Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 77 (1936)
- Issue
- Heft 1 (3.1.1936)
- Date
- 1936-01-03
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2450909-2450910--81803-2539700- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
- Haifa 1× ep/1047930
OCR text
|a»0wu»Tqwg^y»twTyp'*v^,?3^»-r "■ Seite 2 Nr. 1 Die Eröffnung des High Commissioners über die beabsichtigte Einberufung des Legislative Council hat, wie schon in voriger Nummer mitgeteilt, die ganze jüdische Welt, besonders aber das jüdische Palästina, in Aufruhr gebracht. Die jüdischen Zeitungen Palästinas sprechen sich, so verschieden sie in ihrer politischen Einstellung sind, einmütig gegen die Einberufung des Parlamentes in dem jetzigen Zeitpunkt aus. Ueber Protestkundgebungen wird aus aller Welt berichtet. Die Jüdische Gemeinde in Warschau richtete an die Jewish Agency, den Waad Leumi und an die Exekutive der Agudas Jisr o e 1 ein Telegramm, in dem die größte jüdische Gemeinde Europas diese Instanzen beschwört, alle Mittel zur Abwehr der drohenden Gefahr für den jüdischen Aufbau in Palästina zu ergreifen. Auch aus Berlin, Wien, New York und Saloniki wird über Protestkundgebungen berichtet. In Tel Awiw fand eine spontane Massenkundgebung statt, bei der die Polizei einschreiten mußte. In einer Resolution der englischen Juden wird dagegen protestiert, daß durch die Einsetzung des Legislative Council der Status der Juden in Palästina zu dem einer Minderheit herabgedrückt würde. Ueber den Verlauf der Unterredung des High Commissioners mit den jüdischen Führern, über die wir bereits berichteten, wird noch folgendes mitgeteilt: Die jüdische Abordnung bestand aus Dr. Weizmann, Ben Gurion, Möschen Schertok, Ben Zwi, Rabbi Mosche Blau und Abi aham Elmaleh. Die Untererdung dauerte über eine Stunde. Nachdem der High Comrnissioner den Herren den Plan auseinandergesetzt hatte, erklärte Prof. Weizmann, die Vorschläge entsprächen nicht den im Mandat niedergelegten internationalen Verpflichtungen, was er dann mit einigen verlesenen Dokumenten belegte. Für den Waad Leumi schloß sich Ben Zwi, ebenso Abraham Elmaleh als Vertreter der S e - p h a r d i m den Ausführungen Weizmanns an. Nm Namen der Agudat Jisrael fragte Rabbi Blau, ob die Einführung des Legislative Council der Anwendung von Bestimmungen des Mandats entspreche. Die Antwort des Chefsekretärs der Palästina.-Regierung, John Hathorn Hall, zu diesem Punkt war unklar, und der High Commissioner schlug vor, daß weitere Fragen schriftlich gestellt werden sollten. Rabbi Blau verlas sodann eine Erklärung der Agudat Jisrael, in der gesagt wird, daß diese Organisation sich der Gewährung der Selbstverwaltung für die Bevölkerung Palästinas nicht widersetze, aber überzeugt sei, daß die Zeit für eine solche Maßnahme noch nicht reif sei. Er begründete diese Ansicht mit dem Hinweis auf die wachsende Verhetzung der Araber, wie sie in den jüngsten Unruhen in Haifa zutage getreten sei, und auf die Tatsache, daß Palästina die einzige Hoffnung der verzweifelten Juden insbesondere in Mitteleuropa sei. Die Erörterung der Einsetzung eines Legislative Council würde ihre letzte Hoffnung zerstören, daß England nichi schwach werden würde bei der Durchführung der ihm von der Vorsehung gestellten Aufgabe, das jüdische Volk nach Palästina zurückzuführen. Inzwischen ist auch das amtliche Communique über den Plan