Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 70 (1929)
- Issue
- Heft 41 (10.10.1929)
- Date
- 1929-10-10
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2446951-2450547-2450588--76386-2533959- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2) fei ff et* ftevausgegeßen von dev Candesovgnnifntion dev HgudoS'Jisvoel in Deutfcfilnnd. ,5. Zahrgang Hamburg, ,0. Oktober IY2Z / 6. Tischri 568Y Nummer 20 Schriftleitung: Wokf S. Jacobfon in Kam bürg.!KVl,p Vlp rpöbwfi nm n-nnn ’aan nssnaa ♦ wnpn iasi«n mxnön *>snÄ3 “in r rra V' *aa 13'nrr 12N '"v 1PSL31 13a.a3N LH'VNPN 13'nrr 'aa ^1p WN2V2N vaa -naaxn fa v'pM p^.arra v'aaiV ■vavn obin waipn ■ny nbwwa nss 'paarn v'naiani tpyxöjn as/a draimm nuaViw? ara naian naty unxa 7» i^avV n^rr ba avai an1? nein» aya ,maaw3m •nV«n nisn'öfi mirta i^ia ^an ms rr'.apK ms pxa irnx an spannt xw mpa *?aa Vxatr ^a ^aai na ’ysax *?aa omt»^ nan^n an'? asa ^rr-iV' •nmss Tiana a'a inan2 wnsnV a'ina ^xa^ hpn!?a msa nrrsa |.a ''p.a usax wm 'D’Wa'ixn rnaiv'? casa im? «npns ms» nxsa ^m ^xairn px air a"jn ’"xa a’xau.a msmxan a"y nb iw uasan u&öa mVwm .apas.a X3 xiari «usax aapa fötiw ’pia van •mnn sna nx a^ayan wbwan. vin.a nrr ran^ abiyn Vaa camaan baV xis'x m:is i^n msaxa myasn *sma i^rnx nai&V mma maa: rsivx^i -.a^iap.a n^sni mty ayi '"axa aoia n^iaxn n'vian nyaa ^>x eaa*maaj isn,a »myasm raiar^an ’jroa V’awa •'’awsxn anvn oapiaa t^n ayn irry m’mm rrnaxn nVixaa VV12 u raiatai *iax ]t»s na’c; nx n awai nairp nsn DVsna1’ paa rm»6 minn ’asn nsvia Proklamationen des Rabbinischen Rates der Agudas Zisroel. (Aus dem Hebräischen übersetzt.) I. Proklamationen betr. das religiöse Leben im allgemeinen. 1. Die Exekutive des rabb. Rates wird beauftragt kn der ganzen Welt und mit allen geeignet erscheinenden Mitteln ein>e systematische Propaga-uda zur Förderung des praktischen religiösen Lebens einzuleiten. 2. Der Rabb. Rat wendet sich an unsere gesetzestvsuen Brüder und fordert von -chn!en>, dah cm Orten, in denen besondere unabhcmWge orthodoxe Gemeinden bestehen, eine heilige Pflicht aus ihnen liegt, dieser unabhängigen orthodoxen Gemeinde anzugehören und sie nach ihrem Körmen zu uuterstützvn so rbie es heiiht: „Genosse bin ich allen, die Dich ehrsürchten." Ebenso liegt den Führern der orthodoxen Gemeinden an allen Orten die Pflicht ob, unseren aus dem Osten kommenden Brüdern den Eintritt in diese orthodoxen Gemeinden zu erleichtern und mit gutem Willen für ihre besonderen Bedürfnisse innerhalb der Gemeinden zu sorgen. 3. In jeder Gemeinde sollte ein Verein zur Förderung der Saöbatvuhe und des CWuk hadatz Exvffflemn, an dessen Spitze einsiuhreiche Männer des praktischen Lebens stehen. Diese Vereine sollten sich nicht nur mit der Fürsorge für die Sabbatbeobachtung beschäftigen, Jüdische Brüder! Die Stimme des Blutes unserer durch eine Rotte von Räubern im heiligen Lande hingemordeten oder verstümmelten heiligen Brüder schreit zu uns auf vom Erdboden. Das^Vlut der in Hebron, Zfas, Ieruscholajim, den heiligen Städten Hingeschlachteten und Ermordeten brodelt siedend auf und fordert vonH uns rasche Hilfe für die Witwen und Waisen, für die Verwundeten und Ausgeraubten, für die des ^Bistens Brot Entbehrenden und für alle die, die unter den Folgen der Ereignisse leiden. Die Not des heiligen Landes ist die Not der Gesamtheit; deshalb ist jeder jüdische Mann, wo er auch wohnen möge, verpflichtet, unseren Brüdern in Erez Jisroel zu helfen mit allen Kräften, die ihm zu Gebote stehen. Jeder ist