Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 45 (7.11.1935)
- Date
- 1935-11-07
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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Seite 14 Nr. 45 Der Israelit 7i November 1935, Vergessene Minhagim. (Dem Frankfurter Minhagkenner Joseph Bender zu seinem siebzigsten Geburtstag.) I. Noch bis in die Zeiten der Gaonim gab es in der Wahl der sabbatlichen Haftaroth verschiedene Gebräuche (nach Büchler, Jewish Quat. Rev.); die Haftaroth für die Festtage sind jedoch bekanntlich schon durch den Talmud Babli (Megilla 31a) eindeutig festgelegt und für uns. noch heute gültig geblieben. Nur für Simchat Tora ist die dort überlieferte Haftara nicht erhalten geblieben: vorgeschrieben wird für den letzten Abschnitt der Tora — den Segen Moses — sinngemäß als Haftara der Segen Salomos (Könige I, 8, 22—53). Der bei uns heute jedoch übliche Brauch, das anschließende erste Kapitel Josuas vorzutragen, soll nach Tossafot, womit auch die moderne Forschung übereinstimmt, schon von R. Hai (Gaon in Pumbedita 993—1038)1 stammen; nach Rabbiner Ascher (Rosch z. St.) geht unser Brauch sogar auf den Talmud Jeruschalmi zurück. Rezipiert worden ist dieser unser Brauch, gegen den sich noch Tossafot und Machsor Vitry wenden, freilich erstmalig vom Schulchan Aruch; auch Maharil kennt unsern Haftara bereits nur noch als einzige. Historisch ist jedoch bemerkenswert, daß neben Tossafot und Machsor Vitry nicht nur ' R. Alfasi und Rambam (Hilchot Tefilla 13, 12) beide Haftarot nebeneinander erwähnen, — die heute übliche an zweiter Stelle — (der uns im Jad Hachasaka überkommene Seder Tefillot des Rambam, welcher freilich nur noch unseren Minhag erwähnt, ist nichtheranzuziehen, da wahr-, scheinlich der Text nicht dem Original entspricht), sondern ich konnte auch feststellen, daß die älteste uns bekannte Gebetsordnung, des Siddur des R. Amram (Gaon zu Sura 856) in den maßgebenden Handschriften ebenfalls schon beide Gebräuche nebeneinander erwähnt, zuerst die heute unbekannte des Babli. In der Zweitältesten Gebetsordnung Siddur von Saadja Gaon (ev. Bondi) war bisher nichts zu finden. Es wäre liturgisch interessant, nachzuforschen, ob und wo die Haftara des Babli noch üblich ist. II. R. Abraham ibn Järchi (Toledo 1205) gibt in seinem Sefer Hamanhig (Hilchot Sukka 57) an, daß das Buch Koheleth im synagogalen G'ttesdienst in allen Fällen am Schemini Azeret vorgetragen werde, und berichtet auch von einem Gebrauch in der Provence, wonach dort das Buch in der Sukka gelesen werde. Als Hauptgrund verweist er auf den bekannten Koheleth-Satz:n3n^DVi nyaE^ pbn im ein tieferer Grund läßt sich^. jedoch darin finden, daß dieses Buch der Lebens'problematik, in dessen Mittelpunkt auch nach Ansicht unserer Weißen (Talm. Sabbat 30b, Midrasch rabba]' das Ringen um das Wesen der Lebensfreude steht bis zur Erkenntnis einer höheren religiösen Freude, gerade jenem Festtage zugeordnet ist, welcher den Begriff der reinsten Freudenstimmung vermittelt. (Simcha infolge der erfüllten Mizwa.) III. Jossif Omez verlangt merkwürdigerweise, daß am Sukkot das Esrog offen ohne Esrogdose getragen werden solle „wegen der Wertsehätzung der Mizwa". Dieser auch in Frankfurt unbekannte Gebraüch bat vielleicht seine Ursache darin, daß das Esrog als einziger Mizwa-Gegenstand selber schon Tin genannt wird und daher wegen seines Eigenwertes einer weiteren Verschönerung der Mizwa nicht mehr