Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 42 (19.10.1933)
- Date
- 1933-10-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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19. Oktober 1933 Nr. 42 0« äW.f den 29. Tischri S691 er Israeli Begründet «m Dr. Lehsarm tu Mainz. SM Abonnement ab Juli 1829: Deutschland 1.30 Mark monatlich; Ausland: Viertel» jabrvreise (entsprechend dem dsutschs« Inlandspreis zuzüglich Konelr des Stretf-and-Verfandes) Deutsch-Österreich: Schilling, 6.—; Amerika 1.50 Dollar; England 8 sh.: Frankreich W Fr.: Belgien Belga8. Holland 3 fl.; Italien 18 Lire; Iugoflavie» 55 Din.; Litauen 7^0 Lit.; Rumänien 150 Lei; Polen 4 deutsche Gold mark zum Tageskurs oder? Zloty: Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowakei 35 Kronen; Ungarn Venqö 5; Dänemark, Norwegen u. Schwede« .8 Kronen. Einzelnummer 30 Pfennige. 3m Falle von Streiks und höherer Gewalt keine Verpflichtung zur Rückzahlung von Abonnementsgebühren. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 60 Goldpf. für die stebengesp alten« Nonpareille-Zeile. Abouueute» zahlen bet Stellengesuche» und Jamilienanzeigeu nur 40 Pf. Die^breite ReklaMezeilsr letzte Tertsette 3.— Mk., vorletzte Trxtseite 8L0 Mk.; Thiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt «ach Tarif. Bei laufenden Inserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Iuseratenaunahme durch den Verlag des Israelit G. m.». tz., Frankfurt a. M., Rechnetgrabenstraße 7, Tel. Hansa A0S4 sow. durch sämtl. Annoncen-Erped. d. In- und Auslands. Alleinige Inserate»«»«. für Franks. Geschäftsanz.: Jul. Schmidt, Oftendstratze 8S Tel. 45803. Platzvorfchr. ohne Verbindlich!. Zahlungen direkt an. den Verlag auf Postscheckkonto Verlag des Israelit und Hermon amt Budapest Nr. 18434. —Pomcheckkonto Warschau Nr. 180757. - Postscheckamt Kreditbank Bukarest und ihre sämtl. Filiale» Der Gerichtsstand für alle B Die Zudenfrage in Genf. Unter dem geistigen Einfluß der zionistischen welle, die sich zur Zeit im Gefolge der nationalen Revolution über die deutsche Iudenhert ergießt und die insbesondere die Jugend mit sich fortreißt, haben gewiß viele jüdische Herzen dem.Erfolg der für die völkerbnndsversammlung angekündigten Aktionen zu Gunsten der deutschen Juden zwischen Bangen und Hoffnung entgegengeschlagen. Sie mußten enttäuscht und ernüchtert werden. Die Genfer Tribüne, so sehr ihre Errichtung selber als Fortschritt auf dem Wege zur Völkerversöhnung und Rlenschheitsverbrüderung im Geiste der Propheten angesehen werden mag, ist bis heute doch nur ein kosmopolitisch drapiertes Werkzeug der nationalen InleressenpolMk, wie sie jeder Staat der Erde -tm Bewußtsein seiner Verantwortung für Wohl und wehe seiner eigenen Volksgenossen souverän betreibt und in die er sich, wenn es hart auf hart geht, fürs erste auch niemals von anderen Staaten und Rationen dreinreden lassen wird. Cs ist keine Formalität und kein Zufall, wenn die Völkerbundsversammlung ihre Beschlüsse grundsätzlich nur einstimmig fassen kann, sondern d?r Ausdruck der Tatsache, daß es ein internationales Recht im eigentlichen Sinne nicht gibt, daß vielmehr letzten Endes der auf ausreichende wacht gestützte souveräne Staatswille jedes einzelnen Staates die letzte, endgültige (Quelle alles Rechtes in der modernen Welt ist. Das wird auf dieser Welt auch so bleiben, solange nicht die Leidensgeschichte der religiösen Errungen der wen sch heit in das Stadium ein er energischen Anfwärtsbewegung eintvltt, und ans der Unterwerfung unter den königder g an z e n Erde endlich die wahre Lösung aller unrettbaren Verstrickung in politisches, soziales und psychisches Elend empor-' blüht. Für uns Inden ist die nüchterne Erkenntnis diefer Tatsache, die durch mancherlei politischen Dilettantismus in unsren eigenen Reihen seit zwanzig Jahren oft mehr als gut verdunkelt worden ist, von ganz besonderer Wichtigkeit. Sie schützt vor dem lebensgefährlichen Spiel mit dem in den Friedensverträgen den neugebildeten Staaten auferlegten, international verankerten „Schutz der nationalen windechoiten", der immer nur solange wirksam ist, wie es dem .betroffenen Staat gefällt oder solange, wie seine wacht nicht ausreicht, seinen eigenen Staatswillen gegen den einer Großmacht oder mehrerer Großmächte durchzusetzen. Aber selbst dann gibt es für einen zum widerstand entschlossenen Staat