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Der Israelit · 1931-05-13 · Heft 20 (13.5.1931) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 20 (13.5.1931)
Date
1931-05-13
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Nr. 20 Frankfurt a. M., den — fDer Israeflf j| Ein Centralorgan lör das orthodoxe Judentnm (IfßI JJJ Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. \\\ ViB^/ f&sä Abonnement ab Juli 1929: Deutschland 1.30 Marl monatlich; Ausland: Vierteltahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streifband-Versandes) Deutsch-Österreich: Schilling 8.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 Juli Frankreich 28 Fr.; Belgien ab 1.7.87. Belga 5.; Holland 2 fl.; Italien ab 1.1.88.18 Lire; Ingoslavten 88 Din.; Litauen 7.60 Sit.; Rumänien ab 1.7. 27. 180 Lei; Polen 4 deutsche Toldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 8 Fr.; Tfchecho-Slowakei 23 Kronen; Ungarn Pengo 6 ab 1. Juli 1927; Dänemark 3.80 Krön.; Norwegen 3.30 Krön.; Schweden 3.80 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpsennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 80 Goldvf. für die stedengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und FamMenanzeigen nur 40 Pf. Die 73 mm breite Reklamezeile: letzte Terlsette 3.— Mk., vorletzte Tertseite 880 Mk.; Chiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bei laufenden Jnserataufträgen tartfm. Preiserhöhung jederz Vorbehalt. Änferatenannahme durch den Verlag des Israelit T. m.b. H., Frankfurt a. M, Rechneigrabenstraße 7, Tel. Hansa 21084 sow. durch sämtl. Annoncen-Erped. d. In- und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Eeschäftsanz.: Jul. Schmidt, Hölderltnstratze 23 Tel. 45868. Platzvorschr. ohne Verbindlich!. Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 19802. — Außerdem Warschau Nr. 190787. — Postscheckamt Zürich Nr. 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Ein Todesurteil der modernen Kultur wäre es, wenn sie öiile. Freude am Kinde und den Willen zum Kinde im Einzelnen schwächt; nichts zeugt so sehr für 'die Echcheit und Ewigkeit jüdischer Kultur, als daß sie über alle Not und Schrecken der Zeiten, über alle Verfeinerung und geistige Entwicklung der Individuen den Willen Zum Kinde und die Freude am Kinde im jüdischen Volksganzen hat triumphieren lassen. Daß eine falsche Emanzipationsiüeologie uns Äuden nicht nur religiös aufs tiefste geschädigt und unsere Verwurzelung im Metaphysischen, im geistigen Wesensgrund der Menschheit gelockert hat-, daß sie uns auch r e t n mensch 1 i ch tief und tiefer hat sinken lassen, das beweist die immer weiter Um sich greifende Ehelosigkeit, der Geburtenrückgang, die schwindende Freude -am Kinde in den weiten, von falscher Kultur angekränkelten Kreisen - unseres Volkes. Ihr Wille zum Leben und zur Selbstbehauptung, ihr Mut und ihre Freude zur Daseinsbejahung, allen Gewalten zum Trotz, sind für das Danaergeschenk einer Scheinzivilisation von vielen als Preis gezahlt worden. Um fo erfreulicher, daß in jahrelanger Arbeit der Jüdische Frauenbund (I. F- B.) für eine gesunde natürliche Einstellung des jüdischen Menschen zur Frage der Familie und des Kindes eingetreten ist, daß hier die Instinktsicherheit der Frau sich für die wichtigste Grundlegung des Lebens, für die positivste aller positiven' Aufgaben erfolgreich eingesetzt hat. Beweis dafür jener ruhmreiche Kampf, den jüdische Frauen auf gesetzgeberischem Gebiet im deutschen Reichstag 1920 gemeinsam mit den beiden anderen konfessionellen Frauenverbänden gegen die Abschaffung des § 218 geführt. Als damals die sozialistischen Parteien Anträge auf dessen Aufhebung eingebracht hatten, da regte der I. F. B. einen Protest aller konfessionellen Frauenverbände an, der in der Tat den sozialdemokratischen Antrag zu Fall brachte. Dieser Protest gipfelte in den- Worten: es werde durch „den gänzlichen Mangel an Ehrfurcht vor dem werdenden Leben, vor dem urewigen Schöpfungsprozeß, in dessen Entwicklungsgang hemmungslos eingegriffen werde, das deutsche Volk vergiftet." Vor allem war es Bertha Pappenheim, Frankfurt a. M., die die Führerin in diesem Schutzkampf für die werdende Generation gewesen ist. In einer Tagung des I. F. B. in Elberfeld begründete sie ihren Standpunkt aus juristischen, ethischen, religiösen und sozialen Gründen. Ein Gesetz soll Ausdruck des sittlichen Empfindens eines Volkes sein und darf den Einzelnen nicht von der Verantwortung entbinden, die ihm eine bewußte Handlung verpflichtend auferlegt. Die sogenannte „soziale Indikation" könne niemals die Verhütung der Geburt begründen. Führende Geister der Kultur wären nie geboren worden, wenn ihre Eltern auf solche wirtschaftliche Momente hin ihnen den Eintritt ins Leben versagt hätten. Das erste biblische Gebot: „Seid fruchtbar und mehret euch" und das im weitesten Sinne zu fassende Verbot: „Du sollst nicht töten" verpflichten uns für alle Zeiten, auch das werdende, keimende Leben zu schützen und zu erhalten. Mit großem Nachdruck verfocht im Jahre 1925 Bertha Pappenheim als Vertreterin des I. F. B. auf der Deliegiertentagung des Bundes Deutscher Fraüenvereine in Dresden diesen Standpunkt, und ihre Worte hinterließen selbst bei allen gegnerischen Kreisen als Ausdruck echten Frauengefühles einen nachhaltigen Eindruck. Der Kampf gegen den § 218 ist nur ein Ausschnitt aus dem großen allgemeinen Kampf für sexuelle Ethik und die Lebensheiligeführt hat. In einem Flugblatt, überschrieben „Seid heilig" sprach er in markanten und bedeutsamen Sätzen die den ganzen Menschen erfassenden und bestimmenden Verpflichtungen zur geschlechtlichen Reinheit aus. In den Blättern des I. F. B. wurde im Dezember 1928 von Rabbiner Dr. Jakob Hoffmann -in Frankfurt a. M. in 23 Leitsätzen die praktische Auswirkung der jüdischen Sexualethik dargestellt. In der gleichen Nummer gab Frau Paula Nassauer-Niedermayer, Frankfurt a. M., über sexuelle Erziehung allgemeine Gesichtspunkte, die in die Forderungen ausklangen: Gleiche Moral für Mann und Frau. Meldung von Geschlechtsverkehr bis zur Ehe. Die Ehe als geistige und körperliche Vereinigung von Mann und Frau. Sie schließt mit den Worten: „Möge der I. F. B. die Jungen aufrufen, daß der Stein der jüdischen Se x u a le th i k, den die Bauleute unserer Zeit verwarfen, wieder zum Eckstein werde!" Der Schreiber dieser Zeilen hat den vorstehenden Ausführungen um so lieber öffentlichen Ausdruck gegeben und der Arbeit des I F. V. und feiner Führerin, Bertha Pappenheim, um so rückhaltloser Anerkennung gezollt, als er in einem Aufsatze über die Diskussionen des I. F. B. in der DürkhetmerSommersch ule über den § 218 scharfe Kritik geübt hatte, weil er im Bericht über diese Tagung mit Bedauern Ansichten vertreten sah, die unbedingt zum Widerspruch herausforderten. Es waren diese Ansichten um so verhängnisvoller, als sie sich auf Talmudzitate beriefen, die völlig mißverstanden waren und ein falsches Licht auf die erhabene Ethik des Talmud und unserer Weisen zu werfen geeignet waren. Was z. B. die Gemara als Sodomiterentartung und „vorsintflutliche", den Weltuntergang heraufbeschwörende Unsittlichkeit geißelt, wurde als talmudische Auffassung spezieller sexueller Einzelprobleme hingestellt! Gleichzeitig wurden die Konsequenzen der biblischen Gesetzgebung über Blutschande und Ehebruch angegriffen und es als ein Fortschritt gepriesen, daß der jüdische Liberalismus die Ehebefchränkung der in Sünde Geborenen aufhebt! Selbstverständlich, daß wer diese Darstellungen im Novemberheft 1930 las, ein schiefes Bild von der Stellung des I. F. V. zur jüdischen Ehegesetzgebung gewinnen mußte. So habe ich mich mit aller Energie gegen die Mißdeutung des Talmitd

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