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Der Israelit · 1931-12-10 · Heft 50 (10.12.1931) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 50 (10.12.1931)
Date
1931-12-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
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10. Dezember 1931 30. Kislew 5692 Nr. 50 Frankfurt a. M., -en Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Mim Äboiriremeat ab Ialt 1913: Lrikichcaaa 1.3J iftacf atJitaclti); ÜasUno: Älscceiiabcorelfe (entsorrhrid Sr« dran'hra J-rlaabrvrers zur»Nitz Kore« ves Ztretfbanv-Srrsaavrs) D:l»tsL-S trrceich: TLilliag 8.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 JnN Fcaitkcetch 95 ijc.; Brlgten ab 1.7. il. Srlgaö.;5a(Iaits9 S; Italien ab 1.1. 38.18 Lies; 3ujo« flaote» 55 Din.; Litauen 7.50 Sit.; Rumänien ab 1. 7. 27. 150 Lei; Polen 4 deutstze Toldmark zum Tazeslacs ooer 7 Zlocy: s hrvei; 5 Kr : TsHstzo-Zloivakei 25 Kronen; Ungarn Pengö 5 ab 1. 2all 1927; Diienrck 3.5) Kcon.; <Jl fcanqeit 3.50 Krön.; Schmrden 3.50Krön. Einzelnummer vierzig T»ldvfen-ttqr. :te 50 Goldpf. für die fiebengesp altene Thiffcegebühr ln Höhe eines dopv. Kernbrtefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jaserataüfttagen tarifm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Jnferatenannahme durch de« Brrlag des Israelit B. m. b. Q.t Frankfurt a. M, Rechnetarabenstraße 7. Tel. Hansa 31034 som. durch sämtl. Annoncen-Eroed. d. In- und Auslands. Alleinige Inleratenaun. für Franks. Ershaktsanz : Aul. Hölderlin krähe 25 Tel. 15838. Platzvors hr. ohne Berbindlichk. Höhlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. IS802. — Attzerdem an: Poitlvrrkaise Wien Rc.7S60ö.—P^-t,oarka'lenamt Budapest Nr 18424.—Postscheckkonto a*. .. - ^—,7. - Postscheckamt Zürich Nr. M17251. — Postscheckamt Amsterdam Nr. 84863 - Postscheckamt Pro ... Warschau Nr. 190757. - •v.......... -...__ ___Prag Nr. 78.060 — Rumänische Kreditbank Bukarest und ihre sämtl- Filialen Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten stch ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Zeit ist'«, zu kämpfen! Don Rabbiner Dr. 2. Merzbach m Darmsiaht. II. MVV' n-,M2i „nach der Tauroh muß S e h a n de l t w e r d e n " das war das Losungs- Wort unserer ersten Zeilen. Einzelne Beispiele hatten wir veröffentlicht — denn bas wisse ein jeder, daß es nur einzelne Beispiele waren! Denn, wüßten wir nur alle Vorkommnisse in Deutschland, Seiten dieser Zeitung könnten ausgefüllt werben, um all Die schweren Verstöße -gegen G'ttes Ehegesetze im Einzelnen aufzuzählen, die durch liberale Rabbiner gebilligt werden. Und das vermehrt ja eben noch die Furchtbarkeit dieser Vorkommnisse, die nach dem Din aus die Ehezulässigkeit von Generationen Einfluß haben, daß sie in Hunderten Fällen unangefochten vor sich gehen, in denen wir es nicht wissen; daß man -in Deutschland heute nicht mehr stillschweigend die Adelsreinheit einer unbekannten Familie in einer liberalen Gemeinde, ihr r>i-,V2 nprn, vorauszusetzen berechtigt ist. Als unsauberen, aus seinem Mehl und Kleie ganz durcheinandergemengten Teig haben in ihrer bildhaften Sprache unsere Weisen alle Länder außer Palästina und Babylonien bezeichnet, weil in ihnen die Kenntnis, wer Mancher, wer Nochri, wer. ^>n ist, verloren ging. Welches Bild hätten Sie wohl dann noch gefunden für unser Land in der Gegenwart. Denn das mar -ja in d er-g an ze n jüdischen Geschichte noch nicht gewesen, daß auf diesem heiligen Gebiet des jüdischen Ehegesetzes nicht nur einzelne Verstöße erfolgten, sondern daß ein ganzes System mit Gemeinden und Beamten ersteht, das im vollen Bewußtsein des Jffur für erlaubt erklärt, was nach Thora und Talmud mit Todes- und Ausrottungsstrafe verboten ist; das kalten Blickes Generationen in Psul erstehen läßt. Und auch das war in der ganzen jüdischen Geschichte