Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1931)
- Date
- 1931-10-15
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 14 Nr. 42 Der Israelit 15. Oktober 1931 „Ich habe in letzter Zeit viel darüber nachgedacht, wie es heute mit den Kindern werden soll. Das Beste wären eigene höhere Schulen. Aber viele Juden, besonders die in den Städten, betrachten es als ein Glück, daß ihre Kinder mit den christlichen zusammensitzen. Was nun uns selber betrifft, so sehe ich die Frage nicht gelöst, indem ich unsern Jungen hier lasse. Wir Juden haben jetzt, nachdem das Ghetto schon länger der Vergangenheit angehört, auch noch das Ghettogefühl verloren, und mit dieser Aenderung ist unsere Anteilnahme an den Vorgängen der Umwelt sehr vermehrt worden. Es bleibt schon nichts anderes übrig, als auch unsern Jungen wegzuschicken. Ich muß nur sehr auf der Wacht sein! Zweimal die Woche muß er ausführlich schreiben. Ist er aber in den Ferien zu Hause, so muß ich mich jede freie Minute mit ihm beschäftigen. Ich vertraue auf G'tt, der die Gesinnung meines Herzens kennt, daß er mit helfen wird, unsern Jungen treu der Thora zu erhalten." „Hat man es heute mit Töchtern leichter?" „Solange die Töchter nach der Schulzeit sich begnügen, bei der Mutter die Hausführung zu erlernen, um dann zu heiraten und selber Hausfrauen und Mütter zu werden!" (Fortsetzung folgt.) Regen. Dem Hebräischen nacherzählt von.. . Vor ungefähr zweihundert Jahren herrschte eine große Hungersnot in Erez-Jisroel. Der Himmel hatte keinen Regen gespendet und die Erde verweigerte den Ertrag. Menschen und Tiere litten unter der schweren Bedrängnis, denn alle Wasserquellen waren schon versiegt. Die ganze Bevölkerung weinte und klagte. Man setzte Fasttage ein und hüllte sich in Sack. In den Synagogen und Letzrhüusern verscimmel^-n sich die Gemeinden, um G'tt, den Allmächtigen, anzuflehen, das; er der lechzenden Erde doch endlich Regen spende. Die Juden flehten am Grabe des Königs David und an den Gräbern aller Gerechten und Reinen um Erbarmen, in Jerusalem, in Zefath, in Hebron und in Tiberias. Ihre Gebete fanden jedoch keine Erhörung und der so heiß ersehnte Regen kam nicht. In jenen Tagen saß der Jaddik Rabbi Moscheh Galanti auf dem Rabbinatsstuhle in Jerusalem. Da schickte der Pascha von Jerusalem folgende Botschaft an den Raw: „Wenn innerhalb dreier Tagen kein Regen fällt, so werde ich alle Juden, die in der heiligen Stadt Jerusalem wohnen, vertreiben, denn nur um ihretwillen kam das große Unglück über das Land, und diese große Hungersnot ist nur eine Stafe für ihre vielen Sünden." Da erzählte der Raw alle die Worte des Paschas den Vorstehern der Jüdischen Gemeinde, sie erschraken gar sehr bei der Kunde, welch schreckliches Verhängnis über sie beschlossen sei, und sie riefen ein dreitägiges Fasten aus. Und die Juden, jung und alt, versammelten sich in ihren Synagogen und ihren Lehrhäusern, um G'tt 'den Allbarmherzigen anzuflehen, daß ihnen Rettung und Befreiung werde. Für den dritten Tag befahl der Raw allen jüdischen Einwohnern Jerusalems und der benachbarten Ortschaften, sich bereit zu halten, mit ihm am Grabe Schimons Hazadik, das im Tale Jehofaphat liegt, zu beten, denn dort sollten sich vor ihrer aller Augen große Wunder offenbaren. Er befahl ihnen auch Mäntel und Schuhe für den Regen mitzunehmen, denn bei ihrer Rückkehr von dem Grabe werden schon starke Regengüsse