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Der Israelit · 1932-01-21 · Heft 4 (21.1.1932) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 4 (21.1.1932)
Date
1932-01-21
Page
– (sequence 2)
Language
German
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Seite 2 Nr. 4 Der Israelit 21. Januar 1932 Not derer anführen, die ein andersgläubiges Mädchen lieben, das trotz der doch gar so leichten Aufnahme liberaler Rabbiner überzutreten sich weigert, warum in solchem Fall dann nicht auch die Mischehe erlaubt? (Und Herr Dr. Goldmann hat doch gegen unsere Charakterisierung der liberalen sogen. P r o s e l y t e n aufnahme ohne n5?!? mxa.T' ohne nV’nüin seinen langen Ausführungen nichts, buchstäblich n i ch t s zu erwidern gefunden!) Warum nicht alles, Schabbos und Kaschrus und was sonst preisgeben, wenn im Einzolfall schwere Not daraus entstehen kann? Gibt die schwere Not Einzelner uns das Recht, die gütliche Institution einer geschloffenen Ehe mit einem Schlage aufzuheben, so zu lösen und zu scheiden, wie es, nach G'ttes Wort, Lösung n i ch t ist? Helft den Gequälten. Sprecht mit dem C h e r e m den gesellschaftlichen Boykott über Ehemänner aus, die ihren Frauen den Get bösartig verweigern. Begrabt sie gesondert an der Friedhofsmauer ohne Liebesdienst, oder wie sonst. Zwingt Eure Gemeinden zur Respektierung des Din. Dann wird leicht das getan sein, was zu tun nötig ist. Aber den ganzen heiligen Baum der in g'ttlicher Form gestalteten jüdischen Ehe aus dem geweihten Boden zu reißen, weil einige vereinzelte Früchte verkümmern, ist das noch zu verantworten? Soll s o der wiederholte Berliner und Breslauer rabbinatlich genehmigte, öffentliche Ehebruch im Sinne der Thora, auf dem fn rpa im’a steht, gerechtfertigt werben? Aber nein; wir hören weiter. Als Talmudjude fühlt sich der liberale Rabbiner, und w i r sind die Gegner des Talmud. (Stehen, um nur wenige Beispiele zu nennen, in der liberalen Talmud-Ausgabe denn nicht Traktat ma und mxipB' Abschnitt nnrap' Traktat crnm? Talmudisches Judentum „bildet" sich ja „fort": „Rabbenu G e r s ch o m s Anordnungen" — ja erlauben denn die schon zum Ueberdruß im Munde der Liberalen immer wieder angeführten Tekonaus Thoraverbote oder beschränken sie Rechte des Mannes? „Umdeutung der Pflicht der Schwagerehe in ein Verbot derselben" — ja kennt denn die Tauroh nicht die Möglichkeit und Pflicht der Chalizo, wenn der Mann die Schwagerehe nicht will, gleichgültig, weshalb er sie nicht will: und sei es wie heute, weil wir ihm sagten: tu es nicht, du stehst ethisch nicht hoch genug, die M i z w o um der M i z w o willen zu vollziehen? „Erlaubnis des Zeugenrechts der Frauen und Nichtjuden über «den Tod des Ehemannes und gegen den klaren Wortlaut der Tauroh" — ja, wo steht das Gegenteil in der Tauroh; kennt der liberale Rabbiner nicht die lichtvollen Ausführungen unserer Rischaumm; weiß er nicht, daß nur, w e i l die Todes a u s - sage an sich so präzis jede andere Möglichkeit ausschließen muß, der Talmud hierin nicht erschweren mußte? Aber wozu denn nur all diese Beweisführungen? Glaubt denn der liberale Rabbiner ehrlich, daß er im Sinne des talmudischen Judentums handelt, wenn er das, was talmudifch Ehebruch ist, einsegnet, wenn er Scheidebriefe gibt, die jedes talmudlernende Kind als talmudifch ungültig erkennt, wenn er Aufnahmen ins Judentum vollzieht gegen die Vorschriften des Talmud? Warum lernt denn dann der liberale Rabbiner nicht „seinen Talmud" selbst einmal gründlich kennen; oder legt einem der Talmudgelehrten der Zeit die Frage vor, ob etwa ein Get, vom Bes-Din überreicht, ohne Zutun des Mannes nach dem fortentwickelnden talmudischen Judentum erlaubt ist, oder ob nicht vielmehr der Rabbiner die Pflicht hat, dem Eheschliehenden zuzurufen: lieber erleide den Tod, als eine so geschiedene Frau zu heiraten?! Doch es trennen ja schon vor allem Abgrundtiefen das liberale Judentum vom talmudischen und von uns. Herr Dr. Goldmann betont, wie der Geist des Talmuds auf dem Wege der Interpretation des gütlichen Thorarechts eine gesunde Entwicklung herbeigeführt hat. (Ei, sieh' doch an: „des g'ttlichen Thorarechts", desselben Thorarechts, das auch das Sabbatarbeitsverbot, das Verbot des