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Der Israelit · 1931-04-16 · Heft 16 (16.4.1931) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 16 (16.4.1931)
Date
1931-04-16
Page
– (sequence 20)
Language
German
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Seite 4 Nr. 6 D L r Israelit Blätter 1«. April 1931 Wünsche des einzelnen an der rituellen Tafel, leichter berücksichtigt werden. Die Einrichtung einer selbständigen Koscherküche, erwies sich vorerst durch einen bereits gemachten Versuch nicht nur als unrentabel, sondern hatte auch in ritueller Hinsicht solche Nachteile, daß streng rituell lebende Passagiere von dieser Einrichtung keinen Gebrauch machten. Der eggenwärtige Modus bewährt sich recht gut, was auch verschiedene Anerkennungsbriefe von strenggläubigen, jüdischen Reisenden, auch der IH. Klasse, beweisen. Für die betriebsmäßige Behandlung der rituellen Verpflegung sind übrigens, laut Vorschrift der zuständigen rabbinischen Autoritäten, die striktesten Instruktionen neuerdmgs erteilt worden. Die Einhaltung dieser Bestimmungen durch das Schiffspersonal wird von den Bordkommissären strengstens kontrolliert. Auch diese Maßnahmen sind von den zuständigen rabbinischen Autoritäten angeordnet worden. In diesem Zusammenhänge bleibt eine tätige Mitwirkung von gesetzestreuen Passagieren als rituelle Aufsicht unbenommen und wird auch von Kommissar und Küchenchef bereitwilligst gefördert." Es darf der Hoffnung Ausdruck gegeben werden, daß die öffentliche Diskussion doch nun zur Abstellung aller berechtigten Beschwerden führen wird. HI. Wenn mm: die Ausführungen der Touristin D. F. (Blätter Nr. 6) zur Frage dieser Verpflegung oberflächlich liest, könnte man zur Annahme verleitet werden, daß die Ausstellungen gegen die rituellen Bestimmungen gerichtet sind und eine Diskreditierung derselben bezwecken sollen. Als Autor des Artikels „Gesellschaftsreise nach Palästina" habe ich daraus folgendes zu bemerken. 1. Zur Qualität der Verpflegung. Dieser Teil braucht in diesem Zusammenhänge nicht erörtert zu werden. Es ist ein gutes Recht jedes Reisenden, auf möglichst guter Verpflegung und ebenso guter Bedienung zu bestehen. 2. Was die rituelle Zuverlässigkeit des Essens betrifft, wird cm Hand von Verstößen, deren Vorkommnisse — übrigens in dem instruktiven Artikel „Gesellschaftsreise nach Palästina" ausführlich gekennzeichnet — nicht im mindesten bezweifelt werden, mit halachifchem (?) Imperativ festestellt, daß der strenggläubige Passagier sich nicht darauf verlassen kann, daß in der Küche selbst die Kaschruth-Vorschriften wirklich immer genau eingehalten werden. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin „könnte die jetzige Regelung" (der rit. Koscherverpslegung) „vielleicht eine Zuverlässigkeit gewährleisten", wenn — „aus den Schiffen immer ein ständiges, mit den Kaschruth- Vorschriften genau vertrautes Küchenpersonal und ebenso eine regelmäßige Ueberwachung der Küche bei jeder Heberfahrt durch die Passagiere — der Koch immer in Erwartung eines Schomer — stattsinden würde." Hm was handelt es f ich eigentlich im Falle des Lloyd Triestino? Diese Schiffsgesellschaft hat überhaupt keinen rituellen Küchenbetrieb. Für Speisen, die eine küchenmäßige rituelle Behandlung erfordern, wie z. B. gekochte Fische, Makkaroni oder Reis mit Butter, frisches Gemüse u. dergl., kommt dieser Küchenbetrieb nicht im mind e st e n in Betracht. Wenn ein jüdischer Passagier, ganz einerlei ob strenggläubig oder minderstrenggläubig, sich von einer Trefoküche etwas Gekochtes, ganz einerlei wb z. B. gekochte Fische, oder