des Legislative Council erschienen. Der Gesetzgebende Rat soll sich aus 28 Mitgliedern wie folgt zusammensetzen: 5 Der Israelit Beamte, 11 von der Regierung ernannte Mitglieder und 12 Gewählte. Von den Ernannten sollen 3 Mohammedaner, 4 Juden, 2 Christen und 2 Kaufleute sein. Der High Commissioner hat das Recht, jede Sitzung des Rates zu eröffnen oder ihr eine Botschaft zuzusenden. Die Legislaturperiode beträgt 5 Jahre, die Tagungsdauer drei Monate. Lehnt eine Gemeinschaft die Beteiligung an den Wahlen ab, so ernennt der High Commissioner englische Beamte oder andere Personen, die ihm geeignet erscheinen, als Ersatzmänner für den Rat. Der Vorsitzende wird eine neutrale Persönlichkeit ohne Beziehung zu Palästina sein. Er wird sich an den Diskussionen und Abstimmungen nicht beteiligen. Die gewählten Mitglieder gehen aus der direkten Wahl hervor. Ob auch die Frauen Wahlrecht haben, darüber bestimmt die Gemeinschaft, der die Frauen angehören. Das aktive Wahlrecht ist an das Alter von 25, das passive an das von 30 Jahren gebunden. Wählbar ist nur, wer Bürger von Palästina ist. Zu den Kompetenzen des Gesetzgebenden Rates gehört es, alle von der Regierung ausgearbeiteten Gesetzesvorlagen zu prüfen und dem High Commissioner zur Bestätigung oder Ablehnung zu übermitteln, auch Anträge und Vorschläge über Budget zu machen. Die Kompetenzen und Aufgaben des High Commissioners werden dahin festgelegt, daß ihm die Möglichkeit bleibt, die Regierung zu führen und die internationalen Verpflichtungen der englischen Regierung zu erfüllen. Gesetze, die vom Rate angenommen werden, erhalten erst nach Genehmigung durch den High Commissioners Gesetzeskraft. Der High Commissioner hat auch das Recht. Aenderungen in der Zusammensetzung und Arbeit des Rates zu treffen. Er kann Tagungen verschieben oder aufheben, mit Zustimmung der Regierung den Rat auflösen und Wahlen ausschreiben. Die Bestimmung der Einwanderungsquote bleibt nach wie vor in der Kompetenz des High Commissioners, dem Gesetzgebenden Rate steht das Recht zu, in Resolutionen seine Meinung oder Kritik gegenüber dem Sohedule zum Ausdruck zu bringen. Die Tageszeitung ,,E1 Liwaa", das Organ des Großmufti in Jerusalem, bringt eine aufsehenerregende Meldung, wonach nach Weisung von London die Einsetzung des Legislative Council vorerst zurückgestellt werden soll. An anderer Stelle berichtete das gleiche Blatt, daß der High Commissioner noch einmal eine Unterredung mit Dr. Weizmann über die Angelegenheit hatte. Freilich ist entgegen den Meldungen ausländischer Zeitungen über die „bereits erfolgte Proklamierung des Legislative Council für Palästina" festzustellen, daß die Ankündigung zunächst nur die "Form eines Vorschlages hat und nicht gleichbedeutend mit einer definitiven Proklamierung ist. London, 2. Januar. In einem in der „Yorkshire Post" veröffentlichten Artikel erklärt der Hauptschriftleiter der dem Kolonienministerium nahestehenden Zeitschrift „Great Britain and the East", Kenneth Williams, der Legislative Council werde ungeachtet der Opposition der Zionisten eingesetzt werden. _ 3. Januar 1936 Das neue Palästina-Einwanderungsgesetz verkündet. Jerusalem, 1. Januar. Das neue Palästina-Einwanderungsgesetz, das illegale Einwanderung und Beihilfe zu ihr unterstrenge Strafe stellt, ist am 1. Januar von der Palästina-Regierung verkündet worden. Rückwirkung der neuen