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Der Israelit · 1932-07-21 · Heft 30 (21.7.1932) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 30 (21.7.1932)
Date
1932-07-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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} / Frankfurt ä 17. Tammus 5692 Muer IsracHf «[}| Ein Centralorgan fOr das orthodoxe Judentum ((fOt W b iS Dearündek von Dr. Vps,7NtN77» >n Main». t J Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Juli 1829: Deutschland ILO Mark monatlich; Ausland: Bierteltahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 6.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 Juli Frankreich 28 Fr.; Belgien ab 1.7.87. Belga 3. Holland 2 fl.; Italien ab 1.1.28.18 Lire; Ingo» slavien 53 Di».; Litauen 7,50 Ltt.; Rumänien ab 1. 7. 37. 150 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 6 Fr.; Tschecho-Slowakei 35 Kronen; Ungarn Pengö 6 ab 1. Juli 1937; Dänemark 3.50 Krön.; Norwegen 3.50 Krön.; Schweden 3.50 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 60 Goldpf. für die stebengesp altene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bet Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 40 Pf. 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Filialen Der Gerichtsstand für alle aus 'Abonnements oder aus Inseraten stch ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Erneuern Sie sofort beim Postboten die Bestellung auf den „Israelit“ für den Monat August Wird dies versäumt, so tritt eine Unterbrechung der Zusendung ein, ohne daß wir selbst Kenntnis davon erhalten. Für verspätete Bestellungen rechnet die Post einen Aufschlag von 20 Pfg. Verlag desIsraelitG.m,b.HM Frankfurt a.M, Konstruierte Zudentümer. I. Cs ist ein Kriterium der Wahrhaftigkeit und Wesenseinzigkeit der überlieferten jüdischen Lehre, daß sich ihre Verwandtschaft als G' t t e s s ch ö p f u n g mit dem ewig jungen Kosmos immer wieder neu bewährt. So wie die Welt als Ganzes, die Welt draußen wie die im Innern des menschlichen Bewußtseins, dem forschenden und konstruierenden Menschengeiste jeden Tag neue reizvolle Ausgaben stellt; wie diese Welt — von aller Fach- und Cinzelsorschung abgesehen — von philosophischen Bauleuten, immer wieder neu, bald an diesem, bald an jenem Zipfel erfaßt, und wie dann aus der der Subjektivität des philosophierenden Forschers gerade zusagenden Betrachtungsweise heraus die alte Welt in neuer Sinngebung erschlossen wird, so geschieht es auch der großen G'ttesschöpfung des überlieferten Judentums. Aber die Zahl der im Rahmen wissenschaftlicher Ehrlichkeit gerade noch möglichen verschiedenen Weltöeutungen ist dabei nicht etwa unendlich groß, die Möglichkeiten sind vielfältig, aber immerhin begrenzt, und man wird daher die neu auftauchenden Philosophischen Systeme der Weltkonstruktion fast immer unschwer unter eines der schon historisch gegebenen großen Deutungssysteme subsumieren können. Was uns zu dieser Feststellung und zu ihrer Anwendung auf die Deutung des Judentums veranlaßt, sind zwei an Umfang nicht sehr bedeutende^ dem Scheine nach' auf ganz verschiedener Linie liegende Veröffentlichungen junger jüdischer Autoren, die unsres Erachtens den oben angedeuteten Gedankengang geradezu herausfordern. Sie konstruieren aus ganz bestimmten Gesichtspunkten heraus mit erfreulicher Frische das alte Judentum, überschreiten dabei aber unsres Crachtens die Grenze der erlaubten Subjektivität. Das eine der beiden Büchlein greift das zentraleproblem der jüdischen Weltanschauung überhaupt, keineswegs bloß der Cthik, den Begriff der Pflicht, heraus und will untersuchen, inwiefern eine Uebereinstimmung zwischen dem pflichtbegriff der Cthik des Judentums und dem der Kantischen Sittenlehre besteht. *) von vorneherein sei ausgesprochen, daß das Buch, das wohl eine Doktor-Dissertation darstellt, über die aus solchem Anlaß meist gebotenen Kompilationen weit hervorragt und nicht nur eine umfassende (Quellenkenntnis, sondern auch ein ehrliches Ringen um denkerische Durchdringung des Stoffes verrät. Dennoch ist dem Verfasser, was wir im Interesse der Sache bedauern, die offenkundige Anpassung an eine Art von