mit Butter gekochte Makkaroni bezw. Reis, sich reichen läßt, so tut 'er das aus persönlicher Willkür und man soll sich hüten, in diesem Zusammenhänge aus strenggläubige Passagiere hinzuweisen. Strenggläubige Passagiere werden solche von rituellen Reisenden, infolge persönlicher Hngebundenheit, mißbrauchten Teller und Bestecke keinesfalls zu rituellen Fleischkonserven benutzen. Strenggläubige Passagiere nehmen es blutig ernst, wenn ihnen von berufener und zuständiger Seite klipp und klar gesagt wird: 1. Milchkaffee ist nur erlaubt, wenn dieser in Gläsern, rituelle Speisen nur, wenn solche auf Glastellecn serviert werden. 2. Es ist erforderlich, daß die Koscherpassagiere ihre eigenen Be st ecke haben sollen, deren Reinigung in heißem Wasser auch bei Tisch erfolgen kann. 3. Speisen, die in dem rituellen Verzeichnis nicht Vorkommen, gehören nicht zur Einrichtung der, lediglich durch strikte Befolgung dieser Maßnahmen gewährlersteten rituellen Verpflegung. Wenn zu alldem noch gesagt ist, daß tätiges Mitwirken der rituellen Passagiere durch persönliche Besichtigung bezw. gelegentliche Beobachtung in zuvorkommender Weise ermöglicht wird, so wollte man damit jeder subjektiven religiösen Aengstlichkeit, insbesondere was den einmaligen Sabbat betrifft, in loyaler Weife Rechnung tragen. Wenn trotzdem die Frage aufgeworfen wird, ob in der Küche selbst die Kaschruth-Vorschriften wirklich immer genau eingehalten werden, insbesondere „wenn man" — wie die Beschwerdeführerin mit Nachdruck betont — „zur Seekrankheit neigt, Kinder zu besorgen hat und nicht wiederholt" (!) „am Tage in der Lage ist, einige Zeit in der Küche zu verweilen" (!) „wenn eine regelmäßige Heberwachung der Küche bei jeder Hebersahrt nicht stattfindet": so darf aus eine so formulierte Fragestellung, dem Din, der Wahrheit entsprechend, folgender Bescheid gegeben sein: Die von der Direktion des Lloyd Triestino angeordneten Maßnahmen sind von maßgebendsten rabbinischen Autoritäten Jerusalems vorgeschrisben, mit einer Observanz, die sehr rigorosen, auch laienhaft rigorosen, rituellen Gesichtspunkten Rechnung trägt, enfprechend dem Tabestand, daß es pofchut eine gojifche, also eine trefene Küche ist, und daß bei Zurichtung der bereits gekochten, rituellen Konserven, bezw. der an sich erlaubten Speisen kein gesetzestreuer, kein jüdischer Schomer Mitwirken wird. Es wurde bisher mit Absicht vermieden, im Interesse der rituellen Bewertung dieser Einrichtung, aus rabbinische Namen hinzuweisen — auch der Autor des Aufsatzes „Gesellschaftsreise nach Palästina" hat nicht das mindeste Interesse daran, diesen Standpunkt zu verlassen und sich als Hechfcheranwalt zu gerieren — in Anbetracht dessen, daß es sich um frisch gekochte Speisen handelt, nicht um irgend einen neuen Speisehechscher, sondern um Verhaltungsmaßregeln für den Gebrauch von an sich einwandfreien rituellen Konserven und ähnlich erlaubten, dem "not* von m nicht unterliegenden, Genußmitteln. Auch gekochte Eier, z. B., wurden in das rituelle Verzeichnis nicht ausgenommen. Auch die Schifssbutter nicht, die, wie ein gesetzestreuer Fragesteller versicherte, eine zuverlässig reine Milchbutter sein soll, obwohl bei am bv nttan viele arm arm sind. Zweck der rabbinischen Beratung war nicht, Heterim ausfindig zu machen, sondern die Richtlinien zu zeichnen, ’s vvn viv pnn für jene rituellen Passagiere, die es mit dem Kasch ruth genau nehmen und an diese Vorschriften sich strikte halten wollen. Hnter dieser, und nur unter dieser Voraussetzung ist '"«nya auch keinerlei b-wm zu befürchten. Als seinerzeit diese rituelle