die Erde beleben. Da staunten die Juden gar sehr über die Rede ihres Raws, taten aber ganz so. wie ihnen Rabbi Moscheh Galanti befohlen hatte. Und es geschah, als die Menge durchs Judentor ging, — es ist das Damaskustor — da erblickte sie ein Polizist auf der Straße und er verwunderte sich, daß ein jeder in Winterkleider gehüllt war und Schuhe für den Regen an den Füßen trug. Er näherte sich, um zu fragen, warum dem so sei. Da berichteten ihm die Juden die Worte des Raws. Da ergrimmte der Polizist gar sehr, denn der Raw erschien ihm wie einer, der den Pascha verspotten wollte, darum trat er auf den Raw zu und schlug ihm heftig ins Gesicht. Der Raw jedoch erwiderte auf diese Gewalttat > nichts, sondern ging seines Weges nach dem Tale Jehofaphat. Dort warf sich Rabbi Moscheh Galanti nieder und das gesamte Volk, das mit ihm gekommen war, tat ihm nach und sandte seine Bitten zu G'tt. Mit unendlich großer Hingabe flehte der Raw am Grabe. Das Volk verstand jedoch den Sinn der Worte nicht, denn sein Gebet war sehr erhaben. Noch knieten sie am Grabe Schimons Hazadik und flehten G'tt um Hilfe an, als sich auch schon ein großer, gewaltiger Sturmwind erhob. Im nächsten Augenblick schon bedeckte sich der Himmel mit dunklen, schweren Wolken, und Regentropfen begannen mft. Heftigkeit auf die Erde zu fallen. Der Rabbi erhob sich jedoch nicht, sondern fuhr fort am Grabe zu beten wie zuvor, bis schon starke Regenströme sich mit Wucht auf die Erde'ergossen. Da hüllte sich das Volk in Mäntel und Decken und kehrte unter Jubelgesang und Dankgebeten nach Hause zurück. Als sie an das Säulentor gekommen waren, da fiel der Polizist, der zuvor den Raw geschlagen hatte, dem Rabbi Moscheh Galanti zu Füßen und flehte ihn an, ihm zu verzeihen, daß er ihm in der Fülle seiner Bosheit und Schlechtigkeit eine solche Beschämung zugefügt hatte, und er^ trug den Rabbi auf den Händen nach Hause. Und drei Tage und drei Nächte hörte der segenspendende Regen nicht auf. Da erkannten die Jsmaeliten, daß nur um der Juden willen der Regen gefallen war und erkannten, daß das Gebet Israels G'tt wohlgefälliger fei als ihre Bitten. Sie ehrten deshalb die Juden gar sehr. Und am nächsten Tage kam der Polizist zu Rabbi Moscheh Galanti und bat ihn, er möge ihn in Israels Gemeinschaft aufnehmen, und jener Polizist wurde ein Ger-Zedek und war sein Leben lang ein treuer Diener dem G'tte Israels. Prof. Hans Lietzmanns neue Forschungen zur christlichen Urgeschichte. Wie die Jüdische Telegraphen-Agentur vor längerer Zeit mitteilen konnte, hat der hervorragende Kirchenhistoriker Professor Hans Lietzmann, der Nachfolger Harnacks, auf Grund historisch-kritischer Forschungen und Ueberlegungen die These aufgestellt, oaß das Todesurteil über den Stifter des Christentums nach der Lage der Dinge keineswegs vom jüdischen Synhedrion, sondern einzig und allein vom römischen Landpfleger Pilatus gesprochen werden konnte. Diese These begründete Professor Lietzmann vor kurzen! in der Gesamtsitzung der preußischen Akademie der Wissenschaften. Er suchte durch die religiöse Dichtung der Passionsgeschichte, wie sie sich in den vier Evangelien entfaltet, zu dem historischen Kern einer einfachen Berichterstattung vorzudringen und kam zu dem folgenden Ergebnis: Die Rolle, die das jüdische Gericht im Markus-Evangelium spielt, wurde von Lietzmann als unhistorisch erwiesen und die Verurteilung J's durch