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Der Israelit · 1930-11-13 · Heft 46 (13.11.1930) · page 1

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 46 (13.11.1930)
Date
1930-11-13
Page
– (sequence 1)
Language
German
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13. November 1930 Nr. 46 bCÄ 22. Marcheschwan 5691 Begründet von Dr. Lehmann in Mainz. Abottnettteüt Sb Juli 1929: Deutschland 1.38 Mark monatlich' Ausland: Vierteljahrpreise (entsprechend dem deutschen Inlandspreis zuzüglich Kosten des Streisband-Bersandes) Deutsch-Österreich: Schilling s.—; Amerika 1 Dollar; England 4 sb.; ab 1 Juli Frankreich 25 Fr.; Belgien ab 1.7.27. Belga 6.; Holland 2 fl.; Italien ab 1.1.28: 18 Lire; Jugoslavien 85 Din.; Litauen 7.50 Lit.; Rumänien ab 1. 7. 27. 150 Lei; Polen 4 deutsche Toldmark zum Tageskurs oder 7 Zloty; Schweiz 6 Fr.; Tschecho-Slowakei 25 Kronen; Ungarn Pengo 5 ab 1. Juli 1027; Dänemark 3.50 Krön.; Norwegen3.50 Krön.; Schweden 3.50Krön. •' Einzelnummer vierzig Goldpfennige. Der Israelit erscheint jeden Donnerstag. Inserate 50 Golvps. für die stebengesp altene Nonpareille-Zeile. Abonnenten zahlen bei Stellengesuchen und Familienanzeigen nur 40 Pf. Die 75 mm breite Reklamezeile: letzte Tertfeite 2.— Ml., vorletzte Tertsette 260 Mk.; Chiffregebühr in Höhe eines dopp. Fernbriefportos. Rabatt nach Tarif. Bet laufenden Jnserataufträgen tartfm. Preiserhöhung jederz. Vorbehalt. Jnferatenannahme durch den Berlag des Israelit T. m. b. H., Frankfurt a. M., Rechneigrabenstraße 7, Tel. Hansa 21084 sow. durch sämtl. Annoncen-Exped. d. In» und Auslands. Alleinige Jnseratenann. für Franks. Geschäftsanz.: Jul. Schmidt, Langestr. 7, II, Tel. Hansa25865. Platzvorschr. ohne Verbindlichk. Zahlungen direkt an den Berlag auf Postscheckkonto Frankfurt (Main) Nr. 18 803. — Außerdem an: Postsparkasse Wien Nr.79805.— Postsparkaffenamt Budapest Nr. 18424.—Postscheckkonto Warschau Nr. 180757. — Postscheckamt Zürich Nr. VIU 7254. — Inkasso-Bank Rotterdam — Postscheckamt Amsterdam Nr. 24889 — Postscheckamt Prag Nr. 79.060 — Banca Marmarosch Blank & Co. in Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins in Agram. — Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements oder aus Inseraten stch ergebenden Zahlungsverpflichtungen ist Frankfurt a. M. Ginheiksgemeinde und selbständige Orthodoxie. Audiaiur ei allera pars. Man schreibt uns aus. Breslau: „In einer der letzten Nummern dieses Blattes hat ein angeblich in Breslau lebender kritischer Kopf ein von dem hiesigen liberalen Gemeinderabbiner vor zwei Jahren begangenes Attentat auf das jüdische Religionsgesetz und das religiöse Empfinden benutzt, um die der hiesigen Gemeinde angehörigen orthod ox e n Kreise, insbesondere aber ihren rabbinischen Führer, in einer so kränkenden Art und Weise anzugreifen, daß es uns gebieterische sittliche Pflicht scheint, darauf sachlich zu reagieren. Die Zeit ist wahrlich nicht dazu angetan, daß man angesichts der sowohl den religiösen Grundgedanken der Orthodoxie, als insbesondere ihrer praktischen Betätigung im Leben überall drohenden Gefahren die dem Thoragesetz Treugebliebenen gegen einander aufhetzt, statt sie zu einer unerschütterlichen emheitlichen Abwehr-Front gegenüber dem liberalen Abfall zusammenzuschließen. Wenn, der Artikelschreiber seim Ausfälle damit zu rechtfertigen sucht, daß er behauptet, die Gemeindeorthodoxie sei in der jüngsten Zeit wiederholt zum Angriff, gegenüber der selbständigen Orthodoxie vorgegangen, so ist uns unbekannt, worauf sich diese Behauptung stützt. Die Gemeindeorthodoxie verfügt seit zwei Jahren überhaupt über kein eigenes Presse-Organ in Deutschland, und soweit Schreiber dieses den ^Israelit" verfolgt, ist darin, abgesehen von einer einzigen Rede des Frankfurter Gemeinderabbiners Dr. Hoffmann, von irgend welchen polemischen Aeußerungen der Gemeindeorthodoxie gegenüber der selbständigen Orthodoxie nichts berichtet worden. Es ist aber doch wohl sicher, daß der „Israelit" nicht verabsäumt haben würde, auf solche Angriffe, wenn sie vorgekommen wären, mit der bei ihm gewohnten Lebhaftigkeit zu reagieren. Ebenso unrichtig wie die Voraussetzung, von der. der Artikelschreiber ausgeht, ist aber der größte Teil der Schlußfolgerungen, die er an die von ihm berichteten drei Tatsachen knüpfti Die drei Tatsachen, die r i ch t i g sind, sind folgende: 1. Der liberale Gemeinderabbiner ist in Breslau stimmberechtigtes Mitglied der Kaschruskommifsion. ■■■■■* 2. Der liberale Gemeinderabbiner kann Kiddufchin und Gittin geben. 