Koscheroerpflegung zuerst eingeführt wurde, haben die damaligen rabbinischen Autoritäten Jerusalems die einschlägigen Weisungen erteilt. Oberiabbiner Kuk schrieb u. a. folgendes: .' ntmpn m-ixb mbvb rvmaa cm mr .iat? ■>zmnbi 'i ’tn’V r-iM’son bv n?a i»aaa ivuni» nsaon vvrnva i’iSa nbmn nroan *räan nny nbi ,o'aam irna wa ^"itb aamea 7r»»Vsan nenn nav mn nmo Vaa .rmsoa ca^awa D’Vaaa aajrn man /pmaV sa»a»an pvnrnwpn n« anni> aa^a aa*r aivb sratwi rrona bw ]nbv bv an» laa upsm aa aera.aa ö’iwrai rmnva mana D’aan ’Va pa naw pan^> tmaian Vsn .amipa a^amna v'ainn amaian anas aav aaa avaai -aiaa vvn Vaa maa rrn'i rnava ^asa pmn. ]a srapn raan aiaa^i .iiasa raaiwnn naann a»a’n!> tsia’ o’a’5> bnnvn 'rraia nbmnm pmb ü’sraiaa pm »'avn^ nrn aaain papn ns aarsRn!>aa ,ia*in rns^n i^aa' sbv sn aaa a»aan,> |a paanan^ *jk pispoi vvn oit? '!>a,irraV>i a>ny •paa«aa,a Diesem rabbinischen Wunsche entsprechend werden auch ab und zu mit rituellen Verbesserungen Versuche gemacht. So sind z. B. die erkennbaren Tischtücher für milchig und fleischig auch eine Neueinrichtung, die, als die Beschwerdeführerin reiste, noch nicht angeordnet war. Die Nitualität der Fleischkonserven hat darunter nicht gelitten. Elasteller brauchen auch keine Koscherzeichen. Für Porzellanteller nützt es nicht. Der Versuch mit dem Koscherzeichen aus den rituellen Bestecken des Lloyd Triestino scheiterte an dem Mangel von ritueller Disziplin der rituellen Passagiere selbst. Das ist das Bedauerlichste von der ganzen Sache, obwohl in praktischer Auswirkung dadurch nur der rituelle Gebrauch der trefoh gemachten Bestecke verhindert wird. Deswegen wurde auch die Bestimmung erneuert, daß rituelle Passagiere i h r e e i g e n e n B g st e ck e mit sich führen sollen. Bis es dazu kommt, daß der Wunsch aller gesetzestreuen Faktoren erfüllt ist, daß eine spezielle, in religiöser Hinsicht absolut zuverlässige rituelle Küche beim Lloyd Triestino eingerichtet sein wird, verdient — wie Oberrabbiner Kuk sich ausdrückt — das verdienstliche Werk des „Triester Lloyd" die aufrichtigste Förderung aller gesetzestreuen Kreise, die für jüdische Palästinareisw ein warmes Interesse haben. Festausgabe des Benoth Agudas Zisroel-Organs. Die Benoth Agndas Jtsroel iw Polen sehen auf das 5 jährige Bestehen ihrer Organisation zurück. Ihr von Herrn A. E. Friedensohn in Lodz vortrefflich geleitetes Organ brachte aus diesem Anlaß eine Festnummer heraus, die neben den Berichten, geschäftlichen Notizen, Aufrufen usw. 26 wertvolle Aufsätze wissenschaftlicher literarischer und belletristischer Art dringt, u. a. aus der Feder von Friedensohn, S. Nadler, Judith Rofenbanm, Sara Schenierer, Dr. M. D. S. Birnbaum, I. L. Orleanj A. Hameiri. Auch die äußere Ausstattung des Heftes qualifiziert sie zu einer echten Festgabe., Aus der Bewegung. Kopenhagen. Nach fast 11 jähriger Tätigkeit mit wechselndem Domizil gelang es der hiesigen Jugendgruppe der Agudoh dieses Jahr ein festes Lokal für den ganzen Winter zu erwerben ,wo sich die Jugend in recht stattlicher Anzahl (40—60 junge Leute) jeden oav zu-- scrmmengefunden hat. Das Bestreben des Vorstandes, viele Redner aus der Gruppe selbst heranzuziehen, hatte überaus guten Erfolg, in dem von 18 Vorträgen nur zwei von auswärtigen Rednern gehalten wurden. Die Vorträge verteilten sich folgendermaßen: Bernhard Bermann: Die Dreyfus-Affäre; Jonas Cohn (Hamburg): Jüdische Jugendbewegung in Deutschland; Jos. Kohn: 1. Die Juden im alten Rom, 2. Moses Montefiore, 3. Die gegenwärtige politische Lage in Palästina; Rabb.