Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 15 (11.4.1935)
- Date
- 1935-04-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Frankfurt a. M. 11. April 1935 8. Nissan 5695 Nummer 15 > Genf,'3, April. . Die von der Regierung des Kantons Genf geTj;gen Verunglimpfu$g der jüdischen Rasse lind Rei. ligion erlassene .Verordnung (s. ITA-Dienst Nr- -81 vom 5. April) entspricht in ihrer Absicht der ähnlichen Verordnung, die schon im Dezember v. J. von der Regierung des Kantons Basel erlassen wur4|M*nd hat folgenden Wortlaut: ••" „Der Regierungsrat,., in der Erwägung, daß gewisse Zeitungen und Zeitschriften, insbesondere die in Genf erscheinenden Monatsschriften „L'homme de droite" und „Reaction", durch gegen Juden gerichtete öffentliche .Angriffe und Erklärungen nicht nur den religiösen Frieden, sondern auch dieöffentliche Ordnurig und die Eintracht zwischen den verschiedenen Teilen der Bevölkerung bedrohen, daß sie durch diese Aufgriffe und Erklärungen bei der Mehrheit der Bevölkerung gegenüber einer- Minderheit Maß und Abscheu wegen ihres Glaubens und wegen ihrer Rasse zu erregen suchen, „In Anbetracht dessen, daß sowohl die Bun^. desverfassung als auch die Genfer Kantonalever-1 fassung die Wahrung des religiösen Friedens vef-; Jangen und die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz gewährleisten, ,,da!ß zwecks Sicherstellung der Beachtung die-; ser Verfassungsbestimmungen in allgemeiner Weise jede Beleidigung, Schmähung oder Verunehrung insbesondere der religiösen Gefühle eines Bevölkerungsteiles oder einer Gruppe von Personen, die einem Teil der Bevölkerung angehören, verboten werden muß, „in Anbetracht des Art. 335, § 30 des Strafgesetzbuches und der gesetzlichen Bestimmun-.; „gen über: den-:;Verkauf, die Verbreitung-und'Kol* portage von Leitungen, Veröffentlichungen und* allerlei Schriften, •■• - * * '' „verfügt: ,*Art. 1. AllemZeitungen und Veröffentlichun-'; gen, d. h. den für die Redaktion, den Druck, den- Verlag und den Vertrieb verantwortlichen Personen, wird jeder gemeine Angriff, jeder beleidigende, schmähende oder verunehrende Ausdruck —r sei es im Wort oder im Bild — insbesondere gegen die religiösen. Gefühle eines Bevölkerungsteiles oder einer Gruppe von Personen, die-einen Teil der Bevölkerung angehören, ihres Glaubens,;, ihrer. Religion oder ihrer Herkunft wegen, verboten. „Art. 2. Insbesondere-wird den Zeitschriften „L'homme de droite" und „Rieaction", d. h. den für,; ihre Redaktion, ihren Druck, Verlag und- Vertrieb!- verantwortlichen Personen- — . außer dem Gef 1 ibraueh von Titeln, wie „Antisemitisches Organ", : ^,Organ des Kampfes gegen das Judentum" oder : jedes„ähnlichen Kopftitels ^— jedwede Aufreizung:; verboten, jeder ^gemeine!*; oder; böswillige' Angrifft jeder Juden beleidigende, schmähende' oder 'veifp unehrende Ausdruck sei es im Wort oder im! Bild — der insbesondere jüdische Rasse oder Religion zum Gegenstande hätte. „Art. 3. Für den Fall der Nichtbefolgung dieser Verordnung werden die Exemplare der Zeitungen oder Veröffentlichungen, insbesondere die des „L'homme de droite" und der „Reaction" gemäß den bestehenden gesetzliehen Bestimmungen . . . über den Verkauf, die Verbreitung, Kolportage von Zeitungen, Veröffentlichungen und allerlei Schriften, sofort konfisziert werden. Die Schuldigen werden andererseits polizeilich bestraft werden. „Art. 4. Die Abteilung für Gerichtswesen und Polizei wird mit der Durchführung dieser Verordnung beauftragt." Eine ähnliche Verordnung hat Vor