tausend legale Wege, um sich den klammern und Schrauben internationaler Bindungen zu entziehen und seine nationalen „Minderheiten" so zu behandeln, wie es ihm Volksstimmung und Staatsräson zn gebieten scheinen/ Erneuern Sie sofort beim Postboten die Bestellung auf den „Israelit" für den Monat November Wird dies versäumt, so tritt eine Unterbrechung der Zusendung ein, ohne daß wir selbst Kenntnis davon erhalten. Für verspätete Bestellungen rechnet die Post einen Aufschlag von 20 Pfg. Verlag des Israelit G.m.b.H., Frankfurt a.M. wir haben es darum von vornherein nicht für richtig gehalten, wenn von ausländischer jüdischer Seite in dem brennenden Wunsche, den in ihrer Ehre, ihren bürgerlichen Rechten und ihrer wirtschaftlichen Existenz schwer bedrängten deutschen Juden zu helfen, der Genfer Winderheitsschntz-Apparat in Bewegung gesetzt worden ist. Wan mag mit logischen Argumenten beweisen können, daß die administrative und gesetzliche Umwandlung der deutschen Iudenheit aus einer r e ligi ö s e n in eine rassische winderheit notwendigerweise die Anwendung der winderheits-Gchutz-paragraphen auf diese ethnische Minderheit nahelege — dieser logischen Argumentation, die insbesondere von dem französischen Außenminister staF betont wurde, konnte der deutsche Vertreter mit Recht entgegenhalten, daß die deutschen Juden selber sich nicht als 'nationale Minderheit im politischen Sinne betrachteten und nicht einmal durch das Merkmal der gemeinsamen Sprache zusammengehalten seien. : Die deutschen Juden, die — einschließlich der Zionisten sogar — noch niemals den Wunsch geäußert haben, sich in Deutschland -als nationale winderheit konstituieren zu dürfen, brauchen es nicht zu beklagen, daß infolge des deutschen Widerspruchs der zweite Teil der Genfer Resolution (stehe den Rachrichtenteil) nicht zur Annahme gelangte. Für sie gibt es — darüber sollte einfür allemal Klarheit bestehen — zur Verbesserung ihrer Lage keinen anderen weg als den der Verhandlung mit der eigenen Regierung, so schwer dieser Weg in dm letzten wonaten auch gemacht worden sein mag. Jede Intervention von außen, bei der gewollt oder ungewollt, scheinbar oder wirklich, doch immer fremdnationale Interessen allzu leicht Mitschwingen oder herausgefühlt werden, ist von Uebel und gießt nur Gel iir ein Feuer, das leider schon genügend gezündet hat. wir haben diesen Standpunk der Ablehnung,aller fremdstaallichen oder völkerkundlichen Intervention in innerstaatlich-jüdischen Angelegenheiten auch vertreten, als es sich nicht um Deutschland, sondern beispielsweise um Polen handelte, weil -er dem Geiste der guten jüdisch-religiösen Golus-Tradition entspricht und schon darum allein die auch für uns ewig wertvolle gesammelte Weisheit unserer Vater darstellt. Damit soll gewiß kein Wort der Verkennung oder des Undankes gegen diejenigen gesprochen sein, die, wie es in allen Jahrhunderten des Exils geschah, auf dem Wege stiller, freundschaftlicher Bemühungen Herz und Sinn der Staatslenker zur Gerechtigkeit und Toleranz gegenüber unterdrückten Bevölkerungsteilen zu stimmen suchten. Rur die Scheinwafsen des internationalen. Rechtszwanges und des' Protestes, der politischen Demütigung, des Boykotts, der Diffamierung lehnen wir ab im Ramen der guten historischen Tradition des geschichtlichen Judentums, das, mit aller Crlösungssehnsucht im Herzen, doch das G o l u s bejaht, und dem es vor allem darum geht, das Leben der jüdischm Gemeinschaften in den Golusländern als Träger der ewigen religiösen Aufgabe des jüdischen Volkes zu erhaltm. Ist so das Scheitern der eigentlich politischen Aktion in Genf keineswegs zu beklagm, so darf man mit Genugtuung die dort erzielte einmütige Verständigung begrüßen, die in der Bestellung eines h o h e n K o m m i s s a r s zur Regelung der Flüchtlingsfragen erzielt worden ist. Hier hat die deutsche Regierung praktisches Entgegenkommen bewiesen, an dem es nun wohl auch bei der Lösung der hier sich darbietenden mannigfachen Ausgaben des Kommissars auf deutscher Seite nicht fehlen wird. Alles wird auf die Wahl der geeigneten Persönlichkeit ankommen. Gelingt es, sie zu finden, dann kann es praktisch gleich sein, ob der Kommissar dem Völkerbund oder einem eigens bestellten verwaltnngsrat verantwortlich ist. Jedenfalls gebührt den Vertretern des Londoner Joint Foreign Committee besondere Anerkennung dafür,