Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1934)
- Date
- 1934-10-11
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Frankfurt a- M. 11. Oktober 1934 2« March«schwan 5695 Nummer 41 Wenn man den heute durch die ITA, verbreiteten neuen Bestimmungen der Wahlordnung zu den Sowjets und Sowjetkonferenzen Bedeutung beimessen soll, so würde sich damit unsere aus Anlaß des Eintritts der Sowjetunion in den Völkerbund ausgesprochene Hoffnung auf einen neuen milderen Kurs in der Behandlung der geistigen Arbeiter und religiösen Beamten mählich erfüllen, Nach diesen Bestimmungen gehören gegen Entgelt im Dienst religiöser Gemeinschaften stehende Personen, sowohl solche des Verwaltungswie des technischen Dienstes, darunter u, a, auch C h a - s o n i m und Schamossim nicht zu denjenigen Personen, die wegen ihres Berufs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch selbständige Ha ndwerker, die ihre Erzeugnisse im freien Handel verkaufen, erhalten das Wahlrech-t und damit eine Reihe anderer Privilegien, sofern sie keine Lohnarbeiter und nicht mehr als zwei Lehrlinge beschäftigen. Ausnahmen sind für diejenigen vorgesehen, deren Beruf die Beschäftigung eines Gehilfen notwendig macht. Dadurch werden voraussichtlich viele jüdische Handwerker nunmehr Anspruch auf Nahrungsmittelkarten und Schulgeldbefreiung für ihre Kinder erhalten. Man wird aus dieser Mitteilung vorerst keine allzu weitgehenden Konsequenzen ziehen dürfen. Abgesehen davon, daß es abzuwarten steht, ob und wie sich diese erleichternden Bestimmungen in der Praxis auswirken, würden sie auch bei vollem Inkrafttreten an der Not der weiten jüdischen Bevölkerung zunächst nichts ändern. Man darf diese Maßnahmen höchstens erst als leises Einlenken in europäische Bahnen bürgerlicher Gleichberechtigung begrüßen. Auf alle Fälle wird die ausländische Hilfsaktion zugunsten der russischen Juden nach wie vor in Wirksamkeit bleiben müssen und die materielle wie moralische Hilfe nicht eher einstellen dürfen, als bis unseren Brüdern in Sowjetrußland mit dem Wahlrecht auch das Recht auf Brot und ungestörte Religionsübung wird. Aus dem Inhalt: Das Attentat in Marseille......Seite 2 Staatsanwalt und jüdisch« Aerzte . . Seite 2 Staats jugendtag und Sonntag.....Seite 2 Wiein—Haiia in vier Tagen ..... Seite 2 Rabbi Meir Schapiro........Seite 4 Das Winterhilfswerk ........Seite 5 Die „Judenklassen" in Oesterreich . . Seite 6 Die Tragik des Misracbi. Von Isaac Breuer........ Seite 6 Gegen den geplanten Legislative Council Seite 12 Palästinaberichte ......Seite 12 und 13 Werbung für Weltanschauung und Lebensform überlieferten Judentums. Berlin, 10. Oktober. Am 1. Oktober fand in Berlin eine von gesetzestreuen Persönlichkeiten und Vertretern gesetzestreuer Organisationen aus allen Teilen des Reiches beschickte Vorbesprechung statt, in der die Notwendigkeit einer wii'ksamen Werbung für Weltanschauung und Lebensform des überlieferten Judentums erörtert und einmütig anerkannt wurde. Die Konferenz setzte einen Ausschuß ein und erteilte ihm den Auftrag, alsbald alle zur Erreichung dieses Zieles zweckdienlich erscheinenden Schritte in die Wege zu leiten. liuuiigsinea genwart. V. Kritik von rechts. Wenn man von einer Rechts-Kritik gegenüber S. R. Hirsch spricht, so soll damit nicht gesagt sein, daß solche kritische Stimmen in der Gegenwart oder jüngsten Vergangenheit einen besonders bemerkenswerten und konzentrierten literarischen Ausdruck gefunden hätten. Im Gegenteil: es ist Tatsache, daß die dem ,,Thora im Derech Erez"-Frinzip an sich ablehnend gegenüberstehende orthodoxe Welt des Ostens doch der Gesamtpersönlichkeit Samson Raphael Hirsehs und den unvergänglichen Spuren seines Aufbauwerkes im Westen immer jene tiefste Verehrung und Anerkennung entgegengebracht hat, die aus O'BDn rUlQN auch dann schweigt, wenn sie nicht zustimmt. Von jenem litauischen Tiin ^1*n an, der den denkwürdigen Ausruf prägte: „Wo nimmt man einj'n/tt hen hoch genug für "?"XT WITT ht&l |WDl?r bis zu dem berühmten chassidischen Führer der Gegenwart, der eine ihm zugesandte halachische Kritik an Hirsehs Auffassung unbeantwortet läßt, weil, wie er erklärt, ihn die Ehrfurcht vor den ITPpT des Regenerators der D'üti? nNT im Westen hindert, überhaupt Kritik an ihm zu üben — hat man im Osten immer mit sicherstem Instinkt S. R. Kirsch s und erkannt, daß vor der zeitgeschichtlichen Situation, die S. R. Hirsch in Deutschland vorfand, und vor dem sichtbaren g'ttlichen Segen, der auf seinem Werke der Neuschöpfung von Generationen ehrlicher, praktisch gewissenhafter Jehudim ruhte, die theoretische Kritik überhaupt zu verstummen habe. Wir verstehen unter „Kritik von rechts" im wesentlichen vielmehr diejenigen Gesichtspunkte, die sich-aus einer Anwendung der S. R. H i r s c h'- schen Maßstäbe selber auf das von ihm geschaffene und nach immanenten Gesetzen, unter wechselnden Zeitumständen sich weiter entwickelnde Werk ergeben. Die enge Gebundenheit der äußeren Gestaltung des Hirsch'schen Bildungsideals an zeitgeschichtliche Bedingungen — Schulzwang, kaufmännische Berufe, allgemeine Verflechtung mit der Kultur — beweist schon, daß die Hirsch'sche „Realschule" niemals als Exportartikel für solche Länder gedacht war, in denen ganz anders geartete Beziehungen der jüdischen Gesellschaft zur Umweit gegeben sind. Aber auch die halachischen Gesichtspunkt e selbst, von denen Rabb. Hirsch ausging, sind, wenn der Ausdruck zulässig ist, von so labilem Charakter, daß sie, wie dargelegt, nach der Ansicht ihres Urhebers selbst, samt und sonders von den verschiedensten Voraussetzungen abhängig waren. Gleich der erste dieser Gesichtspunkte, daß die notwendige Berufsvorbildung (Fortsetzung auf Seite 3.)