Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 16 (16.4.1931)
- Date
- 1931-04-16
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2446951-2450652-2450668--77823-2535475- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
16. April 1931 Der Israelit Nr. 16 Seite 11 Händen ist. Die Schochtim Deutschlands sind, abgesehen von Eroßgemeinden, nur Einzelne, und die räumlich von einander getrennten Kollegen, die in ganz Deutschland zerstreut sind, haben keine inneren Zusammenhänge miteinander und keinen Kollektivsinn, der für einen fn->p nötig ist. Schreiber dieser Zeilen hat aus diesen Erwägungen heraus s. Zt. die Notwendigkeit eines eigenen Verbandsorganes, das der Verbindungsfaden und die Tribüne für Schochtim sein soll, an dieser Stelle eingehend besprochen. Im Juli und September v. I. erschienen auch die ersten 2 Nummern unseres "«npn vaxi>vdie dem „Israelit" beilagen und große Freude unter den Kollegen ausgelöst.haben. Seitdem aber trat eine unheimliche Pause im Erscheinen dieser von uns so lang ersehnten Zeitschrift ein. Und weshalb? Weil, wie es heißt, die Geldeingänge der Mitglieder ausbleiben. Ich frage, sind unsere Kollegen in Polen, Ungarn und Rumänien wirtschaftlich besser gestellt, daß in den genannten Ländern eigene Monatsschriften von Schochtim herausgegeben werden können? Wenn nur ein wenig Verbandssinn und kollegialer Geist das Leben unserer Schochtim in Deutschland mehr beherrschen würden, der verhältnismäßig kleine Betrag für die Herstellung unferes ~*npn vaxi>»- wird uns dann als noch kleiner und geringer erscheinen wie er in Wirklichkeit ist. Ein eigenes Organ ist nicht nur der Verbindungsfaden, er ist auch das rrnvn vin, das Rückgrat eines jeden Verbandes, und wenn dieses zerrissen ist, wird auf nviv entschieden. Es wäre an der Zeit, wenn unsere bisher bestehenden Schochtimverbände aus ihrer Passivität heraustreten, neue Mitglieder werben, den Reichsverband stärker anzukurbeln und ihm neue kräftige Impulse zu geben und wenn uns dann von anderer Seite zugerufen wird: Ihr seid ja nur eine kleine Gruppe und ohne „tastbaren" Erfolge, so muß ihr der Ruf entgegenschallen: •nun nmn „Wir sind eine Mauer, wenn wir es nur wollen." Jfak Lubinski, Cchweinfurt a. M. Nachbemerkung der Redaktion. Insoweit die Kritik des Herrn Einsenders sich gegen die von der Palästina-Zentrale der Agudas Jisroel geschaffene Einrichtung der Mischloach monaus Ablösungen richtet, schießt sie unseres Erachtens über das Ziel hinaus. Die Palästina-Zentrale betont in ihren Propaganda- Schriften ausdrücklich, daß die Ablösungen erst dann in Betracht kommen, nachdem jeder der durch das Religionsgesetz rorgeschriebenen Versendung der Mischlauach monaus- Gaben in natura in dem vom Din festgesetzten Minimalumfang genügt hat. In einer Zeit katastrophaler Bedrohung der ganzen religiösen Zukunft unserer Jugend in Erez Jisroel erscheint es vollkommen berechtigt und durchaus im Geiste der Thoraliebe, wennn diejenigen Gelder, die der Einzelne nach Erfüllung seiner Mischlauach monaus- Pflichten zu Purim noch ausgeben will und kann, nicht für Esten und Trinken verwendet, sondern der buchstäblichen Rettung jüdischer Seelen zugewandt werden. Red. ANNONCEN-BÜRO JULIUS SCHMIDT FRANKFURT A. M. JETZT HÖIDERLINSTR. 