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Der Israelit · 1932-01-28 · Heft 5 (28.1.1932) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 5 (28.1.1932)
Date
1932-01-28
Page
– (sequence 11)
Language
German
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. 28. Januar 1932 Der Israelit Nr. 5 Seite ll Sprechsaal. Jenseits des Geschäftsprinzips. Unterbieten ist Schmutzkonkurrenz. Dumping ist unfair. An diesem Grundsatz hält der jüdische Beamte g'ttlob noch überall in unserem Kulturkreise fest, selbst da, wo die Not im Kaufmannsstande manche Begriffe gelockert hatte. Das gebot dem jüdischen Beamten schon seine Selbsterhaltung. Da man von einem unterbietenden Beamten keine vollwertige Leistung erwartet, weder in den synagogalen noch in den pädagogischen Funktionen. — Dies alles ist von der Gehaltforderung gesagt. Wie ist es aber mit der religiösen Forderung? Hier muß konstatiert werden: Die Beamten unterbieten, und die Gemeinden verkaufen sich dem Hetterim-Meistbietenden, also dem religiös Unterbietenden. Es gibt kein Schächtamt, keinen Religionslehrerposten und keine Koschersabrikationsaufsicht, ja kaum ein Rabbinat mehr, bei dessen Vakanz nicht sofort Forderungen auftauchen, die dem Aspiranten als conditio sine qua non vorgelegt werden sollen. Und jede solche Bedingung geht durch, findet einen Annehmer. Es gibt zwar Schochtim-, Lehrer- und Rabbinerverbände, sogar orthodoxe, — aber jeder Religionsbeamte ist für seine Handlungen in und vor seiner Amtszeit alleinverantwortlich. Die Gemeinden sollten wissen, daß auch religionsgesetzliche Unterbietung Minderqualitäten vertuschen kann und meist wohl auch soll. Die Gemeinden sollten einen Nichtorganisierten orthodoxen Religionsbeamten nicht anstellen, und die Religionsbeamtenverbände sollten Minimalforderungen aufstellen, die in religionsgesetzlicher Hinsicht jeder Beamte von einer zu übernehmenden Gemeinde im vorhinein zu verlangen hat. Nur so kann es verhindert werden, daß, wie in Ostdeutschland gang und gäbe, Gemeinden einen verheirateten Schochet anstellen, ohne sich darum zu bekümmern, daß aus 1% Tagereisen im Umkreis keine mp» existiert.. Nur so kann es verhindert werden, daß iva-Nahrungsmittelfabriken statt des zuständigen Rabbiners sich den nächstwohnenden, der nicht Reparaturen am m» verbietet, zum Aussichtssührer wählen. Nur so kann es verhindert werden, daß Rabbiner der gleichen Richtung in Nachbarbezirken mi-ip für i'vin'j? und für Mischehen wissen. Nur so kann es vor allem verhindert werden, daß Gemeinden, die zwischen den Amtszeiten zweier geistiger Führer ihre Institutionen gehörig verfallen lassen oder reformiert haben, immer wieder neue gesetzestreue Führer erlangen können, welche dann zu völliger Unwirksamkeit verdammt sind. Nur so kann vor allem der für Nichtjuden kaum glaubliche Zustand eintreten, daß der nicht fest angestellte Religionsbeamte stetig um sein Amt bangen muß, wenn er nicht jede zniuthwidrige und ungesetzliche Marotte seiner Gemeinde, ja ihrer Vereine mitverantworten will. Solange einem Religionsbeamien bei jeder Ablehnung einer Kullo erwidert werden kann: „T in N ist auch konservativ und macht es auch so wie wir wollen," — ist das ganze gesetzestreue Judentum in Deutschland ungesichert. Jedenfalls haben wir solange keinen Grund, über die amerikanischen „Rabbiner" etwas zu sagen, die jedes unbekannte Paar' ohne Nachforschung trauen, weil es sonst der nächste Nachbar tut. Man mag einwenden, der Religionsbeamte solle nicht durch Organisationsmacht, sondern durch Vorbild und Umgang seine Wirkung tun. Aber erstens gilt das nur von Personen, nicht von Institutionen. Ein Gesetzverächter mag im Laufe der Jahre durch Umgang und Vorbild in einen Gesetzesbefolger verwandelt werden. Aber vor Ablauf dieser Jahre ist das Stück Fleisch, das er vorerst