Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 47 (21.11.1935)
- Date
- 1935-11-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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22.\idV,i^ Die ersten zu den Atisfiihrungsbestimmungen Nürnberger Gesetzen. Berlin, 15. Nov. Die ersten Verordnungen zum Reichsbürger-;gesetz. und zum Gesetz zum Schutze des._ deutschen Blutes und der deutschen Ehre sind unter dem 14. November im Reichsgesetzblatt" veröffentlicht worden, Sie tragen die Unterschriften «des Führers und Reichskanzlers Adolf Hitler, des Reichsministers des Innern und des Stellvertreters 'des Führers, die Ausführungsverordnung des Gesetzes zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre auch die Unterschrift des Reichs- ■mi nisters d er Justiz. § 1 der ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz bestimmt, daß bis zum Erlaß weiterer Vorschriften über den Reichsbürgerbrief als Reichsbürger vorläufig t die Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes gelten, die beim Inkrafttreten des Reichsbürgergesetzes das Reichstagswahlrecht besessen haben, oder denen der Reichsminister des Innern im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers das vorläufige Reichsbürgerrecht verleiht. Der Reichsminister des Innern kann im Einvernehmen mit dem Stellvertreter des Führers das vorläufige Reichsbürgerrecht entziehen. . Nach § 2 gelten diese Vorschriften auch für die Staatsangehörigen jüdischen Mischlinge. Ais solcher wird betrachtet, wer von einem oder zwei der Rasse nach volljüdischen Größelternteilen abstammt, sofern er nicht nach den weiter unten wiedergegebenen BestimmiMigen des § 5 der Verordnung als Jude gilt. Als völljüdisch gilt ein Großelternteil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat. . § 3 bestimmt, daß nur Reichsbünger als Träger der vollen politischen Rechte das Stimmrecht in politischen Angelegenheiten ausüben und ein öffentliches Amt bekleiden können. Ausnahmen für die Zulassung zu öffentlichen Aemtern können für eine Uebergangszeit gestattet werden. Die Angelegenheiten der Religionsgesellschaften werden nicht berührt. § 4 besagt: Ein Jude kann nicht Reiohsbür- ■g>er sein. Ihm steht ein Stimmrecht in politischen Angelegenheiten nicht zu; er kann ein öffentliches Amt nicht bekleiden. Jüdische Beamte treten mit Ablauf des 31. Dezember 1935 in den Rühestand. Wenn diese Beamten im Weltkrieg an der Front für das Deutsche Reich oder für seine Verbündeten gekämpft haben, erhalten 's^e bis zur Erreichung der Altersgrenze als Ruhegehalt die vollen zuletzt bezogenen ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge; sie steigen jedoch nicht in Dienstaltersstufen auf. Nach Erreichung der Altersgrenze wird ihr Ruhegehalt nach den letzten ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen neu berechnet. Das Dienstverhältnis der Lehrer an öffentlichen jüdischen Schulen bleibt bis zur Neuregelung des jüdischen Schulwesens unberührt. Nach § 5 ist Jude, wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammt- Als völljüdisch gilt ein Groß eiternteil entsprechend der Vorschrift des § 2 ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat. Als Jude gilt auch der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende Staatsangehörige jüdische Mischling, a) der beim Erlaß des Gesetzes der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen wird, b) der beim Erlaß des Gesetzes mit einem Juden verheiratet war oder sich danach mit einem solchen verheiratet, c) der aus einer Ehe mit einem Juden im Sinne des Absatzes 1 stammt, die nach (Fortsetzung siehe Seite 2.) Aus dem Inhalt: Antisemitische Unruhen in Polen Seite 2 u. 7 Neutralität in Palästina.......Saite 3 -Kulturprobleme in Erez Israel Von Direktor Baruch Rabinowitz . Seite 4 Jüdische Betriebsfuhrer dürfen nicht ohne Grund beleidigt werden.....Seite 6 Denunzianten werden schwer bestraft Seite 6 Die 300 Jahr-Feier der Amsterdamer Aschkenasim-Gemeinde ..... Seite 6 Senator Dr. Niemirower in Rumänien bei der Amtseinsetzung des Metropoliten insultiert.............Seite 7 Die Parlaments wählen in England . . Seite 8 Jerusalemer Brief und Palästinanachrichten Seite 8 Es ist Zeit zu sammeln. Daß unsere orthodoxe Jugend diesen Winter mehr denn sonst mit ihren Lehrprogrammen an die größere Oeffetitlichkeit herangetreten ist, wird ihr von gewisser Seite verübelt. Man versteht es, wenn in einer Zeit, da sich alle Interessengruppen, ob geschäftlicher, politischer oder humanitärer Natur, sammeln und verbinden, auch die unabhängige Orthodoxie ihre Kräfte in Verbänden und Organisationen zusammenzufassen sucht. Daß aber ihre Lehrtätigkeit aus den „vier Wänden des Lehrhauses" in weitere Bezirke hinausgetragen wird, daß man mit Programmen und Werbezetteln auch eine außenstehende Jugend in die orthodoxen LehrJiäuser zu laden und zu locken sucht, überrascht Manche. Dieses „geschäftige Aussichseibstherausgehen" unserer Jugend wird auch in unseren eigenen Reihen nicht überall verstanden und gewürdigt. Es I bedarf keiner Rechtfertigung, aber ein kurzes offenes Wort zur Klärung über die innere Notwendigkeit, den Rahmen der thoratreuen Lehr-j und Lebensarbeit zu erweitem, scheint uns senr äm Platze und an der Zeit. Hier ribch einmal über die angebliche bisherige; „Separierung" der Orthodoxie etwas zu sagen, hieße oft Gesagtes wiederholen. Es ist genugsam unter Beweis gestellt worden, daß es nicht die Orthodoxie war, die sich absonderte und isolierte. Sie blieb da, wo ihre Väter standen, indes die Anderen immer weiter fortschritten und vom religiösen Boden abrückten. Man sah wehen Herzens die Anderen „austreten" und abziehen, aber mit konnte man nicht. Dieses Verharren auf dem Väterboden war aber keineswegs gleichbedeutend mit der Abwendung von Welt und Wissen, Licht und Leben. Am Wenigsten verlor die Orthodoxie in den sechzig Jahren ihrer Unabhängigkeit je den Blick für die große jüdische Gemeinschaft in der Welt, hörte sie nur einen Tag auf, gleich Josef, ihre Brüder zu suchen. Der Zionismus nimmt in seiner offiziellen Presse beharrlich für sich in Anspruch, daß er die heute eingetretene Lage schon vor Jahrzehnten vorausgesehen und vorausgesagt und auch eindringlich genug gewarnt hätte) Bis zu einem gewissen Grade, — wenn man dabei nur an das gegen die Assimilation in die Wagschale gelegte jüdisch-nationale Moment denkt, — mag es auch zutreffen. Aber wenn es eine Richtung im Judentum gibt, die sich von der grellen Sonne der Emanzipation nicht blenden ließ und keine Minute aufgehört hatte, zu wecken, zu mahnen, zur Besinnung und zur Ernüchterung zu rufen, so war es die Orthodoxi e. Aus tiefer Liebe und Verbundenheit, aus einem Arewuth-Gefühl heraus, das auf keine jüdische Seele verzichten möchte. Was war der ganze Kampf der Orthodoxie für ihre Selbsterhaltung anders, als das heiße Bemühen zur Reinhaltung der heiligen jü- (Fortsetzung siehe Seite 3.)