Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 75 (1934)
- Issue
- Heft 10 (8.3.1934)
- Date
- 1934-03-08
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Der Israelit Ein Centraiorgan für das orthodoxe Judentum / Begründet von Dr. Lehmann in Mainz Frankfurt a. M- 8. März 1934 21. Adar 56Q4 Nummer 10 Starker Rückgang des Reiseverkehrs Triest-Palästiiia T r i e s t, 5. März. Von maßgebender Stelle des Lloyd T r i e s t i n o wird dem Vertrteer der ITA. mitgeteilt: Der Beginn der Frühjahrssaison, die alljährlich schon in der zweiten Februarhälfte mit einem verstärkten Reiseverkehr nach Palästina einzusetzen pflegt, hat in diesem Jahre infolge der Visaschwierigkeiten, die die englischen Behörden allen Reiselustigen bereiten, eine große Enttäuschung gebracht. Es ist bis jetzt nicht nur keine Steigerung des Reiseverkehrs eingetreten, sondern es ist sogar ein anhaltender weiterer Rückgang zu verzeichnen. Wohl fehlt es nicht an Anmeldungen und Anfragen von Touristen, die das Heilige Land besuchen wollen, aber von den -vielen Angemeldeten bekommt höchstens jeder Zehnte die Bewilligung zur Einreise nach Palästina. Unter diesen Umständen hat auch die Parole „Purim in Tel Awiw", die sonst eine gewaltige Anziehungskraft ausübt und auch in diesem Jahre zahlreiche Besucher nach Palästina gebracht hätte, keine Steigerung des Reiseverkehrs gebracht. Es besteht die Gefahr, daß auch die Levante- Messe in Tel Awiw unter diesen Schwierigkeiten empfindlich zu leiden haben wird. Der Lloyd Triestino hat ursprünglich mehrere Extradampfer für die Zeit der Frühjahrsmesse in Tel Awiw ber reitstellen lassen, um dem verstärkten Verkehr Rechnung zu tragen. Nach den bisherigen Erfahrungen dürfte jedoch die Inanspruchnahme dieser Dampfer allem Anscheine nach wegfallen. Man sieht sich genötigt, über die reservierten Schiffe anderweitig zu verfügen. Höchstens wird der eine oder der andere Dampfer, wenn Bedarf eintritt, als Extraschiff abgelassen werden. Im übrigen muß damit gerechnet werden, daß der „normale" Winterverkehr von je einem Dampfer in der Woche auch für die Messezeit vollkommen ausreichend sein wird. Aus dem Inhalt: Der Streit um die Reichsvertretung Seite 5 Eine Reformsynagoge in Jerusalem ■ Seite 6 Um die Zukunft der jüdischen Lehrerbildung......... Seite 6 Touristenverkehr nach Palästina Seite 2 und Seite 8 Ausschreitungen gegen Juden in Polen............ Seite 2 Purim in Tel Awiw Seite 8 Krisis in der Lodzer Gemeinde Seite 8 Literarische Warte .......Seite 10; Gola und Geulla ......Seite 13—16 Zur Frage der elektrischen Betäubung. Wenige Forschungsgebiete zeitigen von Halbjahr zu Halbjahr so bedeutsame Fortschritte für das wirtschaftliche Leben wie die Wissenschaft der Elektrizität. Für alle Arten elektrischer Betriebe mehren sich fortschreitend sinn- und kunstvolle Apparaturen. Es bedürfe doch nur — so wird in weitesten Kreisen geglaubt — intensiver Befassung mit dem für Schächtzwecke erforderlichen Verfahren, um es nach kürzester Frist in allen oder doch vielen Gemeinden zur Anwendung bringen und die Fleischnöt für jüdische Haushaltungen beheben zu können. Dem Fernerstehenden ein Bild von den schwebenden Problemen und den Gründen der augenblicklich noch bestehenden Schwierigkeiten ihrer Lösung zu geben, sind die nachfolgenden Ausführungen geschrieben. Die einzelnen halachischen Gesichtspunkte und Fragen können in diesem Rahmen n i c h t zur Erörterung gelangen, wenn auch einige