den römischen Statthalter zum Rang einer Tatsache erhoben. Für den Bericht im Markus-Evangelium, daß^das ganze Synhedrion I. wegen G'tteslästerung zum Tode verurteilt hat und dem Pilatus übergab, wird nach Lietzmann keine Quelle glaubhaft. Petrus ist nicht der Gewährsmann, denn er ist, wie zweimal ausdrücklich betont wird, nur bis in den Hof des hohenpriesterlichen Palastes vorgedrungen und unten im Hofe geblieben. Er kann also von der Verhandlung nichts gehört haben, einen anderen Zeugen sehen wir nicht. Jenes Wort, das den auferstandenen I. als Meister des neuen Lebens dem außer Kraft gesetzten mosaischen Gesetz gegenüberstellt, atmet den Geist der bekehrten Hellenisten. Ebenso unjüdisch ist die Frage des Hohenpriesters, ob I. der Messias, der Sohn G'ttes, sei. Was I. antwortete, möchte man als volksverderblichen Aberglauben bekämpfen, aber eine Lästerung war es nicht — selbst der Name G'ttes war mit jüdischer Korrektheit in der Antwort I. ebenso verinieden wie in der Frage des Hohepriesters. Nimmt man selbst an, I. sei vom Synhedrion für die G'tteslästerung zum Tode verurteilt worden, so ergäbe sich notwendig, daß er nach dem jüdischen Gesetz durch Steinigung hätte hingerichtet werden müssen. Nun ist aber I. gekreuzigt worden; eine typisch römische Strafe, aus deren Vollzug sich ergibt, daß Pilatus das entscheidende Urteil gesprochen hat. Der Einwurf, Pilatus habe nur ein jüdisches Urteil vollstreckt, da das Synhedrion wohl das formale Recht zur Verurteilung hatte, aber nicht die Kompetenz zur tatsächlichen Ausführung seines Urteils, das erst durch den römischen Prokurator zu bestätigen war, — diesen Einwand widerlegt Lietzmann mit dem Hinweis auf den französischen Juristen Jean Juster in dem Buch über die Juden im Römerreich: aus sechs positiven Zeugnissen geht hervor, daß zur Zeit des Pilatus das Synhedrion das volle Recht besaß, jüdische Religionsverbrecher und G'tteslgfterer mit dem Tode zu bestrafen und steinigen zu lassen. Ist I. nicht nach jüdischem Recht gesteinigt worden, so har ihn auch nicht das jüdische Gericht wegen G'tteslästerung verurteilt, und der Bericht des Markus (14,55 bis 65), ist unhistorisch. Die Nachtsitzung des Synhedrion erscheint als Fremdkörper in dem großen Petrus-Bericht. Nach diesem als dem zuverlässigen Zeugen ist vor det jüdischen Behörde überhaupt nicht über I. Gericht gehalten worden/sondern man hat ihn ohne weiteres dem Prokurator übergeben. Pilatus hat I. zum Tode verurteilt und mit der gewönlichen Todesart für Landfriedensbrecher (für ihn war I. ein nationalistischer Bandenführer) kreuzigen lassen. Aber die Gemeinde wußte, daß es die Juden sind, di.e ipnner die von G'tt gesandten Propheten töten, und sie bewahrte ein Wort I., daß er wie alle Propheten in Jerusalem sterben müsse. So formte sie die Passionsgeschichte mit unbewußter Selbstverständlichkeit nach ihrer Theologie und entlastete den Pilatus immer mehr, belastete parallel damit die Juden mit der Blutschuld. Lietzmanns These hat überall in der Welt Aufsehen erregt und wurde 'in der internationalen Presse eingehend behandelt. In den kirchenhistorischen Kreisen Deutschlands und des Auslandes finden Lietzmanns Ausführungen Anklang. (Ein wichtiger Fund auf der Züricher Zentralbibliothek.) Der gegenwärtig im Aufträge des Jiodischen, Wissenschaftlichen Instituts („Jiwo") in der Schweiz weilende Philologe Dr. Mar Weinreich hat