3. Der liberale Gemeinderabbiner hat in der Tat das oben erwähnte Attentat begangen und erteilt trotzdem weiter Religionsunterricht an höheren Schulen. > Zu diesen drei Tatsachen, die jedes orthodoxe Gemeindemitglied in Breslau ebenso tief und schmerzlich bedauert, wie der Artikelschreiber, muß zunächst einmal grundsätzlich folgendes bemerkt werden. Die Breslauer Orthodoxen sind sich vollkommen darüber klar, daß sie keineswegs in der Herrlichsten aller jüdischen Gemeinden leben. Sie wissen ganz genau, was ihnen fehlt, und wofür sie noch, zu kämpfen haben. Mag sein, daß es vielleicht vor sechzig Jahren in Breslau noch möglich gewesen wäre, eine selbständige orthodoxe Gemeinde ins Leben zu rufen, obgleich man die Verhältnisse in Frankfurt, wo die Vorsehung eine geniale Persönlichkeit an die Spitze des kleinen Kreises der Orthodoxen stellte und. wo aus der weiteren und ferneren Umgebung ein fortwährender Zuzug frommer Mitglieder gesichert war, mit den Zuständen in Breslau in keiner. Meise vergleichen kann. Hier stand auf der Kanzel ein Abraham Geiger, hier war der Sitz des Breslauer Seminars, und die Zuzugsgemeinden in Oberschlesien lieferten wenig gesetzestreues Material. Jedenfalls ist heute an der Tatsache nicht zu rütteln, daß eine selbständige orthodoxe Gemeinde im Breslaümicht existiert'und auch nicht ins Leben gerufen werden kann. Wir müssen daher innerhalb der Gemeinde den Kampf um unsere religiösen Heiligtümer führen und durchsetzen. Es bedarf aber für die Fortsetzung dieses Kampfes keineswegs aggressiver Artikel, um uns aufzumuntern und uns den Rücken zu stärken. Wenn der Artikelschreiber, der sich doch als genauen Kenner der hiesigen Verhältnisse gibt, gewissenhaft hätte sein wollen, so wäre es vor allen Dingen seine Pflicht gewesen, von dem fortgesetzten mannhaften Kampf zu berichten, den der orthodoxe Gemeinderabbiner Breslaus, ein würdiger Sohn seines großen Vaters, um die Zurückdrängung des liberalen Einflusses führt. Er hätte all die zahllosen Fortschritte und Verbesserungen anfuhren müssen, , die man auf praktischen Gebieten erzielt hat und hätte wahrheitsgemäß bezeugen müssen, daß die Anwesenheit des liberalen Gemeinderabbiners in der Kaschruskommission noch niemals auch den allergeringsten Schadenge st iftet hat. Herrn | Dr. Vogelstein ist es, gleichgültig aus welchen Gründen, noch niemals eingefallen, dem orthodoxen Gemeinderabbiner in Kaschrusangelegenheiten, wie sich der Artikelschreiber ausdrückt, „ein Schach zu bieten". Er hat vielmehr gleich den übrigen liberalen Mitgliedern der Verwaltung immer ehrlich mit geholfen, um die völlige Einwandfreiheit des Kafchrus zu sichern. Es ist ja kein Zufall, daß wir die Genugtuung hatten, daß sich für unsere jüngst ausgeschriebene Dajonstelle anerkannte orthodoxe Thoragelehrte aus den Au s t r i t t s g e m e i n d e n von Frankfurt, Köln, Berlin, Darmstadt, Stuttgart hierher gemeldet haben, ohne daß einer dieser Männer sicherlich sein Gewissen verkauft hätte. Was die Beziehungen des liberalen Rabbiners zu Kiüduschin und Gittin betrifft, so steht hier die Orthodoxie als Ganzes und nicht etwa nur die Gemeindeorthodoxie vor einem Krebsschaden, den zu beseitigen sie leider nicht in der Lage ist. Sie kann Ehematrikel einrichten, und die orthodoxen Rabbiner können in ihren Gemeinden aufklärend wirken, aber mehr nicht. Der hiesige orthodoxe .Gemeinderabbiner hat, als er noch kaum ein! halbes Jahr hier im Amte war, dem liberalen Rabbiner ins Gesicht, hinein erklärt, daß er alle seine Amtshandlungen auf eherechtlichem Gebiete als null und nichtig betrachte, und er hat die Konsequenzen aus dieser Tatsache zu jeder Zeit gezogen. Personen, die von dem liberalen Gememderabbiner ins Judentum ausgenommen sind, werden von dem orthodoxen Gemeinderabbiner nicht als Juden anerkannt. Personen, die vom liberalen Gemeinderabbiner geschieden sind, können eine erneute Eheschließung bei dem orthodoxen Gemeinderabbiner nicht erlangen. Dieser lehnt sogar konsequent die Vornahme von Trauungen ab — unbeschadet seiner eigenen ony —, sobald nur ein liberaler Kantor als Sänger dabei Mitwirken soll, ein rrnb'v maS das gewiß weit genug geht. Was nun endlich den R e l i g i> onsunterr i ch t betrifft, so scheint dem Artikelschreiber merkwürdigerweise ganz unbekannt geblieben zu sein, daß es einen obligatorischen Religionsunterricht glücklicherweise überhaupt nicht gibt. Ein jüdischer Vater, der so gedankenlos oder gewiss e n l o s i ft-, daß er sein Kind am Religionsunterricht Dr. Vogelsteins teil nehmen läßt, ist selber schuld, wenn dieses Kind dem über-

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