Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 50 (12.12.1935)
- Date
- 1935-12-12
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Frankfurt a. 12. Dezember 1935 16. Kislew 5696 Nummer 50 Erleichterung der Palästina-Einwanderung für Juden aus Deutschland? London, 10. Dezember. Im Unterhaus fragte Sir E. Graham- Little den Minister für die Kolonien, J. H. Thomas, ob sofortige Schritte unternommen werden würden, um die Quote der jüdischen Einwanderung nach Palästina zu erhöhen und diese Erhöhung den Juden, die Deutschland zu verlassen gewillt sind, zugute kommen zu lassen. Minister Thomas antwortete: „Was Einwanderer betrifft, die als A r b e i t n e h m e r nach Palästina kommen, so werden 500 von den vor kurzem der Jewish Agency for Palestine als Vorschuß für die laufende Halbijahrs-Arbeiter-Sche- <dule übergebenen 1000 Einwanderungszertifikate -deutschen Juden zugeteilt «werden. Wie ich erfahre, untersucht gegenwärtig die P a 1 ä s t i n a - R e g i e r u n g d i e M ö g 1 i c h - k. e i t vr z i t er er Erleichterungen für die Zulass u n g d e u t s c ih - j ü d i s c h e r Ein w an de r e r and e rer Kategorien. Es wird jedoch darauf Wert gelegt werden, daß das Ausmaß der Einwanderung nach Palästina zu jeder Zeit vom H i g h C o m m i s s i o n e r im Verhältnis zu der Aufnahmefähigkeit des Landes bestimmt wird." Aus der Durch!ührungsver- «Ordnung für Auswanderer. B e r 1 i n , ' 10. Dezember. In der eben veröffentlichten Durchführungsverordnung zum Gesetze über Devisenbewirt-' schaftung vorn 1. Dez. 1935 sind folgende Bestimmungen besonders auch für Palästinaa u s w a n d e r e r wichtig: § 6, Verlegt ein Inländer seinen Wohnsitz öder gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Ausland, so bleiben die für ihn geltenden Beschränkungen und Verbote des Devisengesetzes oder einer Durchführungsbestimmung hinsichtlich solcher Werte bestehen, die schon vor der Auswanderung diesen iBeschränkungen und Verboten unterlagen. Das gleiche gilt hinsichtlich des Erlöses oder Ersatzes derartiger Werte. Die Beschränkungen und Verbote erstrecken sich auch -auf den Erlös von Waren und gewerblichen Schutzrechten, die ein Auswanderer im Zeitpunkt der Auswanderung im Ausland besitzt oder bei der Auswanderung mit sich führt. Die Devisenstellen können einzelne Personen ganz oder teilweise von diesen Beschränkungen und Verboten freistellen. Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 ist es künftig nicht mehr möglich, daß ein, Auswanderer sein inländisches Vermögen dadurch ins Ausland schafft, daß er es veräußert, dafür Waren oder gewerb - liehe Schutzrechte erwirbt,' ins Ausland überführt und dort veräußert. Den Erlös für derartige, ins Ausland verbrachte Werte hat vielmehr küntfig ein . Auswanderer der Reichsbank auch nach der Auswanderung anzubieten und auf Verlangen zu Überträgen. Der Gegenwert wird ihm in RM. auf einem Auswandererguthaben gutgebracht. Durch die neuen-Vorschriften soll es Auswanderern nicht unmöglich gemacht werden, sich durch Mitnahme angemessener Vermögenswerte eine Existenz im Ausland zu gründen. So bleibt i'I .Ii , es z. B. nach wie vor möglich, daß ein Auswanderer^ seinen im Inland liegenden Grundbesit2 gegen den im Auslande liegenden Grundbesitz eines Einwanderers tauscht. Ebenso ist es möglich, daß der Auswanderer vor seiner Auswanderung von einem Inländer ausländische Grundstücke gegen Reichsmark erwirbt. Soweit bei derartigen Geschäften, etwa wegen der UeberT nähme von Hypotheken, devisenrechtliche Genehmigungen erforderlich sind, ersuche ich die Genehmigung <zu erteilen, falls damit kein besonderer devisenwirtschaftlicher Nachteil verbunden ist. Aus dem