verpflichtet, feine Gabe mit offener Hand zu spenden. Bereits haben wir durch Fasten und Gebet, nach der Weife unserer Väter, Sühne erstrebt ob des unschuldig vergossenen Blutes unserer Brüder. Möchte nun durch reichliche Zdoko der dreifach geschlungene Faden das schwere Verhängnis abwenden. Wir wenden uns an alle Juden der Welt, reiche Gaben zu sammeln zum besten unserer schwer getroffenen Brüder im hl. Land. Im Auftrag der Kenessio Gedaulo wurde in Erez Jisroel ein Hilfsausschuß errichtet. Lasset ihm so rasch wie möglich eine reiche Fülle von Spenden zukommen! Um deswillen wird uns mit einer wahren Erlösung geholfen werden, und unsere Llugen werden den Aufbau Jerusalems und der Stätte Jehudas sehen, wenn Gott die Gefangenen Zions zurückführt. Der Rabbinische Rat der Agudas Jisroel. sondern sie hätten auch über die Beobachtung der Gesetze zur Wahrung der jüdischen Familieureinheit zu wachen und auch humanitäre Aufgaben wie Unterstützung armer Wöchnerinnen, Brautausstattung in den Bereich ihrer Tätigkeit zu ziehen. 4. Der Rabb. Rat wendet sich an die Jüdische Presse aller Länder und Sprachen mit der Aufforderung, die Veröfsentlichung von Belletristik zu unterlassen, die, sei es den religiösen Abfall fördert, sei es in sittlicher Hinsicht anstößig ist und geeignet erscheint die Seele der jüdischen Jugend zu vergiften. 5. Zu den propagandistischen Mitteln gehört die Herausgabe eines von allen Rabbinen Unterzeichneten Aufrufs in allen Ländern, der zur Wahrung des religiösen Gesetzes anspornt, sowie die Bereitschaft rednerisch begabter Rabbiner, nicht nur in ihrer eigenen Stadt, sondern mehrmals im Jahre in anderen Städten religiöse Vorträge zu halten. 6. Es scheint angezeigt, die jüdischen Geschäftskreise aus den, uv« und aus die BerpMchtiunig zur Ausstellung von «j?v» ‘na«’ aufmerksam zu machen. 7. Es erscheint angezeigt, auf die besondere Bedeutung der Versorgung jüdischer Soldaten mit ritueller Kost in den Ländern mit allgemeiner Wehrpflicht aufmerksam zu machen. 8. Erstrebenswert ist der Erlaß staatlicher Gesetze, die geeignet sind, den Verlaus von rituellen Waren unter der Bezeichnung „koscher" zu verhindern. II. Erziehungswesen. 1. Der Rabb. Rat beantragt bei der Kenessio Eedaulo, allen Eesetzestreuen, insbesondere der Leitung des Keren Hathora die Pflicht aufzuerlegen, der Entwicklung des wfögiöfm Crziehuugsw«eseu'S ständige Aufmerksamkeit zu widmen. Wo noch fieim« organisierte Landeszenitvaie für das rölvgrofe Erziehungswesen der Orthodoxie besteht, ist es Pflicht des Keren Hathöra, für die Errichtung einer solchen Zentrale zu sorgen, die ihre Fürsorge der Gründung von Talmud Thora-Schulen, Bajs Jakow-Schulen, Jeschiwoth ketanoth, Abendkursen, Jünglmgsoereinen und Ausbildungsstälten für Lehrer und Lehrerinnen usw. zuzuwenden hat. 2. Es ist Pflicht des Keren Haihora, alle Mittel anzuwenden, um die Gefühle der Liebe für die Thora und ihre Lehrstätten in allen Ländern anzuregen und darauf hinzuwrrken, daß die Sendboten der großen Jeschiwoth der Bedeutung ihrer Ausgabe entsprechend, überall mit offenen bergen aufgenommen werben. 3. Angesichts der Begrenztheit der Mittel, die dem Keren Haihora zur Verfügung sLXv.n, sollte dieser seine Arbeit mehr dem e l e m e n 1 a r e »^Erziehungswesen, der Errichtung und Förderung von Kinderschulen im Geiste der Thora, ferner der Unterstützung der Seminare für gottesfürchtige Lehrer und Lehrerinnen, der Unterstützung der Jeschiwoth ketanoth zuwenden. Trotzdem sollte er jedoch mit den Lnndeszeniralen auch hinsichtlich der Fördevnng der Arbeit der großen Jeschiwoth m ständiger Fühlung stehen. 