Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1934)
- Date
- 1934-06-21
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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teJittai Oer Israelit I Ein Centraiorgan für das orthodoxe Judentum / Begründet von Dr. Lehmann in Mainz MMS gSl Im*\ Frankfurt a- M. 21. Juni 1934 8. Tammus 5694 Nummer 25 Jerusalemer Strafprozesse. Nach dem Todesurteil gegen Stavsky. Jerusalem, 15. Juni. Wie schon mitgeteilt, hat das Oberr'abbinat ein von Rabbi K u k , Rabbi Jacob Meür und vielen anderen prominenten Rabbinern unterzeichnetes Manifest erlassen, in dem sie mit aller Sicherheit von der Schuldlosigkeit Stavskys sprechen und die Revision des Urteils kategorisch verlangen. Wie nun bekannt wird, hat sich diesem Manifest nun auch das Wiener Oberrabbinat in einem Briefe an eine Versammlung der Revisionisten und des Misrachi in Wien angeschlossen. Im englischen Unterhause erwiderte der Minister der Kolonien auf eine Anfrage des Abgeordneten Wedgew ood über das Todesurteil folgendes: „Das Appellations-Strafgericht in Palästina besteht in der Regel aus drei aus der Richterschaft des Obersten Gerichtshofs ausgewählten Richtern, der Vorsitzende ist ein englischer Richter. Der Oberste Gerichtshof besteht aus einem englischen Oberrichter, einem weiteren englischen Richter und vier palästinensischen Richtern. Der Bericht über den Prozeß wird, sobald er eintrifft, sicherlich von meinen Rechtsberatern durchgesehen werden. Man wird verstehen, daß dies nicht zu dem Zwecke geschehen wird, die Entscheidung des Gerichts zu revidieren, da ich nierzu nicht das Recht habe." Der ,,Kol Jisrael" weist darauf hin, daß das Urteil im Prozesse Arlosoroff am Jahrzeitstag von Prof. de Haan gefällt wurde, jenem Opfer eines nationalistischen Fanatismus, der nun im Haß der Parteien gegeneinander seine Orgien feiert. Das Urteil gegen Achi-Meir; Jerusalem, 19. Juni. Am 19. Juni wurde das Urteil im BrithHabirjonim-Prozeß verkündet. Der Hauptangeklagte, Abba Achi-Meir, wurde zu 21 Monaten Gefängnis ürrd Zwangsarbeit verurteilt. Der Richter bemerkte, daß es sich hier .um die gesetzliche Mindeststrafe handelt, und daß bei der Bemessung des Strafausmaßes die Untersuchungshaft berücksichtigt wurde. Von den übrigen Angeklagten wurden Ghaim Dwiri zu 15 Monaten Gefängnis und Zwangsarbeit, Jacob Orenstein zu 9 Monaten einfachem , Gefängnis und Josua. Lichter zu 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Mosche Svorai wurde freigesprochen. Das .Urteil gegen Dr. Jevin wird: mit Rücksicht darauf, daß dieser durch Krankheit verhandlungsunfähig ist, erst in der nächsten Woche verkündet werden. Aus dem Inhalt: Antisemitischer Terror in Polen Seite 2 und 4 Jeschiwabachurim aus Sowjetrußland in Palästina..........Seite 2 Urteil im Achimeier-Prozeß Seite 1 und 2 Aguda und Misrachi.......Seite 5 Aus dem Berichte der Palästinaregierung Seite 6 Ueberfall auf eine polnische Hachscharafarm .......Seite 8 Jerusalemer Brief........ Seite 8 Der Choiez Chajim in der Kriegszone Seite 9 Brief aus Genua - .......Seite 10 Beilage „Gola und Geullah". Sühne der Ausschreitungen in Günzenhausen. Ansbach, 18. Juni. Die Justizpressestelle des Landgerichts Ansbach gibt bekannt; ,,Als Folge der Ausschreitungen in Günzenhausen am Abend des 25. März 1934 fand in der Zeit vom 11. bis 16. Juni vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Ansbach eine Hauptverhandlung wegen schweren Landfriedensbruchs statt. Gegen 19 Angeklagte wurden Gefängnisstrafen von 3 Monaten bis zu 10 Monaten verhängt. Bei fünf Angeklagten erfolgte Freisprechung' bezw. Einstellung des Verfahrens. Die Hauptverhandlung hat zu der jeden Zweifel ausschließen- Fesistellung geführt, daß die Ursache der beiden Todesfälle Selbstmord gewesen ist." Zeitenwende. Von Dr. Isaac Breuer in Frankfurt a. M, 1. Das thoratreue jüdische Volk befindet sich heute in einer überaus schwierigen Lage. Die aus Rußland eintreffenden Nachrichten sind nach wie vor niederschmetternd. In Polen erhebt der Antisemitismus wieder sein Haupt und findet jüdische Massen vor, die immer mehr der Gefahr wirtschaftlicher Verelendung ausgesetzt sind. In Ungarn und seinen abgetrennten Gebieten wird es der Jugend immer schwerer, zu einer eigenen Lebenshaltung zu gelangen. Die deutschen Verhältnisse dürfen als bekannt vorausgesetzt werden. In den amerikanischen Siedlungen ist das orthodoxe Selbstbewußtsein noch nicht hinreichend erstarkt. Eine Zeit der Not ist über uns gekommen. Der Beginn.des Weltkrieges hat sie eingeleitet. Seitdem gab es nur vereinzelte Ruhepausen. Keinen Einsichtigen konnten sie darüber hinwegtäuschen, daß der Weltkrieg zur Weltwende wurde. Zeiten der Not haben stets das thoratreue jüdische Volk zur Umkehr, zur Festigung des Bandes aufgerufen, das G'tt zwischen ihm und der Thora geknüpft hat. Die Mahnung zur ,Umkehr, zur Bereinigung des Tatenlebens, zu doppelt gewissenhafter Erfüllung der Befehle G'ttes, zu doppelt eifrigem Studium seines Gesetzes darf nicht verstummen. Das Schicksal unseres Volkes hängt von jedem einzelnen seiner Glieder ab. Jeder einzelne Jude kann durch sein Verhalten die Not seines Volkes bannen oder vergrößern. Muß aber nicht auch unser Volk als solches auf Umkehr bedacht sein? In früheren Zeiten setzte die räumliche Zerstreuung jedem jüdischen Volksentschluß unüberwindliche Hindernisse entgegen. Längst aber hat die Technik den Raum überwunden. Frühere Zeiten hatten keine „Weltorganisation des thoratreuen jüdischen Volkes." Muß heute nicht auch —- Agudas Jisroel auf Umkehr bedacht sein? n. Wie der Zionismus sich mit vollem Fug als den Repräsentanten der von der öffentlich-rechtlichen Herrschaft der Thora befreiten jüdischen Nation erklärt, so hat von Anbeginn der Agudismus keinen Zweifel darüber gelassen, daß er das jüdische Volk vom Sinai her, konstituiert durch Unterwerfung unter die öffentlich-rechtliche Herrschaft der Thora, vertrete, das sinaitische jüdische Volk, das die Einordnung der Thora unter ein Höheres, und sei es auch die Nation selber, in jeder Form verwerfe. Es konnte daher der Agudismus zunächst nichts anderes erstreben, als den Willen des sinaitischen jüdischen Volkes, gerichtet auf Gehorsam zur Thora, organisatorisch zum Ausdruck und praktisch in (Fortsetzung lauf Seite 3.)