Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 74 (1933)
- Issue
- Heft 27 (6.7.1933)
- Date
- 1933-07-06
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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7. JüLHi 6. Juli 1933 Frankfurt a. M., den Nr. 27 12. Tammus 3693 Oer Isrcie «fl]] Ein Centralorgan ffir das orthodoxe Judentum lluRS WiSS ffiearünhpf nun Nr ©pftmmm In (TRfihrj «Ä m wSsMaBB»* fl Begründet von Dr. Lehmarm in Mainz, Abonnement ab Juli 1929: Deutschland 1430 Mark monatlich; Ausland: Bierteltahrprsife (entsprechend dem deutschen Äulandspreis zuzüglich Koste» des Streista»d-Berfanves) Deutsch-Lfterreich: Schilling 8.—; Amerika 1 Dollar; England 8 sh.; ab 1 Juli Frankreich28Fr.; Belgien ab 1.7.87. Belgaä. Holland 3ff.; Italien ab 1.1.38.18Lire; Jugoslavien 85 Din.; Litauen 7.50 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 27. 150 Lei; Polen 4 deutsche Gold» mark zum Tageskurs oder 7 Zloty: Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowakei 35 Krone«; Ungarn Pengo 5 ab 1. Juli 1037; Dänemark 3.50 Krön.; Norwegen 3.50 Krön.; Schweden 3.50 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 50 Goldpf. für die fiebengesp altene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahle» bei Stellengesuchen und Familienanzeige» nur 40 Ni. Die 75 mm breite Reklamezetle: letzte Textseite 3.— SW., vorletzte Textseite 850 Mk.; Thiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbrtefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufende« Jnserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Jnseratenannahme durch den Berlag des Israelit G. m. v. H., Frankfurt a. M., Rechneigrabenstratze 7, Tel. Hansa 21084 sow. durch sämtl. Annoncen-Exped. d. In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Geschäftsanz.: Jul. Schmidt, Ostendftratze 83 Tel. 45888. Platzvorschr. ohne Berbindltchk. Zahlungen direkt an den Berlag auf Postscheckkonto Berlag des Israelit und Hermon G.m.b.H,- Frankfurt (Main) Nr. 18803.—Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr.78608.—Postsparkassenamt Budapest Nr. 18434.—Postscheckkonto Warschau Nr. 100757. — Postscheckamt Zürich Nr. Vlll 7354. — Postscheckamt Amsterdam Nr. 34889 — Postscheckamt Prag Nr. 79.080 — Rumänische Kreditbank Bukarest und ihre sämtl. Filialen Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten stch ergebenden Zahlungsverpffichtungen ist Frankfurt a, M. Sin Kapitel aus der innerjüdischen Problematik. Es gibt viele Leute, die angesichts der stille von Feinden und Gefahren, von denen Iudenheit und Judentum heute umgeben sind, die Auseinandersetzung innerhalb der eigenen Mauern am liebsten völlig abbrechen und unter dem Schlagwort der Einheitsfront nicht etwa nur in Deutschland, sondern darüber hinaus in der ganzen jüdischen Welt den ehrlichen Kampf um die Wahrheit und um die politische Geltung der rein jüdischen Ideale am liebsten einstellen möchten. Das ist natürlich ein verlangen, das vor dem Forum der jüdischen Sittlichkeit nicht bestehen kann. Aber darüber hinaus wird es auch von dem natürlichen Empfinden der von der Wahrheit ihrer eigenen Sache durchdrungenen jüdischen Gruppen und Parteien praktisch niemals angenommen werden. Insbesondere gilt dies von Erez Iisroel, das die Konftellation der Zeit in den Mittelpunkt der jüdischen Klallarbeit gestellt Kat und wo sich in der Tat innerhalb weniger Jahre Entscheidungen vollziehen können^ die sonst nur in Jahrzehnten in langsamstem Wachstum heranzursifen pflegen. Die aus weltanschaulichen Gründen dem Zionismus ablehnend gegenüber stehenden orthodoxen Massen, die in der „Agndas Iisroel" zusammengefaßt sind,- verlangen mit Recht von ihren Führern, das; der Kampf gegen das Monopol der sogenannten „Iewish Agency" bei der Vergebung der Linwanderungszertifikate mit aller Schärfe wieder ausgenommen werde ln einem Augenblick, da Tausende von orthodoxen jungen Leuten ihre Zukunft in Crcz Iisroel erblicken und die Tore dieses Landes ihrer Sehnsucht vor stch versperrt finden durch eine (Organisation, die die ihr verliehenen Rechte naturgemäß zunächst zu Gunsten ihrer eigenen Parteigänger ausüben will. Indessen verkennen diejenigen Kreise, die die agndiflische Führung für das Fortbestehen dieses Monopols mit seinen unheilvollen Konsequenzen verantwortlich machen, daß man gegen einmal geschaffene Tatsachen, auch wenn sie bloß Rechtstatsachen sind, nicht von heute aus morgen, sondern nur in zähem Ringen auskomnren kann. Der Völkerbund hat im Palästina-Mandat bestimmt, daß „eine jüdische Agentur" der Mandatarmacht gegenüber die Interessen des gesamten am Aufbau Palästinas interessierten jüdischen Volkes vertreten soll. Er hat im Mandat zunächst die zionistische Organisation selbst als diese „jüdische Agentur" anerkannt mit der Auflage allerdings, daß es ihre Pflicht sei, alle an Palästina interessierten Kreise heranzuziehen. Cs ist der Iewish Agency nickt gelungen, dieser ihr vom Mandat gestellten Aufgabe nachzukommen, soweit es sich um Agndas Iisroel handelt, von rechtswegen müßten Mandatarniacht und Völkerbund also anerkennen, daß gerade aus dem Geiste desMandates selber neben der jetzt bestehenden jüdischen Agentur auch Agudas Iisroel, solange sie der Agency nicht angehört, für ihre Anhänger, die ja doch den Kern des jüdischen volksganzen bilden, mindestens hinsichtlich der Einwanderung die gleichen Rechte ausüben müßte wie die Agency. Diese wird gegen die Forderung zwar einwenden, daß es nicht an ihr liege, wenn Agudas Iisroel in der Agency nicht vertreten sei, daß die Tore der Agentur jedermann offen ständen und daß die Agency vergeblich versucht habe, Agudas Iisroel für den Eintritt in die Agentur zu gewinnen. Allein dieser Cinwand ist in keiner Weise stichhaltig. Cs ist nicht Willkür oder böser Wille, der die agudistiscke (Organisation verhindert, innerhalb der Iewish Agency mitzuarbeiten, sondern nicht mehr und nickt minder als das jüdische R e l i g i o n s g e s e tz. Solange dieses Religionsgesetz, in Würdigung gerade der unlösbaren gegenseitigen Verantwortlichkeit aller Juden für einander, es einem Juden untersagt, Gesetzesübertretungen seiner Brüder auch nur scheinbar und erst recht in der Wirklichkeit moralisch oder materiell zu fördern, ist es für die orthodoxe Weltorganisation ein Ding der Unmöglichkeit, einer „Iewish Agency" verantwortlich anzugehören, die mit ihren Geldmitteln jahraus, jahrein Tausende von jüdischen Kindern durch ein ganzes Retz von Institutionen, von der Universität bis zum Kindergarten der überlieferten religiösen Tradition entfremdet und sie dem Abfall in die Hände liefert. Wenn es somit religiös-sittliche Erwägungen vom höchsten Gewicht sind, die ein Zusammenwirken der agudistischen Organisation mit der zionistischen im Rahmen der Agency verhindern, so besteht gewiß kein Schimmer von Recht, deswegen die orthodoxen Kreise von dem Genüsse der Gleichberechtigung bei der Verteilung der Einwanderungszerttfikate auszuschließen. Bekanntlich hatte der High Eommissioner von Palästina in einer Audienz, die er im Herbst vorigen Jahres einer Agudo-Delegatton gewährte, die prinzipielle Berechtigung der agudistischen Forderung auf Erlangung von Linrcisczertisikaten anerkannt und die palästinensische Regierung suchte in der Tat — und' sucht noch immer — dem hier-unleugbar vorhandenen Unrecht abzuhelfen. Aber die Regierung vermag, was formal-juristisch zu begreifen ist, über den Wortlaut des Mandates nicht hinwegzngehen, der nun einmal bis aus weiteres die zionistische (Organisation als Iewish Agency in allen Palästina-Angelegenheiten anerkennt. Sie sah sich also auf freundschaftliche Verhandlungen mit der Agency angewiesen, um der Agudas Iisroel zu ihrem Rechte zu verhelfen. Das Ergebnis dieser Verhandlungen war ein einstweiliges Abkommen zwischen Agudas Iisroel und Ageucy, wonach die Landesorganisationen der Agudas Iisroel das Recht erhalten sollen, die unparteiische Prüfung der von Agudisten eingehenden Zertifikatbewerbungen zu kontrollieren. Die agudistischen Bewerbungen sollen auf Formularen der zionistischen Palästina-Aemter mit dem Stempelaufdruck der Agudas Iisroel eingereicht und dann in Anwesenheit eines agudistischen Vertreters im einzelnen geprüft werden. In einzelnen Ländern wird es wohl möglich sein, den Weg dieses Verfahrens zu betreten, obgleich dabei praktisch nicht allzuviel herauskommcn wird. In anderen Ländern jedoch ist man auf agudistischer Seite so sehr von der Ueberzeugung durchdrungen, daß irgendwelche objektive und unparteiische Prüfung agudistischer Bewerber seitens der zionistischen Palästina-Aemter ausgeschlossen ist, daß man den versuch wohl erst gar nickt unternehmen wird. Wie dein aber auch sei. Selbst wenn es gelingen sollte, nach dem hier einstweilen verabredeten mühseligen Verfahren einer kleinen Zahl Agudlsten Zertifikate zu verschaffen, s o i st d a m i t f ü r c j n c d e m praktischen Bedürfnis und dem Rechtse m f i n d e n ausreichende Lösung des p r o b l e m s nur recht wenig g e s ch e b e n. Die (Orthodoxie muß, solange sie durch die Autorität ihrer religiösen Ucbcrlicfcrung und durch die Forderung ihres Gewissens objektiv verhindert ist, an der „jüdischen Agentur" teilzuhaben, iisi Einwandernngsfragen für sich die gleichen Rechte beanspruchen, wie sie jener 2lgentnr unter total irrigen v o ra u s s c tz n n g e n bewilligt worden sind. In einer gewissen inneren Verwandtschaft mit dem Zertifikat-Problem steht die Frage der G e - m e i n s ch a f t s o r g a n i s a t i o n d e r I 11 d e n i m h eiligen L an de selb st. 2lnch hier ist es der für die Orthodoxie nun einmal unantastbare Souveränttätsanspruck der G'ttesossenbarung, der — genau wie bei der 2l g c u c y — die agudifrische Organisation verhindert, sich an der in Palästina ins Leben gerufenen „ K n e s e s Israel" zu beteiligen. Im Einklang mit der ungeheuren Mehrheit aller anerkannten rabbinischen Autoritäten der