Transferbestimmungen für Auswanderer. Berlin, 2. Januar. Durch das Gesetz vom 1. Dezember war bestimmt worden, daß Auswanderer auch nach Verlegung ihres Aufenthalts nach dem Ausland den. Beschränkungen und Verboten des Devisengesetzes unterliegen, soweit es sich um anbietungspflichtige Artikel wie Gold, ausländische Wertpapiere usw. handelt. Auch war hier ausdrücklich untersagt, ein inländisches Vermögen dadurch ins Ausland zu schaffen, daß man es veräußert, dafür Ware erwirbt, diese export i e r t und im Ausland verkauft. Dabei war eine Freigrenze von 1000 Rmk. belassen. Durch, eine vierte Durchführungsverordnung wird nunmehr bestimmt, daß diese Vorschriften auch Gültigkeit haben für Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt seit dem 1. Juli. 1935 nach dem Auslande verlegt haben. Verlängerung des Ausgleichsgesetzes. Durch Verordnung vom 23. Dezember 1935 ist eine Verlängerung der Anmeldungsfrist nach dem Gesetz über den Ausgleich bürgerlich-rechtlicher Ansprüche bis zum 25. Februar 1936 festgesetzt worden. Abzugsfähigkeit von Synagogensteuern. Durch einen Runderlaß des Reiohsfinanzministers vom 3. Dezember 1935 sind eine Reihe von Zweifelsfragen aus den Lohnsteuer-Bestimmungen geklärt worden. Hiernach rechnen die von öffentlichen rechtlichen Religionsgemeinschaften erhobenen Steuern im Rahmen der Lohnsteuer-Bestimmungen zu den abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn die Religionsgemeinschaft als Körperschaft des öffentlichen^ Rechtes anerkannt ist und es sich bei der Zahlung um eigentliche Steuern handelt. Nicht dagegen zählen hierher freiwillige Leistungen an diese Organisationen. Der Anteil der Juden an den Studierenden im Wintersemester 1934-35. B e r 1 i n , 20. Dezember. Nach den jetzt bekannt gewordenen Zählen der Studierenden im Wintersemester 1934/35 befanden sich unter 89.093 Studierenden an den (deutschen Hochschulen 538 Juden. Damit ist der Anteil der jüdischen Studierenden geringer als der Anteil der Juden an der Gesamtbevölkerung Deutschlands; er beträgt 0,6 v. H„ während der Anteil an der Gesamtbevölkerung 0,77 v. H. beträgt. 323 ausländische Juden studieren in Deutschland. Bei diesen Zahlen sind nur die Juden gerechnet, die der jüdischen Religionsgemeinschaft angehören. Die Zahl der abstammungsge-^äß zu den Juden zählenden Studierenden wird auf 1132 angegeben. / Am größten ist die Zahl der Jwten bei den Studierenden der Medizin. Hier beträgt der Anteil 1,2 Proz., ist also doppelt so hoch wie bei allen Studierenden. Im ersten Semester befanden sich eine jüdische Studentin und drei niichtardsche. Die Zahl der Medizin studierenden inländischen Juden beläuft sich auf 263, die der Ausländer auf 151. Während das Frauenstudium im Wintersemester 1934/35 insgesamt 13,5 Proz. beträgt, studieren von jüdischen Studenten 25 Proz. Frauen. Bei den ausländischen Juden studieren 14 Proz. Frauen. Sir Arthur Wauchope für weitere fünf Jahre zum High Commissioner ernannt, London, 1. Januar. *ants Sir Arthur Grenfeil Wauchope als High Commissioner und Oberkommandant von ra- Wie vom Ministerium für die Kolonien amtlästina und High Commissioner für Transjordanien lieh bekannt gegeben wird, hat der König die für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren vom Verlängerung der Amtsdauer des Generalleut- . 20. November 1936 an bestätigt. Um den Legislative Council in Palästina.