Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 42 (15.10.1931)
- Date
- 1931-10-15
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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18. Oktober 1931 Nr. 42 4. Marcheschwan 5692 Gegründet von Dr. Lehmann in Mainz. ■ '■ Ausl and: Viertel- Dsutschlanv Monatlich Abonnement slavien 55 Din.; Litauen 7L0 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 27. 150 Lei; .Polen 4 deutsche Goldman zum Tageskurs oder 7 Zloty: Schweiz s Fr.; Tschecho-«lowatei W Kronen; Ungarn Pengo 5 ab 1. Juli 1937; Dänemark 3.S0 Krön.; Norwegen 3.30 Krön.; Schweden3.50Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 80 Goldvf. für die stebengesp altene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuch enund Wuntlirnau-rigen nur 40 Pf. Die 75 mm breite Rettamczeile: letzte Tertseiie 3.-: Mk7, vvrrchte> Tertseite 850 Mk.; Thtffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufende» Jnserataufträgen. tarifm. Preiserhöhung jeder». Vorbehalt. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit B. m. b. H., Frankfurt a. SW., Rech neiarabenftraße 7, Tel. Hansa 31084 sow. durch sämtl. Ayltonceu-Exved. v. 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Vor dem Schwurgericht in Prag ging, wie Won kurz gemeldet, dieser Tage ein Prozeß zu Ende, der als Seitenstück für andere gerichtliche Schauspiele in der neuen Geschichte der Tschechoslowakei dienen könnte, in Lenen man Juden auf bloße Verdächtigungen, Kindergeschwätz und Weiberklatsch hin des Ritualmordes bezichtigte. In Prag war umgekehrt ein tschechischer Legionärkorporal, Karl S) o r a t, angeklagt, im Jahre 1919 sieb e n u nschuldige Juden niedergemacht zu haben. Die Tat wurde in allen grausamen Einzelheiten bewiesen »und bestätigt und — derAuge k l a g t e frei ge s pro ch e n. Es gab damals, es war inr Sommer 1919, an der tschechisch-ungarischen Grenze Plänkeleien zwischen tschechischen Legionären und Soldaten der damaligen ungarischen Roten Armee. Daran mußten sieben Mische junge Leute, die vier Brüder F l e i scher und die drei Brüder Lervko - witz, glauben. Der edle Horak, der treue Grenzwächter der jungen tschechischen Republik, nahm sie gefangen und ließ sie ohne Verdacht, Verhör und Verhandlung mit Hilfe seiner Soldaten als „Spione" erschießen. Eine Meldung an seine Vorgesetzte Behörde unterließ cr zunächst, vergaß aber nicht, die C r m o r d e t e n i h re r Hab selig keit e n und Kleider zu berauben. Erst ein Jahr später begannen, gedrängt von der Presse, die Gerichtsbehörden sich für die Sache zu interessieren, womit für Horak der Zeitpunkt gekommen war, über die Grenze zu flüchten. Diese Vorsicht war nicht vonnöten. Er kehrte auch, im Vertrauen auf die Gerichte und die Atmosphäre, nach einigen Jahren wieder heim, wurde verhaftet und — jetzt von den Prager Geschworenen frei von Schuld und Tadel gesprochen. Ueber die Einzelheiten der Exekution wurde vor Gericht folgendes festgestellt: Horak holte die jungen Leute, von denen einige noch nicht einmal 18 Jahre alt waren, aus der mütterlichen Wohnung (sie hatten keinen Vater). Nachdem die Wohnungen unter dem Vorwand einer „Requisition" ausgeraubt worden waren, stellte er die jungen Menschen nach grausamen Mißhandlungen an die Wand und fragte seine Soldaten, ob sie gewillt seien, die Juden zu erschießen. Als diese zögerten, gab er selbst den ersten Schuß ab, worauf die Soldaten, angefeuert durch das Beispiel, auch ihrerseits zu knallen begannen, bis nach wenigen