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Der Israelit · 1931-09-17 · Heft 38 (17.9.1931) · page 14

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 38 (17.9.1931)
Date
1931-09-17
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Seite 14 Nr. 38 Der Israelit 17. September 1931 Auf Grund dieser Betrachtungen erscheint die einschneidende Bestimmung psychologisch begründet, die das Alter von dreizehn Jahren für den Eintritt in das jüdische Pflichtenleben festsetzt. Erst in dem Moment wird der Jugendliche zur Mizwoh verpflichtet, indem G'tt die Einheit zwischen Seele und Jezer tauw hergestellt hat. Bevor die Seele mit diesem sicher leitenden Führer fest verbunden ist, ist der Mensch noch nicht zur Mizwoh verpflichtet, verfällt er noch keiner Strafe. Andererseits aber scheint das beginnende Jugendalter mehr als das Kino es alter unter dem Einfluh des Jezer Hora zu stehen. Man denke nur an die nicht mit Unrecht so genannten „Flegel-Jahre"! Und doch wird gerade die Seelenhaltung des Jugendlichen auf Grund der dargelegten Anschauung besonders gut verständlich. Der alte Allein-- Herrscher hat doch einen neuen Herrscher zugesellt bekommen! Gegen ihn bäumt er sich auf. Er will der jungen Pflanze keinen Raum gewähren. Sie aber will sich auf dem Harten Boden entwickeln. . Es entsteht der innere Kamps, die Zerklüftung des Geistes, des Wollens, der Stimmung, das Widerspruchsvolle im Charakter des Menschen, das gerade das jugendliche Leben besondsers auszeichnet. Er verfällt von einem Extrem ins andere, vom .Machtwillen zum Unterwerfungswillen, von Liebe zu Hatz, vom Sensationsbedürfms zum Bedürfnis der 'Ruhe usw. usw., je nach dem, ob der gute Engel die Oberhand gewonnen hat oder der zur Vernichtung treibende. Wieviel klarer erscheint bei dieser dualistischen Grundlegung die Zwiespältigkeit des jungen Menschen! Er steht zwischen zwei gewaltigen Mächten ungleicher Stärke, die um seine Seele und seinen Körper ringen. Auch die Tatsache, daß mit dem vierzehnten Lebensjahre die sexuelle Entwicklung des Kindes beginnt, widerspricht nicht der hier dargelegten Auffassung. Man denkt im allgemeinen, datz diese Entwicklung unter dem Zeichen des Jezer Hora steht. Diese Annahme ist völlig verfehlt. Wenn der Schöpfer eine Kraft in den Menschen gelegt hat, die ihn befähigt, selbst mitzuwirken bei der Schöpfung eines Menschenwesens, so darf diese Kraft nicht mit dem Begriff des Bösen in Verbindung gebracht werden. Es ' ist eine unbestrittene Ansicht des Talmud und des Midrasch, datz der erste Menschensohn, Kajin, vor der Sünde des ersten Menschenpaares geboren wurde. (Sanhedrin 37 b, Bereschith rabba 22,2). Der Jezer Hora war also noch njcht in sie eingedrungen. Erst nach der Sünde heitzt es: an D’arpy •o wm vrMV ■>a,y nanpam „Ihre Augen öffneten sich und sie erkannten, datz sie nackt waren." In dieser Tatsache der Geburt Kajins v o r der ersten Sünde liegt die bedeutsame Lehre von der Möglichkeit der Erfüllung der ersten Mizwah lediglich unter dem Zeichen des Jezer tauw. Nur unter dieser Voraussetzung, datz der Jezer tauw es ist, der die Geschlechter zusammenführen soll, kann man — nebenbei bemerkt — dem Verständnis dafür näher kommen, datz in den heiligen Schriften für die Beziehungen G'ttes zu Jisroel Bilder gewählt werden, die an die liebende Vereinigung der Geschlechter anknüpfen. Wenn die Sehnsucht der Geschlechter zueinander vielfach unter dem andern Zeichen zu