bedarf. IV. Im Siddur des Gaon R. Amram (Oxforder Handschrift) wird ein besonders schöner alter Minhag von vor mehr als' tausend Jahren berichtet (S. 31): wenn in der Synagoge in Sura am Sabbat-Ausgang Habdala öffentlich vollzogen war, pflegten die Gelehrten jeder für sich dort noch zu „lernen"; hatten sie dann ihr Studium beendet, so stimmte einer von ihnen die Worte nrp^s "yna zum Gesänge an, und die ganze Gemeinde fiel feierlich im Chor ein: iT!33i> 13XTJ» UPj^K ina« Erst dann wurde Kaddisch gesagt, und die Gemeinde antwortete mit lieblicher Stimme: «an ""n^ Rrr>- Dr. med. A. M. Bücherbesprechungen. Wehrgedanke im Staatszionismus. Von Max Schulmann, Leutnant d- R. Berlin W. 50. Verlag Max Schulmann. Unsere Meinung über den Wehrgedanken des Staatszdonismus haben wir neulich an anderer Stelle in. dem Sinne zum Ausdruck gebracht, daß unsere Jugend heute ganz andere Sorgen als die Pflege des Frontgeistes hat, es sei denn im Sinne des engen Zusammenschlusses zu jüdischer Arbeit. Das hindert uns nicht, anzuerkennen, daß das 30 Seiten starke Büchlein, mehr mit seinen Bildern als mit seinem propagandistischen Texte, von Vielen als willkommene Gabe begrüßt werden wird. Wir sieben den Gedud, die Jüdische Legion bei Appellen, bei Schießübungen, wir sehen 'die Tapferen vor den Toren Palästinas stehen, Gewehr bei 'Fuß, sehen sie bei Ausmarsch und Geländeübungen, bei Ehrenbezeugung und Rapport, Eine hilfsbereite Sanitätskolötnne, bestehend aus männlichen und weiblichen Mitgliedern, grüßt uns in gutem Bilde. Eine Korporalschaft lagert im Wüstensande. Ein Anhang mit hebräischen Kommandos hat für uns mehr sprachwissenschaftlichen als militärischen Wert. Das Werk eben äst von der Hingebung getragen, die Revisionisten und Staatszionisten einmal eigen ist. Quellen zur Geschichte der Juden in Mähren vom 11. bis zum 15. Jahrhundert. (1067—1411.) Bearbeitet von Prof. Dr. Bertold B r e t h o 1 z. Prag. 1935. Die Gesellschaft für Geschichte der Juden in der csl. Republik, die bisher bereitsi sieben umfangreiche und inhaltlich wertvolle Jahrbücher herausgegeben hat, beginnt mit der Veröffentlichung ihrer Quellenwerke; da« vorliegende Buch eröffnet die Reihe. Nicht weniger als 500 zum weitaus größten Teile noch ganz unbekannte Stellen aus Stadtbüchern, Chroniken usw. werden in ernster wissenschaftlicher Weise bearbeitet; darunter sind auch aufgenommen die zahlreichen Grabsteine und Grabsteinfragmente aus dieser Zeit, auch die wenigen hebräischen Quellen wie die Nachrichten R. Jale Dabolos über Bräuche im Machsor Vitry und die Response des Raschba Nr. 386 mit der Erwähnung der Kehilloth Austerlitz und Trilsch. Von den zahlreichen Urkunden, die sich auf innerjüdisches Leben beziehen, sind interessant Nr. 39 über Schlachtung und Fleischbänke in Brünn 1349, ganz besonders Nr. 456 aus dem Jahre 1401, das die ausführliche Entscheidung Markgraf Prokops in den Streitigkeiten zwischen den Fleischhackern der Stadt Znaim und den Juden Znaims enthält, wo in prägnanter Ausführlichkeit alles1, was über Fleischverkauf und Schiächten zu sagen, enthalten ist, Preise von Vorderviertel, Naturalabgaben an den „Judenschlager", Geldersatz dieser Abgabe, falls das' Fleisch „trewffant" wird. Die Juden dürfen in der Fastenzeit Fleisch hacken und verkaufen., Von der Brunner Mikwa in den Jahren 1399 und 1408, die vor dem Judentore lag, erfahren in Nr. 451, 452, 486, wobei auch die Judenmühle (Mazzomehlj)' erwähnt