Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 30 (25.7.1935)
- Date
- 1935-07-25
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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Seite 6 Nr. 30 Der Israelit 25. Juli 1935 der Agudas Jisroel in Erez Jisroel bei der Aufrechterhaltung von Erziehungsanstalten für Knaben und Beth Jacob-Erziehungsanstalten für Mädchen und bei der Errichtung weiterer Erziehungsanstalten, Sie erblickt in dieser Arbeit das Fundament des Bestandes der Agudas Jisroel in Erez Jisroel, 3. Die „Moeza" erkennt die Notwendigkeit an, einen Landes -Waad hachinnuch zu gründen, der in Uebereinstimmung mit der der Eandeszentrale erteilten Kompetenz in ihrem Na meti alle Bothe Chmnuch für Knaben und Mäd chen in Erez Jisroel, welche von Agudas Jisroel subventioniert werden, überwacht, ihre Lehrpläne regelt und die' Anstellung geeigneter Lehrkräfte usw. kontrolliert. 4. Die „Moeza" hält es für notwendig, daß diesem Waad hachinnuch die L,e i t u n g en " der Erziehungsanstalten selbst angehö ren und sie beschließt, daß der Vorsitzende der Leitung einer örtlichen Erziehungsanstalt oder ein anderes Mitglied der Leitung,, den die Leitung hierzu ernennt, und außerdem der eigentliche pädagogische Leiter jedes Bejs Chinnuch-Mit glieder des zentralen Waad hachinnuch sein müs sen. Der~Waad hachinnuch wird von Seiten der „Moeza'' gewählt. E. Kehil los. s.. 1. Die „Moeza" steht auf dem Prinzipe selbständiger orthodoxer Kehillps in Erez Jisroel, solange das gegenwärtige Genteindegesetz in Kraft ist, das in seiner Verfassung den religiösen Forderungen widerspricht. 2. Die „Moeza" beschließt nach Anhörung eines Berichtes über die bisherigen Verhandlungen in der Frage der Kehillos und in Würdigung der verschiedenen auf der Tagesordnung stehenden Entwürfe die Frage durch Vermittlung des Raws vor den Mauezes Geda.ule.Hathauro in Erez Jisroel. und in der G a u 1 o zu bringen und sie ersucht den Landes- Waad hapoel, diesen Beschluß dem Raw zur Kenntnis zu bringen. F. K e r e n H a j i s6c h u w, 1. Die „Moeza" begrüßt mit Befriedigung den Beschluß der Agentur der Welt-Agudo, raschmöglichst eine umfassende Propaganda in E r e z Jisroel selbst für den Kehren Hajis c h u w zu veranstalten. Sie fordert von den Leitungen aller Ortsgruppen und von allen Mitgliedern der Agudas Jisroel in Erez Jisroel und von all denen, die das Gedeihen des orthodoxen Judentums wünschen, zum Gelingen dieser-Propaganda mit beizutragen. 2, Die „Moeza" wendet sich an das jüdische Volk in der Gola mit einem warmen Aüfruf zu Gunsten des Keren Hajischuw, der das Fundament der Agudas Jisroel in Erez Jisroel bildet- und die beste Bürgschaft für den Aufbau Erez Jisroels auf Grundlage der Thora durchderen treue Söhne. G. Politik. 1. Die „Moeza" erkennt, daß die einzige Zufluchtsstätte für Millionen nötleidender Juden in vielen Ländern Europas Erez Jisroel ist. Sie wendet sich an die Regierung von Erez Jisroel und an die Regierung von Großbritannien mit dem Ersuchen, die Tore Erez Jisroels vor Hunderttausenden verfolgter Juden, deren ganze wirtschaftliche Existenz in den Ländern der Gola bedroht ist, zu öffnen. 2. Die „Moeza" erkennt, daß die Entwicklung eines gesunden Jischuw von der Möglichkeit ab-. hängig ist, die Juden mit dem Boden zu verwurzeln und sie wendet sich mit dem Aufruf an die Regierung von Erez Jisroel, eine zusammenhängende Siedlung von Juden; auf den der Regierung gehörenden Böden in Erez Jisroel zu ermöglichen. 