Inhalt: Neuregelung der Auswandererfürsorge Seite 2 Berufe der Juden in Deutschland . . . Seite 2 Die Juden im Polizeirechte......Seite 2 Wasser in Jerusalem.........Seite 2 Zwischen Wort und Tat in Litauen . Seite 3 Angebliche Mißbräuche und ihre Folgen Seite 3 Worte der Wegweisung.; Von Rabb. Dr. Breslauer-Fürth . . Seite 3 Ist der Keren Hajischuw eine separatistischorthodoxe Angelegenheit? .... Seite 5 Arische Hausangestellte im jüdischen Haushalte Seite 6 Neugestaltung der Rechtsanwaltsordnung und die jüdischen Anwälte......Seite 6 Unruhe an Universitäten ........ Seite 7 Palästina-Berichte....... Seite 7 und 8 Die Lage der Orthodoxie. Die Organisation der Orthodoxie stammt aus der Zeit, in welcher sich ein Teil der Judenheit von der alten Tradition löste, d. h. also aus der Zeit der werdenden Emanzipation. Als dieser Teil sich nicht damit (begnügte, seine eigenen Wege zu gehen, sondern vielmehr sich bemühte, die alte Tradition, in der man ein Hindernis gegenüber den alten Emanzipationsbestrebungen erblickte, vollkommen zu ersticken, in diesem Augenblick wurde in Deuschland die Orthodoxie zur Minderheit. Aus den Gemeinden verdrängt, mußte sie sich eine Position zu schaffen suchen und - sie organisierte sich zunächst gemeindlich. Das ist der historische Hintergrund des sogenannten Austrittes. Man erkennt aus dieser kurzen Schilderung, -wie verkehrt es ist, von einem Austritt zu sprechen. Es ist wichtig, festzulegen, daß dort, wo Reformen des G'ttesdienstes die alte Traditionstreue nicht ziwanig, sich eine eigene Gemeinde zu schaffen, gerade die Orthodoxie es war, die am Eifrigsten für die Einheit der Gemeinde, .eintrat. Um nun auch allen anderen, denen aus dem oder jenem Grunde die Gründung eines eigenen lokalen Zellkernes nicht möglich war, einen Rückhalt zu bieten, erweiterte die Orthodoxie ihre„Organisation und schuf die Fieie Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums, welche .dazu bestimmt war, individuell alle zu; erfassen, welche zur Traditionstreue sich bekannten. Letztes Ziel war immer die Hoffnung, daß dies alle Juden in Deutschland sein werden: Als die Emanzipation selbst und damit merkwürdigerweise fast allenthalben eine Abkehr von der Tradition sich merkbar machte, da erweiterte sich die Freie Vereinigung zur Agudas Jisroel. Man sollte nun logischerweise erwarten, daß nunmehr nach der Aufhebung der Emanzipation sich auch im jüdischen Lager eine Rückbildung vollzöge. Es müssen sicher sehr tiefliegende Gründe sein, welche dies verhindern. In der Tat ist es ein innerer Vorgang "und es stellt sich jetzt heraus, daß dieser sich ganz unabhängig vom Stand der Emanzipation vollzieht. Merkwürdigerweise ergibt sich jetzt, daß die Gegensätze innerhalb der Judenheit sich von ihrem historischen Urgrund vollkommen gelöst haben. Indem wir uns vorbehalten, dies noch näher zu erläutern, möchten wir 'jetzt schon sagen, daß dies genügende Erklärung ist für die Tatsache, daß die jetzige Lage eine Rückkehr zur Traditionstreue nicht erzeugt hat und wahrscheinlich auch nicht erzeugen wird. Es ist durchaus nicht Bequemlichkeit oder sittliche Schwäche der anderen Seite. Im Gegenteil, es vollzieht sich hier ein innerer Kampf von gewaltiger Tragik. Was den Urgroßvätern zum Teil nur Vehikel zur Emanzipation war, ist den Enkeln Ueberzeugung geworden und die Neologie verlangt heute nicht mehr und nicht weniger als auch von der Traditionstveue als gleichberechtigte Richtung innerhalb der Judenheit betrachtet und sogar gewertet zu werden. Wir wollen das Resultat vorausnehmen. Das kann und wird niemals geschehen, solange die Traditionstreue sich nicht selbst aufgibt. Hier (Fortsetzung siehe Seite 3.)