Minuten die sieben jungen Menschen einen Leichenhügel bildeten. Horak gesteht alles, gibt sogar zu, den Verhafteten düS Geld und den Erschossenen später die Kleiderabgenommen zu haben. Aber es waren Jtzden, Verräter. Er, Horak, sei an dem Tage' so sehr aufgeregt gewesen . . . Ein . Recht, Blutgerichte ohne Kläger und Richter auszuführen, habe er zwar nicht gehabt, aber . . . Und dennoch Freispruch! , Der Staatsanwalt gab sich redliche Mühe, die Sache zu zeigen, wie sie ist, einen gemeinen siebenfachen Raubmord Massenraubmord zu nennen. Die Verteidigung, vertreten vom bekannten Führer judenfeindlicher Parteienarbeitete auf den in solchen Fällen bekannten „höheren Befehl" hin/ Zwar konnte die Zeugenvernehmung nicht bestätigen, daß Horak unter irgend einem „höheren Zwange" gehandelt hat, aber die Geschworenen bejahten den „höheren Befehl" und schufen den, Richtern die Grundlage für die Freisprechung. Der Obmann soll, wie ein Anwalt als Nebenkläger feststellte, während eines großen T es l es der Verhandlung g eschlafen h a b e n. Dieser Umstand wird dem Staatsanwalt zur Begründung einer Nichtig-! e i.t s b e schwer d e , durch die allein ein Spruch der.Geschworenen annulliert werden, kann, genügen. I Ueber die Hintergründe des Prozesses wissen liberale Zeitungen zu melden, daß das Ministerium für nationale Verteidigung und die ihm nahestehenden Legionärkreise denFreispruch wollten und durchsetzten, aus welchem Grunde auch Prag als Ort des Schauspieles gewählt wurde, obwohl Kaschau dafür zuständig gewesen wäre. Kaschau hat nämlich nach der Bevölkerungsanzahl eine größere Anzahl von Juden auf der Geschworenenbank. Also, mit einem Worte, ein politischer Prozeß, der . das unschuldig vergossene jüdische Blut noch zum Anlaß nimmt, den Juden den Makel des Verrates anzuhängen. Was dem Freispruche eine symptomatische Bedeutung von großer trauriger Tragweite verleiht, ist der Umstand, daß man im Schwurgerichte gemeiniglich eine Vertretung des Volkes sieht und seinen Wahrspruch als Stimme des Volkes, als Urteil der öffentlichen Meinung nimmt. Die in Wien erscheinende Zeitung „Die Stimme" schließt einen Leitartikel über den Prozehausgang mit folgenden Worten: „Die Geschworenen haben beide Stimmen gehört, die der Anklage und die der Verteidigung. Sie haben eine um ihr Lebensglück, beraubte und zu Boden gebeugte Mutter klagen und zusammenbrechen gesehen; sie haben von dem Angeklagten nicht/ ein Wort der Reue vernommen: sie haben ihn sich in ständige Widersprüche verstricken sehen; sie haben das Geständnis des Angeklagten vernommen, daß er auf die sieben Juden geschossen habe. Sie haben aber die andere Stimme entscheiden lassen. Und haben Karl Horak freigesprochen. Die Institution der Geschworenengerichte verdankt ihre Existenz der Forderung, daß besonders schwere Rechtsfälle dem Urteile der Bsrussrichter entrückt und Menschen aus dem Volke, bei denen man ein natürliches Rechtsempfinden und durch keinerlei Paragraphen eingeschränkten Sinn für Gerechtigkeit vermutet, zur Entscheidung zu überlassen sind. Diese Vermutung ist in den letzten Jahren des öfteren arg erschüttert worden. Da ging es gestern und heute um sieben Juden, nicht etwa um sieben Menschen. Sogar die Anklageschrift gebraucht-immer das Wort Jude, wo sie sonst die Terürini Mensch, Ermordeter, Beschuldigter usw.' setzen würde. Und selbst der Staatsanwaltglaubte,-die -Geschworenen darüber belehren zu müssen, daß diese „Mischen Mütter ihre Kinder genau so gerne haben, wie andere