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Der Israelit · 1930-08-14 · Heft 33 (14.8.1930) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 33 (14.8.1930)
Date
1930-08-14
Page
– (sequence 11)
Language
German
Belongs to
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arie lile ran 5 <* E.D-C, Die wissenschaftliche Erforschung des Talmuds. In einer Zeit, da griechischles undrömisches Altertum bis ins Einzelne durchforscht ist, da die orientalische Wissenschaft auf der Höhe ihrer Blüte steht und durch Ausgrabungen versucht, ihre Resultate zu vertiefen, da jeder Buchstabe der Bibel unter die Lupe genommen wird, da man über Judentum und Juden Ackleibige Bücher schreibt, da der Kamps gegen das Judentum Tagesgespräch ist, in dieser Zeit ist ein Werk, das am ehesten geeignet erscheinen sollte, über das Werden von Juden unfr Judentum Aufklärung zu geben, noch vollkommen unentdeckt. Der moderne Wissenschaftler weiß entweder gar nichts vom Talmud oder hat im besten Falle mit Hilfe von Eisenmenger und seinen neuzeitigen Nachfolgern versucht, sich ein Bild über dieses merkwürdige Buch zu formen. Zu einem tieferen Verständnis des Talmud, das darf wohl mit Fug behauptet werden, hat es fast niemand in der ganzen gelehrten Welt der Gegenwart gebracht. Wie wäre es auch anders möglich! Ist doch der Talmud ein Buch, das ob seines ungeheuren Umfanges, seiner prägnanen Ausdrucksweife, seiner Vielgestaltigkeit und seines alle Lebensgebiete umfassenden Inhaltes ein ganzes Menschenleben erfordert, um recht verstanden zu werden. Der moderne Gelehrte wird im Rahmen seiner Studien im besten Falle nur einen Teil seiner Arbeitskraft diesem Gebiet widmen können. So stehen den Versuchen von nichtjüdischer Seite, zu selbständiger gerechter Urteilsbildung über den Talmud zu kommen, erhebliche Schwierigkeiten entgegen. Eine einfache Ueberlegung lehrt, daß nich nur zur Beurteilung von Indien und Judentum der Talmud eine Handhabe geben könnte. Ist nicht das Judentum auch heute noch unbestritten erster Verkünder des monotheistischen Gedankens? Haben nicht die Anfänge des Christentums in ihm seine Wurzel gefunden? Verdankt nicht der Islam dem Judentum seine wervollsten Triebkräfte? Muß nicht in einem über 2000 Seiten umfassenden Werk, das mehrere Jahrhunderte hindurch redigiert wurde, wertvoller Aufschluß verborgen sein zur Kulturgeschichte der damaligen Zeit und des Altertums überhaupt? Man empfindet es geradezu als eine Erlösung, daß von nichtjüdischer Seite, unbekümmert um den Zug der Zeit und beseelt vom objektiven Geist, der Versuch unternommen wird, den Talmud, seine Entstehung, sein Wesen und seinen Inhalt auch einem weiteren Publikum näherzubringen. Wir hatten schon früher Gelegenheit, von den Arbeiten des Leipziger Professors F i e b i g Kenntnis zu nehmen. In seinem jüngsten Buch*) unternimmt er, anhand einer allgemeinen Einführung und zahlreicher Zitate mit Kommentaren auch dem Fernerstehenden einen Begriff vom Talmud zu vermitteln. Insbesondere finden dabei auch Gebiete Berücksichtigung, die in der antisemitischen Literatur Gelegenheit zu Angriffen auf die Ethik des Talmud gegeben haben. An zahlreichen Stellen ergeben sich dem Verfasser Ausblicke auf die Deutung christlicher Religionsbücher. Daß aber nicht nur die Theologie aus dem Talmud profitieren kann, vielmehr auch Geschichte der Medizin, Rechtsgeschichte und andere Wissenschaften hier Material finden, wird vielfach belegt. Eine ganze Reihe von Deutungen Fiebigs bedürfen dennoch einer Diskussion. Das Verhältnis von mündlicher zu schriftlicher Lehre ist noch nicht richtig charakterisiert (z. B. S. 33 und 81). Dem Judentum, das im Talmud spricht, ist die mündliche Lehre, jedenfalls in ihren Grundzügen, im gleichen Sinne eine Offenbarung G'ttes wie die schriftliche. Die Auslegung der Schriftverfe durch die sogenannten Middoth dient nur zur Ausfüllung des Gitterwerks, das in seiner Rohform bereits zusammen mit dem schriftlichen Gesetz gegeben war. Die Middoth ihrerseits gehen ebenfalls auf Ueberlieferung zurück. Es gibt somit viele Ableitungen aus dem Schriftvers, die nur dazu dienen, um mündlich überlieferte Gesetze durch Verankerung im Schriftvers der Ewigkeit zu erhalten. Andere Ableitungen sind Selbstzweck, d. h. sie sollen das von ihnen besagte Gesetz aus dem Schriftvers erweisen. Jedenfalls aber besteht grundsätzlich kein Unterschied zwischen der göttlichen schriftlichen Lehre und der mündlichen Tradition, die ebenfalls von G'tt stammt. Es geht nicht an, die Heilung des Sohnes des Rabban Gamlie'l durch das Gebet des Rabbi Chanina (Berachoth 34b) als „Wundergeschichte" und als „Fernheilung" zu bezeichnen. (S. 35.) Diese Erzählung