Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 72 (1931)
- Issue
- Heft 10 (5.3.1931)
- Date
- 1931-03-05
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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5. März 1931 Frankfurt a. M., den Nr. 10 16. AdarMl Ein Ccntralorgan für das orthodoxe Judentum f/ffijE nnn QuhmnrtTr trf <T7Tntm Vl 1 m Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abonnement ab Juli 1339: Deutschland 130 Mark monatlich; Ausland: Bterteljahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Stretfband-Bersandes) Dkulsch-Öflerretch: Schilling 6—; Amerika 1 Dollar; England 4 sh.; ab 1 Juli Frankreich25Fr.; Belgien ab 1.7.27. Belga 6.; Holland2fl.; Italien ab 1.1.28.18Lire; Jugoslaoien 65 Din.; Litauen 7.50 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 27. 15V Lei; Polen 4 deutsche Goldmärk zum Tageskurs oder 7 Zloty: Schweiz 6 Fr.; Tschecho-Slowaket 25 Kronen; Ungarn Peugö 5 ab 1. Juli 1927; Dänemark 3.5V Krön.; Norwegen 3.5V Krön.; Schweden 3.5V Krön. Einzelnummer vierzig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 5V Goldpf. für die siebengespaltene Nonpareille-Zeile Abonnente i zahlen bei Stellengesuchen und Familienanzeigen nur iO Pf. Die 75 mm breite Reklamezerle: letzte Textseike 3.— Mk., vorletzte Textsette 35V Mk.; Ehiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif/ Bet laufenden Jnserataufträgen tartfm. Preiserhöhung jeder» Vorbehalt. Jnseratenannahme durch den Verlag des Israelit G. m. o. H., Fiankfurt a. M, Rechneigrabenstratze 7, Tel- Hansa 21084 sow. durch samt!- Annoncen-Exved. d. In- und Auslands AUetnige Jnseratenann. für Franks. Geschäfts««;.: Jul. Schmidt. Hölderltnstratze 25 Tel. 45386. Platzvorschr. ohne Berbindlichk. Zahlungen direkt an den Verlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 198)2. — Arhredem an: Philipirkasse Wien Nc.73ö>>5. —Postsparkassenamt Buoapeft Nr 18421.—Postscheckkonto Warschau Nr-190757. — Postscheckamt Zürich Nr. VIU 7254. — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 31889 — Postscheckamt Prag Nr. 79.080 — Banca Mannarosch Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle aas Abo tnements oder aus Inseraten stch ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Eine Genossenschaft für sabbathaltende Handwerker. Von Dr. Joseph Stern in ZScrtrn. Neben die Fülle der Einzelarbeit, die die Un* te-rbrtngimg und Existenzsicherung der sabbathaltenden Angestellten und Gewerbetreibenden erfordert, treten die Kollektivmaßnahmen, deren Durchführung sich der Weitverband Schomre Schabbos zur Aufgabe gestellt hat. Unter seinem Protektorat wurde in Berlin gegen Ende des vergangenen Jahres. in Verfolg der vom Sabbat-Weltkongreß beschlossenen Resolution die „Arewuth" Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft für das jüdische Handwerk e. G. m. b. H. gegründet. Die Genossenschaft, die in diesen Tagen ihre Arbeit ausgenommen hat, darf das Interesse einer größeren Oesfentlichkeit beanspruchen. Der Zweck der Genossenschaft ist im Statut wie folgt festgelegt: „Der Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung des Erwerbes und der Wirtschaft des jüdischen Handwerkerstandes durch 1. Beschaffung von Aufträgen und Arbeits- Möglichkeiten für fabbathaltende Genossen und ihre Vertoilung näch bestiirSmtem^ Schlüssel, sowie gegebenenfalls! Uebernahme von Aufträgen durch die Genossenschaft in eigener Regie und ihre Durchführung mit jeweils zusammenzuschließenden Gruppen von Genossen. .2. Schaffung von Einrichtungen zur Erleichterung der wirtschaftlichen Lage von Genossen, bezw. deren Betriebe (zentralisierter Einkauf von Material und Werkzeug, Verleihung von besonders teuren und. komplizierten Werkzeugen an die Genossen, Einrichtung einer Zentralwerkstätte zur rationellen Ausführung umfangreicher Arbeiten auf modernen Maschinen usrv)." Es handelt sich bei der Gründung der Genossenschaft nicht um einen Akt der Wohlfahrtspflege, es ist das Prinzip der Selbsthilfe, das hier seine Verwirklichung gesunden hat. Die Genossenschaft ist durch individuellen Zusammenschluß einer Reihe von sabbattreuen Handwerkern der Fachgruppe Baühändwerk und der verwandten Betriebe entstanden. Sie wird als wirtschaftliche Institution geführt und wird sich als solche durchsetzen müssen^ Dessen ungeachtet darf sich der Weltverbcmd, der bm Gedanken genossenschaftlicher Selbsthilfe im Kreise der Schomre Schabbos propagiert hat, ein besonderes Verdienst an > der Gründung der Genossenschaft zu schreiben, weshalb er auch das Protektorat