bei der Durchsicht der altjiddischen Bestände der Züricher Zentralbibliothek ein Unikum entdeckt, den Erstdruck des feit mehr als 400 Jahren im jüdifchen Milieu äußerst populären Bovo- Buches, jetzt unter dem Namen „Bobe-maase" bekannt. Verfasser dieses in Stanzen verfaßten Abenteuerromans, dem eine italienische Bearbeitung des englischen Bevis of Hampton zugrundeliegt, ist der berühmte Grammatiker Elia Levita (1469—1549). Das. Werk, 1507 geschrieben, ist seit dem 15. Jahrhundert unzählige Male neu aufgelegt worden. Der älteste bisher bekannte Druck stammt jedoch aus Prag 1660; die Erstausgabe war schon seit langem verschollen, obwohl die jüdischen Bibliographen seit Steinschneiders großem Bodleiana-Katalog (1852—1860) immer wieder nach ihr suchten. Der von Dr. Weinreich ausgefundene Druck ist 1451 in Jsny, Württemberg, in der Offizin des bekannten Hebraisten Paulus Fagius hergestellt. Fagius hatte den 70 jährigen Grammatiker aus Venedig zu sich berufen, um unter Leitung des Autors einige grammatische Werke Levitas he:auszugeben. Diese Gelegenheit benutzte Levita nun, uin auch seinen 34 Jahre früher geschriebenen jiddischen Roman, der bis dahin handschriftlich kursiert hatte, abzudrucken. Der Fund hat in den Kreisen der Forscher der altjiddischen Literatur Aufsehen errgt. (Ein gemeindlicher Harun al Raschid). Zu dem unter diesem Titel im Kleinen Feuilleton der vorigen Nummer erschienenen Aussatze meldet sich der angebliche „Harun al Raschid" mit folgenden sachlichen Berichtigungen: 1. Ich bin kein Mitglied der hiesigen Vorstandschaft, mein Bruder gehört der Verwaltung der hiesigen Gemeinde an. 2. Ich habe keineswegs beabsichtigt, die Gemeinde- Mitglieder Mf ihre Eebcfreudigkeit zu prüfen. 3. Nicht der näher beschriebene Herr, sondern der eigentliche Kassenbeamte hat mich abgesertigt. 4. Man hat mich sehr vorsichtig und mit ruhiger Ueberlegung behandelt und sich in längere Verhandlungen eingelassen, so daß man von einer gebührenden Barsch? heit gar nicht reden kann. 5. Es hat gar kein Verhör zwischen einem Polizisten und mir statttgesunden und demnach wurde auch nicht von einem Polizisten festgestellt, daß Paß und Besitzer zusammengehörten; wohl wurde die Polizei erst nach Einverständnis mit dem Vorstand — keineswegs eigenmächtig — verständigt, ohne Weiterungen nach sich zu ziehen. 6. Der betreffende Herr war gar nicht der abfertigende Kassenbeamte und kümmert sich um die Sachen der Wanderarmen gar nicht, höchstens nur, wenn er vom Kassenbeamten bei unverschämten und renitenten Wanderarmen zur Hilfe herangezogen wird. 7. Der hier näher beschriebene Herr ist, wenn es gilt, für die Wohlfahrtsinstitutionen unserer Gemeinde, für verschämte Arme, Dürftige und Notleidende, lindernd einzugreifen, immer auf dem Plan und steht tatkräftig zu jeder Zeit jedem helfend zur Seite. Wie Sie sehen, fehlt also dem „köstlichen Geschichtchen" das Fundament der Wahrheit und daher fällt es in sich zusammen. ' F- Pl- ANNONCEN-BÜRO JULIUS SCHMIDT FRANKFURTA. M. JETZT HOIDERUNSTR. 25 * DIE N E U E TELEFONNUMMER CAROLUS 45866 n Verantwortlich für den allgemeinen Teil und das Feuilleton S. Sch achnowitz, Frankfurt a. M.; Inserate i. B.: S. Schachnowitz, ebenda. — Dür die pädagogische Beilage: Lehrer L. Kaufmann, in Sprendlingen (Kr. Offenbach). — Verlag des Israelit und Hermon ffi. m b. 8., Frankfurt a. M. - Druck: Hermon-Druckerei, Frankfurt a. M.