erfolgen pflegt, so liegt hierin eine Umwandlung des Jezer tauw in den Jezer Hora. Der alte König erstreckt sein Recht auch auf die neue schöpferische Kraft im Körper und will sie — wie das seinem Wesen entspricht — vernichten, während er doch vor der lebenspendenden Kraft zurückzutreten hätte. Der umgekehrte Vorgang hätte nach jüdischer Weisheit das Leben zu leiten, der Jezer Hora sollte in einen Jezer tauw verwandelt werden. Das ist das Ideal, das als Hochziel jüdischer Lebensgestaltung aufgestellt wird (vgl. das Vorbild Abrahams 'n nobn v"s n Wie dies Lebensziel zu erreichen ist, haben unsere Weisen in mannigfachen Worten gesagt: yp'nvnb -ps' sn ns 'D nm iwwna) min nm irnvv „Wenn dein Jezer kommt dich zu zermalmen, erfreue ihn mit Worten der Tauroh." Wie ist das zu verstehen? Will er dich (wir folgen hier den Ausführungen des Wilnaer Gaon zu Mischle 25,21) von der Eesühlsseite her ergreifen, so biete ihm miau, Lehren dar, die das Gefühlsleben des Menschen erfassen und ihn für die Erhabenheit des jüdischen Mussar begeistern. Dann ist der vom Jezer erregte Gesühlsdrang befriedigt, jedoch mit einem Inhalt erfüllt ,der den Jezer geadelt, umgewandelt hat. Will dich der Jezer von der Willensseite her angreifen, indem er dem Geltungsbedürfnis, das sich in der Opposition äutzert, zum Antrieb wird, so biete ihm Lehren dar, zu deren Träger du dich machst und so G'ttes Lehre zu deiner Lehre machst. nV’bi d»v> nam irhinai -v'rm rnem) Dann ist das Geltungsbedürfnis befriedigt, aber mit einem Inhalt erfüllt, der es geadelt, umgewandelt hat. — Es gibt aber auch einen Ausspruch, der lehrt: mm rtim mmn „Stotze ihn mit Worten der Tauroh zurück." Ist dieses Wort dem Ewigen entgegengesetzt? Nein! Das erste Wort denkt an den Menschen, der die Kraft zur Umwandlung des Jezer Hora in den Jezer tauw besitzt, das zweite Wort wendet sich an den, der diese Kraft nicht besitzt. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als diesen Jezer in sich auszulöschen (v"j? n’Vnn) ’mpa '2^1 Dieselbe Gegenüberstellung lehnt ein Kabboloh-Wort an den Vers an: inrnvi man ui» dm nva man nivn -itai „Den Erstgeborenen eines Esels sollst du gegen e'in Lamm Umtauschen/ wenn du ihn nicht umtauschst, so brich ihm das Genick." Das heißt in übertragenem Sinne: „Was unrein ist, wandte in Reines um; kannst du es nicht, so vernichte es." So sehen wir also die Grundregeln der Erziehung klar vorgezeichnet. Von frühester Kindheit an der Umwandlung des Jezer Hora arbeiten, um dem Jugendlichen den Kampf zu erleichtern. Die Anschauungen, die in der Einleitung als monistisch bezeichnet wurden, mögen ein Sichausleben des Kindes befürworten. Aber auch unter ihnen erheben sich heute warnende Stimmen. Man sieht doch, daß zwei Kräfte im Menschen wirken. Man ersaßt sie nur nicht als zwei selbständige Kräfte neben der Seele, sondern als zwei Seiten, als zwei Pole der Seele. Die eine Seite will ungehemmtes Leben, die andere will eine straffe Form. Die richtige Einheit herzustellen, sei Aufgabe der Erziehung. Man glaubt auch nicht mehr an die ursprüngliche Güte des Menschen, sonvern an seine ursprüngliche Totalität. Das heitzt: bei jedem Laster ruyt auch sein Gegensatz. Es zeigt sich also in der Entwicklung der modernen Pädagogik schon eine Wendung zu unserer alten Anschauung, zu einem Dualismus, wenn inan ihn — der wissenschaftlichen Methodik entsprechend — auch nicht mit diesem Wort benennt, und wenn auch, die nacheinander