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Der Israelit · 1933-08-24 · Heft 34 (24.8.1933) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
74 (1933)
Issue
Heft 34 (24.8.1933)
Date
1933-08-24
Page
– (sequence 15)
Language
German
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de» faadesovgoaifaüon des Ngvdar-Jireoei in Venlfekland- 9. Jahrgang Berlin, 24, August 1933 / 2, Cllul 5693 Nummer 8 Schriftleitung: Wolf S. Jacobson in Berlin, verlagspo st an st alt Frankfurt a. 211, l HacSischara für Erez JäsroeL Wir sind in der Lage, jungen Leuten, welche den ernsten Willen haben, nach gründlicher berullicher und geistiger Vorbereitung nach Erez Jisroel zu gehen, in unseren Hachschara - Centren Aufnahme zu gewähren. In Betracht kommen gesunde und körperlich kräftige junge Leute zwischen 17 und höchstens 30 Jahren, deren streng religiöse Einstellung außer Frage steht. Die Ausbildung erfolgt in Deutschland, Elsaß, Holland, England, Lettland, Polen, Jugoslavien und Rumänien. Die Kosten, die der Einzelne aufzubringen hat, betragen monatlich RM. 20.—. Hierfür ist eine Garantie seitens der Eltern oder Gemeinde oder der zuständigen Agudas - Jisroel Ortsbezw. Jugendgruppe beizubringen. Die Ausbildungszeit in der Landwirtschaft beträgt mindestens 1 Jahr, im Handwerk 2 Jahre. Anmeldungen sind zu richten an die Palästina»Zentrale der Mudas Jisroel frankfurt am Main, $dwancn$tra$$c ir, oder an das mirtscbaftsamt der Agudas Jisroel Berlin NA S7, (Unllentneberstrasse r. Die Anmeldung hat zu enthalten: Name, Alter, Wohnort, Adresse, Staatsangehörigkeit (Paß); Erklärung des Vaters bezüglich Einverständnis und Garantie des monatlichen Beitrages von RM. 20.—; Wünsche bezüglich Ausbildung, ob Landwirtschaft oder Handwerk; Wünsche bezüglich des Ausbildungsortes; Mitgliedschaft bei der Agudas-Jisroel Jugendgruppe in ....; Bescheinigung des zuständigen Rabbinates bezüglich religiöser Führung. Palästina-Centrale der flgndas Jisroel in franltfnrt am Main. Mitteilungen der Paläslina-Lenlrale der Agudas Jisroel. Die von Tag zu Tag sich mehrenden Anfragen an Hie Palästina-Zentrale der Agudas Jisroel geben Veranlassung dazu, im folgenden einige der am meisten gewünschten Informationen zur allgemeinen Kenntnis zu bringen, mit dein Ersuchen, an die einzelnen Gruppen für möglichste Verbreitung Sorge zu tragen und durch mündliche Auskunftserteilung das Büro der Palästina-Zentrale zu entlasten. l. Welche Voraussetzungen sind für eine Einwanderung nach Crez I i s - r o e l nötig? Agudas Jisroel verlangt, daß die durch ihre Vermittlung Tinwandcrndcn sich in Lehre und Leben zur Thora bekennen, das; diejenigen Agudisten, die sich landwirtschaftlich oder handwerklich dort betätigen, sich bereit erklären, organisatorisch sich den poale Agudas Jisroel anzuschließen. Die englische Regier u n g verlangt den Nachweis, daß der Einwandernde einer der folgenden Kategorien angehöre: Personen mit e i g e n e m v e r m ö g e n. Kategorie A: 1. Besitzer, die Lst. 1000.— nachweisbar aus dem Heimatland nach Erez Jisroel überführen können, lieber die legale Art dieser Ucberführung vergl. das von der Palästina-Zentrale beziehbare Informationsblatt für Erez Jisroel, worin die einzelnen behördlichen Stellen genannt werden, an die sich der Auswanderer behufs Genehmigung zur Ueberführung der Gelder zu wenden hat. Zu diesen Lst. 1000.