wird. Ueber den Judeneid — seine Form und Formel in den Jahren 1343, 1380, 1385, 1391 informieren uns mehrere interessante Urkunden. Viele Urkunden beleuchten die wirtschaftliche Lage der jüdischen Gemeinden und Individuen; so muß wohl der Prager Jude Lazar eine besondere Stellung eingenommen haben, wenn Karl IV. 1351 in einem eigenen Dekret den Gästen, 'die aus welchen Städten und Ländern immer zu seiner Hochzeit nach Prag kommen wollen, für ihre Personen und Sachen volle Sicherheit gewährt; erwähnenswert ist es auch, daß über Befehl des Markgrafen Jodko Bürgermeister und Stadtrat von Brünn beurkunden, das Haus des Briinner Juden Menidlin am Kohlmarkt von allen Abgaben frei zu halten. Von zumindest theoretischer Gleichberechtigung zeugt es, wenn die Judengemeinde und das Kloster in Znaim in einem Streite um die Mauer zwischen Kloster und Judenschule als gleichberechtigte Partner auftreten. Von Gleichstellung 'in wirtschaftlicher Beziehung zeugen die zahlreichen Fälle jüdischen Besitzes von Gütern, ja ganzen Döriern. einschließlich des Patronatsrechtes an der Kirche (290, 309, 344, 376); gegen den Vorwurf des Wuchers ausschließlich seitens der Juden spricht sehr deutlich, daß 1372 unter den Gläubigern Alberts mit den roten Enden in Brünn neben dem Juden Reichlin der Herr Propst und eine Frau Nonne genannt wird (Nr. 228) ~ oder 1409 Abt und Konvent des Klosters Trebitsch beurkunden, daß sie ihre Kleinodien an Juden und Ghrdsten verpfändet haben (Nr. 442). Es ist hier nicht Ort und Raum, an der Hand von Einzelheiten die große Bedeutung dieses Quellenwerkes in historischer und kulturhistorischer Beziehung aufzuzeigen, aber darauf sei mit besoniderem Nachdrucke hingewiesen, daß BrethoLz in einer umfassenden Einleitung 'die Quellen eingehend historisch würdigt und alles bisher Bekannte kritisch zusammenfassend die Anfänge der Judensiedlungen in Mähren .und die wirtschaftliche Entwicklung der Juden und ihre Bedeutung für das gesamte Wirtschaftsleben bis zum Beginn des 15. Jahrhunderts darstellt. Sach-, Personen- und Ortsregister erhöhen den Wert des Werkes. Lieben. Vermischtes. 30 Jahre Gesamtarchiv der Juden. Berlin, 4. November. Das G e s a m t a r c h i v / d e r J u d e n i n Deutschland sieht auf ein 'dreißigjähriges ,;Bestehen zurück, aus welchem Anlaß' ein aüsführliöher Bericht des Leiters, Dr. Jacob Jacobson, im Berliner Gemeindeblatt Auskunft gibt über, die vielfachen nützlichen Arbeiten dieses Institutes. Die Berliner Jüdische Gemeinde hat sich bei der Gründung des Gesamtarchivs beteiligt, indem sie ihm eigene Archivräume überließ und ihr Gemeindearchiv mit dem Gesamtarchiv verbunden hat, wodurch letzterem ein wertvoller Rückhalt verschafft wurde. In" den späteren schweren Jahren hatte die Gemeinde oft Gelegenheit, dem Gesamtarchiv ihre Hilfe angedeihen zu lassen. Berlin, 1, Nov. Am zweiten Marchescbwan beging das Beth-Hamidrasch „Ez Chajim" ein Sijum auf ]»nri30 'oa- Eine sehr große Anzahl prominenter Persönlichkeiten hatte sich eingefunden. Herr Rabbiner Dr. Heinrich Cohn trug die Sohlußstellen vor, worauf die Herren Rabbiner Dr. Joseph, Dr. Rose ri b e r g und Dr. N e u w i r t h tiefe und schöne Thoraworte sprachen und dem verdienstvollen Leiter des Beth-Hamidrasch, Herrn Rabb. Dr. Cohn, für die Hingebung, mit der er sein Amt als Leiter der Schiurim verwaltet, dankten. Gesänge def verschiedenen anwesenden Kantoren umrahmten das schöne