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Der Israelit · 1930-07-24 · Heft 30 (24.7.1930) · page 13

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Journal
Der Israelit
Volume
71 (1930)
Issue
Heft 30 (24.7.1930)
Date
1930-07-24
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Sfäffer fierausgegeßen von dee Candesorganifafion der flgudas-Jisroei in Äentfekland. 6. Jahrgang Hamburg, 24. Juli 1930 / 28. Tammus 5690 Schriftleitung: Wotf S. Iacoöso« in KamLurg. Nummer 11 Landesorgamsatwn der AguvasAisroel in Deutschland. Im Anschluß an unser Rundschreiben betr. Kalenderreform geben wir bekannt, daß Formulare für die Unterschriftensammlung betr. Kalenderreform bei unserem Büro in Hamburg 13, . Grindelhof 46, jederzeit gratis erhältlich sind. Hamburg. Landesorganisation der Agudas Iisroel in Deutschland. Der internationale Charakter des Sabbakpcoblems und die »Agudas Israel" Wie im Nachrrchtenteil des „Israelit" bereits gemeldet, hat die Ende Juli nach mehrwöchent- .. . licher Tagung zum Abschluß gebrachte I n t e r - d e r n den Parlamenten sowohl wie den Arnationale Arbeitskonferenz in!beitsinmisterien die Gewissensnöte und die wirt- Genf ein „Internationales A b k o m -! schaftliche Bedrängnis der den Sabbat wahrenmen über die Dauer der Arbeitszeit > den orthodoxen Kreise immer wieder vor Augen der Angestellten im H a n d e l s g eZU führen, — was Ausgabe der L a n d e s o r g awerbe" angenommen, das, ähnlich wie dies n i s a t i o n e n der „A g u d a s I i s r o e l" ist —, für Industrie und Gewerbe schon seit mehr als so sind doch die Aussichten eines Erfolges doppelt gegangen waren, es für richtig gehalten, zunächst einmal in einem ausführlichen Memorandum einen Ueberblick über die Gesamtheit der Wünsche d.er sabbattreuen Judenheit aus dem Gebiete der Arbeitszeitgesetzgebung in einem Memorandum zusammen zu stellen. Die Leitung der „Agudas Iisroel" war sich natürlich von vornherein darüber klar, daß es nicht möglich sein werde, m i t einem Male auch nur einen Teil dieser Wünsche durchzusetzen. Prinzipiell haben die vielfachen in Genf geführten Verhandlungen und vor allem auch die Erfahrungen, welche die agudistischen Vertreter während ihrer persönlichen Teilnahme an der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni sammeln konnten, jedoch mit Deutlichkeit gezeigt, daß für die gesetzestreue I u denheit die Behandlung des Sab batproblems auf internationaler a f i s öen richtigen Weg bedeute!. Denn wenn es auch selbstverständlich weiter unerläßlich bleibt, in den einzelnen L ä n - 10 Jahren der Fall ist, die Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmer in Handel und Verkehrswesen auf internationale Grundlage gestellt. Diese „internationalen Abkommen" erlangen zwar praktische Bedeutung erst dann, wenn sie von den einzelnen Staaten ratifiziert sind, aber die bisherige Erfahrung hat gezeigt, daß bis auf wenige Ausnahmen die in Genf angenommenen Konventionen allmählich von fast sämtlichen Kulturstaaten akzeptiert zu werden pflegen. Unter diesen Umständen darf man das Gleiche auch hinsichtlich des jetzt angenommenen Uebereinkommens voraussetzen. Das Uebereinkommen setzt selbstverständlich, wie in der Industrie, auch für den Handel die normale wöchentliche Arbeitszeit a u f 4 8 Stunden f e st. Es unterscheidet sich aber von dem Jndustrieabkommen von 1919 erfreulicherweise dadurch, daß es die Maximaldauer des einzelnenArbeits: t a ge s nicht, wie dort, auf 9 Stunden begrenzt, 'sondern 1 O st ü n d i g e Arbeitszeit z u - läßt, sobald nur im ganzen die 48 S t u n d e n - W o ch e nicht überschritten wird. Die Logik verlangt nun, daß eigentlich auch das Washingtoner Abkommen von 3919, das für Industrie und Gewerbe gilt, m gleicher Weise revidiert und damit der vernünftigen Anpassung des Gesetzes an die individuellenwirtschaftlichen Interessen Rechnung getragen wird. Im Interesse der s a b b a t h a t t e n d e n gewerblichen Unternehmer wäre eine solche Revision, die sich für diesmal noch nicht hat durchsetzen lassen, aufs äußerste zu wünschen, da sie ja niemanden, weder dem Arbeitnehmer noch dem Arbeitgeber den geringsten Nachteil verursacht. Die K e n e s s i o G e d a u l o der „Agudas Iisroel" hatte in Voraussicht des weiteren Ausbaus der Internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung vor einem Jahre bereits den Beschluß gefaßt, die Leitung der Organisation mit entsprechenden Schritten beim Internationalen Arbeitsamt in Genf zu beauftragen. Die Leitung ist diesem Aufträge nachgekommen und hat, nachdem persönliche Verhandlungen in Gens mit dem überaus objektiv denkenden und wohlwollenden Leiter des Internationalen Arbeitsramtes, Minister Albert Thomas, vorausso groß, wenn es allmählich gelingt, die führenden Kreise der Internationalen Arbeitskonferenz. die ja in jedem Jahre Zusammentritt, für das Problem der Sabbatruhe und seine Auswirkungen zu