25 1876 ausgehoben ist, so kann dies keinesfalls die Bedeutung haben, daß man nunmehr in Preußen nicht mehr aus der Gemeinde austreten kann, ohne aus dem Judentum auszuscheiden. Die bereits im Jahre 1920 in Kraft befindliche Reichsrerfassung hatte vielmehr das preußische Gesetz von 1876 überflüssig gemacht. Das fragliche Recht bestand schon, ohne daß es einer landesrechtlkchen Bestimmung bedurfte. Es ist also verfehlt, aus der Aufhebung des überflüssig gewordenen Landesgesetzes irgendwelche weitergehende Schlüsse ziehen zu wollen. Ob etwa der preußische Gesetzgeber mit der Aufhebung des Gesetzes andere Absichten verfolgte, ist mir nicht bekannt, ist ater auch völlig gleichgültig, weil er eben durch die Reichsverfassung gebunden war. Bei uns in Hamburg übrigens ist auch nach dem Inkrafttreten der Reichsverfassung das Gesetz. betreffend die Rechtsverhältnisse der Israelitischen Gemeinden von 1865, das die Eemeindezugehörigkeit als freiwillig bestimmt, nicht aufgehoben worden, doch hat dies keinerlei Bedeutung, weil eben für das ganze Deutsche Reich, mag ein Austrittsgesetz vorher bestanden haben oder nicht, oder mag jetzt ein solches bestehen oder nicht, auf Grund der Reichsverfassung ein Austrittsrecht unzweiselhaft besteht. Mit vorzüglicher Hochachtuiig Rechtsanwalt Dr. John Jacobsohn. Die Woche. t mw\t. Bon L. Eines der wertvollsten und ergiebigsten Mittel, schlecht angewendete Gelder, Gelder ohne Zweck Zwecken ohne Gelder zuzuführen, stellen die sogenannten Kranzablösungsspenden dar, die Ablösungsspenden bei Beerdigungen. Besonders wertvoll sind sie im ideellen Sinne für uns Juden, denn durch sie wird eine unjüdische Sitte nicht nur eingeschränkt, sondern direkt umgedeutet in die alte jüdische Lehre man 5’xn npnx, der sie in weiten vielfach entjudeten Kreisen neue Stellung verschafft. Doch so begrüßenswert die Sitte der Kranzablösungsspenden an sich und ihrer Wirkung wegen ist, birgt sie doch eine große Gefahr; sie hat in weiten Kreisen dir Meinung erweckt, daß Wohltätigkeit vieles ersetzen kann, daß die Ausübung alter jüdischer Minhagim, ja sogar Mizwos durch Geld abgelöst werden kann, eine Anschauung, die in ihren letzten Konsequenzen einen Tanz um das goldene Kalb, ein goldenes Kalb, auch wenn es der Wohltätigkeit dient, gleichkommt. Mag man auch Bedeutung und Wichtigkeit alter Bräuche wie Neschomolicht und Jahrzeitlicht nicht zu hoch einschätzen, so macht es doch einen schmerzlichen Eindruck, wenn man von Spenden liest, die anstatt eines Jahrzeitslichtes geleistet werden. Ich habe immer das Gefühl, daß es besser ist, nicht wohltätig zu sein, als gewissermaßen auf Kosten des Verstorbenen, den man des ihm Zustehenden beraubt. Doch derartige Spenden sind zuineist auf nichtreligiöse Kreise beschränkt; der neuesten Zeit blieb es Vorbehalten,, daß auch fromme Juden zu ähnlichen Maßnahmen greifen, die große wirtschaftliche Not mag ihr Teil daran haben, sie mag es erklären, vermag es aber nicht zu rechtfertigen. Ein. Beispiel.' Ich bekam eine Zuschrift, in der mir mitgeteilt wurde, daß X an Stelle des Mischloach monaus einem guten Zwecke eine Spende überwiesen habe. Ich bin überzeugt, daß X auch der Verpflichtung des Mischloach monaus nach dein f'i entsprochen hat. Aber es gibt doch so manches zu bedenken. Das Mischloach monaus hat den ausgesprochenen- Zweck, die Purimtage zu Tagen der Freude und Lustigkeit zu gestalten, und jedes Minus daran beeinträchtigt diesen Zweck. Bedenklicher noch ist, daß eine solche Sitte, besonders, wenn sie von religiösen Kreisen ausgehl, sich durchsetzen kann, und in jenen Kreisen, für die Purim mit seinen leicht zu erfüllenden Anforderungen noch etwas bedeutet, während sie von Fest- und Fasttagen nichts mehr wissen, auch diese Tage die unter den obwaltenden Umständen so großen Gemeinmeinschaftswert haben, in Vergessenheit geraten lassen. Und dabei bleibt es nicht. Wenn wir das Geld für wohltätige Zwecke in unserem religiösen Leben so hoch stellen, dann