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Der Israelit · 1929-10-03 · Heft 40 (3.10.1929) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
70 (1929)
Issue
Heft 40 (3.10.1929)
Date
1929-10-03
Page
– (sequence 18)
Language
German
Belongs to
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Seite 18 Nr. 40 Der Israelit 3. Oktober 1929 erst nach den großen Ferien mit dem hebräischen Leseunterricht begann, hatten die Kinder bis zum Schluß des Schuljahres die Schwierigkeiten des Lesenlernens spielend überwunden. Geläufig lassen sie alle ihnen vorgelegten Stücke aus der Tefillah; außerdem verfügten sie über einen bemerkenswerten hebräischen Wortschatz. Die hebräische Stunde ist ihnen nicht mehr eine Stunde der Qual. Mit glänzenden Augen und reger Teilnahme folgen sie dem Unterricht. Besonderes Vergnügen bereiten ihnen die in dem Büchlein enthaltenen Sprech- und Bewegungsübungen. Nun bin ich zur Benützung des 2. Teils (Hebr. Lehrbuch) übergegangen. Besonders befriedigt mich in diesem die sorgfältige Auswahl des Uebersetzungsstoffes. Ich hoffe, nach dessen Durcharbeitung meine Schüler so weit gefördert zu haben, daß sie leichtere Gebete und nicht zu schwere Setllen der Bibel ohne jedes Hilfsmittel übersehen können. Kollegen Rosenfelder gebührt für dre Herausgabe dieser Bücher Dank und Anerkennung, die wir ihm am besten dadurch abstatten, daß wir uns Mühe geben, die Brauchbarkeit seiner Bücher durch unsere eigene Praris kennen zu lernen. Gold- Hemsbach. Volksschule oder Religionsfchule? Von Lehrer S. Oppenheim in Rhina (Kreis Hünfeld)« Die Frage, ob wir für unsere Kinder eigene jüdische Schulen errichten sollen, will ich heute nur vom pekuniären Standpunkt aus betrachten, um zu zeigen, daß die jüdischen Gemeinden mit entsprechender Kinderzahl im eigenen Interesse jüdische Volksschulen gründen sollten. Sie sparen einerseits an Ausgabe, während andererseits ihre Lehrer ein festes Einkommen (nach Gruppe 7 bezw. 8) haben und Pension, Witwen- und Waisenversorgung geregelt sind. Was kostet nun (in Preußen) eine staatliche Lehrerstelle einer Gemeinde? 1. An die Landesschulkasse für jede Lehrerstelle (einschl. Pension) monatlich Mk. 310 Dazu kommen: 2. Heizen und Reinigen des Schulzimmers jährlich M. 240, monatlich „ 20 3. Lehr- und Lernmittelbeschaffung monatlich „ 20 Mk. 350 Welche Einnahmen müssen der Gemeinde werden? 1. Beschulungsgeld von der Landesschulk. für je angefangene 60 Kinder (60 2,80) Mk. 168 2. Für die dem Lehrer überlassene Dienstwohwohnung durchschnittlich Mk. 360 Jahresmiete, monatlich „ 30 Mk. 198 Es sind also von der Gemeinde aufzubringen Mk. 350 —198 — Mk. 152 monatlich. Von der politischen Gemeinde steht aber der jüdischen Gemeinde — falls sie eine eigene Volksschule unterhält — auf Grund des Schulunterhaltungsgesetzes vom 28. Juli 1906 (in Kr.aft seit 1. April 1903) ein Zuschuß zu, der auf Grund der Kosten der öffentlichen christlichen Schule, den Steuerbeitrag der Juden hierzu, usw.- zu errechnen ist. Wie dieser Zuschuß berechnet wird, will ich an einem Schema zeigen, das ich bei wiederholten Verhandlungen mit Gemeindevertretungen mit Erfolg benutzte. Ich bemerke, daß sowohl das Finanzamt als auch die pol. Gemeinde verpflichtet sind, die nötigen Unterlagen zu geben (eventl. das Landratsamt anrufen!).! Betrag des ver-j! 2h- Umlagen a) Grundvermö-j “J!" cr' genssteuer | A°o b) Gewerbesteuer, , { c,° c) Reichs-Eink.-! { ~ r',° Steuer-Anteil | c} ' (ev. v. Vorjahr)! Gesamteinnahmen in Realsteuer a) b) c) Von den Steuern in Spalte III zahlen die Juden a) b) c) % Verhältnis von Spalte 4 zu 3 in o/o i!Die aus d. Steuereinnahmen Sp. | 3 der pol. Gemeinde z. deckend. Volksfchullast. betrag. n. Abzug v. Beschulungsgeld, Zuschüssen rc. °/o Verhältnis v. Spalte 6 zu 3 in 0 0 Nach d. Verhältnis der Spalte 7 zu 4 müßte dem Jsr. Schulverband als Zuschuß zu zahlen sein jährlich Zah Schül christl. Sch der er der jüd. ule Erwächst der pol. Gemeinde durch das Bestehen der jüdischen Schule eine Erleichterung? Wieso? 1 . 