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Der Israelit · 1931-04-16 · Heft 16 (16.4.1931) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
72 (1931)
Issue
Heft 16 (16.4.1931)
Date
1931-04-16
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Frankfurt a. M., den MOerL^rcieW Ein Cenfraloroan Iflr das orthodoxe Judentum JJJ Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Ul j Abonnement ab Juli 1333: Deutschland 1.33 Mark monatlich; Ausland: Vierteljahrpreise (entsprechend dem deutsche» Inlandspreis zuzüglich Kosten des StretfSand-Berfandes) Deutsch-Öfterreich: Schilling 6.—: Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 Juli Frankreich 25 Fr.; Belgien ab 1.7.37. Belga 8.; Holland 3 fl.; Italien ab 1.1.38.18 Lire; Ingo« slavien 85 Din.; Litauen 7.50 Sit.; Rumänien ab 1. 7. 37. 150 Lei; Polen 4 deutsche Goldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty: Schweiz 5 Fr.; Tschecho-Slowakei 35 Kronen; Ungarn Pengö 6 ab 1. Juli 1937; Dänemark 3.50 Krön.; Norwegen 3.50 Krön.; Schweden 3.50 Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfenntge. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 50 Goldpf. für die stebengespaltene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 10 Ps. 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VIII7364. — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 34889 — Postscheckamt Prag Nc. 79.080 — 8000» Marmarosch Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten stch ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Ein Arbeitsgebiet für jüdische LualitükskrSfte. Von Leo Rofenblülh in Berlin. Angesichts der Ueberfüllung der meisten Berufe, unter deren Folgen mit in erster Linie der sabbattreue Jude zu leiden' h-at, wird es um so mehr erforderlich fein, auf die Berusszweige hin- .zuweisen, in denen es zunächst noch an geeigneten Kräften fehlt. Hierzu gehört der qualifizierte Betriebsrevisor. Der'Bedarf hierfür dürfte in den nächsten Jahren sehr erheblich steigen, schon deshalb, weil in dem neuen Entwurf des Reichsjustrzmimsterrums betreffend Neuregelung des Aktienwefens die Pflichtrevision für Aktiengesellschaften vorgesehen ist. Dieselbe soll allerdings erst dann in Kraft treten, wenn die geeigneten Kräfte hierfür zur Verfügung stehen, da man sich im klaren darüber ist, daß dieselben vorläufig noch nicht vorhanden sind. Besonders brennend ist das Problem in der Privatversicherung, in der die Bestimmungen über jährliche Pftichtreviston durch die Abänderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen bereits am 1. April ds. Js. Gesetzeskraft erhalten haben. Sowohl der Entwurf des Reichsjustizministeriums zur Aktienreform im allgemeinen, wie die bereits in Kraft getretene Pftichtreviston fiir den privaten Versicherungsbetrieb sieht für die Betreuung mit der Revision den Einzelrevisor, wie auch die Treuhandgefellschaft vor, und es dürste darüber wohl schon Klarheit herrschen, daß beiden Arten von Gruppen eine Zukunft beschieden ist, sofern .es gelingt, die geeigneten.Qualitätskräfte . heranzuziehen. Für diesen Zweck wurde bereits vor einiger Zeit durch die in Betracht kommenden Berufsverbände das Institut für das Revisions- und Treuhandwesen gegründet. Man darf annehmen, daß sehr wohl auch für manchen jüdischen Herrn hier eine Betätigungsmöglichkeitz sowohl als Einzelprüfer wie innerhalb einer Treuhandgesellschaft sich bieten dürfte. Jedoch muß man sich allerdings darüber klar sein, daß tatsächlich nur besonders qualifizierte Personen in Betracht kommen, da die in Betracht kommenden Personen nicht allein die buchhalterische Seite, sondern auch den gesamten Betrieb nachzuprüfen in der Lage sein sollen. Daher werden . auf den „verschiedensten Gebieten neben. Bi- und ^teüerkechnischen Kenntnissen vor allem Vertrautheit mit den besonderen kaufmännischen und technischen Eigenheiten der zu prüfenden Unternehmung verlangt werden. Vor allem wird es jedoch auch auf ein-geschicktes Auftreten ankommen, da der Prüfer auf Grund seiner Vollmacht