noch nicht, daß die Thoratreuen, denen jeder Din sonst heilig ist, sich mit der Zeit an solches Unrecht g e - w ö h n en und — dazu schweigen. Es gleichsam als unabänderlich und selbstverständlich hinnehmen, daß die Ehegesetze mißachtet werden. Glaubt vielleicht mancher-, daß zu stark und zu scharf unsere Angriffe seien? Nun, den rufe ich aus, mir Antwort zu geben, ob nicht nach der glatten Mizwo der Thora und des Talmud man verpflichtet ist, lieber den Tod — -im’ nrr Verlag des Israeli! u. Hermon G. m. b. H. Frankfur! am Main In unserem Verläge erschien: ISO 7'2N7 *707» mtP (Responsen von Prof, Dr. David Hoff mann ^'»r) Teil III 148 Seiten. Steif brosch. Mlf. Z.50 in gediegenem Lwdbd. Mk. 3.50 Der mit Spannung erwartete Ill.(letzte) Teil der Hoffmann'schen Responsen, der die »"INI srrw pVn by rvm©n sowie außerdem eine große Reihe von Abhandlungen und Bemerkungen zu verschiedenen Teilen des Talmuds erhält; ist von den Söhnen des Heimgegangenen Herrn Eli Michael Vst zu dessen ehrendem Angedenken herausgegeben worden und kann infolge dessen zu einem außergewöhnlich billigen Preise an geboten werden. Da die kleine Auflage vermutlich bald vergriffen sein wird, empfehlen wir rascheste Bestellung. Für alle an der praktischen «nmn interressierten rabbinischen Kreise dürfte das Buch unentbehrlich sein. Drucksachenporto pro Exemplar 30 Pfg. Ucberweisung bei Bestellung auf* Postscheckkonto 19802 Frankfm. erbeten. Zu beziehen durch alle besseren Buchhandl. sowie direkt durch den Verlag. — auf sich zu nehmen, als selbst unter äußerstem Zwange etwa eine Frau zu heiraten, die, in erster Ehe nach dem Dm getraut, von einem liberalen Rabbinatskollegium s o geschieden ist, wie dies im ersten Artikel von Berlin und Breslau gekennzeichnet war: ohne Zutun des Mannes! (Dr. Lewkowitz, in Berlin ist es, der sich rühmt, bereits in einer ganzenAnzahl von Fällen so vorgegangen zu sein.) Wer will bestreiten, daß Thora und Talmud diese Lebenshingabe fordern, nachdem es sich auf Grund des Din auch nach einer solchen Scheidung um v'» mpß handelt? Und nicht nur in diesem extremen Fall; um epn r-wx handelt es sich auch nachher wie vorher, wenn — ein neues Beispiel — der liberale Rabbiner in Dortmund einen Get, der noch dazu nicht den einfachsten Anforderungen des Din entspricht, so ohne weiteres dem Vater der Frau nach Polen sendet, e r solle den Get seiner Tochter „übergeben". Und da sollte uns irgendein Moment zurückhalten dürfen, aufzurufen und uns zu wehren. Da sollte es nicht Zeit sein, zu kämpfen? nwjp rmrüi — Nach der Ta u r o h muh gehand elt werd en? ( * * * - ' Und wir haben doch in unserem ersten Artikel erst einen Teil der eherechtlichen Gesetze der Tauroh behandelt, wenn auch einen der schwersten. Sind so z. B. noch gar nicht eingegangen auf die Hunderte von „Aufnahmen ins Judentum", die seitens liberaler Rabbiner vollzogen werden und Anerkennung der jüdischen Oeffentlichkeit finden. Und von denen die meisten nach Thora und Talmud nicht als rechtsgültige Aufnahmen gewertet werden dürfen. Da gibt es liberale Rabbiner in Deutschland, die -die Aufzunehmende ins hell erleuchtete G'ttes- Haus treten und vor geöffneter Lade 'inizn vm. sagen lassen, — und d as soll die Aufnahme sein anstelle der nach dem Din nötigen Uebernahme öer Mizwaus und T'wilo. Soll solch Theaterspiel wirklich unsere Anerkennung finden? Aber selbst wenn unter vielen seiner Kollegen Herr Dr. Salzberger in F r a n k s u r t die T'wilo vornehmen läßt, aber ohne das Verfahren, das - die religionsgesetzlich notwendige Zeugenschaft unter Wahrung des mim* verbürgt — selbst wären Zeugen zugegen, so wäre die weitere Frage, ob die Personen koscher sind — und ohne Uebernahme der Pflichten, die grundlegende Pflichten des Judentums sind: Schlage den Tal-

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