Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 71 (1930)
- Issue
- Heft 4 (23.1.1930)
- Date
- 1930-01-23
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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38. Januar 1930 Frankfurt a. M, den 23. Tebet 5690 Begründet von Dr. Lehmann In Mainz. JBbqmjtzawxt, ab SM IM^ -DMWrM^/WT'Mgr^urouaW-^ATrr»» d r Btertev . StveMa«d»8ev> ' “ 1. S«N Sugo- _ deutsche Bold» mark zum Tageskurs oder 7 Zloty. Schweiz 5 ffcr. Tfchecho-Slowaket 25 Kronen : Ungarn ab l.Sült 1827; DLuemaÄ S. 60 Krön.; Norwegers8.5O Kro».; Schwede» 8J50 Stxon, Pengö 8 a Einzelnummer vierzig Doldvfeübrige. Der Israeliterscheint teden Dounerrtag. Inserate 80 Saldos. für die . "" b S/amiltetsattteiattt aur iO.. vorletzte Textsette 2J50 Mt.. -_ ,_r.. ._it_____tt nach Sittif. 8ti laufende» Snserataufiräge« iarifm. Preiserköhüng 1^>erz. vorbehalt. Suferatenauuahme durch de» --- “ ' ~ ",rt a. M., Rechneigrabenstraße 7^^Tel. j|gitja8B98 . öhueBerbiudnÄ Öo^^naen^trettem öwt «erlag auf MM<^ckko«tyMa«kfurt(MaUl) «r. 188V2. - Außerdem an: Poftlparkakke Men Nr. 79806. - Postsparkaffenamt Budcwest Nr. 18421. — Postsche'alonto Warschau Nr. 19O737. — Postscheckamt ZürichNr. Vlll 7ä©4 — Jnlasso-Banl Rotterdam — Postscheckamt Awstrrd,« Nr. 24868 — Böhmische Anionbanr tu Prag — Bane» Marmarosch Blank & Coji» Bukarest — Filiale des Wiener Bankvereins i« Agram. — Der Gerichtsstand für alle aus Abonnements od r aus Inseraten nch ergebenden Zahlungsverpstichtunge» ist Frankfurt ». St. Vom besonderen Werte der Hirsch'schen Gesehessymbolik für die Gegenwart. Von Rabbiner Dr. B. Cohen. Gradheit und Zartheit des Charakters Samson Raphael Hirfchs haben es bewirkt, daß er fast nie den äußeren Anlaß benennt, aus dem eins seiner Werke entstanden ist, ja, fast nie die gegnerische Meinung andeutet, zu deren Abwehr ein Wort seines Kommentars gesprochen oder eine Wendung seiner Betrachtungen im Ben Usiel, Horeb oder Jeschurunformuliert worden ist. Hiervon hat er jedoch eine bedeutsame und sinnfällige Ausnahme gemacht: Seine „Grundlinien einer jüdischen Symbolik" sind zwar, wie jedes große Werk eines wahrhaft großen Mannes, nich t aus bloß äußerem Anlaß', sondern als innerlich notwendige Stütze des herrlichen Baues ferner Weltanschauung entworfen; darum hat Hirsch auch ihr Nicht die Benennung jener äußeren Anlässe vorausgeschickt und an die Spitze gestellt, sondern wir finden diese zu Beginn der Vorfragen benannt. Von zwei ganz entgegengesetzten Seiten war -das Ausstellen einer Symbolik unseres Religivnsgesetzes bekämpft worden. Die Altfrommen sahen 7mit Schrecken, wie die leichtfertigen Neuerer mit/mehr oder mind er geistreichen Ausdeutungen jedes Gesetz seines lebendigen Sinnes beraubten, und wie manche von diesen meinten, nach Erfassung des Inhalts eines Gebotes habe man den Kern, die Ausübung aber dürfe rngn als Schale beiseite werfen. Darum Verabscheuten und beargwöhntenviele Gesetzestreue der damaligen Zeit jeden solchen Versuch, den Sinn und Geist der Gottesgesetze zu erfassen. Doch erst recht waren die Neuerer und Umstürzler bemüht, nachzuweisen, daß die Thoragesetze von ewiger Gültigkeit ni cht seien, sondern für andere Zeiten und Gegenden gedacht wären, und selbstredend war es solchen Bestrebungen sehr im Wege, wenn, sinnbildliche Bedeutungen für die Gottesgesetze gefunden wurden, sinnbildliche, : überall und immer gültige Bedeutungen füv Ge< setze,, die man als veraltet und landfremd über Bord zu. werfen trachtete.; Hier haben wir den ersten gemeinsamen Charakterzug unserer heutigen Zeit mit. derjenigen, in der. Hirschs Symbolik entstand. Auchheute sind zwei verschiedene Strömungen zu bemerken, die beide jedes geistige Erfassen und sinnvolle Ausüben der Thoragesetze verhindern und sich so zu ihren vernichtenden Zielen Bahn brechen möchten: Anstelle der Altfrommen, die damals aus Liebe zum Gesetze das grelle Licht seiner sinnbildlichen Ausdeutung scheuten, bekämpft uns heute eine Teilfräktion des Nationalismus, die in den Gottesgesetzen bloße Volksbräuche sieht; anstelle der alten Umstürzler stehen uns heute gemäßigte Neuerer gegenüber, welche die göttliche Herkunft der . Gesetze überhaupt leugnen und sie alle auf eine Stufe mit den Tabu-Vorschriften der Fetisch-Anbeter stellen, um sie uns verächtlich zu machen oder um mit Spinozas Gedanken ohne