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 a) 1500 JL b) 340 Jl c) 2280 Jl a + b je 150 % C" j a) 2250 JL b) 510 JL c) 2280 JL a) 780 Jt b) 470 JL c) 1700 Jl 2100 Jl ■ Ja! Bei 67 Kindern müßte, falls für die jüd. Kinder keine besondere Schule bestünde, ein zweiter christlicher Lehrer angestellt werden. Ist Frage 11 zu verneinen, weil die jüdischen Kinder noch untergeterlt werden könnten, ohne daß ein Lehrer nötig würde, könnten die Juden etwa die Hälfte von Spalte 8 fordern. 4120 JL 5040 Jl 2950 JL 2100 Jl | 1 rund 42% rund 1260 Jl 51 16 In einzelnen Fällen — besonders bei kleiner jüd. Schülerzahl — kann der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses auf Grund des Gesetzes vom 28. 4. 06/1. 4. 08 wie folgt begründet werden: Die pol. Gemeinde entnimmt der G e m e i n d e k a f s e für S ch u l k o st e n 4000 Mark. Sie hat 100 Schulkinder. Also kostet die unterrichtliche Versorgung von 100 Kidenrn 4000 Mk., von 1 Kind gleich 40 Mk. Hat die jüd. Gemeinde 8 Schulkinder, so fordert sie 8 mal 40 Mk. gleich 320 Mk. pro Jahr (weil ja die Juden mit zur Gemeindekasse zahlen, aus der die S ch u l k o st e n genommen werden). Es ist zu berichten daß sich die ^vchulkosten aus Beitrag zu Landesschulkasse, Heizung und Reinigung der Schule, Lehrmkttelbeschaffung eventl. Baukosten usw. zusammensetzen. Außerdem erhalten fast alle Gemeinden Ergänzungszuschüsse (Antrag ans Landratsamt). In der Regel sollen die Ergänzungszuschüsse nur an leistungsschwache Gemeinden gewährt 'werden, die über 125 Prozent Steuern erheben (s. Spalte 2). Da aber die jüd. Gemeinden nur nach der Einkommensteuer die Gemeindesteuern erheben, wird dieser Satz selten erreicht. In einem Gesuch um Gewährung eines Ergünzungszuschüsfes muß deshalb darauf hrngewiesen werden, daß die Erhebungen der jüd. Gemeinden (nach Prozentsätzen der Einkommen st euer) mit den Erhebungen der pol. Gemeinden (nach den Real st euer n) nicht verglichen werden können, weil sonst ein falsches Bild entsteht. Es muß vielmehr betont werden, daß die Ausgaben der pol. Gemeinden nicht nur für die Schule gemacht werden, und daß die Belastung der pol. Gemeinden auch von den Juden mitgetragen werden, sodaß also die Juden als Steuerzahler doppelt belastet sind (1. Lasten der pol. Gemeinde, 2. Kosten der eigenen Schule). Ber besonderen Ausgaben, größeren Anschaffungen von Lehrmitteln, Baukosten (über 500 Mk. muß die Regierung ein Drittel tragen), Vertretungskosten bei Erkrankung eines Lehrers usw. werden außerordentliche Ergänz ungszuschüsse gewährt Antrag durchs Landratsamt an der Negierung). Für die Erlangung dieser außerordentlichen Ergänzungszuschüsse ist ein Nachweis zu führen, daß die Gemeinde (der Schulverband) hoch belastet ist. Bei Dertretungskosten für einen erkrankten Lehrer bedarf es dieses Nachweises nicht. Das Höchstgehalt der Gruppe VII, das für einen verheirateten Lehrer mit 2 Kindern auszubringen wäre, wenn eine Gemeinde einen Religionslehrer anstellt, beträgt Grundgehalt 330 Mk., Kinderzulagen 40 Mk., Ortszuschlag E 54 (D 39,60 Mk.) gleich monatlich 334 Mk. Die Kosten für einen Religionslehrer stellen sich also bedeutend höher wie für einen Volksschullehrer, selbst dann, wenn mit bet Volksschullehrerstelle das Vorbeteramt verbunden ist, für das eine Vergütung bezahlt wird, darum: „Gründet jüdische Volksschulen!" Der Prophet Amos. Von Konrektor I. Speyer in Franifurt «. M. (Schluß.) Die Bedeutung des Amos. a) in sittlicher Beziehung,. Welcher Art die sittlichen, Zustände in Israel zur Zeit des Amos waren, habe ich bereits i>n einem früheren Kapitell geschildert. In idem. Volke selbst war niemand, der auf die Schäden hinwies. Der König! gab -den Ton an. Was er für recht hielt, galt auch den Untertanen als gut. Die Priester versahen den Gottesdienst, d. h. sie brachten Opfer und suchten die übrigen gottesdienstlichen Handlungen möglichst prunkvoll auszugestalten. An eine Einwirkung in sittlicher Beziehung dachten sie nicht im entferntesten. Auch auf die Propheten; öiiees in großer Anzahl gab, war nicht zu rechnen; denn sie suchten