-Kand. N. Knöpselmann: 1. Hills! und Schammai, 2. Jochanan ben Sakkai, 3. Die Juden im Wirtschaftsleben, 4. Toleranz; Jacob Pundik: Pogrome I. und II.; Julius Samson: 1. Samson Rafael Hirsch, 2. Zionismus, 3. Agudah; Rosa Samson: Bes-Jakow; M. Schalintzek (z. Zt. in Telschi): Shylock; (5. Sterling: Marannen. Außerdem wurden einige Diskussionsabende, wie auch ein Teeabend veranstaltet. Ganz besonders erstellte uns der Besuch des Sokolower Rosch Hajeschiwo: Haran Mojsche Bergstein, dessen imposante Erscheinung und warme Mussarworte uns eine seltene Gelegenheit boten, einen würdigen Vertreter des lernenden Ostens kennen zu kernen. Außer unseren Schabbos. Abend-Veranstaltungen werden mehrere Schiurim sowohl für Jungens wie für Mädchen abgehalten unter Leitung von Herrn und^Fran Rabb. Dr. Winckler ebenso wie Fräulein H. ^staropolski und Rabb.-Kand. Herr N. Knöpfelmacher aus Preßburg sehr erfolgreich arbeiten. Es bestehen ferner eine ganze Reihe von kleinen Arbeitsgemeinschaften, woran sich die Mädchen besonders rege beteiligen. In der neulich abgehaltenen Generalversammlung wurde beschlossen, die Arbeit möglichst weiter auszubauen. H. a. wurde eine Sozialkommission eingesetzt, die sich mit Bikkur-Chaulinl beschäftigen soll u. ä. Ebenso wurde die Herausgabe eines kleinen Mitteilungsblattes geplant. Oradea-Mare. Im Kreise der hiesigen Agudoh ist ein erfreulicher Ausstieg wahrzunehmen, der sich sowohl in der sieten zunehmenden Zahl der Mitglieder als in der Intensität der Arbeit ausprägt. Am 4. ds. wurde eine Pefsachfeier veranstaltet, die regem Interesse begegnete. Der neu gebaute große Saal der Agudoh erwies sich zu eng, um die Schar der Zuhörer zu fassen. Alle Schichten der Großwardeiner Judenheit und führende Persönlichkeiten der Gemeinde nahmen an dem Fest teil. Die Feier wurde mit schwungvollen Worten von Herrn A l e X. Fisch, Generalsekretär der hiesigen Agudoh, eingeleitei. Den Mittelpunkt der Veranstaltung bildete ein Vortrag des Herrn Bela Motzen über das Thema: „Pessach als Symbol der Freiheit! und Erlösung". Der Vortragende schilderte in einer einstündigen Rede die Bedeutung der jüdischen Feiertage, besonders aber die Wichtigkeit des Pessachfestes, nach den Ideen Rabbiner Hirsch's b"xr- Redner verstand es dann, in schlichten Worten die Ideen und Ziele der Agudoh klar zu legen, die bisherige Tätigkeit der Agudoh an uns vorüverziehen zu lassen und auf Grund der Ausführungen unsere Stellungnahme zu präzisieren. Der Redner wurde von der mehrere Hundert zählenden Zuhörerschaft mit großer Begeisterung gefeiert.. Mit den Schlußworten des Präsidenten, Herrn L. Freund der dem Redner für seine Ausführungen herzlichst dankte, ging das schöne Fest, in gehobener Stimmung zu Ende, ' ■ mW w« Wim Postscheck-Konten: Landesdirektorium des Keren Hatorah in Deutschland Hamburg Nr, 24753 (P. Sch. A. Hamburg). Keren Hatorah-Kommissariat Frankfurt a. M. Nr. 41666 (P. Sch. A, Frankfurt a.M Keren Hatorah-Kommissariat Nürnberg Nr. 18 440. (P. Sch. A. Nürnberg) Keren Hatorah-Kommissariat Köln Nr 50131 (P. Sch. A, Köln) Keren Hatorah-Kommissariat Leipzig Nr, 70147 (P. Sch. A. Leipzig) Keren Hatorah-Kommissariat Berlin, P. Sch. A. Berlin Nr. 73 991 C. Salomon. Keren Hatorah-Kommissariat Breslau, P. Sch. A. Breslau Nr. 60510 für Iwan MSIler. Keren Hatorah-Kommissariat Hamburg P. Sch. A. Nr. 40 953 für Dr. Julius Basel Keren Hatorah-Kommissariat Kartsruhe Markus Stern Bankkonto Ignaz Ellern, 7. agi dm setz der Un m agi Ns bei tri un un bei hü Nc St bei sch grbei Zu Ai Gi P' bvt Ai Fr A( sir w< crg he sir Uk ur eit( Lc sch sei he bo be vo =»j m

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