3. Die „Moeza" erkennt den Nutzen gegen-; seitiger Verständigung mit den nicht jüdischen j Bewohnern Erez Jisroels. Sie wendet sich an alle, " i \' ' •: - .. i; diejenigen, die in Erez Jisroel Einfluß besitzen. an Juden und Araber, alles aufzubieten, um die, Herfen, einander -anzunähern und tun ein,gemeinsames Arbeiten für das ^wirtschaftliche Gedeihen' von Erez Jisroel zum Segen aller seiner Bewohner zu ermöglichen. . - 4. Die „Moeza"' erkennt, daß die , Schaffung «eines gesetzgebenden Rates in Erez Jisroel, solange die Herzen der jüdischen und arabischen Führer nicht einander genähert sind und solange es nicht möglich ist, die' arabischen Führer dazu zu bringen, daß sie die segensreiche Wirkung einer Entwicklung des jüdischen Jischuw in Erez Jisroel für alle Landesbewohner anerkennen geeignet ist, dem jüdischen Jischuw zu schaden, Sie wendet sich daher an die Regierung mit der Bitte, auf den beabsichtigten gesetzgebenden Rat zu verzichten. r ':• H. Allgemein e B eschlüsse;; . ■ . 1. Die „Moeza" spricht den Mitgliedern'der Delegation der Welt-Agudo und ihrem Präsidenten Rabbi J. M.. Lewin, ihren Dank aus iü't ihre großen- Bemühungen um die Erweiterung der Agudas Jisroel in Erez Jisroel und für die grundlegende Arbeit, die sie zur-Entfaltung der künfr tigen Tätigkeit der Agudas Jisroel ins Frieden und Einheit mit allen dem'.Agudo-Gedanken getreuen Kreisen der Orthodoxie in Erez Jisroel geleistet hat. . ' ' :' V ' '. ■> •■; 2. Die „Moeza" bestätigt mit Befriedigung das Grundprinzip, daß der Aufbau Erez Jisroels auf Grundlage der Thora und der Ueberlieferung die zentrale Aufgabe der Agudas Jisroel in Erez Jisroel und in der Gola ist, sie akzeptiert/dieses Prinzip, indem sie an seiner Verwirklichung arbeitet und es allen Organen und Teilen der Agudas Jisroel in Erez Jisroel als -Pflicht auferlegt, 3. Die „Moeza" drückt ihren schärfsten Protest aus gegen die Entweihung des Sabbat und der Religion überhaupt in Erez Jisroel, besonders gegen diejenigen, die durch die Kibbuzim und durch die Organisationen veranlaßt werden. Sie Wendet sich äri das Judentum im Land und in der Gola, praktische Mittel gegen die Reiigionsschändung im neiligen Lande zu ergreifen und sie legt den Mitgliedern der Agudas Jisroel die Pflicht auf, zur Stärkung der Religion auf allen Gebieten des Lebens in Erez Jisroel beizutragen. 4. Die „Moeza" drückt ihren schärfsteri Protest aus gegen die Religiönsschähdung; und die religiöse Zuchtlosigkeit' in den Kibbuzim ühd Institutionen, die vom Keren Häjessod'untersetzt werden-iind die auf dem Boden des Kerehf ICajemeth angesiedelt sind. Sie verwirft den Versuch; das orthodoxe Judentum irre zu führen durch Sammlung, von rabbinis.chen Unterschriften zum Besten dieser Fonds. 5. TJie „Moeza" erkennt die Notwendigkeit an, die Kenessio Gedaulo der Welt-Agudo sobald wie möglich einzuberufen und sie lädt den Waad hapoel der Welt-Agudo ein, die nächste Kenessio Gedaulo in Jerusalem stattfinden zu lassen. r "Ä^- ^E\\ Korrespoiidenzeii- Deutsckcs Reich. Führerlager der Esra-Pirche Agudas Jisroel. Berlin;-21. Juli., Der Bund Esrä-Pirche Agudas Jisroel^ veranstaltet in der ersten Hälfte des Monats August in Bad Blankenese bei Hamburg ein Führerlager.7. Das Führerlager verfolgt "«frei' -Ziele: '1. JDen jüngeren Führern soll ein tieferer Einblick in die pädagogischen und methodischen Probleme der thoratreuen bündischen Arbeit gegeben werden sowie Anregungen und Richtlinien für ihre Gruppenführung. 2. Es soll Klarheit über die pädagogischen Folgen der Einordnung in'.die Agudas Jisroel und die Erez Jisroel-Arbeit gewonnen werden. 