erfolgende Verknüpfung der beiden Triebe mit der Seele in der Formulierung: Entwicklung der Seelenkräste ihren Ausdruck findet. Wir wollen an den alten Formulierungen nicht Vorbeigehen. Sie lassen unsklarer in das Gefüge der seelischen Haltung hineinsehen. Dadurch verhilft uns die jüdische Seelenlehre zu einer Erziehungslehre, die vor den Irrungen nud Wirrungen der Zeiten geschützt bleibt. Ein neues Anterrichlswerk für den hebräischen Ankerricht in der Grundschule. Zwei Offenbacher Kollegen, Heinrich Lichtenstein und Jakob Strautz, versuchen in arbeitsschulmätziger Art die Klippen des Uebergangs vom Fibelzum Ehumesch- und Teffilla-Ilnterricht zu überwinden. Sie haben für oiesen Zweck hebräische Sprachtaseln entworfen. (30 Blätter. Dreifarbendruck in grotzen, modernen Typen auf 15 Tafeln (70:35, 70:40, 70:50 cm.) ausgezogen, gebrauchsfertig, nebst Lesemaschine (70:35) in Holz zum Gesamtpreis - von 21 Mk., auf die H. L i ch t e n st e i n , O f f e n b a ch a. M., H e r m a n n st r. 35 Bestellungen entgegennimmt.) Die Verfasser wollen den hebräischen Unterricht in der Grundschule in 4 Stufen erteilt haben: 1. Vorstufe, Stufe der Alef-Beth (letztes Quartal des ersten Schuljahres), 2. Fibelstufe (zweites Schuljahr), 3. Stufe der sprachlichen Vorbereitung (drittes Schuljahr), 4. Stufe der Tefilla (viertes Schuljahr). Das ganze Lehrverfahren ist auf Klassenunterricht eingestellt. Die Kinder lernen zunächst die Vokale kennen, lesen und unter Benutzung von Farbstiften schreiben. Dann treten farbige Anschauungsbilder auf. Die Kjnder erhalten ein Mal- und Leseblatt, in Umritzschrist, auf welchem das jeweils an die Tafel gemalte Wort und der neue Buchstabe oorgezeichnet sind. Die Kjnder malen das Wort aus und schreiben den Buchstaben in ihr Heft mit quadratischen Linien. Bei den Bildern erscheinen männliche Dinge stets in dunkelein Gewände, weibliche in grünem. In leichter, froher Weise, betrachtend, lernend, malend, schreibend und lesend erarbeiten sich die Schüler das Alef-Beth. Auf der zweiten Stufe arbeiten die Kinder sodann die Fibel, ihr erstes Lesebuch, in betont arbeiisschulmätziger Weise durch, und zwar legen die Verfasser ihrem Unterrichte die Mandelbaum'sche Fibel „Auroh w'simchoh" zugrunde. Aus der dritten Stufe, der schwierigsten des Lehrgangs, wo heutzutage im allgemeinen eine Versackung oder e.n Zurückfallen in den Mechanismus zu konstatieren ist, bestreben sich die Osfenbacher Pädagogen, die Hauptschwierigkeit des hebräischen Unterrichts durch Einführung ihrer Sprachtaseln zu .meistern. Diese sind in Typen mit weiten Zeilenadständen in übersichtlicher Ordnung ausgeführt und bringen an Beispielen aus dem Wortschätze der Kinder das zu bewältigende Sprachgut: Dingwort, seine Veränderung nach Zahl, Geschlecht und Anwendung, Artikel, Veränderung des Wortstammes durch Vor- und Nachsilben, Adjektiv, sein Gebrauch und seine Veränderung, Fragewort, persönliches Fürwort, hinweisende und besitzanzeigende Fürwörter, von den Zeiten Präsens und Partizip Präsens, Infinitiv und Imperativ, ferner Gebrauch der Präpositionen.) Männliche Formen sind schwarz, alle Suffira und Präfira sind rot gedruckt und die weiblichen Formen stets genau gekennzeichnet. Den Sprachtaseln ist eine Lesemaschine angegliedert, aus einer Holztafel bestehend, mit dazugehörigen Buchstabentäfelchen. Dieses Hilfsmittel ermöglicht es dem Lehrer, alle beliebigen Worte, Satzteile und Sätze zu dem Wortschätze der Lesetaseln ergänzend hinzuzusügen. Die Lesemaschine bietet Die. Möglichkeit, durch selbsttätiges Stellen von Wörtern, durch vom Lehrer vorbereitete Wortgruppen und Sätzchen üem Unterricht neue Anregung und Vertiefung zu geben. Die Rückseite der Holztafel ist zur Schrejbtafel gestaltet (Quadrat-Lineatur). Der Lehrer, der mehrere Abteilungen zu versehen hat, kann mit diesem Unterrichtswerk in einem Minimum von Zeit vor Beginn des Unterrichts Aufgaben vorbereiten, sowohl zur Klassenarbeit, als auch zur stillen Beschäftigung einzelner Gruppen. Alles in allem: Wir haben hier ein Lehrmittel, das in geistvoller Durchführung eine vorzügliche Grundlage für den Uebersetzungsunterricht abgibt. Ansätze dazu sind natürlich schon von anderen Methodikern geliefert worden. Kollege Berlinger, (damals in Schlüchtern, jetzt ln München) hat mir vor Jahren schon nach dieser Richtung gehende Tabellen gezeigt. Aber in solch systematischer Weise habe ich das Verfahren noch nirgends durchgeführt gefunden wie bet dieser Offenbacher Methode. Ich finde oen hier oorgezeigten Weg bei verständnisvoller Durchführung als sehr geeignet, um sicher zu dem erstrebenswerten Ziel einer freudvollen Gestaltung des hebräischen Unterrichts zu gelangen. Ich möchte deshalb vielen Schulen den Besitz des neuen Unterrichtsmittels wünschen, weil es dem Kmde die Erlernung des Hebräischen "' ‘ ' K. O. Bücherbejprechuugen. Neligionsgesellschasten und Weltanschauungsvereinigungen int Volksschttlrechl. Bon Dr. Mar St1 e f c l z i e h e r München. 1931. Verlag V. Heller. Cs verdient uneingeschränkte Anerkennung, daß der Verfasser es mit bewundernswertem Fleitze unternommen hat, von dem außerordentlich komplizierten Stoff aus oer zerstreuten Literatur auf Grund eines tiefgründigen Studiums eine zusammenfassende Darstellung zu geben. Die Arbeit bringt zunächst mit besonderer Betonung des Sozwlogischen einen historischen Rückblick,/ der uns zeigt, wie sich bezüglich der rechtlichen Stellung der Religionsgesellschaften im deutschen Schulwesen im Lause der Entwicklung immer mehr die Tendenz zur ausschließlichen staatlichen Schulverwaltung heräusarbeitet. Der ^f lichen staatlichen Schulverwaltung herausarbeitet. Der Vf. behandelt sooann den Grundsatz der Verstaatlichung, der im Art. 144 R. V. sestgelegt ist, mit allen gegebenen Einschränkungen und Durchbrechungen; er bespricht insbesondere Art. 174 R. V., wie er eine Aenderung des landesrechtlichen Verhältnisses zu ungunsten des landesrechtlichen Gemeinschaftsschultypus ausfchlietzt. Weiterhm nimmt er Stellung zu den Rechten der Religionsgesellschaften in der Verwaltung des Volksschulwesens nach dem bayerischen Konkordate . Der für uns interessanteste Teil ist der, welcher die israelitischen Religionsgesellschaften im Volksschulrecht nach Reichsrecht und Landesrecht von 9 deutschen Ländern abhandelt. Es mag dahingestellt sein, ob die Einbeziehung der Reichsfchulgesetzentwürse mit Rücksicht auf die Klarheit der bestehenden rechtlichen Lage nicht besser unterblieben wäre. Es ist sehr begreiflich, datz die bayerischen Verhältnisse durch das Ursprungsland bedingt, in dein Buche am gründlichsten bearbeitet sind. Darin liegt auch der ersichtliche Grund, datz Preußen, das größte Land Des_ deutschen Reiches, mit feiner aus seiner historischen Zusammensetzung sich ergebenden, nicht einheitlichen Schulgesetzgebung etwas summarisch weggekommen ist. Für die Errichtung