verpflichtet ist, gegenüber den leitenden Personen auch auf Auskünften zu bestehen, zu denen diebetreffenden Herren sich nicht immer leichten Herzens entschließen werden, ohne daß sie deshalb unnötig verärgert werden sollen. Natürlich kann man nicht ohne weiteres Voraussagen, wie weit jemand bei der Ausübung des Prüferberufes durch Sabbathaltung behindert werden könnte. Keineswegs braucht jedoch angenommen zu werden, daß hier die Schwierigkeiten größer als in anderen Berufen fein werden. Sache der tüchtigen Qualitätskraft wird es sein, durch seine Leistung die Bedenken, die gegen seine Person wegen der Festhaltung am Sabbat oder seines jüdischen Bekenntnisses überhaupt bestehen, zurückzubrmgen. Die geeignete Qualitätskraft dürfte hier ihren Mann stehen, um so mehr, als zu bezweifeln ist, daß der sonstige Andrang von tatsächlich geigneten Kräften zu diesem Beruf die Nachfrage etwa übersteigen, wird. Haben sich doch die öffentlichen Sparkassen, bei denen das Problem der Revision auf dem Wege der Selbstverwaltung gelöst ist, feit Jahren bemüht, für die Sparkassenrevision geeignete Kräfte heranzuziehen, ohne daß sich ihnen deswegen ein Ueberfluß an in Betracht kommenden Kräften zur Verfügung gestellt hätte. lVochenrundschau. mi. Der Papst über die Ehe. Das Oberhaupt der katholischen Kirche hat ein Rundschreiben über die Ehe ergehen lassen, das in einzelnen Teilen und Auszügen durch die Presse verbreitet worden ist. Nunmehr liegt das Dokument, das auch für nichtchristliche Kreise, ja sogar für areligiöse, von eminenter Bedeutung fein dürfte,' in einer vollständigen authentischen Uebertragung*) vor, und man muß sagen, daß es hier um ein Schriftstück geht, dem man ohne Bedenken die Bezeichnung eines politischen Aktes — so drückt sich hierzu selbst der Kritiker des Berliner Tageblattes aus — zubilligen muß. Völlig abwegig und haltlos ist es, im Stil einer sogenannten „liberalen" Presse die Kundgebung des Papstes zum Prinzip der Ehe als eine reaktionäre Einmischung in die Auseinandersetzung über ein aktuelles Problem zu betrachten. Rudolf Olden im B. T. empfindet gewiß diese leichtfertige Engherzigkeit; denn er gesteht, daß man diesem Dokument vor allem den Mut ansieht, gegen den Strom der Zeit zu steuern. Die Experrmentiereremit den diversen Sorten „Ehen" von Lindsay bis Vandervelde, die bis zum Widerwillen angestelb ten Versuche, mit Verbeugungen vor Zeiterscheinungen eine Fülle von Problemen an den Haaren herbeizuzerren, werden allmählich auch in jenen Reihen als Geschmacklosigkeiten empfunden, die den Debatten über die Institution der Ehe nicht gerade ablehnend gegenüberstanden. Gewiß entstammen die päpstlichen Hinweise und Erinnerungen dem spezifisch katholischen Gedankengut, — es ist unmöglich, dieses Dokument ohne Ueberlegung auf andere religiöse Gemeinschaften oder gar auf das Gebiet der jüdischen Lebensbeziehungen und Lebensformungen zu übertragen. Dennoch wird jeder Mensch, dessen Religion sich nicht in Handlungen erschöpft, die zur Gewohnheit geworden sind, den Geist der Entschiedenheit und der Abkehr von jeder Kompromisselei, den eisernen Willen zum uneingeschränkten religiösen Bekenntnis wie eine. Erlösung von den ewigen Spielereien mit „Problemen" empfinden. Allein die Tatsache dieses Rundschreibens Pius XI. reicht aus, um unserem Zeitalter, das sich tausenderlei Erfüllungen längst gehegter Wünsche Vormacht, die Winzigkeit seiner Existenz zu demonstrieren. Wir haben scheinbar vergessen, daß wir auch nur einen Uebergang darstellen, — und daß die Ewigkeit ganz andere Maßstäbe erfordert. Bedeutsam ist überdies, daß im Vatikan keineswegs irgend eine Weltfremdheit hinsichtlich der Zusammenhänge zwischen der religiös und ethisch fundierten Ehe und den wirtschaftlichen Voraussetzungen auskommt. Auch uns sollten eindringliche Sätze zur Besinnung bringen, wie etwa diese: „In erster Linie ist mit allem Nach- *) Rundschreiben über die christliche Ehe. Freiburg 1931, Herder u. Co. E. m. b. H.

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