Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 47 (19.11.1931)
- Date
- 1931-11-19
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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19. November 1931 Nr. 47 9. Kistew 5692 Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Juli 1929: Deutschland 1.30 Mark monatlich; Ausland: Bterteljahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis znzüzltch Kosten des Stretfband-BerfaNdes) Deutsch-Österreich: Schilling s.—; Amerika 1 Dollar; England l sh; ab 1 Juli Frankreich WFr.; Belgien ab 1.7.37. «slga5.; Holland 3 fl.; Italien ab 1.1.38.18 Lire: Ingo» flavten 33 Din.; Litauen 7SO 211.; Rumänien ab 1. 7. 27. 150 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zuur Tflgeskurs oder 7 Zloty; Schweiz 5 Sc.; Tschecho-Slowaket 25 Kronen; Ungarn Pengo 5 ab 1. Juli 1937; Dänemark 3,50 Krom;, Norwegen 3.50 Krön.; Schweden 3.50 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 50 Goldpf. für die stebengesp altene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuche« und Familleuanzeigen nur 40 Pf. Die 75 mm breite Reklame-eile: letzte Textseite 3.— Mk., vorletzte Textseite 250 Mk.; Thtffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnserataufträge» tarifm. Preiserhöhung jeder,. Vorbehalt. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit D. »N. o. H.. Frankfurt a. M.. Rechneigrabenftraße 7, Tel. Hansa-81084 sow. durch sämtl. Annoncen-Exped. d. In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Geschäftsanz.: Jul. Schmidt, Hölderltnstratze 35 Tel. 45888. Platzvorfchr. ohne Berbindlichk. Zahlungendtrelt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19612. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nc.79605.—Postsparkassenamt Budapest Nr. 18434.—Postscheckkonto Warschau Nr. 190757. — Postscheckamt Zürich Nr. VIII7254. — Postscheckamt Amsterdam Nr. 84869 — Postscheckamt Prag Nr. 79.080 — Rumänische Kreditbank Bukarest und ihre sämtl. Filialen Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten stch.ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt «r. M. Anfrnf der gesetzestreuen Rabbinerverkände Deutschlands. Die Ehegesetze nehmen im Judentum eine besonders bedeutsame Stellung ein. In der Thora zählen die Bestimmungen über verbotene Ehen und über die Gesetze, die innerhalb der Ehe zu beobachten sind, zu den Heiligkeitsgesetzen, zu den Vorschriften also, auf denen vorzugsweise die Eigenschaft Israels als eines heiligen Volkes beruht. Aber auch die Formen, durch welche eine Ehe geschloffen oder aufgelöst wird, sind für die Erhaltung der Reinheit des jüdischen Stammes von grundlegender Wichtigkeit. Eine Ehe, die nicht in der vorgeschriebenen Form durch einen Scheidebrief gelöst worden ist, gilt trotz der bürgerlichen Scheidung als fortbestehend, und das Eingehen eines neuen Eheverhältnisses ohne diese religiöse Scheidung muß vom jüdisch-religiösen Standpunkt als Ehebruch bezeichnet! werden. Die aus einer solchen Ehe entsprossenen Kinder sind als Mamferim zu betrachten, mit denen die Verschwägerung verboten ist. Die Gewissenhaftigkeit in diesen Dingen, die in früherer Zeit als eine Selbstverständlichkeit betrachtet wurde, ist in den letzten Jahren infolge der religiösen Gleichgültigkeit, zum Teil auch infolge einer beklagenswerten Unwissenheit. einer laxeren Auffassung gewichen. Daß religionsgesetzlich verbotene Ehen geschlossen, daß die Chalizah und sogar die religiöse Scheidung unterlassen werden, ist nichts Seltenes mehr. Dazu kommen die Ehen mit Profelyten, die nur äußerlich und unter Außerachtlassung der vorgeschriebenen Formen zum Judentum überge- ’ treten sind, und die Mischehen,! die die Erhaltung der jüdischen Gemeinschaft von innen heraus bedrohen. Wenn nun gar, wie es auf der letzten Tagung der liberalen Rabbiner-Vereinigung Deutschlands in Berlin geschehen ist, liberale Rabbiner öffentlich erklären, daß sie sich in Bezug auf wichtige religionsgesetzliche Akte, wie; Get (Scheidung), Chalizo und Aufnahme ins'Judentum an die Vorschriften der Thora und unsrer Weifen nicht gebunden fühlen, so können wir Anhänger der Tradition, denen diese Vorschriften unverbrüchlich heilig sind, die ' " Vollzieljung dieser Akte durch solche Rabbiner nicht anerkennen. Im Hinblick auf die verheerenden Folgen, welche die Vernachlässigung dieser Gesetze auf die jüdische Gesamtheit haben muß, sehen wir uns veranlaßt, unsere Brüder und Schwestern mit allem Nachdruck auf die schwere Verantwortung hinzuweisen, die jeder auch gegenüber der jüdischen Gemeinschaft auf sich lädt, der durch Mißachtung derEhegesetze sich versündigt. Die Selbstbesinnung, zu welcher der Ernst der Zeit jeden -denkenden Juden lädt, kann nur zu verdoppelter " Gewissenhaftigkelt und Treue gegenüber den heiligen Gesetzen des Judentums führen, die sich Jahrtausende hindurch als die beste Schutzmauer in allen Stürmen des Lebens bewährt haben. Rausch. Chaudesch Kislev 5692. Verband orthodoxer Rabbiner Deutschlands:;; Der Vorst a n d :! Dajan G. P o sen, Frankfurt a. M>, Vorsitzender,' Rabbiner Dr. I. Merzbach, Darmstadt, SchrW, Rabbiner Dr. A n s b a ch e r , Wiesbaden, Rabbiner Dr. Cahn, Fulda, ' Prov.-Rabb. Dr. S) irsch f e l d, Gießen, Rabbiner Dr. Klein, Nürnberg, Rabbiner Dr. Mannes, Schwabach, Rabbiner Dr. Wolf, Köln. : Vereinigung traditionell gesehestreuer Rabbiner Deutschbrnds: Der Vorstand: Dozent . Dr. I. W o h l g e m u t h , Berlin, Vorsitzender, Oberrabbiner Dr. I. Carlebach, Altona, Schriftf., Rabbiner Dr. Cohn, Breslau, Rabbiner Dr. Jakob H o r o v i tz - Frankfurt a. M., Rabbiner Dr. P. Kohn, Wien, Rabbiner Dr. M i ch a l s k i, Karlsruhe, Rabbiner Dr. Unna, Mannheim. 999999999999^99999999999999999999999999999399999999977999999927999999999999999999999999999999999999999999945 00018953020001020000230018080102000000000200010123000100024801020011020002010101010905040502010201000123189001020000010102009002232323000200010200245353010100020000480202480002000023488989010223000100020101022300