der jungen Genossenschaft übernommen hat. Die Genossenschaft wird keinen leichten Stand haben. Aber sie braucht sich durch die ungünstigen Erfahrungen, die bisweilen mit Produktivgenossenschaften glemacht worden sind, nicht schrecken zu lassen. Jene waren selbständige Unternehmungen, die nur in einer anderen juristischen Form, aber mit untauglichen Mitteln, das Gewinnprinzip der Berkehrswirtschaft verwirklicht. die „Arewuth" jedoch findet ihre wirtschaftliche Bedeutung nicht in selbständiger Bermögensbildnng, sondern in Unterstützung des Erwerbes der zu gemeinsamem Handeln vereinigten Handwerker. Diese aber geben ihre Selbständigkeit keineswegs auf, nur ein Teil der Aufgaben, die sie sonst selbständig hätten erfüllen müssen, wird der Genossenschaft übertragen. Diese wird auch den Auftraggebern gegenüber zumeist nur als Vermittlerin auftreten und nur in Sonderfällen Arbeiten der eigenen Regie übernehmen. In dieser" Form — als Hilfsorganisation für kleinere selbständige Gewrbetreibende — hat die Inrung der Geschäfte und insbesondere der Arbeitsvermittlung bietet. Die Arbeitsvermittlung wird, wie bereits angedeutet, erste und wichtigste Aufgabe fein. Die Genossenskaft wendet sich daher insbesondere an die jüdischen Hausbesitzer und Hausverwalter, aber auch an Privatpersonen, die häusliche Reparaturen zu vergeben haben (zumal Tapezier-, Maler-, Glaser-, Klempner- und elektrotechnische Arbeiten), mit der dringenden Bitte, sie in ihren Bestrebungen zu fördern. Dieser Appell richtet sich nicht nur an die sabbattreuen Kreise — daß diese bei der Auftragserteilung Schomre Schabbos bevorzugen, sollte wohl selbstverständlich sein —, er betrifft auch die Freireligiösen, die selbst dem Druck der wirtschaftlichen Verhältnisse nachgegeben haben, die aber die Heiligkeit des Sabbat im Prinzip noch anerkennen und ihren Respekt vor dem jüdischen Bruder bewahrt haben, der allen Widerständen zum Trotz den Sabbat in traditioneller Weise hütet. Die Genossenschaft hat zum Zweiten die Aufgabe, ihren Mitgliedern, die! iHorteile eines zentralen Einkaufs zu gewähren, und ihnen die bisstitutionder Genossenschaft schon viel Segen ge- (her so schwierige Anschaffung-von teuren Mastiftet und wird sie auch.den Schomre Schabbös schinen zu ermöglichen. In'^diesem Betracht Hilfe bringen. Dessen ungeachtet wird bei iher braucht sie sich picht auf saHattreue Handwerker Führüng der Genossenschaft die größte Vorsicht zu beschränken." Äa aber an'/der Arbeitsbeschafwalten müssen; denn die Genossenschaft ist kein fung nur Schomre Schabbos teilhäben, so werbeliebiges Experiment, ihr Schicksal ist von beij den diese der Genossenschaft' ihr Gepräge aufspielgebender Bedeutung. Ein Erfolg der Genasdrücken. In diesem Zusammenhänge verdient senschaft wird auch auf anderen Gebieten und in anderen Orten zu ähnlichen Versuchen ermuntern, ein Mißerfolg auch späteren Unternehmungen schaden. Auf den Genossen ruht daher' große Verantwortung. Es darf von ihnen besondere Gewissenhaftigkeit bei der Ausführung der Arbeit und Reellität bei der Preisstellung erwartet werden: denn wenngleich jeder Einzelne für sich selbst einzustehen hat, so wird dach leicht ditz Verfehlung des einen auf die Genossenschaft zurückfallen. Man wird daher von der Genossenschaft nicht verlangen dürfen, daß sie nun jeden Handwerker, schon deshalb, weil er ein Schonier Schabbos, ist, als Mitglied ausnimmt. Man wird vielmehr weitgehende Forderungen an die fachmännische Qualifikation stellen müssen. Entscheidend freilich kommt es auf die Leitung an. In dieser Hinsicht darf es als ein Gewinn betrachtet werden, daß an die Spitze der Genossenschaft ein Diplom-Ingenieur gestellt ist, der, selbst außerhalb des Kreises der Handwerker stehend, die Gewähr für eine gerechte und unparteiische Ausfüh¬ Beachttmg, daß die Genossen die Verpflichtung übernehmen, fabbathaltende Lehrlinge laufend heranzubilden. Die Genossenschaft hat in diesen Tagen, zunächst mit einer kleinen Zahl von Handwerkern, ihre Arbeit ausgenommen. Es ist zu hoffen, daß sie sich den sabbathaltenden Handwerkern, die unter der Not der Zeit doppelt zu leiden haben, als wirksame Hilfe erweisen wird. Wenn sie darüber hinaus dzau beiträgt, das Solidaritätsgefühl des jüdischen Arbeitgebers gegenüber dem jüdischen Arbeitnehmer zu stärken, so wird ein Erfolg der Genossenschaft auch der Gesamtheit zugute kommen. (Anschrift der Genossenschaft: „Arewuth" Erwerbs- und Wirtschaftsgenassenschaft ftir das jüdische Handwerk e. G. m. b. H., Berlin NW. 40, Thomasiusstraße 7).