Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1932-02-25 · Heft 9 (25.2.1932) · page 1

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 9 (25.2.1932)
Date
1932-02-25
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2446951-2450704-2450713--78580-2536278
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

25. Februar 1932 Frankfurt a. M„ den kuqt Israeli* HZ£\W Ein Centralorqan für das orffiodnxe Judentum [(flBü JJJ Begründe! von Dr. Lehmarm in Mainz. Ul i Abonnement ab Juli 1829: Deutschland 1.3V Mark monatlich; Auslanv: Vrerteljahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Stretfband-Bersanves) Deutsch-Österreich: Schilling 8.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 Juli Frankreich 23 Fr.; Belgien ab 1.7.37. Belga 5. Holland 3 fl.; Italien ab 1.1.38.18 Lire; Iugo» slavien 35 Din.; Litauen 7I0 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 37. 15V Lei; Polen 4 deutsche Gold, mark zum Tageskurs oder 7 Zloty: Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowakei 35 Kronen; Ungarn Pengo 6 ab 1. Juli 1927; Dänemark 3.50 Krön.; Norwegen 3.50 Krön.; Schweden 3.50 Kro». Einzelnummer vierzig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 50 Goldpf. für die stebengesp altene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Famtltenanzetgen nur 40 Pf. Die 75 mm breite Reklamezeile: letzte Tertseite 3.— Mk.. vorletzte Textsekte 850 Mk.; Ehiffregebühr in Höhe eines dopv. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Inserataufträgen tarifm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit (B. m. b. H , Frankfurt a. M , Rechneigrabenstraße 7, Tel. Hansa 31084 sow. durch sämtl. Annoncen-Erped. d. In« und Auslands. Alleinige Inseratenann. für Franks. Geschäftsanz.: Jul. Schmidt. Ostendstraße 83 Tel. 46866. Platzoorschr. ohne Verbindlichk. , . „ r direkt an den Verlag aus Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19812. — Außerdem an: Postsparkasse Äien Nr. 79605. —Postlparkafleniart Budapest Nr. 18424.—Postscheckkonto Varschau Nr. 190757. — Postscheckamt Zürich Nr. Vll17234. — Postscheckamt Amsterdam Nr. 34869 — Postscheckamt Prag Nr. 79.060 — Rumänische Kreditbank Bukarest und ihre sämtl. Filialen Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten stch ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Erneuern Sie sofort beim Postboten die Bestellung auf den „Israelit“ für den Monat März Wird dies versäumt, so tritt eine Unterbrechung der Zusendung ein, ohne daß wir selbst Kenntnis davon erhalten. Für verspätete Bestellungen rechnet die Post einen Aufschlag von 20 Pfg. Verlag des Israelit G.m.b.H., Frankfurt a.M. Die Studenkennationen in Oesterreich. Wir haben uns vor zwei Monaten an dieser Stelle mit dem merkwürdigen Gesetzesprojekt des österreichischen Kultusministers, Dr. Czermak, beschäftigt, das das von Hitler auf den Schild erhobene Prinzip der sogenannten Volksbürgerschaft zunächst einmal auf die Organisation der Wiener Studenten anwenden und diese nach ihrer „nationalen Zugehörigkeit" getrennt voneinander in staatlich anerkannte Körperschaften einteilen will. Als Kriterium der Zugehörigkeit wird hierbei „ A b st a m - m u n g und S v r a ch e " bezeichnet. Schon diese Zusammenstellung, die es völlig im Dunkeln läßt, ob nur Abstamnlung und Sprache, oder jedes dieser beiden Kriterien für sich allein genügt, um das Individuum der einen oder anderen Kation zuzuweifen, läßt die Unklarheit des ganzen Gedankcnbaus erkennen, auf den ßch diese neueste Gesetzesschöpfung gründet. Abstannnung ist nicht Sprache und Sprache ist nicht Abstammung. Eine Gliederung nach der Muttersprache würde immerhin noch die 'Anwendung eines dem Bereiche der Kultur und der menschlichen r e i b e i t ungehörigen Prinzips auf die rechtliche Cingruppierung der Menschen bedeuten; denn es kann einer, wenn sein Wille stark genug ist, sich ja auch eine ihm von Geburt fremde Kultursprache restlos aneignen. Dagegen ist Klassifizierung einzelner Gruppen mit rechtlicher Wirkung lediglich nach der Abstammung ein völliger Bruchmit den Grundsätzen, auf denen sich das moderne S t a a t s w e f e n überhaupt aufbaut. Das moderne Staatsrecht gehl sonst überall davon aus, daß vor allem dereigene Wille eines Menschen maßgebend dafür sein muß, welcher Gruppe er zugehören will. Auch die nationale Zugehörigkeit kann man nicht gegen den willen des Menschen dekretieren. Tut man es doch, und hält so das Individuum an die Kette seiner Abstammung gefesselt, so bedeutet das, wie leicht erkennbar, einen Rückfall in die Barbarei; denn aus einem solchen System muß stch ja ohne weiteres bei der