interessieren. Das Verständnis, das unsere schwerbedrohten Interessen bei eine m Staate findet, kann fördernd und aufmunternd auf die Vertreter mancher anderen Länder wirken, die bei noch so großem eigenen Wohlwollen vielfach mit den Widerständen bei den Parteien des eigenen Landes rechnen müssen. Es handelt sich, soviel haben die eingehenden Verhandlungen in Gens gezeigt, um eine Arbeit, die sich über Jahre erstrecken und systematisch und geduldig fortgesetzt werden muß. Wir veröffentlichen nun im folgenden den Wortlaut des Memorandums, das di e Agudas I i s r o e l - Weltorganisation im Verein mit den ihr angeschlossenen Arbeitnehmerorganisationen an das Internationale Arbeitsamt gerichtet hat, und das sowohl die sachlichen Gesichtspunkte, als auch die bei der Arbeit zu würdigenden Grundlagen her Internationalen Gesetzgebung übersichtlich, zufammenstellt. Die Leitung der Agudas Iisroel veranlaßte, bevor sie ihr Memorandum absandte, auch den Weltverband Schomre Schabbos in Berlin, sich in analogem Sinne nach Genf zu wenden. Das Memorandum lautete: . Memorandum an das Internationale Arbeitsamt in Genf. l. Aktivlegitimation. Die am 10. bis 17. September v. Js. in Wien zu ihrem Weltkongreß versammelten Delegierten der in der „Agudas Jisroel-Weltorganisation" zusammengefaßten glaubenstreuen (orthodoxen) Juden aller Länder hat nach Anhörung eines eingehenden Referates über die Folgen der obligatorischen Sonnagsruhe für das religiöse und wirtschaftliche Leben der sabbattreuen Juden folgende Resolution beschlossen: Don dem Standpunkt ausgehend, daß: 1. die strenge Sabbatruhe eines der heiligsten unantastbaren Grundprinzipien des Judentums ist, 2. daß die Nichtberücksichtigung der jüdischen Arbeiterinteressen und wirtschaftlichen Interessen überhaupt bei der gesetzlichen Regelung der Sonntagsruhe in krassem Widerspruch zum Prinzip der Gewissenssreiheit einerseits, der sozialen Gerechtigkeit andererseits steht, indem dem thoratreuen, sabbathütenden Juden ein weiterer arbeitsfreier Tag aufgedrängt wird, beschließt der Kongreß, die neugewählten leitenden Organe der A. I. zu beauftragen, in einem dem Internationalen Arbeitsamt beim Völkerbund vorzulegenden Memorandum dieses fast in allen Staaten bestehende Unrecht l. klarzulegen und überdies alle Schritte zu'unternehmen, die zur Beseitigung dieses Unrechts geeignet erscheinen. In Ausführung dieses Beschlusses beehren sich der oberste Rabbinische Rat und die Exekutive der Weltorganisation „Agudas Iisroel" im Verein mit den ihr angeschlossenen Arbeitnehmer- Organisationen, nämlich der Organisation „Poale Agudas Iisroel" in Polen und „Angestelltenbund der A. I." in Deutschland dem Internationalen Arbeitsamt die nachfolgenden Ausführungen zu unterbreiten. ll. D a r st e l l u n g d e r S a ch l a g e. Die Idee eines wöchentlich wiederkehrenden Ruhetages, an dem der Mensch, der Arbeitsfron enthoben, seine Muskeln zu entspannen und sich mit höheren geistigen Dingen zu beschäftigen Gelegenheit findet, entstammt dem Judentum. Dieses hat sich auch keineswegs begnügt, den Ruhetag in der Theorie festzulegen, es hat vielmehr seinen Sabbat drei Jahrtausende hindurch in der vollkommensten Weise in der Praxis des Lebens durchgeführt, getreu dem biblischen Worte: „damit ruhe Dein Arbeitstier und zu sich komme der Sohn Deiner Magd und der Fremdling." Infolgedessen haben drei Jahrtausende hindurch insbesondere die sozial Abhängigen, Arbeiter und Angestellte, im Kreise des Judentums eine regelmäßig 25 Stunden dauernde Arbeitsruhe genossen und genießen sie bis auf den heutigen Tag. Erst in der jüngsten Zeit, unter dem Drucke des verschärften Kampfes ums Dasein, unter dem Zwange einer unerbittlichen Konkurrenz, vor allem aber infolge der Entwicklung der modernen Arbeiterschutzbewegung mit ihrem Drängen auf allgemeine obligatorische Sonntagsruhe, ist, insbesondere in Westeuropa, eine steigende Vernachlässigung des Sabbatgesetzes eingetreten. Aber gegenüber den großen Masten des Ostens wie gegenüber den stattlichen Minoritäten in den westlichen Ländern Europas, ist es zahlenmäßig eine verschwindende Minderheit, die sich, vielfach blutenden Herzens, zur Preisgabe des jüdischen Stammgutes, des Sabbats, bereit gefunden hat. Die große Mehrheit bringt, auch wo die staatliche obligatorische Sonntagsruhe bereits eingeführt ist, das ungeheure Opfer, ,am Sabbat und Sonntag, also zwei Tage in der Woche zu feiern. Hier erhebt sich für uns die bange Frage: Wie lange wird es möglich sein, dieses Opfer aufrecht zu erhalten? Die Verknappung des Unternehmerkapitals als Folge des Weltkriegs, die schweren Wirtschaftskrisen, die feit seiner Beendigung fast ununterbrochen den europäischen Kontinent heimsüchen, sie machen es den Unternehmern fast aller Branchen schwer, diese aufrecht zu erhalten: m starkem Maße wachsen diese Schwierigkeiten, wo

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