Ueb erzeugtsein vom Wahrheitswerte der Thora einen allgemeinen, wandelbaren und nirgends anstoßenden „frommen Sinn" in uns aufwachsen zu lassen. Aus guten Gründen kämpft man nicht mehr so sehr gegen die Ausübung der Gottesgebote; am so spöttischer und bitterer lautet das absprechende Urteil unserer Gegner über die verstandesgemäße Begründung unserer Gesetzestreue. Seit verstandesgemäß betriebene Wissenschaft nicht mehr zur Stütze der Gesetzlosigkeit und des Atheismus taugt, seit sie dahinter/gekommen ist, daß nvtz vnwi narr fttta Mose nicht ein analphabetischer Beduine, sondern ein Weiser äüf der Höhe seiner Zeit war und.daß die Gotteslehre kein Mythos,: sondern ein: allen wirklichen Urzeitgefchehnissen wissenschaftlich entsprechender Schöpfungs- und Menschenerziehungsbericht//ist, — seit dieser Zeit ist verstandesgemäß betriebene Wissenschaft bei unseren Gegnern in Ungnade gefallen, und seither haben wir wieder gegen die gleiche gefühlsberauschte Gesetzesgegnerschast wie zu Zeiten der Jugendblüte der Reform zu streiten. Um so dringlicher obliegt uns die Pflicht, auch heute unserem Gesetzesleben den Geist Hirschischer Symbolik einzuhäuchen, der auch damals der Rettungsanker des Judentums geworden ist. Sinnbilder zu suchen, war auch die Lieblingsbeschäftigung jener Neuerer, die damals die Totengräber des Judentums wurden. Doch geschah dies in jenen Kreisen uferlos und ohne Ehrfurcht vor den, zu deutenden Gesetzen. Da stellte Hirsch die Forderung aus: Jede Mitteilung, die durch sinnbildliche Handlungen geschieht, kann aus ihren /wahren Inhalt hin nur dann erkannt werden, wenn inan alle Momente ihres persönlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs, der die Symboleinsetzung begleitenden Worte^ der Zusammenordnung mit anderen Verhältnissen, der physischen, sozialen oder historischen Bedeutung des Gegenstands, der metaphorischen"Bedeutung desselben in dem vorauszusetzenden Sprachgebiete beobachtet. Seinen Schülern hat, wie man noch von Ohrenzeugen hören kann, Hirsch dies sehr drastisch klargemacht, und zwar wie folgt: Lege ich den Federhalter beim Hinausgehen an das Tintenfaß und sage ich euch nichts dazu, so ist das der Federhalter, wie man ihn braucht, und nichts weiter; stelle ich ihn aber auf und erinnere euch an, meinen Stock, der von fern ähnlich aussieht und den ich nötigenfalls gegen euch in Tätigkeit fetze, so ist der Federhalter zum S y m - b o l meiner Erzrehungskunst geworden. Doch auch die neuere Religionswissenschaft ist zu der grundlegenden Erkenntnis gekommen, daß man die wahre Bedeutung eines religiösen Brauchs immer nur aus den Vorgängen erkennen kann, auf die er zurückzuführen ist und daß man kein Recht hat, besondere Lebenswerte zu unterschätzen, die bei solchen Vorgängen als gleichzeitig entstanden überliefert werden. Die Neueren haben auf dieser Methode weiterbauend die richtige Erkenntnis gewonnen, daß keine Religion unserem Verständnisse aufgrund derjenigen ihrer Elemente näher gebracht werden kann, welche ihr mit anderen Religionen gemeinsam sind, sondern jede auf ihre ganz speziellen Eigenheiten geprüft werden muß) um begriffen zu werden. Auch Hirsch verwarf aus ähnlichen Gründen die- Unterscheidung zwischen mehr oder minder „begreiflichen" Gottesgesetzen ni'i>2Vinn^aVNiiLa'als inhaltleer und verzichtete bewußt auf den Versuch, minder „begreifliche" Gesetze von „begreiflicheren" busgehend plausibel zu machen. Stattdessen beschritt er den anderen Weg, der. vom Spezifisch-Jüdischen, vom Eigenartigen der Thora Licht über das klebrige verbreiten will. Er brach, wie in seiner Vorrede zum Choreb zu lesen, mit dem alten System der Gesetzeserklärung, nach welchem man vorgefaßte Begriffe zum Ausgangspunkte der Betrachtung machte und jede Gesetzesbestimmung, die sich nicht in diese Begriffe hinemdeuten ließ, einfach wegreformierte. Stattdessen befragte er, um die Gesetze zu systematisieren, nur die Gesetze und ihre Einzelbestimmungen selber. Nur ein Gottesgesetz mit der ganzen Fülle seiner Sondervorschriften- — nur eine Handlung mit allen, ihren vörgeschriebenen Begleitumständen/ — nur ein Thorawort mit peinlichster Beachtung der Gelegenheit und Art und .Weise seiner Berkünduna kann Aufschluß über seinen wahren und mn,A sten 'Sinn geben. Wenn irgendeine dieser Einzelheiten dem Sinne nicht entspricht, den wir auf-