philosophischem Zunftgesetz zum Verhängnis geworden. Der feste Punkt in seiner Darstellung ist der K a n t i s ch e p f l i ch t begriff mitsamt seinen Begründungen und Formulierungen. vor diesem zum Höhepunkt aller Erkenntnis, ja zum Dogma erhobenen Kantischen kategorischen-Imperativ muß sich nun die jüdische Cthik — rechtfertigen, so daß zunächst, um den alten Vorwurf der Heteronomie abzuwehren, in ausführlichen Darlegungen der -— u. C. gänzlich hoffnungslose — Beweis versucht wird, die Sittlichkeit sei nach jüdischer Lehre, auch abgesehen von ihrem g'ttlicheu Ursprung, „durch sich selbst" gültig. Um diese These zu halten, m u ß dann der Konsequenz halber in offenkundigstem Gegensatz zum Gesamtgeiste der Agada und Halacha, die Sinai- Offenbarung in ihrem überzeitlichen, der Schöpfung gleichkommenöen Werte in bedenklichster Weise degradiert und relativiert, muß ferner die noachidische Gesetzgebung im Widerspruch zur Ueberlieferung ihres Offenbarungscharakters entkleidet und auch historisch (nicht nur inhaltlich) zu einem Ergebnis der autonomen Menschenvernunft gestempelt und müssen endlich eine Anzahl rabbinischer Wendungen in Talmud und Midrasch recht gewaltsam umgeöeutet werden. Was der Verfasser als Beleg für seine Konstruktion einer autonomen jüdischen Cthik anführt, besagt häufig gerade das Gegenteil dessen, was zu beweisen war. Wenn z. B. von der jüdischen Religionsphilosophie *) Der Pflichtbegriff in der Ethik des Judentums. Von Dr. Alexander Ehren selb, Berlin 1932, Buchhandlung ,,K e d e m". die g'ttlichen Gesetze inrmsraty ms» und ms» cingctcilt werden, so beweist ja doch schon die R e - beneinanderstellung selbst die völlige sittliche Gleichwertigkeit beider Gruppen, also auch der nT>y»w ms»' und wenn sogar der Roachide — wie der Verfasser im zweiten Teile seines Werkes selber mit Rachdruck betont — nur insofern als vollwertiger Ger Toschab gilt, als er die Sittengesetze als g'ttliche Offenbarung, nicht aber wenn er sie als bloße vcrnunftgesetze respektiert, um wieviel mehr gilt diese Voraussetzung für die religiöse Vollwertigkeit des Juden, dessen Väter am Sinai die G'ttesherrlichkeit geschaut. Die hypothetische Wendung, daß die ms» — übrigens auch nur zum Teile — auch ohne Offenbarung hätten e r d a ch t w e r d e n können, besagt logischer weise nichts für die tatsächliche, die historische Ouelle ihrer religiösen Gültigkeit! Und welche Logik berechtigt den Verfasser dazu, aus der midraschischen Anschauung von der in A b r ah a m s Seele autonom lebendig gewordenen Offenbarung des gesamte n G'ttesgesetzes, (also auch der rn'v»V ms») dieses einmalige wun - d e r schlechtweg auf die autonome menschliche Vernunft zu übertragen, die dann allerdings der sinaitischen Offenbarung überhaupt nicht mehr bedurft hätte? wenn W o h l g e m u t h in einem 1899 erschienenen Aufsatze die für jeden Kenner der jüdischen Lehre nicht mehr als selbstverständliche Behauptung aufstellt, daß „keiner unserer Ahnen gezögert haben würde im Falle eines Konfliktes zwischen dem G'ttesgesetz und dem autonomen sittlichen Bewußtsein, in j e n e in den allein berechtigten Maßstab anzuerkennen", so polemisiert der Verfasser gegen dieses Wort des bewährten Religionsphilosophen in merkwürdig oberflächlicher Weise. Erstens — so meint er — entspreche die Wohlgemuth'sche Behauptung „n i ch t den Tatsachen", zweitens „sei ein solcher Konflikt ausgeschlossen", drittens sei doch die menschliche Vernunft die einzige Instanz zur Auslegung des g'ttlichen Gesetzes! Was soll man zu einer solchen „Widerlegung" sagen?! Konflikte zwischen offenbarter und autonomer Cthik, die nach dem Verfasser ausgeschlossen sein sollen, sind doch zu Hunderten denkbar. Die aus der praktischen Vernunft fließende autonome Sittlichkeit kann es, um einen beliebigen Fall herauszugrcifen, gewiß nicht billigen, daß beispielsweise eine nvrn mit Kindern, die in Liebe zu ihrem Schwager entbrannt ist, auf ihr Lebensglück verzichte, um einer mit etwaiger Entwurzelung bedrohten Verletzung des g'ttlichen Sittengesetzes zu entgehen. Und was die Funktion der autonomen Vernunft bei der A u s l e g u n g des

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