durch ihre Weissagungen nur ihren Lebensunterhalt zu erwerben. Wie es in Micha 3, 5 heißt: irripi nrvwa movri ,'»V nrr □’x’aan bv m ivrr ns :n»nsn i'bs ivipi oms bv w' ub hpxi „So spricht der Ewige über die Propheten, die mein Volk -irveführen, die, wenn sie mit! ihren Zähnen zu beißen haben, Frieden verkünden, wer aber nichts in ihren Mund gibt, gegen den Hetzen sie Krieg." Gegen die Reichen, die in erster Linie unrecht taten, waren sie niemals aufgetreten. Unter solchen Umständen war es von großer Bedeutung, daß ein Mann erstand, der das Unrecht geißelte und die Gewissen schärfte, der es wiederum verkündigte, ein Staat könne auf die Dauer nur in dem Fall besahen, wenn er sich aus Gerechtigkeit gründet und der Ewige sei ein gerechter, aber auch eifriger Gott; denn er werde jede Missetat strafen. b. in religiöser Beziehung. Jerobeam I. hatte nach der Trennung des ursprünglichen jüdischen Reiches in ein Nord- und ein Südreich für sein Land Israel zu Bethel und Gihgail besondere Gotteshäuser errichtet. Anch hatte er seinen Untertanen verboten, nach Jerusalem zu wallfahren. Die Gottesverehrung sollte eine ganz andere werden. Als nun die politischen Gegensätze zwischen Israel und Juda eiNtrabsn, verlor sich auch das Gefühl der religiösen Gemeinschaft. Damals hatte ein jedes Volk feinen besonderen Volksgott. Nun lag die Gefahr vor, daß Israel den Gott Judas nicht mehr als den feinigen anerkennen sollte, auf Befehl Jevobeams. Er wollte dadurch eine tiefe Trennung zwischen den beiden Brudervölkern, bilden. Von Elia wird uns nichts berichtet, daß er sich um Jerusalem oder Juda gekümmert habe. Amos hat ein vollständiges Auseinandergehen in religiöser Beziehung zu verhindern gesucht. Er als Bürger des Südreiches ging nach Israel, um dort die rechte Gottesfurcht wiederherzustellen. So wurde das Band der NelWon neugeknüpft. — Aber auch in, anderer Hinsicht hat Amos neue Anschauungen angebahnt. Nach den damaligen Begriffen war der Gott der stärkere, dessen Anhänger siegten,. Es war selbstverständlich, daß ein Volks,gott seinem Volke nur Gutes verschaffen wollte. Amos predigt zum ersten Male in anderem Sinne. Er bezeichnet die Vernichtung des Reiches als in der Absicht des wahren Gottes liegend-. Die Weltreiche und deren- Daten erscheinen hier als Werkzeuge Gottes, die feinen Rat und Willen ausführen. Es war sehr wichtig, daß diese Gedanken Verbreitung fanden. Denn sie oerhindelren, den Untergang, des jüdischen Glaubens und führten ihn aus der Beschränkung, aus -ein Volk zu!r Stellung einer Weltreligiom. Personalien. Aus Hessen. Vor wenigen Wochen konnte der Kollege D. F r an k- Alsbach (Bergstraße) sein 40jähriges Dienstjubiläum feiern. Wir entbieten dem biedern Kollegen, der ein Muster seltener Prinzipientreue, ein rnninn snin und treuer Freund unseres Bundes ist, beste Glückwünsche., ■nw ns» nv Bücherbesprechungen. Moses Mendelssohn, Eine Auswahl aus feinen Schriften und Briefen. 2. Aufl. I. Kauffmann Verlag, Frankfurt a. M. Broschürt 1.90 Mk. Das Schriftchen, herausgegeben von I. B. Levy und Dr. B. May, bereits im Jahre 1912 in erster Auflage erschienen, enthält nach einer kurzgefaßten Biographie Mendelssohns Auszüge aus den Schriften des ersten „deutschen" Juden. Es ist wohl geeignet, die reifere Jugend in die literarischen Werke Mendelssohns einzufüh- und ihnen die Gestalt des Mannes, dessen 200. Geburtstag vor kurzem von der deutschen Kulturwelt gefeiert wurde, nahe zu bringen. Wir empfehlen das Schriftchen als Lektüre für die oberen Klassen der höheren Schulen, wie überhaupt für die bildungsbeflissene jüdische Jugend. Wir hätten es jedoch für angebracht gehalten, wenn die biographische Darstellung des Lebens Mendelssohns durch eine Würdigung seiner Persönlichkeit in ihrer Folgezeit erweitert worden wäre. Allen lieben Kollegen wünscht herzlichst ' nai» rtwnni nsvis L. Kaufmann- Sprendlingen. Ehemalige Kölner! Herzlichsten Gut v"'-Gruß mit besten v"nw-Wünschen m Familie und Beruf sendet Euch Euer Apt-Pattensen.

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