rührt an den Kern des Gebetes. Können wir mit unserem'Gebet einen Einfluß auf das Schicksal gewinnen? Der Talmud bejaht diese Frage in gewissen Grenzen, nicht nur für „Wunderrabbis", sondern für jeden, der sittlich hochsteht, insbesondere für das Gebet einer Gemeinschaft. R. Chanina war ein frommer Mann, er lehnte es ausdrücklich ab, Wunder zu vollbringen („Ich bin kein Prophet unü nicht Sohn eines Propheten"). i Die 38. Arbeit am Sabbat (der „Hammerschlag") bedeutet nicht „Geräusch machen" (S. 10), sondern (durch „den letzten Hammerschlag") die Fabrikation eines Gerätes abschließen. Trotz dieser und noch anderer Ausstellungen, die bei der nächsten Auflage berücksichtigt werden könnten, möchten wir grundsätzlich das Er- *) Der Talmud, seine Entstehung, sein Wesen, sein Inhalt unter besonderer Berücksichtigung seiner Bedeutung für die neutestamentliche Wissenschaft, dargestellt von D. Paul Fiebig, 1929, Eduard Pfeiffer-Verlag, Leipzig S. 3, 140 S. scheinen dieser Schrift begrüßen, als Beitrag zur Quellenforschung der Wissenschaft und als wirksame Aufklärung über den Charakter des Judentums. M. Duplik. Bon Rabbiner Dr. Raphael Breuer in Aschaffenburg. Infolge einer Urlaubsreife komme ich erst heute dazu, die Replik des Herrn Dr. Bialoblocki, die vor einigen Wochen in dieser Zeitschrift erschien, aus ihre Haltbarkeil zu prüfen. Der Versuch der Selbstverteidigung, den B. in dieser Replik unternahm, muß in jedem Punkte als mißlungen bezeichnet werden. Das soll im folgenden in aller Kürze im Anschluß an die nach Ziffern (1—9) geordneten Ausführungen der Replik dargelegt werden. ad 1. Die Replik macht einen Unterschied zwischen „Gemeinschaftsleben" und „politisch-sozialem Verhältnis". Dieser Unterschied ist unverständlich, denn „Gemeinschaftsleben" ist nichts anderes, als''der Inbegriff der politischsozialen Verhältnisse. Der Aufforderung B/s, darüber nachzudenken, wie es eigentlich kommt, daß Sch'chem und seine Leute auf die List der Iakobssöhne hereingefallen sind, bin ich gewissenhaft nachgekommen, obwohl alte Kommentare hierüber bereits manches Bekömmliche geäußert haben. Hier das Ergebnis meines Nachdenkens: Sie sind hereingefallen, weil sie würdige Nachkommen und Untertanen eines Mannes waren, der nicht nur “rinn hieß, sondern offensichtlich auch ein nivn war. Warum nicht bloß Einzelne, fanden: alle sich beschneiden lassen mußten, ist deshalb klar, weil im Sinne jenes listigen Antrages eben ein für alle Male die ehelichen. Schranken hüben und drüben fallen sollten. Unsinnig ist und bleibt es aber, aus diesem von unserem Stammvater Jakob selbst scharf verurteilten Vorgehen der Iakobssöhne über die normalen Beziehungen des Judentums zu Proselyten irgendwelche Schlüsse zu ziehen. ad 2. Die Septuaginta anzuführen, ist ein Recht, das ich Herrn B. niemals rauben wollte. Eilt es aber, einem Auditorium von Rabbinern die Anschauungen des Judentums über Proselytentum vorzuführen, so tut man gut daran, sich streng an den überlieferten Dhoratert zu halten. Die klassischen jüdischen Eregeten stehen der jüdischen Wirklichkeit näher als die Septuaginta. ad 3. Es ist sehr traurig, daß B. sich weigert, der Wahrheit die Ehre zu geben und einzuräumen, daß der Begriff eines „Juden, der die Heiligkeit eines Juden entbehrt", ebenso wie der eines „nichtvollständigen Juden", auf den Ger Toschaw angewandt, ein barer Unsinn ist. Gewiß folgt das Newela-Verbot aus dem nmp -Berufe des jüdischen Volkes, aber auch die anderen Gesetze der Thora, zu denen sich nach der Meinung der Acherim der Ger Toschaw verpflichten muß, sind in dem enp 'n -Charakter des jüdischen Volkes begründet. Ihn aber deshalb, weil er mit Ausnahme« des Newela-Verbotes zu allen Thorageboten sich verpflichtet hat, als Juden zu bezeichnen, das ist den Acherin: niemals eingefallen. Jude ist er erst dann, wenn er den jüdischen Gesetzen in ihrer Gesamtheit sich unterworfen hat: Dann ist er aber kein Eer Toschaw, sondern ein Ger Zedek. Wenn ich sagte, der Ger Toschaw sei auch nach der Ansicht der Acherim nur den jüdischen Gesetzen unterworfen, zu denen er sich verpflichtet hat, so habe ich darunter, ganz im Einklang mit den von B. citierten Stellen, selbstredend alle jüdischen Gesetze mit Ausnahme des Newela-Verbotes verstanden, und eben darum, weil auch nach der Meinung der Acherim der Ger Toschaw eklektisch vorgeht und die Befolgung des Newela-Verbotes ablehnt, bleibt er Nichtjude gleich dem Ger Toschaw im Sinne des R. Meir und der Chachomim. Meinen Hinweis auf Maimonides bezeichnet B. ironisch als „ein Meisterstück an Beweisführung", weil Maimonides für die Auffassung der Chachomim sich

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