3. Ein einheitlicher jüdisch-kultureller Wille beider Kreise des Bundes soll im Zusammenleben erarbeitet werden, - , Die Möglichkeiten auf Cypern. Berlin, 19. Juli. Der Hilfsverein de r Deut sc h eh Juden bittet uhs,; folgendes mitzuteilen! . Die vom Hilfsverein der Deutschen Juden nach Cypern entsandten Sachverständigen haben berichtet, daß vorläufig kommerzielle und industrielle Möglichkeiten für Einwanderer kaum vorhanden sind. Auf landwirtschaftlichem Gebiete liegen begrenzte Möglichkeiten vor. Das Material wird eingehend geprüft, damit Fehlleitungen vermieden werden und keine falschen Illusionen aufkommen. Eine Entscheidung des Reichsjustizministers zur Nichtarierfrage. . Berlin, 19. Juli. In der „Deutschen' Justiz" berichtet Oberregierungsrat Dr. Doerner über eine grundsätzliche Entscheidung, die "der Reichsminister der Justiz als oberste Beschwerdeinstaiiz in einer Angelegenheit der freiwilligen1-Gerichtsbarkeit getroffen hat. 'Ein Oberlandesgericht hatte als Aufsichtsbehörde einer Stiftung z-ür'Förderung der .inneren Kolonisation ein nichtarisches Vorstandsmitglied der Stiftung sei-" , nes Amtes enthoben. Gegen diesen Beschluß haben der Vorstand der Stiftung und der Enthobehe Beschwerde eingelegt/und geltendgemacht, der Aufsichtsbehörde stehe nicht die Befugnis zu, ein Vorstandsmitglied zu entlassen. Die Entlassung stelle einen ungesetzlichen Eingriff ' in einen privatwiftschaftlichen Betrieb dar. Sie sei auch sachlich .ungerechtfertigt. Der.Reichsminister -der Justiz hat'die= Beschwerde -als tinbegründet zunickgewiesen. ";: 1 In der Entscheidung wird ausgeführt: Als staatliche Aufsichtsbehörde habe das Qberlahiäesgericht bei der Beaufsichtigung der Stiftung die öffentlichen •Interessen ZU wahren. Hierzu sei aber die Enthebung der: nichtärlschen Vorstandsmitglieder der Stiftung tnotwendig. Die 'Stiftung bezwecke die Förderung der inneren Kolonisation durch Schaffung und langfristige Verpachtung kleinerer landwirtschaftlicher Betriebe, Ihre Ziele lägen auf einem Gebiete das von nationalsozialistischen Grundsätzen und Gedanken aufs stärkste erfaßt sei. Diesen müsse, da andernfalls die öffentlichen Interessen gefährdet würden, auch"ibei der Stiftung voll und rückhaltlos Geltung verschafft werden, namentlich auch, soweit sie Fragen der Rasse berührten. Hierfür bestehe aber nicht die Gewahr, wenn in dem Vorstande der Stiftung ein Niehtarier mitwirke. . '; - " Oberregierungsrat Dr. Doerner bemerkt zu der Entscheidung, daß sie über die entsprechend gelagerten Fälle hinaus richtunggebend sei. Der Grundsatz, der in ifer ausgesprochen wird, daß Nichtarier auf Gebieten, die von nationalsozialistischen Gedanken besonders stark erfaßt sind, nicht mitzuwirken haben, verdiene —•" von dieser autoritativen Seite in einem gerichtlichen Verfahren ausgesprochen — stärkste Beachtung.! Wehrgesetz und Nichtarier. München, 14, Juli. Hauptmann Hermann Böhme (Dresden), der\ Vorsitzende des Ausschusses für Wehrrecht Jbei der . Akademie für Deutsches Recht, veröffentlicht im Heft, 6 der. „Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht'* (Herausgeber: Der Präsident der Akademie,. Reichsminister Dr. Hans . Frank) * einen Aufsatz „Das Xjffehrgesetz vom,;j21. Mai 1935 als . Grundlage des-neuen deutschen Wehrrechts", .in dem es u. a. heißt: „Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Wehrunwürdi^- gen, die von der Wehrpflicht, grundsätzlich ausgeschlossen werden (§ 13), und Wehrpflichtigen, die zum Wehrdienst nicht herangezogen werdgit,dürfen (§ 14). Unter diese letztere .Kategorie; fallen in Durchführung