Rasierens, die Chalizo, Opfergesetze, und manches mehr enthält.) Wo Leugnung der G'ttlichkeit der ns bynv mm ist, da sotten wir noch Rabbiner anerkennen können; da sollen wir nicht aufschreien wie in den Tagen der Karäer und Saduzäer? Und nun schließlich das Argument, das „besonders nachdenklich" stimmen muß. Auch o r - t h o d o x e Rabbiner vollziehen unstatthafte Trauungen. Die Drohung der Namensnennung solcher orthodoxer Rabbiner läßt uns die Kniee schlottern. Was haben sie getan? Das „Verb o t des rituellen Tauchbades (Mikwe)" — (verboten wurde die Benutzung der Mikwe nur zeitweise in Frankfurt a. M. von liberalen Gemeindegewaltigen im vorigen Jahrhundert) — sei uns heilig, der Scheitel zwingende Vorschrift. Und d o ch gebe es Orthodoxe, die Trauungen vollziehen, bei denen sie wissen, daß diese Gebote nicht gehalten werden. Also auch für uns das Empfinden des Volksbewußtseins maßgebend. Und „halachische Beruhigungspillen", die solche Untat verteidigen könnten, müßten doch auch für die liberalen verbotenen Ehen Geltung haben. Etwas über ll'vi jnrv Betrachtung zu den Wochenabfchnitten des Auszuges. Von B. C. In seinen unveröffentlichten Chidduschim zu Sabb. 134b nimmt sich Chatam Sofer des Geheimnisses an, das um die Beschneidung des Sohnes des Mose Ex. 4, 24/5 waltet, und über das bisher weder die alten noch die neuen Erklärer volles Licht verbreiten konnten. Bekanntlich find die Erklärer der Mischna Sabb. XIX, 1 nicht einig darüber, ob außer dem ersten nur noch der dritte oder der zweite Tag nach der Mila kritisch für das Kind ist, so daß auch nicht feststeht, an welchem dieser Tage die in früheren Zeiten gefahrabwendende Waschung selbst am Sabbat oorgenommen werden darf. (Siehe Ran Nedarim 31b und Ps.-Raschi dortselbst 32a.) Nach Letzterem war das Söhnchen des Mose an jenem Tage, als ihn der G'ttesengel heimsuchte, gerade 8 Tage alt. Nachlath Jakob z. St. jedoch meint, das Kind habe dieses Alter schon am Tage des Auszuges des Mose aus Midjan erreicht. Die letzte Uebernachtungsstätte des Weges Midjan-Mizrajim muß drei Tage später bezogen worden sein, so daß der Sohn damals 11 Tage alt war. Die umständliche Antwort des Nachl. Jak. läßt Chat. Sofer beiseite und meint: Nachmanides Ex. 19, 1 erklärt, der Berg G'ttes Sinaj sei dem Lande Midjan benachbart gewesen, da doch Mose die Schafe Jithros von Midjan bis zum Sinaj trieb. Da nun erst nach der Heimsuchung durch den Engel Mose Ex. 4, 27 seinen Bruder Aharon am G'ttesberge traf, so muß die Uebernachtungsstätte, in der die Beschneidung stattfand, zwischen Midjan und Sinaj gelegen haben, näher zu Midjan als zum Sinaj hin. War nun, wie Pf.-Rafchi und Ran meinen, die Uebernachtungsstätte außerdem nahe an Aegypten, so kann der ganze Weg keine drei Tage gedauert haben. Auch der einfache Wortsinn V. 24 ergibt ja, daß es sich um die erste Uebernachtung nach dem Auszug aus Midjan handelte. Das stimmt nun nach derjenigen Ansicht, die nur den ersten und den dritten, nicht aber den zweiten Tag nach der Mila als kritisch betrachtet. Die zweite Uebernachtung war eben schon in Mizrajim. Das Volk Israel brauchte später für den Weg Mizrajim-Sinaj nur wegen des Umweges eine längere Zeit. Hätte nun Mose wie üblich morgens am Auszugstage, dem 8. Lebenstage des Söhnchens, die Mila vollzogen, so hätte er an diesem ersten, unstreitig kritischen Tage nicht die Reise antreten können. Dann hätte er aber auch am zweiten Tage weiter auf der Stelle bleiben müssen, denn sonst wäre er erst am Ende des dritten, kritischen, in bewohntes Land gelangt, und diese Gefahr durfte er dem Kinde nicht bereiten. Um also nicht drei Tage warten zu müssen, beschnitt er das Kind vor der Abreise gar nicht. Als er nun am Auszugstage abends mit Sonnenuntergang die Uebernachtungsstätte bezog, war noch Zeit, das Kind am 8. zu beschneiden. Denn 24stündig brauchen die drei kritischen Tage nicht gezählt zu werden. Danach war um jene Zeit keine Gefahr. Er konnte in der Uebernachtungsstätte das Kind beschneiden und am anderen Tage das bewohnte ägyptische Land erreichen. — Hier mag nun Mose im Irrtum gewesen sein, indem er die kritischen Tage 24stündig zählte, und auf diesen JrrtUm sollte ihn die gefahrvolle Begegnung des Engels