einmal, falls er etwa Metzger oder dergl. ist, bearbeitet und liefert, einfach halachisch *wa, und trefa in koscher verwandeln kann man nicht durch Vorbild und Umgang, sondern nur durch Aufsicht und Siegel. Also muß Aufsicht und Siegel im vorhinein! verlangt werden, und ein Religionsbeamter, der ohne solches Siegel Koscherware aus dem Betrieb eines Nichtgesetzbefolgers für koscher anerkennt, hat eben von seinem Verbände desavouiert zu werden, — ist eben nichtgesetzestreu. Das wäre fürjüngere, noch werdende Religionsbeamten-Persönlichkeiten eine wunderbare R ü ck e n st ä r k u n g, die sie schleunigst anstreben sollten. Aber außerdem geben wir uns über Umgang und Vorbild doch keinen Illusionen hin. Die Gemeinden wissen sich solcher Wirkung besser zu entziehen, als es der Religionsbeamte, insbesondere solange er noch Erfahrung sammeln muß, sich denken kann. Das Resultat ist entweder faules Kompromiß, also Beeinflussung der Beamten durch die Gemeinde, — oder völlige Ausschaltung des Beamten aus dem Gemeinschaftsleben der Gemeinde. Mit dem Moment jedoch, wo der Beamte als Vertreter einer organisierten Macht seiner Gemeinde gegenübersteht, — hat sie ihn wie jeden Beamten des Orts zu respektieren und seinen Anordnungen zu folgen. An ihm wird es dann liegen, durch Belehrung die Gemeinde soweit zu bringen, daß sie diesen Gehorsam aus eigener Erkenntnis und aus eigenem Willensantrieb pflegt. B. I. Jakubowitsch. Gefälschte Butter und andere bedenkliche Dinge. Das Kemptener Amtsgericht hatte vor nicht allzulanger Zeit Gelegenheit, sich mit einem für uns nicht uninteressanten Fall von Nahrungsmittelfälschung zu befassen. Ein Käser hatte gekaufte Margarine mit Magermilch verarbeitet und das Produkt zum Preise von Mk. 1.10 per Pfund als reine Molkereibutter verkauft. Abnehmer waren Privatpersonen und Geschäftshäuser. Wenn dieser Fall auch nicht der erste seiner Art ist, so erscheint er doch geeignet, die Aufmerksamkeit der gesetzestreuen Hausfrauen erneut auf die Wichtigkeit der rituellen Zuverlässigkeit unserer Lebensmittelfärbrikanten zu richten. Eine Dame reklamierte bei der hiesigen Filiale der Fischereigesellschaft „Nordsee", daß sie im Fleisch von Seefischen spiralig zusammengerollte Würmer gefunden hätte. Man erwiderte ihr, diese Erscheinung sei bereits seit langer Zeit bekannt: die Würmer wären auch dann ungefährlich, wenn sie durch das Kochen nicht abgetötet würden. Zur Bekräftigung der gegebenen Auskunft händigte man der Reklamantin ein aus dem Jahre 1908 stammendes gedrucktes Gutachten von Prof. Dr. Escherich (Tharandt) aus. Es dürfte sich gewiß empfehlen, Seefische, seien sie auch so frisch als nur irgend möglich, auf das Vorhandensein von im Muskelfleisch oder in den Eingeweiden eingekapselten Würmern gründlich zu untersuchen. ibwm Ton1? In der jüdischen Presse werden wiederholt Mazzen für Diabetiker empfohlen. Wie wir von zuständiger Stelle erfahren, werden diese sogenannten Mazzen in der Weise hergestellt, daß Weizenmehl zunächst eingeteigt und nun mehreren Auslaugungsprozeduren unterworfen wird: nachher wird der Teig wieder zu Mehl getrocknet und später in Mazzothform gebacken. Religionsgesetzlich hat dieses Gebäck mit Mazzoth nur die Form gemeinsam. Es ist wahres Chomez uno für Pessach selbstverständlich wie Brot selbst nicht verwendbar. B. fpAvmci QuaXttcifa'n Clflan <cUß rwicK^ckeaclÄn O Optik h. Photo sowie alle Zubehörteile bei HU/ioro Tön9es9asse43 ■ VVIvIG | Entwickeln u. Kopieren | Rasieren ohne Messer mit bestem Rasierpulver v. Mathilde Destelier,Nürnberg A, Färberstr. 13. Jnterefs. Probesendung gratis Der anerkannt etnz. prakt. niV-Gürtel für Schlüssel. 2.85 U. 3.25 M Latz,Berlin,Oranienbgst.86 Main-Trommel Groß-Dampfwaschanstalf LESER & MÜLLER Frankfurt a.M. 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