Thorafest. Hamburg, 31. Okt. Unter ganz besonders starker Teilnahme verlief der erste Simchas-Thora-G'ttesdienst der Portugiesisch-Jüdischen Gemeinde in ihrem neuen, in der jüdischen Gegend gelegenen G'tteshause. Die Erschienenen folgten dem in unveränderter Tradition in der herkömmlichen Geruhsamkeit vorgetragenen G'ttesdienste, der von 8—1 Uhr währte, mit unermüdlicher Teilnahme. Ganz besondere Zukunftshoffnungen knüpften sich an die mit ergreifender Harmonie gesungene .Haftara eines 8jährigen Knaben. Es ging eine 'Nachempfindung ungebrochener Lebensfähigkeit dieser oft schon als hinschwindend bezeichneten Gemeinde von der ganzen Veranstaltung aus. Neben jedem der beiden Chatanim, die nach sefardischer Sitte einen Ehrensitz am „Hechal" (Sefer - Schrank) hatten, war ein Knabe postiert, der beim Aufruf des Chatan dessen Sefer schnell vorbereiten half, und auch sonst kam der Geltungswille der Kinder beider Gemeinden hier vollauf zur Befriedigung, geistig wie auch mit den üblichen Süßigkeiten. — Zu Ehren der Chatanim schloß sich ein »lTp-Lunch im Gemeindesaale mit vielen frohen Begrüßungssprüehen aller Erschienenen und mit Gesängen beider Riten und fürs WHW versteigertem Tischgebet, von dem aus man in später Nachmittagsstunds erst zu Mincha und nach Hause gelangte. Der Chatan Bereschith war Herr Hinrichsen, Nachkomme einer alten Sefardim-Familie dieses Namens in Hamburg, die noch aus Inquisitionsfurcht diese deutschklingende Namensform wählte, — zugleich ein Enkel Chacham Bernays, der Chatan Thora Dr. B. Cohen, Friedrichstadt. Herr Hinrichsen hatte im Namen beider Chatanim eine wertvolle Theba-(Almemor-)Decke gestiftet, deren Einweihung am Siimchas-Thora-Fest stattfand. Königsberg, 31. Okt. Die „Weichsel-Zeitung" in Marienwerder berichtet: „Vor einem Königsberger Einzelrichter stand am Donnerstag der 69 Jahre alte und. mehrfach vorbestrafte Jude Max 'Lewinsohn als Angeklagter. Er wurde beschuldigt, an mehreren Tagen im Juni vor einem Aushangkasten des „Stürder" und einem jüdischen Geschäft groben Unfug verübt und zwei deutsche Volksgenossen, die deshalb auch Strafantrag gestellt hatten, öffentlich beleidigt zu haben. Nach den Darstellungen der Zeugen hat Lewinsohn sich zwischen 'die die im Kasten ausgehängten Zeitungen lesenden Leute gestellt, ihnen eine Brille angeboten, damit sie sich den „Dreck" genauer besehen könnten, und als ihn einer der Zeugen aufforderte, sich zu entfernen, ihn unter anderen beleidigenden Aeußerungen als Lümmel bezeichnet. Er wurde zunächst für vier Wochen in Schutzhaft genommen. Y„or Gericht gab er die Richtigkeit der Schilderung des Tatbestandes au, versprach schluchzend, &r werde es aicht wieder tun und bat um milde Strafe. Der Oberamtsanwalt beantragte wegen des groben Unfugs drei Monate Haft und wegen der beleidigenden Aeußerungen gegenüber zwei Zeugen 5 Monate Gefängnis. Das Urteil lautet auf RM. 200.— Geldstrafe, ersatzweise 40 Tage Häft, für den groben Unfug und weitere RM. 200.— für die Beleidigungen, Der Richter führte aus, daß die Schutzhaft keinesfalls bei der Festsetzung des Strafmaßes in Anrechnung gebracht werden könnte., daß ab/er das Alter und die durch Krankheit verursachte hohe Erregbarkeit des Juden strafmildernd berücksichtigt siei, strafverstärkend dagegen die kurz nacheinander folgende Wiederholung der Vorfälle und die Vorstrafen des Angeklagten, der u. a. schon einmal wegen öffentlicher Beleidigung verurteilt worden sei."