Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 76 (1935)
- Issue
- Heft 5 (31.1.1935)
- Date
- 1935-01-31
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Öer Israelit Ein Centraiorgan für das orthodoxe Judentum / Begründet von Dr. Lehmann in Mainz Frankf urt a, M- 31. Januar 1935 27. Schebat 5695 Nummer 5 Das Kammergericht und die Veröffentlichungen im „Stürmer". Im '„Zeitungsverlag", dem Organ des Reichs- Verbandes der deutschen Zeitungsverleger, wird ein Urteil des Kammergerichts vom 8. 8. 1934 wiedergegeben. Ein Geschäftsführer war entlassen worden, weil in einer Zeitung mitgeteilt worden war, daß sein Privatleben nicht einwandfrei und daß er mit Zuchthaus bestraft sei. Der klagende Geschäftsführer verlangte von dem Zeitungsverlag und dem Schriftleiter Ersatz des ihm durch die Entlassung entstandenen Schadens. Das Kammergericht gab, wie das Landgericht, der Klage statt. In der Begründung heißt es, daß die Tagespresse nicht schlechthin befugt, geschweige denn verpflichtet sei, vermeintliche Uebelstände, Mißgriffe, Vergehen, auch unter Verletzung der Ehre einzelner Personen, bekanntzumachen und ■öffentlich zu rügen. Dies dürfe ein Schriftleiter nur, wenn es sich um Angelegenheiten handle, die ihm selbst wegen seines besonderen Verhältnisses zu der betreffenden Person nahe angehen oder mit deren Vertretung er beauftragt sei. § 193 StGB., der wegen berechtigter Wahrung von Interessen eine Beleidigung straflos lasse, sei nicht anwendbar. Die Tagespresse habe über Angelegenheiten des öffentlichen Lebens zu berichten und sie zu erörtern. Wenn sie dieser Aufgabe entspreche, müsse sie dies in einer. Form tun, die die Ehre dritter Personen nicht unnötig verletze. Das Kammergericht hat den -ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zei- -tungsaufsatz und dem Schaden des Klägers bejaht. Die „C. V. - Z e i t u n g " bemerkt hierzu, daß dem Urteil auch für die Rechtslage der jüdischen Gemeinschaft grundsätzliche Bedeutung zukomme. Sie verweist auf die Ueberschriften,! die man an den Zeitungskiosken lesen könne. Der „Stürmer", der an solchen Ueberschriften, die sich mit einzelnen Juden befassen, meistv allgemeine Ausführungen und Zitate über die angebliche Minderwertigkeit der Juden anknüpft "und nur am Schluß auf den in der Ueberschrift angekündigten „Fall" eingeht, wäre nach der Rechtsprechung des Kammergerichts den in seinem Artikel genannten Einzelpersonen gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Denn gleichgültig, ob die von ihm geschilderten Vorkommnisse sich in Wirklichkeit zugetragen haben, oder ob sie unrichtig dargestellt sind: „die Tagespresse ist nicht befugt — und wohl auch ein Wochenblatt —, geschweige denn verpflichtet, vermeintliche Uebelstände, Mißgriffe, Vergehen, auch unter Verletzung der Ehre einzelner Personen bekanntzumachen , oder öffentlich zu rügen." . : , Rein private Angelegenheiten, wie sie der 1,Stürmer" in jeder seiner Nummern erörtert, so bemerkt die „C, V.-Zeitung", gehören somit nach der Rechtsauffassurig des Kammergerichts nicht in die öffentliche! Presse. Aus dem Inhalt: Die Ehre der deutschen Juden Seite 5 Die „Protokolle" . Seite l und 2 Rassenpolitische Erziehungsarbeit . . Seite 2 Das Ausland zur Judenfrage . . . . Seite 2 Eine Schwenkung, aber nicht nach rechts -Seite 3 Schul- und Lehreriragen . . .' . . Seite 4 Ena Danaergeschenk iü Ungarn Von Rabb, Ph. Fischer . . ... Seite 5 Gute Worte............ Seite 6 Ariergesetzgebung ...... Seite 2 und 6 Berichte aus Polen . . . Seite 6 und 7 Palästinaberichte ..... Seite 6, 7 und 8 Kinderecke............Seite 10 Gutachten im Berner Prozeß um die „Protokolle der Weisen von Zion". Bern, 27. Jan. In der vergangenen Woche wurde dem Berner Polizeirichter, Gerichtspräsident W. Meyer, das einige hundert Seiten umfassende Gutachten des von den Angeklagten im Prozeß um die „Protokolle der Weisen von Zion" benannten Experten, Oberstleutnant a. D. Fleischhauer, übergeben. Dieses und die bereits von früher her vorliegenden Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen Loosli und des von den Klägern benannten Sachverständigen Prof. Baumgarten, müssen nun vom Gericht den Experten gegenseitig zur Durchsicht übergeben werden. Die Prüfung der Gutachten dürfte längere Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grunde ist mit der Fortsetzung des Prozesses nicht vor Ende Februar zu rechnen. Von unserem legitimen Rechte auf Erez Jisroel. Im zionistischen „Haolam" veröffentlicht Dr. Bernstein, New York, unter dem Titel „Religion und Leben in unserem Nationalheim" einen Artikel, der wegen seiner Grundideen, aber nicht minder hinsichtlich der Stelle, von der sie verbreitet werden, größte Beachtung verdient. Es seien hier die hauptsächlichsten Gedankengänge des Artikels wiedergegeben. Die Völker der Welt suchen und sehen die Verbundenheit Israels mit Erez Israel im religiösen Momente. Diese religiösen Bande zwischen Volk und Land verstehen die Kulturvölker schon deswegen am ehesten, weil sie mit ein Faktor auch ihrer Religion sind. Und daran mag es auch liegen, daß die, Besten in der Welt mit dem Gedanken des nationalen Aufbaus in Palästina sympathisieren. Empfinden und begreifen sie es doch, daß hier ein Problem vorliegt, das sich nicht unter materiellen^ philantropischen oder territorialen Gesichtspunkten lösen läßt, sie wissen um die Brücke, deren Grundpfeiler 5 im Metaphysischen verankert sind. Aus dieser Weltauffassung heraus ist auch ,-das P a I ä t i n a - m andat geboren, es war nicht: eine Folge ((der Pogrome in Osteuropa oder def Entrechtung der jüdischen Minderheiten in anderen Ländern. Die Balfourdeklaration dankt ihr Entstehen der Erkenntnis, daß Israel ein Heim für seine Thora haben muß, ohne welche es nicht leben kann, und daß dieses Heim nicht in Uganda oder Biro-Bidschan, sondern "nur im Lande der jüdischen Väter errichtet werden kann. Von Byron bis Balfour, von Wilson bis MacDonald hatten die Führer der Weltgeschicke es alle begriffen, daß die historische Mission des jüdischen Volkes an Thora und Erez Israel gebunden ist. Diese Tatsache muß aber auch entscheidend für unsere Stellung zur Religion in Palästina sein. Wir sehen in Palästina ein Häuflein von Menschen, die, von Haus aus religionsfeindlich eingestellt, das religiöse Moment aus dem nationalen Leben auszumerzen suchen, dann eine große Zahl von Neutralen, die auf dem Boden des Schlagwortes „Religion ist Privatsache" verharren. Sie wollen Toleranz gegen die Religiösen üben, versagen ihnen aber das Recht, die Religion ins Zentrum des Lebens zu stellen und sie vor allem zum Brennpunkt der Erziehung zu machen, wobei sie sich auf die modernen Staaten Europas berufen, die eine vollkommene Trennung von Staat und Kirche durchgeführt haben* die Theologie nicht ins profane Leben eingreifen lassen. Das mag für Europa stimmen (?), in Erez Israel steht aber eine solche Auffassung und eine solche Politik im krassesten Gegensatze zu der ersten und festen (Fortsetzung siehe Seite 3.)