heute allgemein herrschenden nationalistischen Intoleranz die Degradierung und Entrechtung der kleineren Gruppe zu Gunsten der h e r r s ch e n ö e n e r g e b e n. Auch das Österreich i s ch e Studentenrecht, das man jetzt schaffen will, heftet sich zwar zum Scheine die Schutzmarke: „gleiches Recht für alle" an, ist aber in Wirklichkeit daraus berechnet, dein überheblichen Raffenfanatismus der deutschen Studenten entgegenzukommen und die Minderheitsnationen, insbesondere aber die Juden, in bequemer weise den Herrschgelüsten der Mehrheit preiszugeben — von Rechtswegen. Angesichts dieser Sachlage muß es höchste Verwunderung erwecken, daß der frühere Bundeskanzler von Oesterreich, Prälat Dr. Seipel, vor einer versantmlung führender Politiker und Diplomaten, darunter die Botschafter aller in (vesterreich vertretenen Staaten, letzte Woche für den Czermak'schcn Gesetzesvorschlag vorbehaltlos eingctrcten ist. Dr. Seipel ging von feinem J 916 erschienenen Buche „Ration und Staat" aus, in dein er das Rassenprinzip und den Rasscnantisemitismus ablehnt, suchte aber öarzulegen, daß in Oesterreich, wie im Osten überhaupt, Ration und Staat nicht identisch seien. Da der Bestand von Rationalitäten uiid deren Entwicklung der Absicht des Weltenfchöpfers entspräche, müsse es ein Minoritätenrecht geben, durch das einer n a t i o na l e n M i n ö e r h c i t die Sicherheit des Lebens und die Mögl i ch k e i t d e r kulturellen Entwicklung gewährleistet w i r d. Das sei der Zweck des neuen Studentenrechts, das mit Antisemitismus nichts zu tun habe. Bezüglich der getauften Juden, die nach der Regierungsvorlage der jüdischen Studcnten- Ration zugehören, führte Dr. Seipel aus: Die katholische Kirche will nie m a n d e n t - nationalisieren; auch wenn der Jude die Taufe genommen hat, könne eise i n e r angestammten Rationalität weiter a n g e h ö c e n. Da aber als gewiß zu erwarten ist, daß die „Jüdisch-Rationalen", die die jüdische Religion mit jüdischem Volk identifizieren, sich gegen die Aufnahme getaufter Juden in die jüdische Studentennation wehren werden, werden die getauften Juden der Gruppe der sogenannten „verschiedenen anderen Studentennationen" angehören dürfen. Dies würde ihnen eben so wenig schaden, wie es Dante geschadet hat, daß er, um politische Rechte zu erlangen, sich der Apotheker-Zunft angeschlossen hat, statt auf eine noch nicht vorhanden gewesene Dichter-Zunft zu warten. Die Juden, führte Seipel weiter aus, die ihre verlorene nationale Sprache noch nicht wieder erlangt haben, sehen in der jüdischen Religion das Kritrriurn für die Volkszugehörigkeit, während a n - derer seits die Deutschen das Hauptgewicht auf die Abstammung legen! Zu diesen Ausführungen Seipels ist vor allem zu bemerken, daß seine Gedankengänge über die wirkliche Lage völlig hinwegsehen und sich anhören, als seien sic von einem weltfremden Stubengelehrten vorgetragen. Herr Dr. Seipel kann unmöglich glauben, daß die vom Staate gewaltsam in das rechtliche Ghetto der jüdischen Rationalität hineingeftoßcncn jüdischen Studenten, sofern sie tatsächlich auf Leben, Sicherheit und freie kulturelle Entwicklung nach ihren wünschen Anspruch erheben, hierfür bei der deutsch-, nationalen Studentenschaft irgend welches Verständnis finden werden. Viel erstaunlicher ist aber, daß, nach Dr. Seipel, die katholische Kirche getaufte Juden der jüdischen S t u d e n t e n n a t i o n z u w e i s e n will! Das erscheint uns unglaubhaft. Die katholische Kirche ist die gewaltigste und best organisierte w e l t a n s ch a u u n g s g e in c i n s ch a f t, die es heute gibt. Sie sammelt Völker und Rassen ohne R ü ck s i ch t a uf i h r e 2l b st a m m ung , um ein gemeinsames, rein geistiges, religiöses Prinzip. Und diese selbe Kirche soll nun dem „volk'c der Priester und der heiligen Ration" — wie cs die Bibel nennt — zu muten wollen, an die Stelle der von der jüdischen Religion für die Juden nun einmal als grundlegend betrachteten Gesinnungs¬ und verpflichtuugsgemcinschaft plötzlich das Prinzip der Abstammung als maßgebend anzuerkennen und Menschen, denen die heilige Schrift mit deutlichen Worten ihr E n t w u r z c l t s c i n a u s d e r Mitte der R a t i o n " bescheinigt hat, dieser selben Ration, als ob nichts geschehen sei, zuzurcchnen? Richt die Jüdisch-Rationalen, wie Herr Dr. Seipel meint, identifizieren ja die „jüdische Religion mit dem jüdischen Volk", sondern die heilige Schrift tut es, die auch Herrn Dr. Seipel heilig ist und auf deren. Grundlage gerade das ortbodore Judentum, nicht das nationale, ruht. Herr Dr.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.