Hinweisen. — Nach Nachlath Jakob und R. E. Misrachi hätte sogar Ja, weiß denn wahrhaftig — ohne halachische Ausführungen — Herr Dr. Goldmann nicht zu unterscheiden zwischen einer rechtsungültigen Handlung a n s ich und dem, was n achh e r geschieht? Ist eine Trauung rechtsungültig, wenn man auch weiß, daß etwa später an den Kindern Brismilo nicht vollzogen werden wird; ist eine Scheidung ungültig, wenn auch danach die geschiedene Frau — sich taufen läßt? Ist aber eine Trauung gültig, wenn die Eheschließung s e l b st Ehebruch nach der Tauroh ist? Ist eine Scheidung gültig, wenn die zwingendsten einfachsten Formen verletzt werden? Antworten vor einem gläubigen liberalen Publikum ist leicht. Aber sich verantworten vor n"ipn und seiner Tauroh, fr a s wird dem liberalen Judentum noch einmal bitter schwer werden. Keines der Argumente unseres Artikels ist entkräftet. Mit aller Entschiedenheit beharren wir auf unserem Standpunkt und wiederholen, daß alle gesetzestreuen Rabbinen solche Amtshandlungen liberaler Rabbiner für ungültig erklärt haben. Daß es eine Versündigung gegen die Aufgabe des Judentums ist, wenn Jahr für Jahr Hunderte solcher Vergehen gegen Thora und Talmud und Schulchan Aruch offiziell anerkannt im deutschen Judentum vor sich gehen. O b die Orthodoxie, wie Herr Dr. Goldmann meint, dem Untergang entgegengeht, — wir überlassen es getrost dem Lenker der Geschichte. Wer die Einheit des Judentums zerstört — der erwartete Einwand —, ob der, der das heiligste Gut der Gemeinschaft, das gütliche Recht, zertrümmert, oder der, der aufzuschreien wagt, wenn dies geschieht — wir überlassen es getrost dem Urteil der gefunden jüdischen Masse. Aber in unseren schweren Zeiten der Wirtschafts not und des Judenhasses — auch dieser Einwand erwartet — da ist's i n d e r T a t unsere e r st e Sorge: w i e können wir Verfehlungen schwerster Art aus unserer eigenen Mitte bannen: der T a u r o h zum Recht verhelfen. D a s heißt Rettungsarbeit am deutschen Judentum, wie sie besser nicht geleistet werden kann. M e n s ch l i ch e Hilfe b r id)t — sehen wir es nicht immer wieder? — zusammen. Das g'ttliche Recht und der Gehorsam gegen G'tt haben noch immer zur Erhaltung und zum S i e g e geführt. Darum: nwsr mmau nadj der. Tauroh muß gehandelt werden! die Unterlassungssünde, die R. Josua ben Korcha dem Mose zuschreibt, darin bestanden, daß er die Gefahr überhaupt in Betracht zog, was vor Mattan Thora unzulässig war. Das sei auch der Sinn der Worte Zipporas vom „Bräutigam des Blutes": man müsse das Leben für die Mizwa aufs Spiel setzen. — War aber der von der Heimsuchung Betroffene nicht Mose, sondern, wie R. Simon ben Gamliel in Nedarim 31/2 meint, das Kind, so müßte man fragen, wie denn ein von gefährlicher Heimsuchung betroffenes Kind vor seiner Genesung überhaupt beschnitten werden dürfte. Die Frage entfällt, wenn wir mit R. E. Misrachi annehmen, vor Mattan Thora fei es nicht statthaft gewesen, wegen der Gefahr eine Mizwa auch nur aufzuschieben. Chatam Sofer bringt noch die Ansicht des Sefer hamachria 50, das die Waschungen des Beschnittenen am Sabbat nur durch Nichtjuden zu vollziehen erlaubt, weil die Mila keine Makkath Chalal, ins Innere gedrungene Wunde sei und macht dagegen Orach Chajim 328, 7 geltend, der jede durch Eisen entstandene Wunde für völlige, den Sabbat außer Geltung setzende Gefahr ansieht. Hiernach ist es verständlich, daß Zippora ein Felsstück nahm, um die Gefahr der Mila zu verringern. Nach Maim. Hilch. Mila 2, 1 ist nur Eisen zur Mila das vorzuziehende (also nicht unerläßliche) Gerät. Ch. S. bemerkt, hierzu fehle uns die Quelle und meint, sie im Targum Jonatan zu Jof. 5, 2 zu sehen, der Charboth Zurim nicht „Felsenmesser", sondern „scharfe Messer" übersetzt. So konnte, meint Chatam Sofer, die bis in die neueste Zeit unentschiedene halachisch-ethische Meinungsverschiedenheit, ob die pünktliche oder die mit allen Vorzügen versehene Mizwa den Vorrang hat, auch zwischen Mose und Zippora stattgehabt haben. Mose wollte bis zu einem Zeitpunkt warten, wo die Gefahr für das zu beschneidende Kind ganz gering und es daher unbedenklich sei, die Mizwoth Mila auf vorzüglichste Weise,

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