wenige berührt werden müssen. Die Darlegung ist nur als persönliche Meinungsäußerung eines Einzelnen zu bewerten. Daß eine Entscheidung zu gegebener Stunde von den Rabbinerverbänden getroffen werden muß, ist selbstverständlich. I. Das Problem der Anwendung der 'religionsgesetzlichen Bestimmungen zum Schlachtverfahren und zur Untersuchung der Sch1ach11 i ero r g a ne auf dasNovum der Betäubung. Beim theoretischen Nachdenken ist nicht ohne weiteres erkennbar, wieso bei vorliegender Frage überhaupt von einem Problem gesprochen werden kann. Bedarf es doch anscheinend in jedem Einzelfall nur der Kontrolle, ob ■ 1. das Tier vor dem Schlachten noch lebend war, 2. die Beschaffenheit derjenigen Organe, hin- : ■">-■ sichtlich deren ein Zweifel auftaucht, den bezüglichen Bestimmungen des Religionsgesetzes entspricht oder nicht. Ein Problem liegt vor, weil bei der Untersuchung der vor der Schlachtung betäubten Tiere eine grundlegende Voraussetzung fehlt, die bei den normal, also nicht betäubt, geschächteten vorhanden ist. Denn die religiöse Gesetzgebung für die Schlachtung und die Organuntersuchung bezieht sich in der Regel auf Tiere, deren natürliche Konstitution durch keinen äußeren Eingriff von menschlicher Seite beeinflußt ist. Für vorkommende Einzelfälle, wie heftige Stöße, sind besondere Untersuchungsbestimmungen im Gesetz vorgesehen. Inbetreff aller von Eingriffen freigebliebenen Schlachttiere gibt es ein Fundamentalprinzip von außerordentlicher Tragweite, das die Untersuchung vereinfacht und zu erleichternden Entscheidungen berechtigt: R a u w B e - hemaus Kescher aus, d. h. die zum Genuß gestatteten Schlachttiergattungen sind in der Mehrheit ihrer Individuen von Natur aus tauglich (koscher). Wenn eine Tatsache für die Mehrheit feststeht, so darf sie, ganz so wie auf anderen Gebieten des Religionsgesetzes — mit wenigen Ausnahmefällen —, als vorhanden auch im zweifelhaften Einzelfalle angesehen werden. Der Zweifel gilt alsdann für die religiöse Praxis dieses Falles als behoben. Darauf ist denn auch zurückzuführen, daß, obwohl doch ein Tier an jedem seiner Organe tauglich („koscher") sein muß, dennoch darauf verzichtet werden darf und rege I m ä ß i g darauf verzichtet wird, etwa sämtliche Organe des geschächteten Tieres nachzuprüfen. Der Mehrheitsgrundsatz schafft eben die sogenannte „Chasoko", einenfür die Religionspraxis'als ausreichend zu betrachtenden Bestand inbetreff jedes einzelnen Tieres, bei dem kein motiviert e r V e r,d acht der Abnormität eines O r g ä n s,fv o r 1 i e g t. Trotzdem aber haben die Weisen Israels, genötigt durch die biblische Bestimmung, „das Gesetz zu schützen", geboten, daß r e g e 1 m ä ß i g einige wenige Organe untersucht werden, nämlich diejenigen, bei denen Abnormitäten häufig sind, wie Lunge und Haube. Diese ganze Ordnung hat nun, wie gesagt, zur Voraussetzung, daß das Tier in seiner natürlichen Verfassung und Entwicklung verblieben, jedenfalls aber unbeeinflußt von einem wesentlichen Eingriff in seinen Organ is m u s zur Schlachtung gelangt ist. Darum wird es zu einer bedeutungsvollen Frage, ob und inwieweit der für Zweifelfälle so gewichtige Mehrheitsgrundsatz auch dann anwendbar bleibt, nachdem ein Betäubungsmittel dem Körper zugeführt ist. Die Beantwortung der Frage wird noch wesentlich erschwert durch die Mangelhaftigkeit der Kenntnisse der Fachgelehrten von den physiologischen und anatomischen Auswirkungen des (Fortsetzung auf Seite 3.)