kurzem auch die Solothurner Regierung erlassen. Es bestehen somit bereits.in drei Schweizer Kantonen Verordnungen -gegen Verunglimpfung und Verleumdung von Juden und Judentum durch die Presse. Aus dem Inhalt: Die Tagung des zionistischen A. C, , . Seite 2 Aufenthaltsrecht in Holland ..... Seite 2 Internationaler Faschistenkongreß . . Seite 2 Der große Sabbat..........Seite 4. Der Becher des Propheten Elijahu . . Seite 4 Zweierlei Sabbat , . . . - Seite 5 Lodz eine Musterstadt . .Seite 5 und 10 Die hebräische Sprache und das gesetzestreue Judentum. Von P. Wollmann . . Seite 6 Die Beachtung der Säarzusagen . . . Seite9 Jüdische Kinder in allgemeinen Schulen Seite 9 Palästinaberichte . . . .......Seite 10 Kinderecke...... . Seite 8 Rabbi Mosche bar Maimun. Zum 14. Nissan. Hat schon die Welt Mosche, den Sohn Maimuns in . eine Parallele mit - Mosche, Sohn Amrams, gebracht, , so ist daran zu erinnern, daß wir Mosis Geburtstag, obwohl ' wir ihn kennen, nicht feiern. Wenn wir ihm ein Fest feiern, so durch das Festhalten an der* Lehre Mosis, nicht erst wenn sich Jahrhunderte oder Jahrtausende 'runden;' Mithin hätten wir auch Rambam nicht erst am 14. Nissan und wenn runde Jahrhunderte abgeschlossen hinter uns liegen zu huldigen, sondern alle Jahre', ä. 11 e Tage von neuem, in Lehr .und Leben. ' " Ist -es aber heute einmal so, daß in einer! düsteren, nach einer sichern Führerhand ausschauenden Zeit/ alle Welt von Maimonides oder Rambam spricht, so kann auch diese künstliche Welle heilsam sein für Viele, die aus den geistigen Nöten der Zeit das rettende Ufer suchen. Ließen sich in jeder großen Gemeinde* ^wo dieses Jahr Pessach unter dem Zeichen des iRanlbam steht-, nur zwei oder drei von der Welle zu Rambam treiben und tragen, zu seiner Gedankenwelt, zu seinen Quellenschriften, wir wür-* den . auch die Regie, die nach 800 Jahren das 'Rambamjubiläum in Szene setzte, aus vollem Herfen segnen. Bei dem gewagten Versuch, das phänomenale und einmalige Lebensbild Maimonides ,in den .engen Rahmen eines Aufsatzes oder Vortrages jeinzufangen, diene mir als Disposition ein Wort des „Chofez Chajim" in einer seiner ewigen Schriften: „G'tt, Israel und die Thora bilden eine Dreieinheit. Will man das Lebenswerk und den Lebenswert eines jüdischen Menschen, vorab "eins jüdischen Führers bemessen, so frage man: Wä hat er für G'tt, was für Israel und was für die Thora getan?" Seit unserem großeniMosche in Mizrajim, der damit beginnt, daß er die Last- und Tränenstätten seiner Brüder aufsucht, sehen wir die großen Männer immer den gleichen Weg gehen: über Israel zu G'tt uiid seiner Thora. Der Weg des Maimonides ist von den drei Marksteinen gezeichnet: I s'r ä e 1, T h o r a und G ' 11. :• i. :. .; ■;' . Mosche geht:zu' seinen Brüdern ' J ° -.!,--., \ hinaus. „Und wie Mosche erwachsen war, da ging er zu seinen Brüdern hinaus und sah ihre Lastarbeiten." So der Erlösung erster Akt in unserer Festgeschichte. Es könnten diese Worte auch die Ueberschrift für die jungen Leiden und das Mitleiden -von Maimonides sein. Kaum dreizehn Jahre alt, verläßt das Kind mit seinen Eltern*— auch der . Vater, Mäimun Sohn Josefs, war führend in seinem jüdischen Kreise — die lieblose Heimat "Gordova. Nach harten Werde- und Wanderjahren treffen wir ihn als Dreiuridzwanzigjährigen in der marokkanischen Häfenstadt F e z. Was treibt die Familie gerade nach dieser Stadt im Zentrum des jüdischen Galuthleides? Man will das mit der begreiflichen Neigung der Juden da- (Fort Setzung siehe Seite 3.)