Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 73 (1932)
- Issue
- Heft 53 (29.12.1932)
- Date
- 1932-12-29
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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f Rambam oder Maimontdes? Von Rabb. Dr.?l. klein in Nürnberg. Die Einsichtnahme in die Arbeit des Herrn Oberrabbiner Fischer*) verpflichtet . mich zu doppelten! Dank. Cs ist mir selbstverständlich sehr erwünscht, daß die aufgerollte Frage „Rambam oder Maimonides" auch von anderer Seite gründlich überprüft wird. Ich empfinde es auch dankbar, daß, mir von dem geehrten Herrn Obcrrabbincr Fischer und der geehrten Redaktion Gelegenheit geboten wurde, zu seinen Ausführungen sogleich Stellung zu nehmen. Ich bin in der erfreulichen Lage, mich mit Herrn Oberrabbiner Fischer in den meisten wesentlichen Punkten einig zu wissen. Einige Differenzen bestehen, Sie sollen in folgendem geklärt werden. Cs ist schon beinahe geschichtliches Dogma, daß Mifchne.Thora und Maureh unvereinbar sind. Dieses Dogma wird begründet: 1, durch die angebliche Ausschaltung der mündlichen Ueberlieserung im RI au r eh (Grätz); 2. durch die nur temporär geltenden Gründe für manche Gebote besonders der Opfer; schließlich durch den schwerwiegendsten,, das gesamte Lebenswerk des v^an betreffenden Vorwurf, daß seine Lebensänsicht mehr in der griechischen Philosophie als in der Tauroh wurzelte. Das zeigte sich besonders in der Bevorzugung der Idee vor dem praktischen und in der Auffassung von naDnanwyairpwioiinim)- Aus dem angenommenen unversöhnlichen Gegensatz zwischen dem philosophischen und dem halachischen Werk sind die merkwürdigsten Verlegenheitstheorien entstanden. Man hat gesagt, der v"3an hätte nur aus Rationalismus oder aus Konvention feinet! Mifchne Tauroh geschrieben. Seine eigene persönliche..Meinung sei seine Philosophie. Diese tendenziöse Äüffassung verdient keine Widerlegung. Sie trägt einen Zwiespalt in die Persönlichkeit des Rambam, ist eine Verdächtigung, der man zuviel Chre antut, westn man einen L>"uan gegen solche Verdächtigung schützen wild Sie ist aus vorgefaßten Meinungen geboren und verdient den Ramen wissenschaftlich nicht. Weniger verletzend ist die weit verbreitete Ansicht, daß der Maureh Rebüchim - eine notentsprungene Konzession an die Zweifler gewesen ist. Man beruft sich dabei auf den P3an- Darüber werden wir weiter noch zu sprechen haben. Wir werden sehen, daß Puan diese Auffassung nicht hatte. Ganz unmöglich ist auch die Annahme, daß der dritte Teil des Maureh zur Verteidigung des Judentums vor der gebildeten Außenwelt geschrieben worden ist. Die Unhaltbarkeit einer solchen These geht aus dem Maureh selbst, aber auch aus den Worten des s"3an hervor. Gegen diese dogmatische Spaltung der Werke des 2"2»-ihabe ich nun die Forderung gestellt, daß man Maurch Rebüchim und Mifchne Tauroh von vornherein als aus einer einheitlichen Gesinnung entsprungen zu erfassen suchen muß. *) Siehe Literarische Warte vom 13. Oktober d. I.: .Rambam ober Maimonides und — Ben Usiel" von Nabb. PH. Fischer in Sarosxatak. Rur dann wird man die wahre Meinung beider Werke ergründen. Das schließt nicht aus, daß für u n s, objektiv, manches im Maureh .abzulehnen ist. Ja, es schließt nicht einmal aus, daß wir die ganze Methode des „Ausgleichs anderweitig feststehender Meinungen" mit der Tauroh mit Ben Usiel *?"XT ablehnen. Cs ist die rein wissenschaftliche Forderung, das gesamte geistige Werk des Rambam nach Möglichkeit einheitlich mv'Vb zu erfassen. Ich kann diese Forderung auch so ausdrücken: Zurück zur wissenschaftlichen Behandlungsmethode des puan, der, bei aller Kritik im einzelnen und in der Methode, offensichtlich Persönlichkeit und Werke des als geschlossene Einheit angesehen und vertreten hat. Man zitiert aus dem Brief des P2an mit Vorliebe die Stelle, in der er zu sagen scheint, der Maureh war eine bloß notgedrungene Konzession an die vom Aristotelismus betörten Abgefallenen. Ich glaube nicht, daß die in dem bekannten Sendschreiben enthaltene, mit den Worten: ma^nn 'vrn *p^n beginnende Stelle dies sagen will. Denn yaan warnt in dem gleichen Sendschreiben vor dem Bann gegen den Maureh Rebüchim: ijm' omnsw •mya nanai ipmi' nnan nsv a"yi rrb i'ann ivn' nb n'pno vnaa va'? '2 ,,,D,i ynan *)£}Db •nax*» na Ip'avn „Wenn sie den Maureh meiden, von seinen Abhandlungen nicht reden, weil ihr Verständnis zu e n g i st u n d sie seine Wege nicht kennen und seinen Pfad Nicht ergrünöen, was