4. In dem Jahre sollen vier Termine der allgemeinen Sammeltätigkeit für den Keren Haihora besonders gewidmet sein und zwar Ehnnuka, Parschas Jsro, Schewuaus und Pars ch as Woefchanan. Die Rabbinen und alle einflußreichen Persönlichkeiten sind verpflichtet, zu diesen Terminen propagandistisch für den Keren Hathora zu wirken und jeder im Umkreise seines Wohnortes für die reichliche Förderung des Keren Hathora-Werkes zu sorgen. ■, 5. Angesichts der gefährlichen Krisis, in der sich die großen Jeschiwoth befinden, schlägt der Rabbinische Rat vor, sich an alle jüdischen Gemeinden mit der Aufforderung zu wenden, einen bestimmten Pro zentsatz ihres jährlö-chen Budgets, sowie auch einen Prozentsatz etwaiger freier Vermögensbestandteile der Gemeinden den großen Jeschiwoth zur Verfügung zu stellen. Ferner wird vorgeschiagen, an den bevorstehenden FesttagM eine einmalige große Samme>lnkÄon zur Rettung der großen Jeschiwoth zu unternehmen. 6. Es sollen Büchsen des Keren Hathora in allen jüdischen Häusern in Polen verbreitet werden auf Grund einer speziellen Abmachung mit der Jeschiwas Chachme Lublin. III. Sabdatbeobachtung. 1. Der Rabb. Rat und die K. G. wenden sich an alle Völker der Welt und an den Völkerbund mit der Erklärung, daß die Sabbatbeobachtung die Grundlage unserer heiligen Thora, die Seele des Judentums ist. Durch die Zwangssonntagsruhe in den verschiedenen Ländern, werden die jüdischen Massen vielfach gezwungen, die Heiligkeit des Sabbats zu entweihen, was die Zerstörung der Grundlage der jüdischen Religion bedeutet. So wenden wir uns an alle zivilisierten Völker mit dem Ausruf: „Gebt uns. die Möglichkeit unsere Religionspflicht der Sabbathut zu erfüllen und zwingt uns nicht eirven -doppelien Ruhetag auf." 2. Es ist öie Befrei ring der jüdischen Kinder, die i>n staatlichen Schulen sich befinden, an Sabbaten und Festtagen zu erstreben, auch dann, wenn ein Zwang zum Schreiben nicht ausgeübt wird, ha die Befreiung vom Schulbesuch eine Voraussetzung für die volle Wahrung der Heiligkeit der Sabbate und Festtage ist. Es ist die Befreiung der Juden vom Zwang, am Sabbat und Festtagen an Gerichtsstelle zu erscheinen, zu erstreben, sowie die StrasfrÄheit derer, die wegen des Sabbats oder der Feiertagsruhe einer Ladung keine Folge leisten. 4. Wir wenden uns an alle Stadtverwaltungen und HandesskammeM, die Markttage m solchen Gegenden, in denen jüdische Massen wohnen, Mcht auf .jüdische Sabbate und Festtage zu legen. wodurch die Entweihung der Religion vielfach veranlaßt wird. 5. Wir wenden uns an alle Hilfsgefellschaften wie Joint und Foundation, ihrerseits durch Sadbatbeobachtung in ihren Büros mit gutem Beispiele voran zu gehen und solche Banken und Handelsinstitute vorzugsweise zu unterstützen, die den Sabbat beobachten. 6. Wir wenden uns an alle Fabrikanten mit der Bitte, solche Mische Arbeiter e-mzustesten, die den Sabbat beobachten, und wir richten den Aufruf an diese Fabrikanten sich nicht der m-o» -nt«? zu bedienen, die d^n führen daß Arbeiter, die den Sabbat hüten, gerade um deswillen zurückgesetzt werden. 7. Wir wenden uns an alle zivilisierten Nationen und an ben Völkerbund sowie an alle einsljjtzreichen Kreise des Handels und der Industrie, für die Fünstage-Arbeits- Spenden e.rbittet Palästinazentrale der Agudas Jisroel, Postscheckkonto Frankfurt a. M. 53900. 3E3ÖE OOEZ^r4Z4ZCIC>X<C>Z4Z4ZC>: