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Der Israelit · 1931-06-11 · Heft 24 (11.6.1931) · page 1

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 24 (11.6.1931)
Date
1931-06-11
Page
– (sequence 1)
Language
German
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12. jö1Y31 Nr. 24 Frankfurt a. M., den 26. Siwan 5391 Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Juli 1929: Deutschland 1.39 Mark monatlich; Ausland: Bterteliahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Bersanves) Deutsch-Österreich: Schillings.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sb.; ab 1 Juli . Frankreich 28 Fr.; Belgien ab 1.7.37. Belga 8.; Hollands fl.; Italien ab 1.1.28.18 Lire; Ingoslavien 65 Din.; Litauen 7L0 Lit.; Rumänien ab i. 7. 37. 150 Lei; Dolen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty: Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowakei W^Kronen; Ungarn Pengö 5 ab 1. Juli 1927; Dänemark 3.80 Krön.; Norwegen3.80 Krön.; Schweden 3.30 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. Zahlungen direkten den Verlag auf Postscheckkonto ^Frankfurt.(Main) Nc^ 19802. Warschaus . ' - ~ Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 80 Eoldpf. für die stebengesp altene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuche« und Familienanzetgen nur 40Pf. Die 73 min breite Rettamezeile: letzte Tertseit: 3.- Mk., vorletzte Textsette 380 Mk.; Ehiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbrtefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden ~— ------ »—-------— — Vorbehalt. Jnferatenannahme durch den rabenftraße 7. Tel. Hansa 21084 ______-inige Jnseratenann. für Franks. Seschäftsanz.: Jul. Schmidt, Hölderlinstraße 25 Tel. 43888. Platzvorschr. ohne Berbindlichk. Nr. 18434. — Postscheckkonto Warschau Nr. 190737. — Bukarest — Filiale des Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr. 79605. — Postsparkassen rmt Budapest Nr. 18434.—•< — Postscheckamt Amsterdam Nr. 34889 — Postscheckamt Prag Nr. 79.060 — Banca Marmarosch Blank & Co. in Postscheäamt Zürich'Nr. VIII7334. — Jnkässo-Bänk Rotterdam — Postscheckamt-^ - -- Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten sich ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. e Me sich GeschichksfSlfchungen auswirken. In einer kleinen alten vornehmen Synagoge in der früheren alten Judenstadt von Frankfurt a. M. Ein illustres Publikum, Herren und Damen der jüdischen Gesellschaft, zum Teil auswärtige Gäste einer hier tagenden Gesellschaft, füllen die Bänke. Auf der Kanzel steht ein Mann und erzählt dem aufmerksam lauschenden Auditorium aus der Geschichte der Frankfurter I u d e n g a s f e. Der Referent ist gut beschlagen. Frankfurt hat den Vorzug, daß es von seiner Geschichte mehr weiß als andere Städte. Wir haben einige Geschichtsregistraturen — den Namen Geschichts b ü ch e r verdienen sie nicht alle —, die mit wenig Einsatz an Seele uns eine Fülle von Zahlen und Daten übermitteln. Es stimmt so ziemlich alles, was der Referent in guter Zusammenstellung und flotter Redeweise uns vorträgt: die Vorghettozeit, die Gründung des Ghetto, die Wandlungen zwischen Haß und Gunst von Rat und Bürgerschaft, der Zünfte und Parteien, Jahr und Tag des Fettmilch-Aufstandes, der Vertreibung und Rückkehr der Juden. Dann aber kommt etwas, das uns aufhorchen läßt: Die Frankfurter Juden holten sich (um 1700) einen „Wunderrabbi aus Polen" als Oberrabbiner, und dann brach — der Hörer konnte so verstehen, als geschah es im Zusammenhang mit jener Berufung — 1711 im Rabbihaus Feuer aus, das das ganze Ghetto bis aus den Grund zerstörte. Die Folgen dieser Katastrophe zeigten sich darin, daß nunmehr „die Zeloten in der Gemeinde" die Oberhand bekamen und in einer Reihe von Verordnungen das gesellige Leben vollkommen unterbanden, der Gemeinde religiöse Erschwerungen auferlegten und jeden noch so leisen Ausdruck von Freude und Heiterkeit verboten. Der Hörer staunt — und glaubt. Aber der Wissende hat wieder einmal ein erschreckendes Schulbeifpiel dafür, wie katastrophal sich Geschichtsfälschungen auswirken. Der Referent, dem warme Liebe zum Gegenstand und zum alten Judentum, nach dem ganzen Tenor seiner Rede, nicht abzusprechen ist, ist sur diese Darstellung nicht verantwortlich. Er hat sie mit all den Zahlen und Daten aus Krakauers Geschichtswerk übernommen. Er hatte keine Mittel, und keine Gelegenheit, feine Quelle nachzuprüfen. Und Krakauer? Er hat fleißig Akten und Protokolle gelesen und daraus „Geschichte gemacht". Er ging gewiß nicht darauf aus, dem Frankfurter Rabbi und seinem Kreise zu Anfang des 18. Jahrhunderts eins auszuwischen. Aber er schöpfte aus anderen Quellen, von denen die allertrübste Johannes Schudt ist, ein Zeitgenosse von Rabbi Nastali Hakohen, ein Mann, der weltanschaulich und zeitlich Eisenmenger nicht ganz fernstand, der auch feine jüdischen Zuträger hatte, also alles Interesse daran hatte, die Flammenschrift des Ghettobrandes in f e i n e r W e i f e zu deuten. Die Schudt'fche Darstellung entsprach genau so sehr der haßgeborenen Vorstellung seiner Zeit, wie das bekannte Gemälde von Nothnagel, das ein halbes Jahrhundert später das kabbalistisch verklärte Gesicht des Rabbi im Feuerscheine zeigt . . . Der Historiker ist aber heute wohl in der Lage, aus Grund authentischen Aktenmaterials eine Revision des Prozesses gegen den „Gaßbrenner" vorzu nehmen. Im Frankfurter Städtischen Archiv sind die Prozeßakten, von der ersten Vernehmung; des Rabbi bis zu seiner Haftentlassung am Rüstetage zum Pessachfeste, im Originale wohl aufbewahrt. W e r d i e s e Urkunden studiert, ist überwältigt von der Größe eines Mannes, der, v o l l k o m m e n u n s ch u ldig, einzig gestützt auf sein reines Gewissen, sich gegen eine Welt von Haß und Vorurteil wehrt. Ein Schornsteinfegermeister gespenstert dauernd durch die Akten, ohne daß sich die Verdachtmomente zu einer Anklage gegen diese „mystische Gestalt", die eine so große Rolle in den Vernehmungen spielt, verdichtet. Magistrat und Gericht glauben viel weniger an die Schuld des Rabbi, als Schudt und feine Nachbeter. Abgesehen von der für damalige Zeitverhältnisse sehr glimpflichen Behandlung des Rabbi, artet in der Folge die Sache in eine reine Geldangelegenheit — um nicht zu sagen: Erpressung — aus. Der Magistrat braucht Geld und ist bereit, gegen eine gewisse Summe den Rabbi frei zu lassen; es geschieht dieses auch, nach einem langwierigen Kuhhandel, am Rüstetag zu Pestach. Angeblich gegen „Kaution", aber hier schließen die Akten ab — für alle Zeiten. Man hatte das Geld und ließ den Mann, von dessen U n s ch u l d m a n vom ersten Tag überzeugt war, gerne laufen. Krakauer („Geschichte der Frankfurter Juden", Hand II, S. 125) stellt wohl als „erwiesen" hin, daß die Verhöre die Unschuld Rabbi Rastalis ergaben, aber das Charakterbild des Rabbi im Ganzen ist doch mit Schuh t'fchen Augen gesehen. - - —-x,. Und was die „finsteren Zeloten" betrifft! (Dis Bezeichnung kommt von Krakauer: Siehe G. d. F. I. Band II, Seite 173). Sie hatten unter dem Eindruck des Erlebten, angesichts der rauchenden Trümmerhaufen, am Grabe ihrer Habe, gewiß keinen Grund, Tanzvergnügungen zu veranstalten. Die gedrückte Stimmung manifestierte sich in Slichausgebeten, die aber, wie immer, in einen Hoffnungssang ausklingen. Die „Anordnungen", die man damals getroffen hatte — auch die sind uns erhalten — beziehen sich in der Hauptsache auf Einschränkung des Luxus, auf Vereinfachung der Lebenshaltung zu Gunsten der Aermsten der Armen, die ihr letztes verloren hatten und ohne Brot und Obdach auf die Bruderliebe angewiesen waren; zuletzt aber mahnten die „Anordnungen" zu a b s o l u t bensch e i d e ne r Z u r ü ck h a l t u n g i m Wesen und im Auftreten, eine Mahnung von vitaler Bedeutung, mit Rücksicht darauf, daß die Juden aus der Ghettoisolieruug heraus nun zum ersten Male in die Stadt zogen und sich unter den Bürgern zu bewegen hatten. Alles in allem, „Notverordnungen", deren manche uns heute noch, dem Geiste nach, ganz wohl bekäme . . . K. selbst spricht von Verordnungen gegen Kleiderluxus, Prunk und Gastereien. Und dennoch Zeloten! . . . Uebrigens gehörte zu diesen gebrandmarkten „Zeloten" — sicherlich mar er sogar der Führer derselben — kein Geringerer, als Rabbi S ch e m u e l Schotten, in der jüdischen Welt als “penn» und Verfasser des nwißn viv bekannt, der, nach dem Brande und der Verhaftung von Rabbi Nastali, die Führung im Frankfurter Rabbinate in die Hand nahm und jene Verordnungen als erster unterzeichnet hatte. Der Verfasser der „Frankfurter Rabbinen", Rabbiner Dr. Markus Horowitz der jene, erst später freigegebenen Akten nicht gekannt hat, fühlte mit seinem großen jüdischen Herzen intuitiv den wahren Zusammenhang heraus und deutete in seiner Darstellung — er kannte ja Rabbi Nastali Hakohen aus seinen genialen talmudischen Werken — manches zu

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