wollen sie aber sagen, gegen das Luch der Erkenntnis?? . . . Ferner sagt er im gleichen Schreiben auch in Bezug auf den Maureh: .i”na «nisD ona «nisni Soviel gibt er zu, daß der Maureh, .ganz der R)eisung seines Verfassers entsprechend, nicht in Gruppen studiert werde; aber auch das Nur, weil öerv"aan selbst es , in .seiner Einleitung so wünscht. Auch diese Stellen müssen in Betracht gezogen werden. Aus ihnen erhellt unzweifelhaft, daß der paai das Mißverstehen des Maureh mangelndem Verstehen und enger Fassungsgabe zuschreibt; er wirft den Mißverstehenden vor, daß' sie die Wege des Maureh nicht genügend ergründen. Crn f"3ön wird von einem Werk, daß er nur als eine bedauerlicherweise nun einmal vorhandene notwendige Konzession ansieht, nicht schreiben — auch nicht als bloßes Zitat aus dem Munde anderer — :i''naVnisaanaVnisni„Wer sich von ihnen abfonöert, als.sonderte er sich vom Leben ab." Vielmehr bezeichnet er ihn als ■»jsa onn m’jsnisn „Schild gegen Schäden", als Rettung. Mir scheint also,- daß der |"aat' bei aller Kritik der Methode und im einzelnen, die werke des ö"aan einheitlich und als des Verfassers des Mifchne Tauroh würdig eingeschätzt hat. An einer Stelle in diesen! Schreiben, an der er zugeben muß, daß &er D"aan in einem Punkte aus einer Mifchna in-M'iv widerlegt, erscheint, sagt-er: „Wer nun so erklärte (wie der d"aan> ob nun richtig oder unrichtig, hat nicht gegen den Geist unsrer Weisen gesprochen, sondern nach feiner Ansicht geurteilt, geprüft und ergründet." was von diesem einzelnen, uns hier nicht interessierenden, Punkt gilt, gilt von der Erfassung des gesamten Werkes. Cs mag schon sein und es ist ja so, daß das eine oder das andere widerlegbar oder unannehmbar ist, aber es ist eine in sich geschlossene und, nach dem Willen des Verfassers, die Ansichten der Tauroh darstellende einheitliche Gesamtleistung. In meinem Aufsatz habe ich in der Hauptsache den eng begrenzten Versuch gemacht, nur den einen, allerdings konkretesten, Vorwurf der Ausschaltung der Halacha aus dem Maureh nachzuprüfen. Cs ist mir sehr erfreulich, daß Herr Dberrabbiner Fischer ebenso wie neulich Herr Rabbiner Kaatz-Hindenburg in einem Artikel im „Israelit" die Lösungen für diskutabel halten. Mehr aber als an diesen Lösungen liegt mir an meiner Forderung,. Mifchne Tauroh und Maureh einheitlich zu erfassen. In diesem pm 'c stehe ich im Gegensätze zu Herrn Oberrabbiiut Fischer. Cr meint, eine restlose Lösung der rigkeiten ist nicht gangbar. Man kann nicht darüber hinwegkommen, daß die zeitgebundenen Gründe für die Opfer ihr späteres Aufhören selbsttätig zur Folge haben. Dieser Punkt bedarf gewiß einer eingehenden Klärung, vorläufig möchte ich aber folgendes dazu bemerken. Gewiß .sind wir mit dieser Begründung nicht einverstanden. Wenn.man schon eine Mizwobegründung sucht, dann soll der Grund die ewige Geltung der Mizwo einleuchtend machen. Aber derü"aan seinerseits hat ja einen allgemein für alle Mizwaus geltenden Grund für ihre Ewigkeit. Cr hält, wie es scheint .aus philosophischen Gründen, jedes einmal von G'tt gegebene Gebot > priori für unabänderlich. (Vgl. onpy)- Damit hat er eine philosophische Begründung für die von der min statuierte Ewigkeit der Gebote. Cs darf auch nicht übersehen werden, daß derv"aan ausdrücklich die Opfer als eine vom menschlichen Empfinden diktierte Art der Annäherung an G'tt bezeichnet. Sie waren also mm ]na mip eine Ausdrucksform der Awaudo. Und sie können für alle Zeit die Ausdrucksform einer Awaudo bleiben. Dieses Bleiben hat die mm angeorönet. Cs ist falsch, immer 'wieder so zu zitieren, als ob die Opfer aus rein pädagogischen Gründen ein geführt worden wären. Richtig ist vielmehr, daß die Tauroh diese v o r h a n d e n e Form der Awaudo, die also als Ausdruck des Annäherungswunsches an G'tt da war — nach D"aan — aus pädagogischen Gründen erhalten hat. Wenn nun aber einmal den Opfern die g'ttliche Genehmigung als Annäherungsmittel erteilt worden ist, dann bleiben sie es und können für alle Ewigkeit diesen Zweck erfüllen. Auch hier kann ich mich auf den paan berufen. In seiner doch wahrlich nicht zurückhaltenden Polemik gegen die Opfertheorie des traan (ctk rrnp'i)' fehlt das Argument, daß nach dieser Theorie die Ewigkeit des Opfergesetzes unerklärt bleibt. Cs wäre doch aber so naheliegend gewesen, auf die Zukunftsverheißungen der Propheten und auf die Worte des L>"aan im Mifchne Tauroh hinzuweisen. Es scheint mir durchaus wahrscheinlich, daß derpaa>