lietuvos Aidas" veröffentlicht eine Erklärung der Regierung, die besagt, daß eine' Aenderung des jetzigen Sonntagsruhegesetzes nicht erfolgen werde, Die Offenhaltung jüdischer Läden an einigen Stunden des Sonntag gibt dem Bauern eine Möglichkeit, sich am Sonntag mit dem Nötigen zu versehen und die Werktage ganz der Arbeit zu widmen.

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