werden wir es erleben, daß beispielsweise die Kreise, die ohnedies nicht Tefillin legen und darüber noch Gewissensbisse empfinden, ihr Gewissen durch eine Spende beruhigen, daß der Jomkippur in den Spendenlisten eine überragende Rolle spielt, daß allenthalben das jüdische Wohltätigkeitsbedürfnis befriedigt wird auf Kosten der Jüdischkeit. Und darum ist es höchste Zeit, daß wir uns besinnen daß wir nichts „ablöfen", weder Jahrzeitlichter noch Schlochmonaus, sondern daß wir wohltätig sind, wenn auch nur nach unseren Verhältnissen, aber auf unsere Kosten, nicht auf Kosten unserer Verstorbenen, und noch weniger auf Kosten unserer Zukunft, unserer Jugend die minhag und mizwoh würdigen sollen, als etwas, das geübt werden soll tuw mit dem ganzen Vermögen, aber Niemals NM welchen Betrag, für welchen Zweck immer, abgelöst, und bezahlt werden kann. DIE NEUE TELEFONNUMMER CAROLUS 45866 Austrittsgrsetz und Reichsrerfassung. Hamburg, 16. Februar An die verehr!. Redaktion des „Israelit", Frankfurt a. Main Gern komme ich als Einsender der von Ihnen erwähnten Reichsgerichtsentscheidung zur Austrittsfrage Ihrer Aufforderung an die jüdischen Juristen in Nr. 7 Ihres Blattes, zu den von Ihnen angeführten Ausführungen von Rechtsanwalt Dr. Katzenstein in der jüdisch-liberalen Zeitung juristisch-kritisch Stellung zu nehmen, nach. Herr Dr. Katzenstein geht von falschen Voraussetzungen aus. Er sieht die ganze Frage nur unter dem Gesichtspunkt des preußischen Austrittsgesetzes von 1876, während jedes materiae' nunmehr gemäß der angeführten Reichsgerichtsentscheidung Artikel 135 der Reichsversässung ist. Diese Bestimmung steht im ll., Grundrechte und Grundpflichten überschriebenen Hauptteil der Reichsverfassung. Nach der maßgeblichen Rechtsprechung des Reichsgerichts besteht dieser Teil der Verfassung aus einem Nebeneinander von verschiedenen Rechtssätzen verschiedener Bedeutung. Ein Teil der Rechtssätze enthält ein Programm für den Gesetzgeber, das dieser erst durch entsprechende Gesetze verwirklichen muß. Ein anderer, bedeutender Teil der Vorschriften aber enthält unmittelbar geltendes Recht. Nunmehr hat sich das Reichsgericht auf den Standpunkt gestellt, daß zu letzteren Vorschriften auch der Artikel 135 gehört. Es folgert aus dieser Vorschrift, daß die Zugehörigkeit zur Religionsgemeinde eine freiwillige ist und daß jeder aus der Gemeinde austreten kann. Diese maßgebliche Auslegung der Verfasfungsbestimmung durch den höchsten Gerichtshof stellt jedenfalls ein entsprechendes Recht des Einzelnen auf Austritt fest, lieber die Tragweite der Entscheidung kann es keinen Zweifel geben. Der Austritt aus der ganzen Religionsgesellschaft, für uns also aus dem Judentum als solchem, ist seit mehreren Jahrhunderten in Deutschland zulässig. Hierüber bedurfte es keiner besonderen Verfassungsbestimmung. Auch in Mecklenburg war dieses Recht niemals streitig. In der Reichsgerichtsentscheidung ist aber nicht vom Austritt aus dem Judentum sondern vom Austritt aus der Gemeinde die Rede. Für den in der angeführten Reichsgerichtsentscheidung abgeurteilten Fall kann es also keinem Zweifel unterliegen daß der Ausgetretene nach wie vor berechtigt ist, sich Jude zu nennen und daß er kein Dissident geworden ist. Da nach Artikel 13 der Reichsverfassung Reichsrecht Landrecht bricht, kann der einzelstaatliche Gesetzgeber, insbesondere der preußische, diesen Rechtszustand in keiner Weise abändern. Wenn mir auch als .Nichtpreuße der Rechtszustand in Preußen im wesentlichen völlig unbekannt ist, so läßt sich doch soviel sagen, daß ein neues Gesetz von 1920 an diesem Rechtszustand nicht das