jüdischer Schulen bestehen in den alten preußischen Provinzen andere Vorschriften als in Schleswig- Holstein und dem ehemaligen Königreich Hannover. Kurhessen, die ehemals grotzherzogllchen hessischen Gebietsteile, die frühere Landgrafschaft Hessen-Homburg. Hohenzollern, haben ihre besonderen Berechtigungen, während für das ehemalige Herzogtum Lauenburg, für das Gebiet der freien Stadt Frankfurt, sowie für das ehemalige Herzogtum Nassau keine besonderen Vorschriften über die Zulässigkeit der Gründung jüdischer Volksschulen vorhanden sind. Wenn ich mir nun zu dem Stiefelzieherschen Werke sür das. was die preußischen Belange betrifft, einige Bemerkungen erlaube, so sind diese nicht kritisierend auszufassen, sondern wollen als grundsätzliche Ergänzungen hingenommen werden. ° Zu S. 57: An Schulen, die nicht stiftungsgemäß christlich oder konfessionell sind, können heute jüdische Lehrer entsprechend R. V. 136 berufen werden. Der regelmäßige Unterrichts-Betrieb darf durch die Ausübung der religiösen Pflichten der jüdischen Lehrer nicht beeinträchtigt werden (z. B. 1860, S. 258). Zu S. 3: Ein großer Teil der bisherigen, den Ortsschulinspektoren zustehenden Befugnisse wurde dem Schulrat übertragen, der bei grotzen uno schwierigen Bezirken! einen Teil seiner Obliegenheiten besonderen Fachleuten übertragen kann, die aber nach seinen Weisungen und unter seiner Verantwortlichkeit handeln. Zu S. 70: Die jüdischen Religionsschulen gehören nicht zu den öffentlichen Schulen. (Pr. Verwaltungsblatt 18, S. 156), doch wird die Zeit, die ein Lehrer an e^ner von einer Qqtiagogengemeinbe unterhaltenen jüdischen Religionsschule beschäftigt gewesen ist, als öffentlicher Schuldienst angerechnet, wenn er wenigstens zwölf Wochenstunden erteilt hat. (Volkschullehrerbesoldungsgesetz von 1928, § 5). - Eine jüdische Privatschule steht, auch wenn an ihr jüdischer Religionsunterricht erteilt wird, der jüdischen Religionsschule in dieser Beziehung nicht gleich, (O. V. G. 29. 5. 1896) außer, wenn sie nach Entscheidung der Schulaufsichtsbehörde den öffentlichen Volksschulen gleichzuachten ist (V. B. G. § 5,4). Zu S. 43/49: Schulen jüdischer Schuksozietäten dürften nur noch auf dem Papier bestehen, ebenso wie sogen, christlich-jüdische Schulen einer vergangenen Periode angehören. Zu den Ausführungen über die rechtliche Stellung der Weltanschauungsvereinigungen im Volksschulrecht, besonders zum Kapitel über die bekenntmsfreie Schule ist zu bemerken, datz nach dem von der Staatlichen Auskunftsstelle für Schulwesen herausgegebenen Werke „Die öffent ächen Volksschulen in Preußen nach dem Stande vom 1. Mai 1927" 7 jüdische Lehrkräfte an weltlichen Schulen angestellt sind. In dem 6 Seiten umfassenden Verzeichnis der benutzten Literatur habe ich vermißt: Dr. M. Cahn, die relugösen Strömungen in der zeitgenössischen Judenheil, Frankfurt a. M. 1912; ferner: das ,neue Volksschulunterhältungsgesetz. Materialien und Ratschläge für die jüdischen Gemeinden Preußens. Herausgegeben vom. Vorstande der Freien Vereinigung für die Interessen de? orthodoxen Judentums, Frankfurt a. M. 1907. - . In summa summarum: Das Buch verdient ernstliche Beachtung bei Lehrern und Schulverwaltungsbehörden- Ich wünsche ihm eine weite Verbreitung. K. O. Allen meinen verehrten Mitarbeitern, liehen Kollegen und Freunden wünsche ich herzlich nsiv namn ma- L. Kaufmann, Sprendlingen. . 1 1

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