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Der Israelit · 1932-01-21 · Heft 4 (21.1.1932) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
73 (1932)
Issue
Heft 4 (21.1.1932)
Date
1932-01-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
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rv i cm* 21. Januar 1932 Frankfurt a. N!., den 13. SHebat ssg2 Nr. 4 Euer Israeli* Ein Centralorgan fOr das orthodoxe Judentum Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Juli 1829: Deutschland 1.38 Mark monatlich; Ausland: Vierteltabrpreife (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Bsterreich: Schilling 6.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 Juli Frankreich25 Fr.; Belgien ab 1.7.37. Belga5. Holland 3fl.; Italien ab 1.1.38.18Lire; Jugo» slavien 65 Din.; Litauen 7.50 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 37. 158 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowakei 25 Kronen; Ungarn Pengo 5 ab 1. Juli 1837; Dänemark 3.50 Krön.; Norwegen 3.50 Krön.; Schweden 3.58 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. ___ ___ ._ __ -J Doldpf. für die stebengesp altene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Famtltenanzeigen nur 48 Pf. Die 75 nnn breite Aettamezeile: letzte Textseite 3.— Mk., vorletzte Textsette 350 Mk.; Ehiffregebühr in.Höhe eines dovv. Fernbrtefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnserataufträgen tartfm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit (8. m. b. H., Frankfurt a. M, Rechneiarabenstratze 7, Tel. Hansa 21084 fow. durch sämtl- Annoncen-Exped. d. In- und Auslands. Alleinige Jnferatenann. für Franks. Geschäftsgnz.: Jul. Schmidt, Ostendstratze 83 Tel. 45888. Platzvoischr. ohne Berbindltchk. Zahlungen direkt an den Verlag aus Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19803. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 79605. — Postsparkassen uni Budapest Nr. 18431.— Postscheckkonto Warschau Nr. 198757. - Postscheckamt Zürich Nr. VIII7354. - Postscheckamt Amsterdam Nr. 34869 - Postscheckamt Prag Nr. 79.060 - Rumänische Kreditbank Bukarest und ihre sämtl. Filialen Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten stch ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a» M. Erneuern Sie sofort beim Postboten die Bestellung auf den „Israelit“ für den Monat Februar Wird dies versäumt, so tritt eine Unterbrechung der Zusendung ein, ohne daß wir selbst Kenntnis davon erhalten. Für verspätete Bestellungen rechnet die Post einen Aufschlag von 20 Pfg. Verlag des Israelit G. m. b. H., Frankfurt a.M. Zeit ist's» zu kämpfen. Von Rabbiner Dr. 3. Alerzbach in Darmfkadk. III. Die Antworten der Gegenseite haben begonnen, auf den einmütigen Aufruf der thoratreuen Rabbinerverbände sowohl, wie «uf unsere Ausführungen zu diesem Aufruf. (Zu betonen, daß letztere rein privater Natur sind und allein der Verfasser die Verantwortung für sie zu tragen hat, auch wenn sie inhaltlich lediglich Erläuterungen zum Aufruf sind, ist überflüssig.) Zwei Erwiderungen liegen uns bisher vor. Nicht, um mit dem liberaler Lager zu diskutieren, wollen wir auf sie eingehen. Nach den Ausführungen des Talmud bezieht sich die Forderung des rpwntf na jn nicht auf eine Pflicht der Auseinandersetzung mit Juden, die die Verbindlichkeit der Thora leugnen. Sie möge unterbleiben, 'sv npsn Serie würden doch nur desto stärker auf ihrer Leugnung beharren. OrV ]mn3o) Aber für uns, für unsere gesetzestreue Judenheit, ist es bitter nötig, die Hohlheit liberalen Standpunktes kennen zu lernen. Zu sehen, mit welchen Argumenten die schwersten Vergehen gegen die heiligen Ehegesetze Verteidigung seitens liberaler Rabbiner finden. Da haben es' sich die hessischen Reformrabbiner (unter Führung der Herren in Mainz uNdDffettbach) am leichtesten gemacht. Sie haben ja dort unter ihrem Einfluß einen neutralen Landesverband israelitischer Gemeinden und in ihm orthodoxe Lehrer und Gemeinden, die gegen das Votum ihrer Rabbiner dort Schutz suchten und die es, von der Schönheit der Einhertsidee berauscht, gewiß nicht merken werden, wenn „ihr" Verband sich g e g e n die Tauroh wendet. Und so