mindeste ändern dürfte. Wenn also das Austtittsgesetz von Isaak 21t. Mainz Auch er ist nun von uns gegangen — und mit ihm einer der letzten — vielleicht der letzte — Kenner und Interpret der nahen Frankfurter jüdischen Vergangenheit. In den vierziger Jahren ist er in die Zeit der großen Umwälzung auf politischem und kommunalen Gebiete und im Leben der Frankfurter Gemeinde hineingsborsn, und im Haufe von Rabbi Mosche Mainz stand das Kind in seinen Entwicklungsjahren im Zentrum der jüdischen Geschehnisse. Und was das Kind und der Jüngling in sich aufnahm, das lag noch in Geist, Gemüt und Gedächtnis des Greises unverlierbar und unverwischbar wie in einem nmv tjx» u-w t>o -na Wie er erzählen und schildern konnte, in Wort und Schrift! Ob er aus der Zeit des „Barons" oder feines Lehrers, Rabbiner Hirsch, in dessen Schule er als einer der ersten Schüler eintrat, sprach, ob er Reminiszenzen ans der „Verpreußung" seiner Heimatstadt oder den Wandlungen in der Gemeinde von sich gab — alles war zuverlässig, genau, lebendig und anschaulich, Wirklichkeitserlebnis für ihn wie für den Hörer oder Leser. Der Historiker konnte bauen auf seine Daten und Darstellungen. Er war aber nicht allein td na, sondern auch ein -mnnn pra. ein lebendiger, schöpferischer Geist, voller Ideen und Initiative bis zuletzt. Noch in seinem letzten Aufsatze im „Israelit" vor einigen Monaten, der sich mit der Frage des Datums für dis Errichtung der rosa befaßte, machte er den beachtenswerten Vorschlag, zum besseren Schutz vor Schändung und Beschädigung, in den Landgemeinden nach Art des Orientes die max» plattliegend anzubringen. In der rraj x-ian deren Senior und „Harrle" er war, hatte sein Wort das größte Gewicht bis zuletzt. War er auch kein großer Talmudgelehrter im Sinne eines Meisters der talmudischen Diskussion, so war er doch in seiner Art und auf bestimmten Gebieten ein Talmid Chochom; ein gründlicher Kenner von T^n mit pnpi und d’biis, beschlagen in den Dezisoren und souveräner Beherrscher aller rabbinischer Literatur, die sich auf amvund Ritus bezieht, von nn-max und fmx goi' bis zum r-^np- Er bediente sich in seiner Korrespondenz, wo es angängig war, mit Vorliebe der hebräischen Sprache und schrieb ein wahrhaft klassisches Hebräisch. Auch seine deutschen Briefe und Aufsätze waren durchsetzt von Bibel- und Talmudzitaten, die sein immenses Wissen belegten. Er d a ch t e in Schrift- und Talmudsätzen. Aber wir wollen nicht allein von dem, was er „im Kopfe" hatte, sprechen, preisen wir das, was er i m Herzen trug. Er war ein a'vm aiv. ein Wohltäter, dem Wohltun Pflicht und natürliches Herzensbedürfnis war. War fein unvergeßlicher Bruder Michael b"w der Mann der großen Philantropie, so lag Jsaac Mainz mehr die Wohltat im Kleinen, zu helfen und aufzurichten, wo Not und Sorge die Menschen beugten. Seine großzügige, vornehme und diskrete Art, die Hilfe zu leisten, war allezeit sprichwörtlich. . Ein Sohn großer Ahnen, war er Schlüsselbewahrer hoher Traditionen, und Kinder und Kindeskinder werden die Kette des thorageweihten, durch o'uirk'Uvainirv geadelten Lebens fortsetzen und den Geist der Familie Mainz lebendig erhalten. Isaak Mainz hatte mancherlei Wünsche für seine letzte Fahrt. Sie sollte mit möglichst wenig Aufwand vor sich gehen. Auswärtige sollten sich die Mühe des Herkommens sparen. Keine Reden an der Bahre. Ja, noch mehr. Er sicherte sich schon vor einem Jahrzehnt eine Grabstätte ganz am Eingang des cn"nn ma, damit, falls er dereinst am v-"> zur miap kommen sollte, kein Fahren der Bahre notwendig würde. Alle diese Wünsche gingen automatisch ln Erfüllung. Denn am ersten