— kann der Wert von Boden, Inventar oder Maschinen unter Umständen auch von Warenbeständen, die für die Errichtung einer Existenz in Palästina benötigt werden, mitgerechnet werden. Die Voraussetzung zur Genehmigung von Seiten der Behörden ist der Rachweis der Bedrohung der bisherigen Existenz, der ernste Wille zur 'Auswanderung und der A'iöglichkclr, mir den freigegebencn Geldern eine neue Existenz in Palästina gründen zu können. Eine genaue Spezifikation der Lxistenzpläne muß nicht gegeben werden, wenn nicht die Freigabe einer höheren Summe als Lst. 1000.— verlangt wird. K a t e g o r i e A. 2 : Angehörige freier Berufe, die frei über ein Kapital von Lst. 500.— verfügen können, vorausgesetzt, daß die . Direktoren des Immigrationsdepartements der Regierung davon überzeugt sind, daß in Palästina weitere Vertreter dieses Faches Olus-- stchten haben. Dieses trifft zur Zeit für Lehrer, Aerzte und Rechtsanwälte nicht zu, da diese Berufe außerordentlich stark besetzt sind. K a t e g o r i c A. 5: Personen, die in bestimmten Gewerbezweigen oder Handwerken ausgebildet sind und über ein Kapital von nicht weniger als Lst. 250.— verfügen, vorausgesetzt, daß die ökonomische Aufnahmefähigkeit des Landes das 'Aufnehmen solcher Einwanderer in ihrem Berufszweige gestattet. Die erforderlichen Werkzeuge können von den Lst. 250.— abgerechnet werden. Kategorie 2t. 4: Personen, die außer ihrer 2lrbeit nachweislich ein Einkomine-n von nicht weniger als Lst. 4.— monatlich (aus Rente oder durch verwandte) beziehen. Kategorie 21. 5: Personen mit einem nachweislichen verinögen von Lst. 500.—, die einen Beruf ausüben wollen, der bis jetzt in Palästina selten vertreten ist, und zu dessen Ausübung das Kapital des Einwanderers ausreicht, um einen genügenden Erfolg in seinem Berufe zu gewährleisten. Voraussetzung ist der Rachweis der persönlichen und körperlichen Eignung für diesen Beruf. Personen, der e n U nt e r h a l t in E re z Jisroel g e s i d) c r t i st. Kat e g o r i e B.: 1. Waisenkinder unter 16 Jahren, die bis zu dem Zeitpunkte, an dem sie imstande sind, sich selbst zu ernähren, von einer öffentlichen Einrichtung in Palästina unterhalten werden. 2. Religiöse Funktionäre wie Rabbiner, Schächter usw., deren Unterhalt durch eine Gemeinde oder kille sonstige Körperschaft gesichert ist. 5. Ieschiwazöglinge, deren Zulassung an einer Ieschiwa in Palästina und deren Unterhalt bis zu dem Zeitpunkt, au dem sie sich selbst erhalten könueu, gestcheri ist. K a t e g o r i e E.: Personen, die eine zweifelsfreie 2lusstcht auf Beschäftigung in Palästina haben, hierunter fallen in erster Linie die Einwandernngszcrtislkale für diejenigen 2lgudisten, welche auf hachscharastätten sich landwirtschaftlich oder handwerklich ausgebildet haben, ein Zeugnis über ihre 2lusbildung besitzen und zwischelt de»'! 8. und 35. Lebensjahre sich befinden, wegen Zertifikatscrleilung an solche Personen, die unter diese Kategorie fallen, wende man sich an die Palästina-Zentrale der 2lgudas Jisroel, Frankfurt a. A'l., yanauerländstr. 15, die ihrerseits mit der Exekutive der Iewifh Agciirv, die diese Zertifikate im Auftrag der englischen Regierung auszugeben hat, bestiminte Vereinbarungen getroffen hat. Kategorie D.: 21ngehörige bereits in Palästina befindlicher Familien. verwandte von Einwanderern, etwa Eltern und Ehefrauen haben die erforderlichen 2lnträge zur Einwanderung ihrer Angehörigen beim Immigratiousdcpartemcut der palästinensischen Regierung in Ierusalcin zu stellen. Jeder 21uswanderer, der nach Palästina auf Grund der Bestimmungen für Gruppe 2l. Anwändern will, muß bei einem britischen Konsulat eine Eingabe machen.

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