erklärt der Oberrat des neutralen Verbandes, erklärt mit Verantwortlichkeit auch der Orthodoxen im Verband, im Hinblick auf unsere Angriffe gegen hessische Reformrabbiner, daß jedermann das Recht zu bestreiten sei, Amtshandlungen der Rabbiner, die von ihren Gemeinden gewählt wurden und die das uneingeschränkte Vertrauen ihrer Gemeinde besitzen, als n i ch t gültig zu bezeichnen. Unantastbare päpstliche Unfehlbarkeit des Reformrabbiners? (Wo man doch so gern nur den Orthodoxen diesen Vorwurf macht, während diese sich doch jederzeit vor Talmud und Schulchan Oruch und jedem, der diese Bücher vor ihnen ausschlägt, zu rechtfertigen haben.) , Mag ein liberaler Rabbiner das ganze jüdische Eherecht durch seine Amtshandlungen brechen: wir müssen schweigen; seine. Gemeinde hat ihn gewählt; er genießt ihr Vertrauen „uneingeschränkt" (selbst da, wo orthodoxe Minderheiten in den Gemeinden den liberalen Rabbiner ablehnen); niemandem steht das Recht zu, die Gültigkeit der Amtshandlungen zu bestreiten; so fsrdert ein neutraler Verband mit seinen Liberalen und Konservativen. Nein und tausendmal n ein! So lange es noch einen e in z i gen simplen Juden auf der Erde gibt, der zu G'tt und seiner Tauroh schwört, hat er vom Sinai her das Recht und die Heilige Pflicht, sich für die Wahrheit der Tauroh und des Talmud mit seiner ganzen Person einzusetzen. Hat er das Recht und die Pflicht, die Religionsbücher des Judentums vor der Oefsentlichkeit auszuschlagen und zu rufen: wer auch immer gegen die Religionssatzungen von Tauroh und Talmud handelt, tut Unrecht; wer da unter dem Titel des Rabbiners Amtshandlungen im Widerspruch zum nackten Din begeht, dessen Amtshandlungen sind ungültig. Und so haben wir (mag man uns — wie es in der zweiten Antwort geschieht — anmaßend gegen ehrenwerte liberale Rabbiner, naiv und weltfremd, nennen)das R e ch t und die Pflicht gehabt, so zu rufen. Und so haben die gesetzestreuen R a b b i n e r v e r b ä n d e in einheitlicher Front dieses Recht w a h r g e n o m m e n und haben diese A m t s h a n d l u n g e n anp erkennen öffentlich abgelehn t. Kein neutraler Verband, kein liberaler und kein orthodoxer kann uns dieses Recht jemals nehmen. Will er es tun, so setzt er sich in Widerspruch zu allen thoratreuen Rabbinen Deutschlands und der Welt. In Widerspruch zur ganzen Geschichte des Judentums. In Widerspruch zu unseren Propheten und tausend Anderen, die niemals scheuten, Unrecht gegen die Tauroh öffentlich als Unrecht zu brandmarken, ohne daß je ihnen jemand das Recht dazu bestreiten durfte. Wer uns dies Recht streitet, deckt trotz seiner Neutralität damit jedes eherechtliche Vergehen eines Reformrabbiners. Wir haben das Recht dazu, im Einklang mit allen gesetzestreuen Rabbinen Deutschlands, die im vorigen Jahrhundert, und noch vor zwei Jahrzehnten das Recht hatten, öffentlich zu erklären, daß religiöse- Entscheidungen l i b e r a l e r R a b b i n e r keinerlei Anspruch auf Gültigkeit haben. Herr Dr. G o l d m a n n aus Leipzig, der in der Breslauer jüdisch-liberalen Zeitung das Wort zu den „Verirrungen des Fanatismus"*) des Aufrufs der Rabbinerverbände und unserer Artikel nimmt, bemüht sich, Gründe für das eherechtliche Vorgehen der Liberalen anzuführen. (Wenn er ein sachliches Eingehen auf die bei der liberalen Rabbinerkonferenz dargelegten Ausführungen des Herrn Dr. Diene m a n n - Offenbach seitens der Orthodoxen vermißt, so lese er die treffsichere Entlarvung von dessen und seiner Kollegen „talmudischer Gelehrsamkeit", wie sie der geistvollen Feder Rabbiner Dr. R. Breuers Aschaffenburg, in der Monatsschrift Nach'lat Z'wi l, 2/5 entflossen ist.) Dreierlei ist's, was Herr Dr. Goldmann anzuführen weiß. Einmal: Die schwere Not der von ihren verbrecherischen Männern böswillig verlassenen Ehefrauen, durch Verweigerung des Get gequält und Erpressungen hingegeben. Sind damit die rechts u n gültigen Scheidebriefe, die rechtswidrigen A u f n a h men ins Judentum, die Trauungen v e r b o t e n e r Ehen begründet? Warum dann nicht auch die seelische *) Alle in AnführunAsstriche gefetzte Stellen find Zitate.

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